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„Personaluntergrenzen aus der Sicht verschiedener Stakeholder im Krankenhaus“

  • Seit 01.10.2019 gelten die Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus. Die Pflegepersonaluntergrenzen haben zum Ziel, ein Mindestmaß an Pflegepersonal auf festgelegten Krankenhausstationen vorzugeben. Aufgrund dessen soll zum einen eine sichere wie auch qualitätsorientierte Behandlung der Patienten gewährleisten werden und zum anderen soll die Pflegepersonaluntergrenze der Unterbesetzung in der Pflege entgegenwirken. Welche Anspruchsgruppen von diesen Untergrenzen beeinflusst werden und in welcher Form wird in dieser Arbeit herausgearbeitet. Demnach wird der Forschungsfrage nachgegangen, welche Stakeholder im Krankenhaus durch das Einführen der Pflegepersonaluntergrenze beeinflusst werden und in welcher Form. Eine Literaturrecherche - u.a. in Datenbanken und Rechtsgrundlagen - zum derzeitigen Stand der Pflegepersonaluntergrenzen bildet die wissenschaftliche Basis. Eine im Zuge dieser Arbeit durchgeführte Stakeholderanalyse erzielte sechs Stakeholder. Diese sechs Stakeholder sind der Gesetzgeber, der Patient, das Krankenhaus, das Pflegepersonal, die Krankenkassen sowie die Gesellschaft. Es zeigt sich, dass die Pflegepersonaluntergrenzen sowohl eine Wirkung auf alle sechs Stakeholder hat als auch die ausgewählten Stakeholder sich untereinander beeinflussen. Im Resultat dieser Arbeit wird deutlich, dass der Gesetzgeber eine herausragende Stellung einnimmt, da er alle Stakeholder aufgrund seiner gesetzlichen Vorgaben beeinflusst. Der Patient im Krankenhaus wird von der Pflegepersonaluntergrenze beeinflusst aufgrund seines individuellen Pflegeaufwands, anhand dessen die Pflegepersonalstellen im Krankenhaus gemessen werden. Das Krankenhaus wird durch die Pflegepersonaluntergrenzen zum einen in der Personalgestaltung beeinflusst, zum anderen in der Finanzierung durch des Pflegebudget. Die Krankenkassen werden von den Untergrenzen beeinflusst, da diese mit dem Krankenhaus zusammen das Pflegepersonal und das Pflegebudget gestalten. In der Gesellschaft steigt zusätzlich der Bedarf an medizinischer und pflegerischer Betreuung an, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung versucht dieses Phänomen positiv zu beeinflussen. Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, dass wenn sich an der quantitativen, sowie qualitativen Personalsituation in der Pflege in den Krankenhäusern nichts ändert, werden auch keine weiteren Pflegepersonaluntergrenzen oder anderweitige organisatorischen Instrumente eine Veränderung am Pflegemangel erzielen.

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Metadaten
Verfasserangaben:Fiona Vernazza
URN:urn:nbn:de:0295-opus4-21977
Dokumentart:Bachelor Thesis
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2021
Titel verleihende Institution:Evangelische Hochschule Nürnberg
Datum der Freischaltung:16.06.2021
Freies Schlagwort / Tag:Pflegemangel; Stakeholderanalyse
GND-Schlagwort:Pflegepersonal; Personalbedarf
Seitenzahl:VI, 42, XVI
DDC-Sachgruppen:600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / 610 Medizin, Gesundheit
Zugriffsrecht:Frei zugänglich
Hochschulen:Evangelische Hochschule Nürnberg
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-NC-ND - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International