Filtern
Dokumenttyp
- Bachelor Thesis (1)
- Buch (Monographie) (1)
- InBuch (Kapitel/Teil einer Monographie) (1)
- Dissertation (1)
- Masterarbeit (1)
Sprache
- Deutsch (5)
Gehört zur Bibliographie
- nein (5) (entfernen)
Schlagworte
- Altenhilfe (5) (entfernen)
Die vorliegende Masterthesis beschäftigt sich mit der zentralen Forschungsfrage, ob erlebnisgeragogische Angebote für Bewohner*innen stationärer Pflegeeinrichtungen im vierten Lebensalter, unter dem Fokus der Gemeinschaftsförderung und Gemeinschaftspflege, sinnhaft sind. Dieser Gegenstand wird unter der rahmengebenden Methodologie der Grounded Theory, im Forschungsstil der Grounded Theory nach Strauss und Corbin 1996, untersucht. Nach den theoretischen Grundlagen und der Darstellung des methodologischen Gerüsts, sowie der damit einhergehenden Auswahl und Beschreibung der Methoden der Untersuchung, widmet sich diese Arbeit explorativ, der konzeptuell und wissenschaftlich kaum belegten Erlebnisgeragogik. Der dargestellte Konzeptentwurf verbindet die Geragogik und die Erlebnispädagogik und wird im Weiteren mit theoretischen Erkenntnissen zur Zielgruppe der Bewohner*innen stationärer Pflegeeinrichtungen im vierten Lebensalter und unter der Zielsetzung der Gemeinschaftsförderung und Gemeinschaftspflege auf eine Sinnhaftigkeit hin analysiert und als sinnhaft eingestuft. Des Weiteren wird durch die Auswertung vier ero-epischer Gespräche (Girtler 2004: 66; Girtler 2001: 147ff.) und Feldbegehungen in zwei stationären Pflegeeinrichtungen, die subjektive Perspektive der Bewohner*innen auf den Alltag, die Gemeinschaft, das Alter, schlicht weg das subjektive Erleben geprüft. So wird dargestellt, ob auch aus emischer Betrachtungsweise der Zielgruppe, ein erlebnisgeragogisches Angebot sinnhaft ist. Als zentrales Phänomen kristallisiert sich die „Annahme der gegenwärtigen Lebenssituation“ heraus, wonach keine Veränderung des Alltags und somit auch keine Veränderungen durch erlebnisgeragogische Angebote zur Gemeinschaftsförderung für die Bewohner*innen von Belang sind. Im letzten Teil der Arbeit münden beide Teile der Untersuchung in einer Zusammenführung, in Anknüpfungspunkten für künftige Forschungsgegenstände im Themenfeld und in reflektierenden Gedanken zur Untersuchung dieser Arbeit.
In der Bearbeitung des Themas „Demenz und geistige Behinderung als neue
Herausforderung für die Heilpädagogik“ wird klar, dass demenziell erkrankte Menschen mit
vorausgehender Trisomie 21 sich im Alter von anderen Menschen mit einer Alzheimer-Erkrankung differenzieren und Bedarf an intensiver Betreuung und Begleitung haben.
Durch ihre individuelle Vorgeschichte besteht auch hier die Nachfrage nach einer individuellen Begleitung im Lebensabend.
In der Arbeit mit Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung und der Alzheimer-Erkrankung gibt es bisher vergleichsweise wenig Begleit- und Pflegekonzepte. Vor allem in der Heilpädagogik ist diese Art der Arbeit bisher noch wenig beschrieben. Sie gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung und Relevanz, denn wie Eingangs beschrieben, wird die Zahl der Menschen mit demenziellen Erkrankungen allgemein und auch mit vorausgehender (sogenannter geistiger) Behinderung zunehmen.
Bereits bestehende Begleitkonzepte können für diese Arbeit umgearbeitet und angepasst werden, wie die Biographiearbeit, die basale Stimulation und sinnliche Angebote an den Menschen. Bewährte Methoden aus der Heilpädagogik finden bei Menschen im Alter, ob mit oder ohne Behinderung, Platz und Ansprache.
