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Der Studienschwerpunkt „Familien- und Lebensformenbezogene Soziale Arbeit“ hat ein breites Aufgabenspektrum. Fokus der Sozialen Arbeit in diesem Feld ist der einzelne Mensch in seinen Bezügen zu seiner Familie oder eine ganze Familie oder aber auch ein Kind oder ein Jugendlicher, der in einer familienersetzenden Lebensform seinen Lebensmittelpunkt hat. Zentrales Moment all dieser Sichtweisen auf die Lage eines Menschen stellt die Perspektive dar, welche Rolle und Bedeutung Familie für den Einzelnen hat, welche Funktionen Familie für den Einzelnen erfüllt und wie Familie in ihren Strukturen und Krisen mit Hilfe Sozialer Arbeit Unterstützung erfahren kann.
Die Studienschwerpunkt-Werkstatt Erziehung und Bildung (SSP-W EuB) ist eine Lehrveranstaltung, die sich über zwei Semester erstreckt. Ziel in diesem Lehrmodul ist das selbstgesteuerte Verstehen und Anwenden einer theorie- und praxisgeleiteten, prozessorientierten und reflektierten Sozialen Arbeit im großen Arbeitsfeld der Unterstützung und Gestaltung von Erziehungs- und Bildungsprozessen. Zu diesem Werkstatt-Prozess gehören: Entwicklung der in der Werkstatt zu erarbeitenden schwerpunkt- und arbeitsfeldbezogenen Themen; Theorie- und Erfahrungswissen geleitete Erarbeitung dieser Themen und Überprüfung der Übertragbarkeit auf die Praxis; Erarbeitung der von den Studierenden aus ihrer Praxis eingebrachten Fragen wie beispielsweise Problem – und/ oder Fallsituationen auf der Grundlage wissenschaftlicher Analysemethoden und begründeter Lösungsvarianten für die Praxis unter Berücksichtigung rechtlicher und struktureller Rahmenbedingungen; Gestaltung einer Praxis-Projektarbeit auf der Grundlage des in der Werkstatt (1. Modulbaustein) und im Baustein Konzeptentwicklung (2. Modulbaustein) erarbeiteten Wissen und Können sowohl unter theoretisch-methodischen als auch praxisrelevanten Aspekten.
Crisis der Pflegepädagogik
(2014)
Der Text stellt die Antrittsvorlesung des Autoren als Professor für Pflegepädagogik am Fachbereich Gesundheitswesen der Katholischen Hochschule NRW, Köln, dar, die er am 10.12.2014 gehalten hat. Im Sinne von Vorklärungen wird zunächst die Pflegepädagogik als Handlungsfeld und als wissenschaftliche Disziplin betrachtet. Im Hauptteil werden zwei Problembereiche benannt, die zu einer Crisis der Pflegepädagogik führen können. Zum einen wird die Problematik einer dem Vermessbarkeits- und Verwertungsgedanken folgenden Kompetenzorientierung argumentativ entfaltet. Zum anderen wird die Gefahr der Eliminierung des Pädagogischen aus der (Pflege-) Pädagogik begründet. Sie besteht durch die Konjunktur einer Bildungsforschung, die nicht auf zentralen erziehungswissenschaftlichen Begriffen gründet (Erziehung, Bildung, Didaktik), sondern auf kategorisierbare und inferenzstatistisch berechenbare Beobachtungen von Unterrichtswirklichkeit. Die Gefahr besteht darüber hinaus durch die Konjunktur einer wissenschaftlichen Betrachtung von Lehr-Lern-Prozessen, die diese als Ausdruck physisch-körperlicher Prozesse versteht. Im Fazit mahnt der Autor eine bewusste und kritische Auseinandersetzung mit diesen Problembereichen an, damit die Pflegepädagogik am Ende der Crisis nicht zur Gehilfin einer sogenannten Pflegeindustrie wird.
