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Eine Vorgängeruntersuchung (https://doi.org/10.17883/fet-schriften027) hat gezeigt, unter welchen Bedingungen Prozesse des Ankommens und der “Integration“ von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erfolgreich verlaufen können. Es deutete sich bereits an, dass mit Erreichen der Volljährigkeit in der Phase des Übergangs in die selbständige Lebensführung wichtige Weichenstellungen für die Nachhaltigkeit der Integrationsverläufe verbunden sind. (Diesen eher versteckten Hinweisen sind wir jedoch seinerzeit nicht weiter nachgegangen.) In der Fachdebatte wird bezüglich des Übergangs in die Selbständigkeit vom „Leaving Care“ bzw. von „Care Leavern“ gesprochen.
Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) im SGB VIII, § 42 geregelt. Nach der Inobhutnahme durchlaufen die Jugendlichen zunächst das Clearingverfahren in einer Jugendhilfeeinrichtung. In diesem Verfahren werden innerhalb weniger Wochen alle wesentlichen Informationen zusammengetragen, welche die weitere Unterbringung bei einem Familienmitglied in Deutschland oder in Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Sozialpädagogische Wohngruppe, Heilpädagogische Wohngruppe etc.) begründen.
Im Jahr 2015 stiegen die Ankunftszahlen von UMF rasant an und stellten die Akteure im Jugendhilfeverfahren, insbesondere die Clearingstellen, vor große Herausforderungen. Zudem ändern sich beständig politische und rechtliche Rahmenbedingungen, die zu einer Aufweichung der Standards über die Leistungen der Jugendhilfe führen. Vor diesem Hintergrund wurden vom „Wichern-Institut“ der Rummelsberger Diakonie, einem „An-Institut“ der Evangelischen Hochschule Nürnberg, mehrere Studien gefördert. Eine Arbeitsfeldstudie, welche vor allem auf der Befragung der Mitarbeiter_innen von Clearingstellen basierte, stieß ausgehend von den Forschungsergebnissen einen Prozess der Organisationsentwicklung in den Clearingstellen der Rummelsberger Dienste für junge Menschen (RDJ) an. Sie begründete auch die Forschungsfrage, wie die sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung im Hinblick auf die Integration in die deutsche Aufnahmegesellschaft aus Sicht der Jugendlichen verlaufen ist. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf diese Teilstudie des Gesamtprojekts. Es handelt sich um eine biografieanalytische Studie mit ehemaligen UMF, welche die Jugendhilfeeinrichtungen (Clearingstelle, Wohngruppe etc.) der RDJ bereits durchlaufen haben und nun eigenständig oder in einer Pflegefamilie leben.
Dokumentation der Jahrestagung der AGTS vom 15.-17. September 2022 in Würzburg. Im Hintergrund des Themas stehen die aktuellen Debatten über Missbrauch und Machtstrukturen in der Kirche. Zwar scheinen Spiritualität und spirituelle Praxis zunächst keinen unmittelbaren Bezug zur Machtproblematik zu haben. Diese Annahme hält einer redlichen Prüfung allerdings nicht stand. Denn ‚Spiritualität‘ ist ein menschliches Tun und damit anfällig für Missbrauch. Auch geistliche Vollmacht ist: Macht. Jede geistliche Gemeinschaft hat neben den Anliegen ihrer Berufung auch Machtstrukturen zu klären und zu überprüfen. Die aktuelle Diskussion um kirchliche Hierarchien und ihre Verführbarkeit zeigt, wie tief die Verirrung sein
kann. Wie sieht hier und unter heutigen Bedingungen eine ‚Unterscheidung der Geister‘ aus, und wie kommt man zu einer redlichen Überprüfung der eigenen spirituellen Praxis und der einer geistlichen Gemeinschaft? Zerreißproben sind da unvermeidlich, es tun sich Abgründe auf, und das, was Spiritualität heißen soll, muss eingehend geklärt werden. Auch, ja, gerade, weil es schmerzhaft ist.
