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Der Beitrag versucht ein integriertes, ganzheitliches Verständnis von Bildung mit Blick auf den öffentlichen Bildungsauftrag eines Gemeinwesens (hier eines Landkreises) zu formulieren. In den Blick kommen dabei alle Akteure und Maßnahmen, die diesen Bildungsauftrag verantworten, also die Schulen in allen ihren Ausprägungen, Kitas, die Kinder- und Jugendhilfe, die Bemühungen um Integration von Benachteiligten oder um die Inklusion von Menschen mit Behinderung, die Erwachsenenbildung und auch die berufliche Bildung im Sinne der Anforderungen der Wirtschaft mit Blick auf den aktuellen Fachkräftemangel. Chancengerechtigkeit und die Unterschiedlichkeit schulischer Lehrpläne, Bildung für alle schaffen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken stellen sich vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen und eines gemeinsamen Verständnisses von Bildung dann, so die Grundthese dieses Beitrags, nicht mehr als gegenläufige Interessen oder Widersprüche dar, sondern eher als die verschiedenen Seiten einer Medaille und schließlich auch als Perspektiven einer sinnvollen strategischen Zusammenarbeit.
Dieser Beitrag versucht, den in der letzten Zeit sehr inflationär und gleichzeitig recht unscharf verwendeten Begriff der Nachhaltigkeit zunächst allgemein und dann aus der Sicht der Pädagogik zu bestimmen und zu entfalten. Vor diesem Hintergrund wird ein Vorschlag unterbreitet, wie er vor diesem Hintergrund für die Soziale Arbeit - am Beispiel der Jugendsozialarbeit in konzeptioneller, praktischer und empirischer Hinsicht fruchtbar gemacht werden kann. Dazu werden drei Bezugsebenen entfaltet:
− Der individuelle Kern des Begriffs, orientiert am Menschenbild einer Person mit
unverfügbaren Rechten und mit sich aus ihnen ergebenden Pflichten;
− die gesellschaftliche Ebene, orientiert am Postulat der Gerechtigkeit und an den
Konsequenzen, die sich für eine mündige Person in ihrer Lebenswelt daraus ergeben;
− der zeitliche Horizont, orientiert an einem Verständnis von Entwicklung, das die rein formale Betrachtung von Veränderungen in qualitativer, den Sinn von Veränderungen berücksichtigender Hinsicht überwindet.
− Vor dem Hintergrund dieser drei Ebenen werden darauf aufbauend Ansätze zur
Umsetzung in eine nachhaltige Praxis und zur Operationalisierung für eine Empirie der Nachhaltigkeit angedeutet.
Die Untersuchung ist am Institut für Praxisforschung und Evaluation der Evangelischen Hochschule Nürnberg entstanden und dient insgesamt der Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit in Bayern. Sie nimmt dazu eine Teilgruppe junger Menschen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren (SGB VIII) in den Blick, die sich noch teilweise oder überhaupt nicht mehr innerhalb der regulären Erwerbs-, Bildungs- und Sozialsysteme bewegen. Diese jungen Menschen sind von Ausgrenzung betroffen. Sie befinden sich in prekären Lebens- und multiplen Problemlagen. Diese Gruppe von jungen Menschen stellte im aktuellen Forschungsstand ein Dunkelfeld mit einer unbekannten Dunkelziffer dar. Viele Forschungsergebnisse, wie etwa die KJS-Studie zur „Situation ausgegrenzter Jugendlicher“, sprechen dafür, dass der Anteil von jungen Menschen, die von Armut betroffen und von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind, zunimmt. Zudem sind sie innerhalb der bisherigen Hilfestrukturen und mit den bestehenden Strukturen und Konzepten der Jugendsozialarbeit schwer, kaum oder nicht mehr erreichbar. Jedoch ist die Datenlage sowohl zu Motiven und Hintergründen ausgegrenzter junger Menschen am Übergang Schule – Beruf als auch hinsichtlich ihrer quantitativen Erscheinung unbefriedigend. Dieses Desiderat an empirischen Daten ist eines der Ausgangspunkte der vorliegenden Untersuchung.
In drei Schritten möchte ich im weiteren entfalten, wodurch das theologische Entdecken Freude macht. Als erstes ist der Gegenstand des Erkennens genauer zu beschreiben, nämlich als die Wirklichkeit des Evangeliums. Sodann will ich den spezifischen Modus in den Blick nehmen, in dem das Evangelium zu einer Wirklichkeit unseres Lebens wird. Es ist der Modus des Hörens. Drittens soll skizziert werden, wozu jede theologische Erkenntnisbemühung, zumindest in reformatorischer Perspektive, dient. Sie dient der Verdeutlichung dessen, was Martin Luther als „äußeres Wort“ bezeichnet hat.