Hintergrund Luxemburgs Tarif-System für ambulante Pflege basiert auf einem 15 Jahre alten Katalog der sich aus 40 verschiedenen Einzelleistungen zusammensetzt. Jede einzelne Leistung wird mit einer korrespondierenden Standardnormzeit gewichtet. Das System basiert auf der Annahme, dass das Gesamtarbeitsvolumen pro Klient sich aus der Summe der Standardeinzelzeitleistungen ergibt, die pro Klient erbracht werden. Aufgrund sich verändernder soziodemographischer und kultureller Rahmenbedingungen sowie dem Forstschritt in der Pflegewissenschaft wird es notwendig, den bestehenden Katalog einer Prüfung zu unterziehen. Ziel Vorschläge für eine Veränderung des Leistungskatalogs und den zugehörigen Standardzeiten lagen von Seiten der Tarifkommission der nationalen Krankenversicherung sowie gleichzeitig vom Verband der Pflegekräfte und der Pflegeanbieter vor. Die Cellule d’expertise médicale (CEM) war mit einer vergleichenden Analyse der bestehenden Vorschläge beauftragt worden und hat den Lehrstuhl für Statistik und standardisierte Verfahren der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar mit einer Studie beauftragt, die die vorliegenden Vorschläge empirisch prüfen sollte. Methoden In der Studie wurden in Übereinstimmung mit Repräsentanten der Leistungsanbieter und Vertretern der öffentlichen Verwaltung sechs der 40 Einzelleistungen aus dem bestehenden Katalog und vier neue Einzelleistungen ausgesucht, um deren Zeitbedarfe empirisch zu untersuchen. Zeit wurde sowohl für die Einzelleistungen als auch die Gesamt-Dauer des Hausbesuchs erfasst. Die Studie umfasst eine Zufallsauswahl von 20 ambulanten Pflegediensten aus den beiden größten Anbietern ambulanter Pflege in Luxemburg (Stëftung Hëllef Doheem und HELP) und enthält die Daten von 313 ambulant gepflegten Klienten. Um die Zeitunterschiede erklären zu können, wurden insgesamt 300 Variablen erhoben, die Klienten- und Organisationsmerkmale erfassen. Zur Analyse der Daten haben wir 1) inferenzstatistische Methoden zur Prüfung der Normalverteilung der Zeitwerte als Voraussetzung für Standardzeitwerte pro Einzelleistung, 2) qualitative Datenanalysen zur Erklärung des Rahmens innerhalb dessen die Einzelleistungen erbracht wurden und 3) die explorative Technik der Multivarianten Adaptiven Regression Splines (MARS) genutzt, um relevante Klienten- und Organisationsvariablen zu identifizieren. Ergebnisse Hauptergebnis der Studie ist, dass es keinen Beleg dafür gibt, dass Einzelleistungszeitwerte empirisch stabilisiert werden können. Die Zeit für eine Einzelleistung variiert so stark in Abhängigkeit vom Gesamtleistungsprofil und von Setting-Variablen, dass wissenschaftlich keine stabilen Einzelleistungszeitwerte identifiziert werden können. Die Studie zeigt, wie stark die Zeitbedarfe abhängig sind von der sozialen Situation, in der die Leistungen erbracht werden. Diese erfordert sehr oft eine Vielzahl von Leistungen, die im Leistungskatalog nicht enthalten, aber für eine autonome Lebensführung zu Hause unverzichtbar sind. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die sich jenseits eines offiziellen Auftrags sozialpflegerische Inhalte enthalten und einen großen Nutzen für die Öffentlichkeit produzieren, in dem sie ambulante Pflege erst dauerhaft ermöglichen. Schlussfolgerungen Ein empirisch valides System der Vergütung würde anstatt Einzelleistungen zu vergüten, versuchen müssen, den Gesamtaufwand zu erklären, der bei Haubesuchen entsteht. Hierfür müsste eine Übergangsphase geplant werden, in der mit einer Gesamtpauschale gearbeitet wird. In dieser Übergangsphase müsste der aktuell große Einfluss von Organisationsvariablen zugunsten des Einflusses von Klientenvariablen reduziert werden. Diese Schlussfolgerungen schließen nicht aus, dass der Gesetzgeber die Arbeit mit einem Katalog von Einzelleistungszeitwerten fortsetzt. Es muss nur klar sein, dass jede wissenschaftliche Grundlage für solche Kataloge fehlt und ihre Fortentwicklung einen rein normativen Prozess der Aushandlung von Ressourcen darstellt, der keinen Bezug zu einer wissenschaftlich fundierten Entwicklungsperspektive aufweist.