Streit untereinander gehört dazu, wenn viele Kinder den Tag gemeinsam in der Kindertagesstätte verbringen. Bei den Jüngsten kommt es immer mal wieder zu „handfesten“ Auseinandersetzungen. Dabei scheint der Zank um Spielzeug in der Krippengruppe an der Tagesordnung zu stehen. Sätze wie „Jan hat mir das Auto weggenommen!“ oder „Aber ich hatte die Puppe zuerst!“ sind mehrfach täglich zu hören. In den Stimmen der Kinder ist oft die hohe Emotionalität zu spüren, die Konfliktsituationen für Kleinkinder mit sich bringen. Nicht selten fließen Tränen. Deshalb fallen auf der Seite der Erzieherinnen ebenso häufig Sätze wie „Schon wieder geht das Geschrei los!“. Oft scheinen diese Konflikte einfach zu lösen zu sein: Die Erzieherinnen halten das Kind an, das Spielzeug zurückzugeben. Doch hier stellt sich die Frage: Ist das wirklich eine gute Lösung? Können pädagogische Fachkräfte in der Rolle des „Schiedsrichters“ ihrer Aufgabe, die Kinder in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung nach ko-konstruktiven und partizipativen Grundsätzen zu unterstützen, gerecht werden? Wie kann es gelingen, dass Fachkräfte zu Moderatorinnen und Moderatoren werden, die die Kinder darin stärken selbst Lösungen für ihren Streit zu finden und so ihre Kompetenz im Umgang mit Konflikten weiter zu entwickeln.
Einleitung
Nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft sind derzeit etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland von einer Demenzerkrankung betroffen. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren weiter steigen und für das Jahr 2050 auf ca. 3 Millionen geschätzt. Rund zwei Drittel aller Erkrankten werden zu Hause, also in und von ihren Familien betreut und gepflegt. (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2019) Demenzielle Erkrankungen gehören für Betroffene und Angehörige schon jetzt zu den größten pflegerischen Herausforderungen und können im Hinblick auf die deutschen Prävalenzdaten als eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer alternden Gesellschaft verstanden werden. Dieses Szenario kann ohne weiteres auch auf andere europäische Staaten übertragen werden.
Bereits im Jahr 2011 formulierte das Europäische Parlament eine Entschließung zum Thema Demenz und „drängt[e] die Mitgliedstaaten, spezifische nationale Pläne und Strategien für die Alzheimer-Krankheit aufzustellen“ (Europäisches Parlament, 2012, S. 38). Mit der Glasgow Declaration vom 20. Oktober 2014, die von zahlreichen Mitgliedsorganisationen, Vereinigungen und Personen unterzeichnet wurde, forderte Alzheimer Europe die Entwicklung einer europäischen Demenzstrategie sowie nationaler Strategien (Alzheimer Europe, 2014). Diesen Forderungen nach einer gesundheitspolitischen Priorisierung des Themas Demenz folgten einige europäische Staaten, indem sie Strategien und Pläne für die Bewältigung der mit demenziellen Erkrankungen verbundenen Herausforderungen vorlegten.
So wurde auch in Deutschland im Verlauf des Jahres 2019 – aufbauend auf der Arbeit der Allianz für Menschen mit Demenz – die Nationale Demenzstrategie erarbeitet und am 01. Juli 2020 von der Bundesregierung verabschiedet (Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie am Deutschen Zentrum für Altersfragen, 2020).
Vor diesem Hintergrund verfolgt die vorliegende Literaturarbeit das Ziel, einen Überblick über nationale Demenzstrategien im europäischen Kontext zu geben und diese hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, des Zeitrahmens und der Finanzierung zu vergleichen. Im Folgenden werden die Demenzstrategien ausgewählter europäischer Länder vorgestellt und analysiert. Diese kommen aus Österreich, Schweiz, Finnland, Norwegen, Schottland, Nordirland, Wales, England. Darüber hinaus werden neben Publikationen zur Umsetzung und den Wirkungen der Demenzstrategien auch die Maßgaben der World Health Organziation (WHO) in die Analyse miteinbezogen.
Aus dieser Zielsetzung resultieren die folgenden Fragestellungen:
- Welche europäischen Länder verfügen über eine Demenzstrategie?
- Welche inhaltlichen Schwerpunktsetzungen werden in den nationalen Strategien
vorgenommen und wie unterscheiden sich diese?
- Welche Erkenntnisse zur Umsetzung und Wirkung der Strategien liegen vor?
- Welche Empfehlungen für die Erstellung einer nationalen Demenzstrategien lassen sich
ableiten?
