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Mit dem Projekt „Multiplikatorinnen-Peer-Support-Projekt (MPS)“ möchte das Fraueninformationszentrum FIZ – Stuttgart eine Weiterbildungsmaßnahme zu Multiplikatorinnen für geflüchtete und von Menschenhandel betroffene Frauen aus westafrikanischen Ländern entwickeln und durchführen. Mit einer Wissenschaftlichen Begleitforschung und Evaluation unterstützt die Evangelische Hochschule Ludwigsburg das Projekt. Ziel des Projektes ist einerseits die Förderung der Selbsthilfe und der Autonomie dieser Zielgruppe und andererseits die Weitergabe von gewonnenen Erfahrungen, Ergebnissen und Anforderungen aus der professionellen Praxis.
Als Grundlage der Konzipierung der Fortbildungsmaßnahme werden qualitative Leitfadeninterviews mit potenziellen Multiplikatorinnen durchgeführt. Im Anschluss wird die Weiterbildungsmaßnahme vom FIZ durchgeführt und mit einem Kurzfragebogen evaluiert. Damit wird eine Beurteilung der inhaltlichen Aspekte und organisatorischen Rahmenbedingungen ermöglicht. Ungefähr drei Monate nach der Maßnahme wird mit allen Teilnehmerinnen eine teilstandardisierte Erhebung zur Bewertung der Schulung und des Tätigkeitsspektrums der Multiplikatorinnen durchgeführt.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit pflegenden Partnern von demenziell erkrankten
Personen und untersucht anhand des Konzepts der sorgenden Gemeinschaft die Frage, inwiefern diese als Ressource für die Zielgruppe dient. Im Rahmen dieser Arbeit wurde eine Methode für die Bearbeitung der Aufgabenstellung entwickelt, um eine Antwort auf die Leitfrage formulieren zu können. Aufbauend auf den theoretischen Grundlagen entstand, durch die Untergliederung der Fragestellung, ein Analyseschema. Dieses soll durch die Betrachtung der Merkmale einer sorgenden Gemeinschaft, des Zuganges zu den Angeboten und der Analyse dieser im Hinblick auf die Aufgaben pflegender Partner, operationalisiert zur Antwortfindung beitragen. Ein zentrales Ergebnis der Analyse ist, dass die sorgende Gemeinschaft im Beispielprojekt auf Aufgabenübernahmen abzielt und somit zur Entlastung der pflegenden Partner beiträgt. Grenzen des entwickelten Schemas wurden insbesondere in Bezug auf undokumentierte nachbarschaftliche Hilfe und Bedarfslücken identifiziert.
Sexualität als Grundbedürfnis, zentraler Bestandteil der Identität des Menschen und als soziale Praxis zu verstehen, bedeutet gleichzeitig die Wahrung der sexuellen Rechte eines jeden Menschen. Die Schaffung diskriminierungsfreier Grundlagen ist dabei zentral, da die Existenz kultureller Normvorstellungen von Geschlecht und Gender einen maßgeblichen Einfluss auf die Identität und Sexualität eines Menschen nehmen.
Hierbei kann die sexuelle Bildung anhand ihrer Eigenschaften und Kennzeichen die Grundlage für sozialarbeiterische Professionalisierungsmöglichkeiten bieten, um die individuellen sexuellen Herausforderungen und Themen der der lernenden Subjekte angemessen aufzunehmen und zu bearbeiten.
Zentrales Bildungsziel ist die Stärkung der Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit der Lernenden.
Für die Soziale Arbeit lassen sich Professionalisierungsmaßnahmen ableiten, die in verschiedene Kompetenzen der Fachkraft münden und so die individuellen Biographien der Adressat:innen in deren Handlungsfeldern fallbezogen und situativ bearbeiten können.
