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In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, wie Pflegeauszubildende Online-Erklärvideos auf YouTube nutzen und welche Lernstrategien sie dabei verwenden. Das Ziel der Masterthesis ist die Untersuchung und Beantwortung der Forschungsfrage „Wie nutzen Pflegeauszubildende Online-Erklärvideos auf der digitalen Plattform YouTube und welche Lernstrategien verwenden sie dabei?“. Außerdem wird untersucht, welche möglichen Implikationen dies für die Pflegebildung hat. Dafür wird die Methodik einer quantitativen Querschnittsstudie angewendet. Im Zuge dessen wurden 265 (n=265) Pflegauszubildende aus Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen sowie aus Rheinland-Pfalz mit einem standardisierten Online-Fragebogen befragt.
In der vorliegenden Master-Thesis beschäftigt sich der Autor mit dem Menschenrecht auf Bildung (MRaB). Mit dem Fokus auf Deutschland wird der Frage nach möglichen Hindernissen auf dem Weg zu einem MRaB für alle nachgegangen. Dabei handelt es sich explizit um keine ausschließlich juristische Arbeit. Vielmehr werden verschiedene – u.a. soziologische, politische, gesellschaftliche und rechtliche – Perspektiven eingenommen. Ausgehend von einer bereits sehr breiten und tiefen Forschungslandschaft zu der Bildungsthematik erfolgt eine starke Orientierung an der – noch etwas weniger stark beleuchteten – menschenrechtlichen Perspektive.
Aus diesem Grund liegt der erste Schwerpunkt auf einer zweigleisigen Vorstellung des MRaB. Eingangs steht die Entstehung und Verankerung des MRaB im Vordergrund, bevor eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den wesentlichen Erklärungen und anderen rechtlichen Festschreibungen erfolgt. Dem ersten Gleisstrang folgend, wird zunächst die Geschichte der Menschenrechtsentwicklung skizziert. Als Ergebnis steht dabei die hier verkürzte Definition für Menschenrechte als universelle Individualrechte, die bedingungslos jedem allein schon aufgrund seines Menschseins zustehen. Darauf aufbauend wird der Blick auf das MRaB und dessen völkerrechtliche Verankerung gelegt. Hier wird dem Pfad von der Ebene der Vereinten Nationen (VN) über das – im vorliegenden Fall einschlägige – regionale Menschenrechtsschutzsystem der Europäischen Union mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hin zu dem Hineinwirken in nationales – in diesem Fall deutsches – Recht gefolgt.
Anschließend werden die aktuellen Regelungen zur Umsetzung und Kontrolle der Menschen-rechte im Allgemeinen und des MRaB im Speziellen einer näheren Betrachtung unterzogen. Daran schließt sich die inhaltliche Vorstellung des MRaB mit einer konkreten Auseinander-setzung mit den wesentlichen Rechtsvorschriften an.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen und abschließend für den ersten Schwerpunkt werden mit dem „MRaB als Mittel zum Zweck“ und dem „MRaB als Selbstzweck“ zwei Wesenskerne des MRaB herausgearbeitet und beschrieben.
Als zweiter Schwerpunkt folgt die Vorstellung der derzeitigen Lage bei der Umsetzung des MRaB in Deutschland. Dabei wird eine Konzentration auf die Bildungschancen und deren Verteilung vorgenommen. Mit einigen prägnanten Beispielen erfolgt dazu eine kurze Skizzierung des „problematischen“ Status Quo.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen werden einige Erklärungsversuche zur Herausarbeitung möglicher Hindernisse auf dem Weg zu einem MRaB für alle in Deutschland unternommen.
Diese Ansätze folgen jeweils einer spezifischen – u.a. politischen, soziologischen oder rechtlichen – Perspektive. Dabei wird zunächst jeweils ein problematischer Aspekt näher beleuchtet und dann schließlich in einer These zusammengefasst. Exemplarisch sei hier die Vermutung genannt, dass einige Gruppen – auch auf VN-Ebene – eine deutlich schlechtere politische Lobby haben als andere.
Anschließend werden einige dieser Thesen diskutiert und Verbindungslinien zwischen diesen beschrieben. Um exemplarisch eine der dadurch gewonnen zentralen Erkenntnisse zu nennen, sei auf die Feststellung verwiesen, dass eine vollständige und gleiche Umsetzung des MRaB wohl schon aus Gründen der konkreten menschenrechtlichen Festschreibungen und darin enthaltenen Besonderheiten kaum möglich ist.
Der Autor nimmt aber nichtsdestotrotz die deutsche Politik in die Pflicht und sieht auch in diesem Feld noch großen Nachholbedarf. Zudem werden Ideen für weitere Lösungsansätze – auch unter Berücksichtigung der derzeitigen besonderen Lage durch die Corona-Pandemie –
zu den in den Thesen aufgegriffenen Problematiken andiskutiert und Ausblicke auf mögliche Forschungsperspektiven gegeben.
Den Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit bildet die aktuelle Diskussion über Bildungszugänge in der Migrationsgesellschaft sowie die Bildungschancen für geflüchtete Menschen. Junge Menschen mit Fluchterfahrung, die in ihrem Herkunftsland zwar eine Hochschulreife erworben haben, jedoch durch die dort herrschenden Verhältnisse und die Flucht kein Studium aufnehmen konnten oder aber ein Studium abbrechen mussten, finden in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dabei bislang unzureichende Unterstützungsstrukturen beim Hochschulzugang vor. Die vorliegende Arbeit setzt an dieser Stelle an und stellt aus biografietheoretischer Sicht die Frage, wie die Teilhabe an Hochschulbildung für Studierende mit unterschiedlichen Vorerfahrungen und Bildungsbiografien ermöglicht werden kann. Mit Hilfe von acht biografischen Interviews mit geflüchteten Studierenden der Sozialen Arbeit an der Katholischen Hochschule Aachen wird der Frage nachgegangen welchen Einfluss Erfahrungen von Flucht auf die Gestaltung der individuellen Bildungsbiografien nehmen und welche Handlungempfehlungen letztlich für die Gestaltung von Hochschulzugängen abgeleitet werden können.