Das Gefühl, dass die Welt aus den Fugen ist oder zumindest droht aus den Fugen zu gehen, scheint sich - wenn man aktuelle Diskussionen in der Öffentlichkeit verfolgt - zu verfestigen. Mit dem Zusatz des „sozialen“ im Titel soll in diesem Beitrag bereits zu Beginn deutlich gemacht werden, dass dieses mögliche Aus-den-Fugen-Sein unterschiedliche Facetten bzw. Dimensionen hat. Neben der sozialen Dimension, zu der im Folgenden einiges ausgeführt wird, lassen sich politische aber auch moralisch bzw. ethische Dimensionen und andere mehr benennen. Bevor im Folgenden die beiden Fragen bearbeitet werden, (1) ob die Welt tatsächlich aus den sozialen Fugen ist und (2) wie und wo sich dieses Aus-den-Fugen-Sein zeigt, wird in einem ersten Schritt anhand von zwei Thesen gezeigt, dass es sich hierbei vor allem um ein Phänomen sozialer Ungleichheit handelt.
Eingliederungsvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Arbeitsuchenden und ihrem Jobcenter bzw. ihrer Arbeitsagentur sollen den Eingliederungsprozess in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt begleitend unterstützen, indem sie Transparenz und gegenseitige Verbindlich-keit herstellen. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) enthalten Eingliederungsverein-barungen das Vermittlungsziel, die Bemühungen des oft arbeitslosen Leistungsberechtigten, die Leistungen des Jobcenters und eine Rechtsfolgenbelehrung. Diese klärt darüber auf, wie stark das Arbeitslosengeld II gekürzt wird, wenn die vereinbarten Bemühungen nicht erbracht und nachge-wiesen werden.
Welche Rolle schreiben Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler in den Jobcentern der Ein-gliederungsvereinbarung und ihren Bestandteilen im Beratungs- und Vermittlungsprozess zu? Der vorliegende Forschungsbericht geht dieser Frage anhand einer Online-Befragung nach. Die Befra-gung ist ein Teil der Begleitforschung innerhalb eines größeren IAB-Forschungsprojekts zu Wirkun-gen und Wirkmechanismen der Eingliederungsvereinbarung. Es zeigt sich: Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler sehen die Eingliederungsvereinbarung eher im Kontext des Prinzips „För-dern und Fordern“ verankert. Sie gehen weniger davon aus, dass Eingliederungsvereinbarungen den Eingliederungsprozess in den Arbeitsmarkt positiv beeinflussen. Kritischer beurteilen sie den Umfang von Eingliederungsvereinbarungen und ihre mangelnde Verständlichkeit für die Leis-tungsberechtigten. Das Instrument wird zudem nicht für alle Leistungsberechtigten gleicherma-ßen als sinnvoll eingeschätzt.
In Zeiten raschen gesellschaftlichen Wandels stehen auch soziale Organisationen und Einrichtungen vor großen strukturellen und inhaltlichen Herausforderungen. Die Reflexion etablierter, bisweilen sogar überholter Prozesse scheint in manchen Bereichen gar eine wesentliche Grundbedingung für die Effektivität und Passgenauigkeit sozialen Arbeitens. Organisationsentwicklung im Sinne von Veränderung wird zu einem Erfolgsparameter. Organisationsentwicklung als Erkenntnisfundus der Sozialwissenschaften bietet ein reiches Repertoire an Werkzeugen an diese Veränderungsprozesse mitzugestalten.
Es ist eine vielzitierte Tatsache, dass es in den nächsten Jahrzehnten zu einer deutlichen Zunahme der alten, insbesondere der über 75-jährigen Menschen und einem damit einhergehenden Anstieg des Hilfe- und Pflegebedarfs kommen wird. Der Altersquotient wird von derzeit 34% auf 53% im Jahr 2030 ansteigen. Erst jüngst machte die Süddeutsche Zeitung (03.12.12) als Fazit einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung zum Pflegenotstand wieder eine „düstere Prognose für das Leben im Alter“ auf. Die Zahlen für 2030 wiesen auf eine „dramatische Versorgungslücke“ hin, die dadurch begründet sei, dass die Zahl der Pflegebedürftigen um 47% auf 3,4 Millionen Menschen steigen werde. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass ca. eine halbe Millionen Pflegekräfte fehlen werden.
Ressourcen der Hilfeleistung können also immer weniger aus den Altersgruppen der 20- bis 60-jährigen rekrutiert werden. Die Unterstützung und Pflege in Zukunft wird nicht mehr alleine durch professionelle Dienste (stationäre, teilstationäre und ambulante Angebote) und dieFamilie aufgefangen werden können. Daher ist es wichtig weitere soziale Netzwerke zu aktivieren und bereits jetzt quartiersspezifisch zu installieren. Aus dieser Erkenntnis heraus sind in den letzten Jahren zahlreiche Pilotprojekte im Sinne bürgerschaftlichen Engagements ins Leben gerufen worden.