Wie ändert sich die Berufspraxis in der Sozialen Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung bereits heute durch den digitalen Wandel? Welche Chancen und Risiken für die Profession, die sozialen Teilhabemöglichkeiten und welche ethischen Implikationen beinhalten diese Neuerungen? Diese Fragen untersuchte eine Konferenz an der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
Die Vertraulichkeit ist in der Sozialen Arbeit unbestritten akzeptierter und etablierter fachlicher Standard und eine der Grundvoraussetzungen für einen gelingenden Beratungs- und Hilfeprozess. Sie wird durch verschiedene rechtliche Regelungen abgesichert, insbesondere durch die Schweigepflicht und Datenschutzgesetze. Gleichwohl gibt es in der Praxis immer wieder Unsicherheiten über Reichweite und Ausnahmen von Schweigepflicht und Datenschutz. Teilweise werden die Regelungen als hinderlich für die Arbeit gesehen, oft aber als hilfreich.
Die Praxishilfe gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen von Schweigepflicht und Datenschutz für die Soziale Arbeit und Beratung. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Informationen offenbart werden dürfen und welche Maßnahmen zum Schutz von Daten zu ergreifen sind.
Für einen schnellen Überblick werden die wichtigsten Informationen jeweils vorangestellt. Ergänzt werden die theoretischen Erläuterungen durch Praxishinweise zu verschiedenen Themen (z.B. Schweigepflicht in Teams, Einwilligungen durch Minderjährige, Anzeigepflicht bei Straftaten, Zeugnisverweigerungsrecht, Schweigepflicht und Kinderschutz). Ergänzt wird die Praxishilfe durch Übersichten und Muster für eine Schweigepflichtsentbindung und eine Datenschutz-Einwilligung.
Untersucht, verglichen und in Beziehung gesetzt wurde in dieser Arbeit derzeit relevante und diskutierte Literatur in den Themenbereichen Kriminalität, Sucht und soziale Arbeit in Zwangskontexten auf ihre Bedeutung für die praktische Arbeit von BewährungshelferInnen mit suchtbetroffenen KlientInnen im Hinblick auf das Ziel Straffreiheit, daraus wurden erste Leitlinien für dieses Arbeitsfeld abgeleitet. Für die Bewährungshilfe, aber auch für die Strafjustiz und die Suchthilfe, ermöglicht dieser praxisnahe und handlungsorientierte Überblick ein tieferes Verständnis für den eigenen und den jeweils anderen Fachbereich bezogen auf straffällige Suchtbetroffene und schafft Anknüpfungspunkte für Austausch und Zusammenarbeit.
Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welchen Auftrag die Soziale Arbeit vor dem Hintergrund einer Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit und der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession im Kontext der Teilhabe am Arbeitsleben insbesondere von mehrfachbehinderten Menschen hat und wie dieser Auftrag zu gestalten ist. Im Fokus stehen soziale Gerechtigkeit und die Menschenrechte ebenso wie die internationalen gesetzlichen Vorgaben. Betriebswirtschaftliche Aspekte werden außer Acht gelassen.
Die Forschungsfrage dieser Bachelorarbeit lautet: Wie gestaltet sich der Auftrag der Sozialen Arbeit vor dem Hintergrund der Lebensweltorientierung und den Menschenrechten im Kontext der Teilhabe mehrfachbehinderter Menschen im Berufs- und Arbeitsalltag? Für die Beantwortung der Forschungsfrage findet eine Analyse der Darstellung der Arbeitssituation von mehrfachbehinderten Menschen in Deutschland in der Fachliteratur sowie der Bewertung betroffener Expert*innen in exemplarischen Befragungen statt. Mögliche Hinderungsgründe für die soziale Teilhabe am Arbeitsleben sollen aufgezeigt werden, um im Sinne des Triple-Mandats der Sozialen Arbeit Möglichkeiten für gerechtere Teilhabe am Arbeitsleben zu benennen.
Dafür werden zunächst für die Bachelorarbeit grundlegende Begriffe erläutert (2). Anschließend wird auf die Soziale Arbeit (3) und die Situation von Menschen mit Beeinträchtigung im Arbeitsleben in Deutschland (4) eingegangen. Dem folgt eine exemplarische Darstellung der Sichtweise betroffener Personen (5) und eine vergleichende Analyse (6) der Ergebnisse aus der fachlichen Analyse (4) und der Befragung der Expert*innen (5). Schließlich werden Ansätze für eine gelingendere Teilhabe am Arbeitsleben (7) herausgearbeitet. Zum Schluss wird die Forschungsfrage beantwortet (8) und ein Fazit (9) gezogen.
