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Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur gestuften Notfallversorgung und seine Auswirkung auf die Weiterbildung Notfallpflege. Eine deutschlandweite Querschnittserhebung

  • Mit den landesrechtlichen Empfehlungen in Berlin und Bremen, der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Weiterbildung Notfallpflege (WBNP) sowie dem Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Notfallversorgung ist die Weiterentwicklung der Notfallpflege entscheidend gestärkt worden. Laut G‑BA-Gutachten wird gefordert, dass mindestens eine Fachpflegekraft pro Notaufnahme mit der Weiterbildung Notfallpflege im Bedarfsfall zur Verfügung stehen muss, sobald die jeweilige Qualifikation in dem Bundesland angeboten wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich die WBNP in Deutschland etabliert hat.

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Verfasserangaben:Mareen Machner, R. Walk, M. Möckel, M. Buchmann, Susanne SchusterGND
DOI:https://doi.org/10.1007/s00063-019-00645-3
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin
Dokumentart:Aufsatz
Sprache:Deutsch
Jahr der Fertigstellung:2020
Datum der Freischaltung:22.01.2021
Freies Schlagwort / Tag:Notfallpflege
GND-Schlagwort:Pflege; Notfallmedizin; Qualität; Weiterbildung; Deutschland / Gemeinsamer Bundesausschuss
DDC-Sachgruppen:600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / 610 Medizin, Gesundheit
Zugriffsrecht:Frei zugänglich
Hochschulen:Evangelische Hochschule Nürnberg
Hochschulbibliographie:Evangelische Hochschule Nürnberg
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-NC-ND - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International