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Mit der vorliegenden Arbeit soll überprüft werden, welche Formate von Supervision in der Wirtschaft, damit sind privatwirtschaftliche Organisationen und Unternehmen gemeint, möglich sind und wie man diese in den verschiedenen Unternehmen einführen könnte. Um das feststellen zu können, benötigt es in erster Linie eine Auseinandersetzung mit dem Begriff Supervision und den dazuzählenden einzelnen Formaten. Es folgt auch ein literarischer Vergleich mit der Beratungsform Coaching.
Zusätzlich zur theoretischen Aufarbeitung des Themas wird mithilfe von Interviews mit Expert*innen aus verschiedenen Feldern der Wirtschaft näher auf die Möglichkeiten, Hindernisse und die Einsatzbereiche der Formate von Supervision eingegangen. Dadurch kann ein erster Einblick geschaffen werden, wie Supervision in der Wirtschaft gesehen wird, wie sie in veränderter Form zum Teil schon angewandt wird, welche Hindernisse überwunden werden müssen, ob es eine andere Begrifflichkeit benötigt und wie man Supervision in einem Bereich, in dem wenig Wissen darüber besteht und dadurch die Notwendigkeit für Supervision nicht gesehen wird, eingeführt werden könnte.
Die vorliegende Masterarbeitet widmet sich im theoretischen Teil den Wurzeln der Kunsttherapie, deren Zielsetzungen und Anwendungsfeldern sowie den Eigenschaften und der Wirkung von Materialien. Anschließend wird die Bedeutung kreativer Ausdrucksformen in der Sozialpädagogik aufgezeigt und eine mögliche wissenschaftliche Abgrenzung zwischen (Psycho-)Therapie und (Sozial-)Pädagogik dargelegt.
Im empirischen Teil wird folgender Frage nachgegangen: Welchen Einfluss und welche Wirkung haben Methoden der Kunsttherapie auf Studierende in der Ausbildung zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen? Im Sinne der qualitativen Forschung wurden für die empirische Erhebung vier verschiedene Methoden der Kunsttherapie im Rahmen des Unterrichts durchgeführt und anhand einer schriftlich offenen Befragung Rückmeldungen eingeholt. Die erhobenen Daten wurden anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet. Eine teilnehmende Beobachtung rundet den empirischen Teil ab.
Des Weiteren wird der Frage nachgegangen, mit welcher Begründung (Voraussetzung, Rahmenbedingung, pädagogischer Zielsetzung) Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen ohne eine kunsttherapeutische Ausbildung Methoden der Kunsttherapie anwenden dürfen. Anhand der ausgearbeiteten Theorie und eines vollstandardisierten Fragebogens mit Ja- und Nein-Antwortmöglichkeiten wird in der Zusammenfassung dazu ein Handlungsfeld aufgezeigt.
Die wichtigsten Ergebnisse zeigen sowohl die Tragweite kunsttherapeutischer Methoden bzw. kreativer Ausdrucksformen als auch die Bedeutung für die sozialpädagogische Praxis. Sie zeigen sich als gewinnbringende Intervention zur Förderung der Lebenskompetenzen. Wertfreie Rahmenbedingungen, verschiedene Materialien und sinnenhafte Erfahrungen unterstützen den Prozess.
Beschimpfungen, Beleidigungen, körperliche Angriffe: Gewalt gegen Lehrer*innen, insbesondere durch deren Schüler*innen, ist in (Ober-)Österreich ein Problem (Bayrhammer, 2018, o.S). Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden sieben oberösterreichische Lehrer*innen aus verschiedenen Schultypen und verschiedenen Bezirken (Stadt- oder Landbezirk), sowie mit unterschiedlichem Alter und unterschiedlicher beruflicher Erfahrung zu ihren Gewalterfahrungen im beruflichen Kontext mittels Leitfaden interviewt. Die Interviews wurden vor einem sozial-ökologischen Hintergrund ausgewertet und eingeordnet. Mithilfe einer qualitativen Inhaltsanalyse wurden relevante Faktoren hinsichtlich der Gewalt im Schulkontext identifiziert und die Gewalterfahrungen der betroffenen Lehrer*innen in einem sozio-ökologischen Rahmen eingeordnet. Die Gewalterfahrungen der interviewten Pädagoginnen und Pädagogen wurden auch nach der Form der Gewalt eingeordnet. Vor allem psychische Gewalt, aber auch physische Gewalt spielen dabei eine Rolle. Im Zuge der Arbeit werden zudem Maßnahmen zur Gewaltprävention und Intervention vorgestellt. Des Weiteren wurden vorhandene Maßnahmen und Vorgehensweisen analysiert und mögliche Verbesserungen aus Sicht der betroffenen Lehrer*innen abgeleitet. Es wird auch auf den Einsatz vorhandener Angebote und Konzepte eingegangen. Das Ergebnis zeigt, dass insbesondere in Bezug auf gewaltpräventive Arbeit noch Handlungsspielraum besteht und hier früh angesetzt werden sollte, aber die nötigen Ressourcen fehlen. In Bezug auf akute Gewalterfahrungen ist für die Lehrer*innen insbesondere eine ausreichende Unterstützung und eine gute Zusammenarbeit relevant. Hier ist vor allem die Kooperation von Schulleiter*innen, Lehrer*innen, Behörden und auch Eltern gefragt, um langfristige Erfolge erzielen zu können.