Aus Kapitel 7,"Fazit und Ausblick":
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gefahr der Radikalisierung über die
Sozialen Medien groß ist. Das Angebot ist umfangreich und breit gefächert. Die Neue
Rechte hat es geschafft, sich auf neue Trends und Entwicklungen einzustellen und
Soziale Medien als Radikalisierungsinstrument zu nutzen. Sie kann über Soziale Medien
viel leichter mehr Menschen, vor allem auch mehr junge Menschen, erreichen.
Die rechten Aktivist:innen inszenieren sich als Gemeinschaft, die zusammenhält, gut
vernetzt ist und sich gegenseitig unterstützt. Dieser Zusammenhalt funktioniert auch transnational. Die Neue Rechte verfolgt die Strategie, dass mehr Radikalisierungsangebote die Wahrscheinlichkeit steigern, dass jemand mit diesen in Berührung kommt und in der rechten Echokammer hängen bleibt.
Die Neue Rechte hat durch die Sozialen Medien ein neues Radikalisierungsinstrument
in die Hände bekommen und weiß dieses strategisch einzusetzen. Die Anzahl der
Radikalisierungsangebote erscheint grenzenlos und versucht möglichst viele
Bedürfnisse zu bedienen.
Die Gefahr der Radikalisierung über die Sozialen Medien ist groß, für Menschen, die
nicht über die Strategien der extremen Rechten informiert sind. Dies kann geändert
werden, wenn aktiv auf Aufklärungsarbeit gesetzt wird.
Im Laufe der letzten zehn Jahre hat der Begriff der Professionalisierung, im Kontext sozialarbeiterischer/sozialpädagogischer, therapeutischer und rehabilitativer Berufe, immer mehr an Bedeutung in der tiergestützten Arbeit gewonnen (vgl. Greiffenhagen 2019, 11). Die Einsätze von tiergestützten Interventionen (TGI) werden am häufigsten mit Hunden durchgeführt (vgl. Wohlfarth/Mutschler 2018, 186). In der Sozialen Arbeit wird das von Lothar Böhnisch entwickelte Konzept der Lebensbewältigung als ein fachlich anerkannter Ansatz geschätzt, der sich mit der Bewältigung kritischer Lebenssituationen und damit einhergehenden Erlebnissen des Verlusts von Selbstwirksamkeit, sozialer Anerkennung und Selbstwert beschäftigt (vgl. Böhnisch 2019, 20f.). Da der Professionalisierung von TGI eine bedeutsame Rolle im aktuellen Fachdiskurs zukommt, Hunde in den meisten Fällen tiergestützter Arbeit eingesetzt werden und Böhnischs Konzept der Lebensbewältigung in der Sozialen Arbeit fachlich anerkannt wird, wurde die folgende Forschungsfrage entwickelt:
Inwiefern lässt sich der praktische Einsatz von TGI mit einem professionell ausgebildeten Begleithund, im Kontext des theoretisch-praktischen Ansatzes von Lothar Böhnischs Konzept der Lebensbewältigung, in der Sozialen Arbeit begründen und dadurch als sinnvoll erachten?
Ziel der Beantwortung dieser Fragestellung war es, eine Verbindung zwischen einem exemplarischen Einsatz eines Begleithundes in einer tiergestützten Interventionsform und einer der grundlegenden Theorien der Sozialen Arbeit zu schaffen, und dadurch eine weitere Professionalisierung tiergestützter Einsätze zu ermöglichen. Die Fragestellung wurde anhand der Wirksamkeit von TGI mit einem Begleithund für die Praxis bewältigungsorientierter Sozialer Arbeit sowie der Gegenüberstellung der Chancen und Grenzen eines Begleithundeinsatzes im Kontext bewältigungsorientierter Handlungsaufforderungen und Methoden erarbeitet und diskutiert.