Mit dem Start des Studienjahrs 2014/15 erhält die Evangelische Hochschule Nürnberg (EVHN) mit Inkrafttreten der am 10. Juli 2013 verabschiedeten Grundordnung (GrO) eine neue Verfassung, die einige Eigentümlichkeiten aufweist. Dies ist Anlass für die folgenden Betrachtungen, die selbstverständlich keine umfassende Kommentierung aller Bestimmungen der Grundordnung sind, sondern nur einige zentrale Aspekte herausgreifen: Einleitend werden zunächst die Funktionen einer Grundordnung skizziert, die damit auch den Rahmen der
Regelungsmaterie vorgeben. Daran anschließend wird geprüft, welche „Herrschaftsordnung“ durch die neue Grundordnung kreiert wird. Es folgt eine kurze Skizze der Kompetenzen der Organe und ihres Zusammenwirkens sowie der neuen Organisationsstruktur der EVHN. Abschließend wird das Zusammenwirken der Organe und Organisationseinheiten am Beispiel des besonders sensiblen Bereichs der Berufungen betrachtet.
So problematisch es also ist, von der „Eurokrise“ zu sprechen, so treffend ist die Bezeichnung „Krise“, denn die aktuellen Vorgänge zeigen die beiden von Koselleck angesprochenen Aspekte. Sie ist zum einen Ausdruck struktureller Probleme, zum anderen hat sie Züge einer Entscheidungssituation, bei der wegen „Gefahr im Verzug“ unverzüglich gleichsam lebensentscheidende Entscheidungen gefällt werden müssen (Koselleck 1982, S. 619). Sie ist eine Ausnahmesituation.
Per Referendum ins Parlament? Die bayerische ÖDP zwischen Policy-Erfolgen und elektoraler Irrelevanz
(2022)
Die bayerische Landespolitik ist durch eine lange Tradition der Volksgesetzgebung gekennzeichnet. Insgesamt 23 Volksbegehren fanden seit 1967 statt, sechsmal waren (erfolgreiche) Volksbegehren zudem Gegenstand eines Volksentscheids (LfStat 2022a, 2022b). An der sich seit den 1990er Jahren intensivierenden Nutzung von Volksbegehren ist insbesondere der bayerische Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) beteiligt, der immerhin fünf Volksbegehren initiierte und immerhin dreimal damit erfolgreich war. Somit stellt die ÖDP einen bedeutsamen ‚Störfaktor‘ im immer noch durch eine „CSU-Hegemonie“ (Mintzel 1998) geprägten politischen System Bayerns dar und war fähig essentielle Politikwechsel im Freistaat zu initiieren. Allerdings korrespondieren die Erfolge der ÖDP im Zuge der Volksgesetzgebung in keiner Weise mit Wahlerfolgen auf Landesebene (Abb. 1). Während die ÖDP mit ihren Volksgesetzgebungskampagnen „Schlanker Staat ohne Senat!“ (1996/97), „Für echten Nichtraucherschutz!“ (2009/10) und „Rettet die Bienen!“ (2019) jeweils aufsehenerregend erfolgreich war, resultierte diese Mobilisierung nicht in Erfolgen an der Wahlurne. Bei keiner Wahl kam die ÖDP landesweit auch nur annähernd in den Bereich jener 5 Prozent Stimmanteil, die für den Einzug in den Landtag erforderlich sind.
Warum gelingt es der ÖDP nicht, die breite Unterstützung, die ihre Volksbegehren fanden, in nennenswerte Unterstützung in Wahlerfolge umzusetzen und damit dauerhaft auf parlamentarischer Ebene an der Politikgestaltung mitzuwirken?
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst ein Überblick für die ÖDP-Initiativen gegeben und das bayerische Verfahren der Volksgesetzgebung kurz dargestellt. Nach einem eingehenderen Blick auf die Wahl- und Abstimmungsergebnisse wird anhand der Wahl- und Abstimmungsergebnisse auf lokaler Ebene untersucht, ob die ÖDP von ihren Initiativen auch bei Wahlen profitiert oder ob Erfolge in der Volksgesetzgebung nicht eher aus den Mobilisierungsleistungen von Parteien resultiert, mit denen die ÖDP dabei mitunter kooperiert.