"We teach what we research and we research what we teach!" Dieser Leitspruch der Pädagogischen Fakultät der Universität Helsinki, die ich im Frühjahr 2014 besuchen durfte, stellt auch meine Vision für unsere Hochschule dar. In den nächsten 5 bis 10 Jahren sollen die Rahmenbedingungen dafür ausgebaut werden, dass Forschung für alle Kolleginnen und Kollegen ein Thema sein kann. Zahlreiche Publikationen, Dissertations- und Habilitationsprojekte geben ein weiteres beredtes Zeugnis davon, dass an unserer Hochschule in den letzten Jahren ein forschungsorientiertes institutionelles Klima weiter ausgebaut werden konnte. Und dies bei Rahmenbedingungen und einer Ausstattung mit Forschungsressourcen, die noch alles andere als ideal sind. Wenn wir gerade in der Konzipierung der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung davon sprechen, wie wichtig die vier Säulen sind – Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaft und pädagogisch-praktische Studien – dann immer auf dem Hintergrund, dass Forschung in allen Bereichen Thema sein sollte – in unterschiedlichen Ausprägungen: von der Reflexion der eigenen Praxis über forschungsgeleitete Lehre bis hin zur Teilnahme am nationalen und internationalen Bildungsforschungsdiskurs. Prof. Prenzel von der School of Education der TU München ist davon überzeugt, dass es aus einer übergeordneten Perspektive nicht nur darum geht, Wissen aus der Forschung zu rezipieren und zu interpretieren, sondern mit der Forschung in einen Dialog zu treten und selbst dazu beizutragen. Forschung, zumal Bildungsforschung, hat aber keinen Selbstzweckcharakter. Forschung sollte immer auch dem Projekt der „Kultivierung der Menschlichkeit“ dienen, wie dies M. Nußbaum in ihrem gleichnamigen Buch eindrucksvoll darstellt. Die Fähigkeit kritischen Denkens – wahrscheinlich die Grundhaltung allen Forschens – sei deswegen von größter Bedeutung, um ein geprüftes Leben führen zu können – in Anlehnung an Sokrates formuliert Nußbaum »An unexamined life is not worth to be lived!«
(Aus dem Vorwort von Rektor Franz Keplinger)
Grundlage und Fundament aller hochschulischer und universitärer Institutionen ist die Freiheit von Forschung und Lehre. Das klingt beinahe trivial und ist doch gegenwärtig alles andere als selbstverständlich. Noch keine zwei Jahre ist es her, dass hunderttausende Menschen in mehr als 500 Städten weltweit im „march for science“ auf die Straße gingen, um ein Zeichen zu setzen für die Wissenschaft, für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung. „Science, not Silence“ war das leitende Motto. Wissenschaft und Forschung, so der Tenor der Veranstaltungen, seien die tragenden Säulen des demokratischen Systems. Der Politikwissenschaftler Anton Pelinka brachte es in Anspielung an die politische Situation in Ungarn und den USA auf den Punkt: Wenn die Freiheit der Wissenschaft gefährdet ist, ist die Freiheit der Demokratie gefährdet. In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an die Aussagen des Psychologen Klaus Holzkamp, der einmal meinte, Wissenschaft sei ein nie abgeschlossener Prozess menschlichen Erkenntnisgewinns. Als ein dauernder Kampf gegen Borniertheit, Oberflächlichkeit und Scheinwissen sei sie ein permanentes infrage-Stellen des scheinbar Selbstverständlichen.
(Aus dem Vorwort von Rektor Franz Keplinger)
Der vom BMBWF den Pädagogischen Hochschulen vorgegebene Forschungsauftrag ist auf den ersten Blick klar und gut nachvollziehbar. Ich erlaube mir mit Verweis auf F. Lyotard eine kurze kritische Replik auf den Begriff „wissenschaftliches Wissen“. Nach Lyotard ist es im Laufe des 20. Jahrhunderts zu einem Glaubwürdigkeitsverlust der „Großen Erzählungen“ zur Legitimation des Wissens gekommen. Damit verschwinde auch die Vorstellung von einem einheitlichen Wissensbestand, zu dem das wissenschaftliche Wissen in seinen unterschiedlichsten Ausprägungen jeweils einen Beitrag leisten würde. Die Postmoderne wäre vielmehr nach Lyotard gekennzeichnet von einer Vielfalt an unterschiedlichen Wissensformen und Diskursarten, die miteinander im Widerstreit stehen. Im Hinblick auf die Bildungsforschung an Pädagogischen Hochschulen und dem Auftrag „wissenschaftliches Wissen in praktisches Handlungswissen zu überführen“ ergeben sich aus den Ideen von Lyotard für mich wesentliche Schlussfolgerungen. Es gilt genau jenen „gap“ zu bedenken, der zwischen dem „wissenschaftlichen Wissen“ und der Überführung in „praktisches Handlungswissen“ steht. Wird von der Bildungsforschung der Widerstreit der Wissensformen als solcher anerkannt, so bedeutet dies implizit auch, dass die jeweilige eigene Begrenztheit anerkannt und auf einen Alleinvertretungsanspruch verzichtet wird. Der Grundauftrag der Bildungsforschung könnte dann, dies in Anlehnung an H.C. Koller, genau darin gesehen werden, „ein Bewusstsein für die Grenzen ihrer unterschiedlichen Wissensformen und Diskursarten zu schaffen“.
In der 1979 gegründeten Islamischen Republik Iran ist der Antisemitismus eine zentrale Konstitutionsideologie, die von Vertreter*innen des Regimes seit der Islamischen Revolution popularisiert wird. Ausgehend von Überlegungen zum Antisemitismus in der Moderne und der Entgegensetzung von Gesellschaft und Gemeinschaft wird gezeigt, inwiefern der auf Vernichtung des jüdischen Staates zielende Antizionismus als ein antizionistischer Antisemitismus zu charakterisieren ist, der sich selbst als Befreiung legitimiert und auf einer antisemitischen Konstruktion des Westens und Israels als universaler Feind beruht