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Diakonische Dienstgemeinschaft. Die Anwendung der ACK-Klausel bei Arbeitsverhältnissen in Kirche und Diakonie

  • Der Begriff der „diakonischen Dienstgemeinschaft“ ist fester Bestandteil der Unternehmenskultur in diakonischen Unternehmen. Er ist jedoch ein Konstrukt, dessen Gestalt sich abhängig von gesellschaftlichen Bedingungen, politischen Strukturen, aber besonders vom zugrundeliegenden ekklesiologischen Bild von Kirche ständig verändert. Die Dienstgemeinschaft in der Diakonie wird theologisch damit begründet, dass Diakonie als Teil der Kirche definiert wird. Welche Kirchenbegriffe werden aber dabei verwendet, und sind diese überhaupt auf die Diakonie anwendbar? Zur Annäherung an diese Frage werden in dieser Arbeit verschiedene ekklesiologische Modelle von Kirche skizziert. Da Diakonie als Teil der Kirche verstanden sein will, kann davon ausgegangen werden, dass ekklesiologische Modelle von Kirche auch auf die Diakonie anwendbar sein müssten. Dadurch müssten sich je nach Modell unterschiedliche Konsequenzen für die Anwendung der ACK-Klausel in der EKD mit ihren Gliedkirchen und den angeschlossenen Diakonischen Werken mit ihren Organisationen und Einrichtungen ergeben. Es konnte aufgezeigt werden, dass vielfältige Kirchen- und Diakoniebegriffe existieren. Nicht alle sind deckungsgleich; insbesondere die Diakoniebegriffe sind sehr plural und gehen teilweise über traditionelle Kirchenbegriffe weit hinaus. Je nach verwendetem Kirchenbegriff wird der Dienstgemeinschaftsbegriff anders definiert, wodurch auch die ACK-Klausel anders ausgelegt werden muss. Kirchenrechtliche oder juristische Definitionen verwenden meist einen formalen Kirchenbegriff, der sich streng an der Taufe als äußeres Kennzeichen der Kirchenmitgliedschaft orientiert. Gegenwärtige Herausforderungen, wie z. B. Fachkräftemangel oder interkulturelle Arbeit in der Diakonie verlangen aber nach einer Öffnung oder Lockerung der ACK-Klausel und somit einer neuen, funktionaler orientierten Betrachtung des Diakoniebegriffs. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf zu den theologischen Begründungen des Dienstgemeinschaftsbegriffs, um Sprachfähigkeit herzustellen und die Grundlagen für die Öffnung des Dienstgemeinschaftsbegriffs hin zu einer öffentlichen Diakonie in einer pluralistischen Gesellschaft zu legen, die erforderlich ist, um sich als evangelische Kirche mit ihrer verfassten Diakonie den gegenwärtigen gesellschaftlichen Herausforderungen stellen zu können.

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Metadaten
Verfasserangaben:Holger Hessenauer
URN:urn:nbn:de:0295-opus4-10197
Betreuer:Annette Noller, Annette Rabe
Dokumentart:Bachelor Thesis
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2015
Datum der Erstveröffentlichung:07.06.2017
Titel verleihende Institution:Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Datum der Abschlussprüfung:01.12.2015
Datum der Freischaltung:07.06.2017
Freies Schlagwort / Tag:Diakonie; Kirchliches Arbeitsrecht
GND-Schlagwort:Dienstgemeinschaft
Seitenzahl:70
DDC-Sachgruppen:200 Religion
Zugriffsrecht:Frei zugänglich
Hochschulen:Evangelische Hochschule Ludwigsburg
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - Namensnennung, Nicht kommerziell, Keine Bearbeitung 2.0