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In drei Schritten möchte ich im weiteren entfalten, wodurch das theologische Entdecken Freude macht. Als erstes ist der Gegenstand des Erkennens genauer zu beschreiben, nämlich als die Wirklichkeit des Evangeliums. Sodann will ich den spezifischen Modus in den Blick nehmen, in dem das Evangelium zu einer Wirklichkeit unseres Lebens wird. Es ist der Modus des Hörens. Drittens soll skizziert werden, wozu jede theologische Erkenntnisbemühung, zumindest in reformatorischer Perspektive, dient. Sie dient der Verdeutlichung dessen, was Martin Luther als „äußeres Wort“ bezeichnet hat.
Mit dem Start des Studienjahrs 2014/15 erhält die Evangelische Hochschule Nürnberg (EVHN) mit Inkrafttreten der am 10. Juli 2013 verabschiedeten Grundordnung (GrO) eine neue Verfassung, die einige Eigentümlichkeiten aufweist. Dies ist Anlass für die folgenden Betrachtungen, die selbstverständlich keine umfassende Kommentierung aller Bestimmungen der Grundordnung sind, sondern nur einige zentrale Aspekte herausgreifen: Einleitend werden zunächst die Funktionen einer Grundordnung skizziert, die damit auch den Rahmen der
Regelungsmaterie vorgeben. Daran anschließend wird geprüft, welche „Herrschaftsordnung“ durch die neue Grundordnung kreiert wird. Es folgt eine kurze Skizze der Kompetenzen der Organe und ihres Zusammenwirkens sowie der neuen Organisationsstruktur der EVHN. Abschließend wird das Zusammenwirken der Organe und Organisationseinheiten am Beispiel des besonders sensiblen Bereichs der Berufungen betrachtet.
So problematisch es also ist, von der „Eurokrise“ zu sprechen, so treffend ist die Bezeichnung „Krise“, denn die aktuellen Vorgänge zeigen die beiden von Koselleck angesprochenen Aspekte. Sie ist zum einen Ausdruck struktureller Probleme, zum anderen hat sie Züge einer Entscheidungssituation, bei der wegen „Gefahr im Verzug“ unverzüglich gleichsam lebensentscheidende Entscheidungen gefällt werden müssen (Koselleck 1982, S. 619). Sie ist eine Ausnahmesituation.
Per Referendum ins Parlament? Die bayerische ÖDP zwischen Policy-Erfolgen und elektoraler Irrelevanz
(2022)
Die bayerische Landespolitik ist durch eine lange Tradition der Volksgesetzgebung gekennzeichnet. Insgesamt 23 Volksbegehren fanden seit 1967 statt, sechsmal waren (erfolgreiche) Volksbegehren zudem Gegenstand eines Volksentscheids (LfStat 2022a, 2022b). An der sich seit den 1990er Jahren intensivierenden Nutzung von Volksbegehren ist insbesondere der bayerische Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) beteiligt, der immerhin fünf Volksbegehren initiierte und immerhin dreimal damit erfolgreich war. Somit stellt die ÖDP einen bedeutsamen ‚Störfaktor‘ im immer noch durch eine „CSU-Hegemonie“ (Mintzel 1998) geprägten politischen System Bayerns dar und war fähig essentielle Politikwechsel im Freistaat zu initiieren. Allerdings korrespondieren die Erfolge der ÖDP im Zuge der Volksgesetzgebung in keiner Weise mit Wahlerfolgen auf Landesebene (Abb. 1). Während die ÖDP mit ihren Volksgesetzgebungskampagnen „Schlanker Staat ohne Senat!“ (1996/97), „Für echten Nichtraucherschutz!“ (2009/10) und „Rettet die Bienen!“ (2019) jeweils aufsehenerregend erfolgreich war, resultierte diese Mobilisierung nicht in Erfolgen an der Wahlurne. Bei keiner Wahl kam die ÖDP landesweit auch nur annähernd in den Bereich jener 5 Prozent Stimmanteil, die für den Einzug in den Landtag erforderlich sind.
Warum gelingt es der ÖDP nicht, die breite Unterstützung, die ihre Volksbegehren fanden, in nennenswerte Unterstützung in Wahlerfolge umzusetzen und damit dauerhaft auf parlamentarischer Ebene an der Politikgestaltung mitzuwirken?
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst ein Überblick für die ÖDP-Initiativen gegeben und das bayerische Verfahren der Volksgesetzgebung kurz dargestellt. Nach einem eingehenderen Blick auf die Wahl- und Abstimmungsergebnisse wird anhand der Wahl- und Abstimmungsergebnisse auf lokaler Ebene untersucht, ob die ÖDP von ihren Initiativen auch bei Wahlen profitiert oder ob Erfolge in der Volksgesetzgebung nicht eher aus den Mobilisierungsleistungen von Parteien resultiert, mit denen die ÖDP dabei mitunter kooperiert.
In der Auseinandersetzung mit dem erstarkten Rechtspopulismus zeigt sich, dass dessen langjähriger Misserfolg nicht auf eine erhöhte ‚Resilienz‘ der deutschen Bevölkerung zurück- zuführen ist, denn immer deutlicher zeigt sich, dass Deutschland für seinen Kampf um die Bewahrung der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung eher schlecht gewappnet er- scheint. Dafür lassen sich eine Vielzahl von möglichen Begründungen anführen, aber ein ganz wesentlicher Grund liegt nach meiner Ansicht auch darin, dass in Deutschland der ‚Rechtsstaat‘ lange vor der ‚Demokratie‘ etabliert wurde. Dies resultiert nicht nur aus einem gewissen ‚Fremdeln‘ der traditionsreichen deutschen Staatsrechtslehre mit einer der Grund- lagen unseres liberal-demokratischen Gemeinwesens: dem ‚Pluralismus‘. Sondern auch – wie im Folgenden gezeigt wird – in einer insgesamt wenig elaborierten Auseinandersetzung mit diesem Begriff.
