@misc{SenghaasBernhardFreier, author = {Monika Senghaas and Sarah Bernhard and Carolin Freier}, title = {Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Jobcenter. Pflichten der Arbeitsuchenden nehmen viel Raum ein}, series = {IAB-Kurzbericht}, volume = {2020}, number = {5}, publisher = {Institut f{\"u}r Arbeitsmarkt- und Berufsforschung}, address = {N{\"u}rnberg}, issn = {0942-167X}, pages = {8}, abstract = {In der Eingliederungsvereinbarung m{\"u}ssen Vermittlungsfach-kr{\"a}fte den Grundsatz „F{\"o}rdern und Fordern“ konkretisieren, indem sie dort Leistungen des Jobcenters und Pflichten der Arbeitsuchenden festhalten. Die schriftliche Form dient aus ihrer Sicht vor allem der Dokumentation und der Transparenz. Dabei nehmen Informationen zu m{\"o}glichen K{\"u}rzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterf{\"u}llung viel Raum ein. Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkr{\"a}fte zu lang und insbesondere f{\"u}r Arbeitsuchende mit geringen Deutsch-kenntnissen schwer verst{\"a}ndlich. Arbeitsuchende bewerten ihr Jobcenter besser, wenn es aus ihrer Sicht die festgelegten Leistungen umsetzt. Gleiches gilt, wenn sie dort eine feste Ansprechperson haben und ausf{\"u}hrliche Gespr{\"a}che zu ihrer Situation f{\"u}hren k{\"o}nnen. Auch Vermittlungsfachkr{\"a}fte halten Beratungsgespr{\"a}che f{\"u}r wichtig, um Vertrauen aufzubauen und die Grundlage f{\"u}r eine gute Zusammenarbeit zu schaffen. Dabei spielt die Eingliederungsvereinbarung eine eher nachgeordnete Rolle. In ihrer gegenw{\"a}rtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkr{\"a}fte nicht jederzeit und nicht f{\"u}r alle erwerbsf{\"a}higen Leistungsberechtigten gleicherma{\"s}en sinnvoll.}, language = {de} }