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Per Gesetz nicht existent – aber präsent. [Katholische Kindergärten in der DDR]

  • Für Kindergärten und Horte in freier beziehungsweise konfessionell gebundener Trägerschaft wurden in den einschlägigen Gesetzen der DDR keine ergänzenden Angaben gemacht. Denn der Kindergarten in der DDR war für den Staat eine wesentliche Grundlage für die sozialistische-kommunistische Gesellschaft. Darum geriet die katholische Kirche vor allem in diesem Bereich immer wieder in Bedrängnis, denn mit allen Mitteln wollte der Staat ein Wirken der Kirche im Bereich der Bildung und Erziehung verhindern.

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Metadaten
Verfasserangaben:Sylvia Kroll
URN:urn:nbn:de:0295-opus4-4354
Dokumentart:Aufsatz
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):24.10.2012
Titel verleihende Institution:Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
Datum der Freischaltung:07.03.2016
GND-Schlagwort:Katholischer Kindergarten; Deutschland <DDR>; Religiöse Erziehung
Quelle:erschienen in: Welt des Kindes, Band 90, 2012, Heft 5, S.29-31
DDC-Sachgruppen:300 Sozialwissenschaften / 370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
Zugriffsrecht:Frei zugänglich
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - Namensnennung, Nicht kommerziell, Keine Bearbeitung 2.0