Die Arbeit thematisiert die Entwicklung und Evaluation eines Versorgungs- und Betreuungskonzeptes technikassistierter Heimbeatmungspflege und fokussiert in der Bearbeitung die pflegewissenschaftliche, pflegefachliche und pflegepädagogische Perspektive. Die Ergebnisse fließen als konzeptionelle Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung und Evaluationsforschung in eine aktuelle Auftragsforschung ein. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Schwerpunktes „Assistierte Pflege von morgen“ geförderte Projekt BEA@HOME bildet gleichzeitig den Hintergrund der Qualifizierungsarbeit. Im Projekt soll ein neues interdisziplinäres und intersektorales, technikassistiertes Versorgungs-und Pflegekonzept für die Versorgungskette vom Krankenhaus bis zur häuslichen Umgebung für Langzeit beatmete Menschen konzeptionell entwickelt werden. Hauptsächliches Ziel ist eine, auf der Basis von Literatur und Expertenwissen, Herausarbeitung der Einflussfaktoren, die auf die Pflegeversorgung in der Heimbeatmung einwirken. Es wird dargestellt und reflektiert, was für heimbeatmete Menschen und ihre Angehörigen als informell Pflegende belastend wirken kann und was zur Bewältigung eines Lebens mit der notwendigen maschinellen Beatmung wichtig erscheint. Ebenfalls werden Interventionen, die im Versorgungsszenario unterstützend und stabilisierend wirken können, beschrieben. Die Ausarbeitung wird zu Leitthemen verdichtet. Den Leitthemen folgend wird ein konzeptioneller Entwurf zur Evaluation im Feld durch angewandte Pflegeforschung im Projekt BEA@HOME vorgestellt.
Die katholische Kirche in Deutschland ist mit über 1000 Einrichtungen ein wichtiger Akteur im Bereich der stationären Altenhilfe. Die dort tätigen Leitungskräfte tragen Verantwortung für die Umsetzung des kirchlichen Auftrags gegenüber den älteren Menschen. Deshalb ist es nicht unerheblich, wie ihre berufliche Rolle theologisch und innerkirchlich definiert wird. Auffallend ist, dass die Leitungen katholischer Altenheime nicht als „kirchlicher Beruf“ bezeichnet werden. Die theologische Aufmerksamkeit richtet sich fast ausschließlich auf die kirchlichen Ämter und Berufungen. In der Praxis der kirchlichen Personalarbeit wird unterschieden zwischen „kirchlichen Berufen“ und „sozialen Berufen in der Kirche“. Diese Unterscheidung bezeichnet nicht nur eine Zweiteilung der kirchlichen Berufswelt sondern entspricht auch der oft beklagte Trennlinie zwischen der Kirche und ihrer Caritas. Es ist deshalb zu fragen, ob die Kirche die Realität der Leitungsverantwortung in der stationären Altenhilfe der Caritas ausreichend wahrnimmt. Eine unzureichende Anerkennungskultur, so die These, beeinträchtigt die Identifikation der Leitungskräfte in der Altenhilfe mit der Kirche und die Chancen der Kirche, ihre Altenhilfeeinrichtungen als Orte der Evangelisierung zu gestalten. Sie unterminiert auch die Glaubwürdigkeit der Kirche, die die Gleichwertigkeit ihrer Grundfunktionen Diakonie, Liturgie und Verkündigung betont. Als Ursache der vorgefundenen Dichotomie wird eine unklare und doppelte Zielstellung der Kirche identifiziert. In kirchlichen Verlautbarungen zeigt sich häufig eine doppelte Zielformulierung, die zum einen auf die Ehre Gottes verweist und zum anderen auf das Heil der Menschen. In der Frage, ob es sich um zwei divergierende Ziele handelt oder ob ein einziges Ziel mit unterschiedlichen Begriffen ausgesagt wird, wird die theologische Grundlegung der Berufe in der Kirche verhandelt, denn Berufe sind aufgrund ihres instrumentellen Charakters auf eine deutliche Zielstellung angewiesen. Die Untersuchung zeigt, dass die kirchliche Zielstellung schwankt zwischen einer der ständischen „Logik der Ehre“ verhafteten Semantik und Praxis der Ehre einerseits und einer durch die jüdisch-christliche „Vision des Schalom (des Heils, des guten Lebens für alle, u.