Rechtliche und ethische Verantwortung der Jugendhilfe in Fällen sexualisierter Gewalt. Eine Betrachtung des Für und Wider einer Strafanzeige unter besonderer Berücksichtigung von Schweigepflicht, Datenschutz und dem Wohl der Betroffenen.
- Wenn es zu sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige kommt, gibt es für die Geschädigten verschiedene rechtliche Möglichkeiten. In erster Linie ist der Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen sicherzustellen; dies obliegt vor allem den örtlichen Jugendämtern und den Familiengerichten (bzw. den Einrichtungen der Jugendhilfe und der Einrichtungsaufsicht, sofern es sich um Übergriffe im institutionellen Kontext handelte). Der Schutz von Kindern könnte aber auch durch das Strafrecht sichergestellt werden, indem die Täter*innen in Untersuchungshaft genommen, zu Freiheitsstrafen verurteilt und die Verurteilungen in das Führungszeugnis eingetragen werden. In diesem Paper wird die Perspektive der Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt. Zunächst wird ein Überblick über statistische und empirische Daten zur sexuellen Gewalt gegen Minderjährige gegeben (Kap. 2) und ein Blick auf die schweren Folgen geworfen (Kap. 3). Im Anschluss wird untersucht, aus welchen Gründen von Seiten der Kinder- und Jugendhilfe Strafanzeigen gestellt werden, und es werden die in den letzten Jahren verstärkt geführten Diskussionen um die Strafverfolgung in Fällen sexualisierter Gewalt nachgezeichnet (Kap. 4). Da das Kindeswohl zentraler Maßstab der Kinder- und Jugendhilfe ist, wird dieses in der Folge näher untersucht (Kap. 5); dabei wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, was die Strafverfahren für die minderjährigen Betroffenen, die daran als Zeug*innen beteiligt sind, bedeuten (Kap. 6). Schon hier wird sich zeigen, dass gegen den Willen der Betroffenen in den meisten Fällen keine Strafanzeige gestellt werden sollte. Die rechtliche Perspektive bildet den Mittelpunkt des folgenden Kapitels, denn auch die den Fachkräften obliegende Schweigepflicht und der Datenschutz erlauben in den seltensten Fällen eine Strafanzeige ohne Einwilligung (Kap. 7). Am Ende stehen einige Folgerungen (Kap. 8).
| Verfasserangaben: | Brigitta GoldbergGND |
|---|---|
| URN: | urn:nbn:de:0295-opus4-67006 |
| Dokumentart: | Report (Bericht) |
| Sprache: | Deutsch |
| Jahr der Fertigstellung: | 2026 |
| Datum der Freischaltung: | 18.05.2026 |
| Freies Schlagwort / Tag: | Datenschutz; Schweigepflicht |
| GND-Schlagwort: | Jugendhilfe; Sexualisierte Gewalt; Ethik; Strafanzeige; Bochum |
| Seitenzahl: | 29 |
| DDC-Sachgruppen: | 300 Sozialwissenschaften |
| Zugriffsrecht: | Frei zugänglich |
| Hochschulen: | Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe, Bochum |
| Lizenz (Deutsch): | Creative Commons - CC BY-NC-ND - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International |