Die Finanzierung dieser Angebote gestaltet sich allerdings noch schwierig, da politisch gesehen nicht eindeutig geklärt ist, welche Kostenträger für das Wohnen, die Pflege und die Begleitung bei Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung im Alter zuständig ist.
[Aus dem Fazit der Arbeit, S. 39]
Der Abschlussbericht fasst in vier Kapiteln die zentralen Ergebnisse des Forschungsprojektes „Diakonische Angebotsentwicklung / Gemeinsame Konzepte und Methoden im Umgang mit Demenz in der Alten- und Behindertenhilfe“ zusammen, das von 01.04.2015 bis 31.01.2018 in drei ausgewählten Einrichtungen der stationären Alten- und Behindertenhilfe in NRW und Bayern durchgeführt wurde.
Hierzu gehören die Ergebnisse folgender Forschungsaktivitäten:
- Internetrecherche zu „best-practice“ Projekten im Bereich der inklusiven Betreuung
- Experteninterview mit der Leitung des Heinrich-Held-Hauses des Diakoniewerks Essen
- Schriftliche Mitarbeiterbefragung im Heinrich-Held-Haus, Diakoniewerk Essen
- Studentisches Praxisprojekt „Reise durch die Tier-, Märchen- und Farbenwelt“ – ein themenorientiertes Gruppenangebot, das in den Häusern Altmühltal und Georg-Nestler der Rummelsberger Diakonie Bayern in Pappenheim erprobt wurde
Auf Grundlage der Forschungsbefunde werden Handlungsempfehlungen für die Praxis der Alten- und Behindertenarbeit formuliert und Impulse für die konzeptionelle Weiterentwicklung inklusiver Wohn- und Betreuungsformen bei der Rummelsberger Diakonie Bayern gesetzt.
Die katholische Kirche in Deutschland ist mit über 1000 Einrichtungen ein wichtiger Akteur im Bereich der stationären Altenhilfe. Die dort tätigen Leitungskräfte tragen Verantwortung für die Umsetzung des kirchlichen Auftrags gegenüber den älteren Menschen. Deshalb ist es nicht unerheblich, wie ihre berufliche Rolle theologisch und innerkirchlich definiert wird. Auffallend ist, dass die Leitungen katholischer Altenheime nicht als „kirchlicher Beruf“ bezeichnet werden. Die theologische Aufmerksamkeit richtet sich fast ausschließlich auf die kirchlichen Ämter und Berufungen. In der Praxis der kirchlichen Personalarbeit wird unterschieden zwischen „kirchlichen Berufen“ und „sozialen Berufen in der Kirche“. Diese Unterscheidung bezeichnet nicht nur eine Zweiteilung der kirchlichen Berufswelt sondern entspricht auch der oft beklagte Trennlinie zwischen der Kirche und ihrer Caritas. Es ist deshalb zu fragen, ob die Kirche die Realität der Leitungsverantwortung in der stationären Altenhilfe der Caritas ausreichend wahrnimmt. Eine unzureichende Anerkennungskultur, so die These, beeinträchtigt die Identifikation der Leitungskräfte in der Altenhilfe mit der Kirche und die Chancen der Kirche, ihre Altenhilfeeinrichtungen als Orte der Evangelisierung zu gestalten. Sie unterminiert auch die Glaubwürdigkeit der Kirche, die die Gleichwertigkeit ihrer Grundfunktionen Diakonie, Liturgie und Verkündigung betont. Als Ursache der vorgefundenen Dichotomie wird eine unklare und doppelte Zielstellung der Kirche identifiziert. In kirchlichen Verlautbarungen zeigt sich häufig eine doppelte Zielformulierung, die zum einen auf die Ehre Gottes verweist und zum anderen auf das Heil der Menschen. In der Frage, ob es sich um zwei divergierende Ziele handelt oder ob ein einziges Ziel mit unterschiedlichen Begriffen ausgesagt wird, wird die theologische Grundlegung der Berufe in der Kirche verhandelt, denn Berufe sind aufgrund ihres instrumentellen Charakters auf eine deutliche Zielstellung angewiesen. Die Untersuchung zeigt, dass die kirchliche Zielstellung schwankt zwischen einer der ständischen „Logik der Ehre“ verhafteten Semantik und Praxis der Ehre einerseits und einer durch die jüdisch-christliche „Vision des Schalom (des Heils, des guten Lebens für alle, u.