ä.)“ geprägten Verkündigung und Arbeit andererseits. Dies hat auch damit zu tun, dass die „Logik der Ehre“ nicht durch die Auflösung archaischer und ständischer Gesellschaftsformen erledigt ist, sondern als besondere Form von Anerkennungsverhältnissen auch in modernen Gesellschaften weiter existiert. Um zu einer eindeutigen und biblisch fundierten gemeinsamen Zielstellung der Berufe in der Kirche zu kommen, wird ausgehend vom Kern des jüdischen Glaubens, dem monotheistischen Gottesbild, gezeigt, wie in der nachexilischen Theologie die allein Gott zukommende Ehre und Verehrung zu einer wachsenden Kritik an der archaischen und ständischen „Logik der Ehre“ führt. Sie gipfelt in der Verkündigung Jesu und der Apostel, in der die „Vision des Schalom“ als zentrale Handlungssteuerung die „Logik der Ehre“ ablöst. Die Arbeit der Leitungen katholischer Altenheime wird daran anschließend als Mitarbeit am Schalom-Auftrag der Kirche beschrieben. Ob in der Emotionsarbeit der Pflegenden angesichts von ekeleregenden Situationen, ob im Umgang mit Macht und Geld, in der Bewertung von Handarbeit oder von Frauenberufen in der Einrichtung, in der Wahl von Konzepten für den Umgang mit Demenzkranken oder mit Verfahren ethischer Entscheidungsfindung, schließlich in der Verantwortung für Sterbeprozesse in der Einrichtung und für die Gemeinschaft der Heimbewohner und Pflegenden – in all diesen Verantwortungsbereichen wird die Entscheidung zwischen der „Logik der Ehre“ und der „Vision des Schalom“ alltäglich neu herausgefordert. In der Mitarbeit der Heimleitungen am kirchlichen Auftrag geht es in dieser Perspektive nicht um die Frage, wie das Evangelium in die Organisation kommt, sondern darum aufzudecken, wo die Anfragen des Evangeliums im Organisationsalltag begegnen und bewusst oder unbewusst bearbeitet werden. Dabei geht es nicht um randständige, sondern um zentrale Fragen der Evangelisierung. Deshalb wird dafür plädiert, die Leitung eines katholischen Altenheims als kirchlichen Beruf zu verstehen. Dieser neue Blick auf den Begriff des kirchlichen Berufs führt zu verschiedenen Konsequenzen, die im abschließenden Kapitel unter den Stichworten Kompetenzorientierung, gemeinsames modulares Lernen, Berufsdurchlässigkeit, Auswahlverfahren und Berufseinführung behandelt werden. Auch die gerade im Bereich der Pflege wahrzunehmenden Professionalisierungsdynamiken geraten unter der Perspektive der Sorge um Schalom unter einen kritischen Blickwinkel. Konsequenzen ergeben sich auch für die gemeinsame Verantwortung aller kirchlichen Berufe für den Sozialraum. Nicht zuletzt die Formulierung kirchlicher Loyalitätsobliegenheiten und einer eigenen christlichen Unternehmensphilosophie können durch die Ausrichtung auf den Schalom-Auftrag neu inspiriert werden. Anforderungen ergeben sich auch an die Organisation und Vertretung von kirchlichen Berufsgruppen und die künftige Begrifflichkeit für die Berufe in der Kirche.