Der frühe Tod eines Kindes in der Schwangerschaft und zur Geburt ist ein in allen Epochen der Geschichte, Kulturen, Gesellschaftsschichten und Altersstufen präsentes Phänomen. Bedingungsfaktoren, Epidemiologie, Klassifikation, Prävalenz und Umgangsformen haben sich im Laufe der Zeit erheblich verändert. Der Fötus bleibt dabei eine „umstrittene Figur“ im ethischen, juristischen, medizinischen, persönlichen und soziologischen Diskurs.
Seit Ende des 20. Jahrhunderts erhält das Thema auf medizintechnologischer sowie gesellschaftlicher Ebene ein neues Gewicht. Der Bedeutungsschirm des Themas überspannt individuelle und kollektive Strukturen in Gesellschaft, Politik, Religion und Wissenschaft.
Weltweit kommt es jedes Jahr schätzungsweise zu 23 Millionen Fehlgeburten, was einem Verlust von 44 Schwangerschaften pro Minute entspricht. Eine Fehlgeburt ist im Allgemeinen definiert als Verlust eines Kindes in der Schwangerschaft vor Erreichen der Lebensfähigkeit (vgl. Lancet 2021; Lancet 2021 Miscarriage 1). In der Serie „Miscarriage matters“ fordern die Autoren nicht nur ein komplettes Überdenken des Narrativs rund um die Fehlgeburten, sondern eine umfassende Überarbeitung der medizinischen Versorgung und Beratung von Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben (vgl. Lancet 2021). Etwa 2,6 Millionen Kinder sterben zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft. Die Publikation „Ending preventable Stillbirths“ thematisiert die enormen Auswirkungen später Verluste auf Familien und Gesundheitsdienstleister (vgl. Lancet 2016). Trotz steigender Evidenz, vielfacher Forschungsaktivitäten und zunehmend dokumentierter Erfahrungsberichte fehlt bis heute eine umfassende, systematische Einordnung, die der Phänomenologie des Themas insgesamt gerecht wird und eine transdisziplinäre Forschungsgrundlage bietet. Zeitgenössisches Verstehen erfordert die Berücksichtigung der historischen Entwicklung, die nachfolgend lediglich skizziert ist. Eine rein quantitative Einschätzung kann nicht erfassen, welche Bedeutung der Tod eines Kindes vor, zur und kurz nach der Geburt für betroffene Paare, ihre Familien sowie deren soziales Umfeld, aber auch für involvierte Fachkräfte und Institutionen hat. Auf qualitativer Ebene zeigt sich eine hohe Emotionsdichte und Intensität im Erleben, komprimiert auf einer Zeitschiene zwischen Diagnostik und der Option, eine neue Schwangerschaft zu wagen. In besonderer Weise provoziert das Thema Fragen nach der eigenen Existenz, dem Lebenssinn oder einer tragenden Kraft außerhalb der materiellen Realität. Diese Publikation bietet eine Handreichung zur Verständnisklärung, indem die Komplexität des Themas aus der Perspektive betroffener Frauen und Paare aufgefächert wird. Dies geschieht unter Berücksichtigung psychischer, medizinischer, juristischer, sozialer und spiritueller Hintergründe und mündet in einer Synopse, die drei Wesenskerne des Diskurses herausarbeitet: Verlust, Vielschichtigkeit, Uneindeutigkeit. Die verwendeten Fallbezüge sind evidenzbasiert und stützen sich auf Praxisbeispiele, Gesprächsprotokolle und -analysen sowie Zitate einer systematischen Dokumentation der Erstautorin.
Die klinische Versorgung bei perinatalem Verlust eines Kindes beginnt als kontinuierlicher Prozess ab Diagnosestellung, erstreckt sich über den gesamten klinischen Behandlungsverlauf und reicht in die medizinisch-psychosoziale Nachsorge.
Im Rahmen der klinischen Begleitung hat mündliche Kommunikation einen hohen Stellenwert und ist als Wirkfaktor für den Behandlungserfolg anerkannt. Betroffene Frauen/Eltern brauchen Gesundheitsfachkräfte, die echt zuhören, zugewandt sind und die jeweilige Person vorurteilsfrei akzeptieren. Eine zentrale Rolle spielt die Fähigkeit einfühlsam zu kommunizieren und dabei das richtige Timing sowie die richtige Sprache zu verwenden. Der positive Effekt der persönlichen Einstellung von Mitarbeitenden, deren Kommunikationsfähigkeit sowie wertschätzende Umgangsformen wirken sich auf das aktuelle Erleben sowie das langfristige Wohlbefinden betroffener Menschen aus.
Es gibt kein gutes Sprechen an sich, das für jede Situation gleichermaßen geeignet wäre und auf alle Zielgruppen ausnahmslos positiv wirken könnte. Sprechsituationen sind so einzigartig, wie die Menschen, die sie gestalten.
Es kann keine allgemein übertragbare Pauschalempfehlungen geben. Die entwickelten Praxisleitfäden sollen Möglichkeiten der Gestaltung aufzeigen sowie Orientierung und Unterstützung zur Gesprächsführung geben. Durch die Art zu kommunizieren können Mitarbeitenden der Gesundheitsfachberufe dazu beitragen, das Krisenerleben, das Frauen/Eltern durch den frühen Tod ihres Kindes erleben, positiv zu beeinflussen.