ä.)“ geprägten Verkündigung und Arbeit andererseits. Dies hat auch damit zu tun, dass die „Logik der Ehre“ nicht durch die Auflösung archaischer und ständischer Gesellschaftsformen erledigt ist, sondern als besondere Form von Anerkennungsverhältnissen auch in modernen Gesellschaften weiter existiert. Um zu einer eindeutigen und biblisch fundierten gemeinsamen Zielstellung der Berufe in der Kirche zu kommen, wird ausgehend vom Kern des jüdischen Glaubens, dem monotheistischen Gottesbild, gezeigt, wie in der nachexilischen Theologie die allein Gott zukommende Ehre und Verehrung zu einer wachsenden Kritik an der archaischen und ständischen „Logik der Ehre“ führt. Sie gipfelt in der Verkündigung Jesu und der Apostel, in der die „Vision des Schalom“ als zentrale Handlungssteuerung die „Logik der Ehre“ ablöst. Die Arbeit der Leitungen katholischer Altenheime wird daran anschließend als Mitarbeit am Schalom-Auftrag der Kirche beschrieben. Ob in der Emotionsarbeit der Pflegenden angesichts von ekeleregenden Situationen, ob im Umgang mit Macht und Geld, in der Bewertung von Handarbeit oder von Frauenberufen in der Einrichtung, in der Wahl von Konzepten für den Umgang mit Demenzkranken oder mit Verfahren ethischer Entscheidungsfindung, schließlich in der Verantwortung für Sterbeprozesse in der Einrichtung und für die Gemeinschaft der Heimbewohner und Pflegenden – in all diesen Verantwortungsbereichen wird die Entscheidung zwischen der „Logik der Ehre“ und der „Vision des Schalom“ alltäglich neu herausgefordert. In der Mitarbeit der Heimleitungen am kirchlichen Auftrag geht es in dieser Perspektive nicht um die Frage, wie das Evangelium in die Organisation kommt, sondern darum aufzudecken, wo die Anfragen des Evangeliums im Organisationsalltag begegnen und bewusst oder unbewusst bearbeitet werden. Dabei geht es nicht um randständige, sondern um zentrale Fragen der Evangelisierung. Deshalb wird dafür plädiert, die Leitung eines katholischen Altenheims als kirchlichen Beruf zu verstehen. Dieser neue Blick auf den Begriff des kirchlichen Berufs führt zu verschiedenen Konsequenzen, die im abschließenden Kapitel unter den Stichworten Kompetenzorientierung, gemeinsames modulares Lernen, Berufsdurchlässigkeit, Auswahlverfahren und Berufseinführung behandelt werden. Auch die gerade im Bereich der Pflege wahrzunehmenden Professionalisierungsdynamiken geraten unter der Perspektive der Sorge um Schalom unter einen kritischen Blickwinkel. Konsequenzen ergeben sich auch für die gemeinsame Verantwortung aller kirchlichen Berufe für den Sozialraum. Nicht zuletzt die Formulierung kirchlicher Loyalitätsobliegenheiten und einer eigenen christlichen Unternehmensphilosophie können durch die Ausrichtung auf den Schalom-Auftrag neu inspiriert werden. Anforderungen ergeben sich auch an die Organisation und Vertretung von kirchlichen Berufsgruppen und die künftige Begrifflichkeit für die Berufe in der Kirche.