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Dieser Bericht widmet sich der Lebenssituation von alten Menschen mit einer lebenslangen Behinderung in Nordrhein-Westfalen. Von einer lebenslangen Behinderung sprechen wir, wenn sie bis zum 35. Lebensjahr erworben wird, weil danach die Berufsfindung, der Einstieg ins Erwerbsleben und die Familiengründung – Ereignisse, die sich stark auf Teilhabemöglichkeiten im Alter auswirken – weitgehend abgeschlossen sind. Wie groß ist der Personenkreis und was lässt sich über seine zahlenmäßige Entwicklung sagen? In NRW leben zum 31.12.2011 gemäß eigener Berechnung 294.961 Menschen mit lebenslanger Behinderung, davon sind 69.613 über 60 Jahre alt. Etwa 1,5% aller Menschen über 60 Jahre in NRW haben eine lebenslange Behinderung, von den schwerbehinderten alten Menschen (über 60 Jahre) 6,2%. Die Anzahl und der relative Anteil der Seniorinnen und Senioren mit lebenslanger Behinderung an der Bevölkerungsgruppe der alten wie der behinderten Menschen werden in den nächsten Jahrzehnten deutlich steigen. Dabei handelt es sich um eine „Normalisierung“ der Altersstruktur von Menschen mit lebenslanger Behinderung, eine nachholende Entwicklung im Vergleich zur Gesamt-bevölkerung. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt z. B. für Männer mit geistiger Behinderung nach einer Studie für Westfalen für die Jahre 2007–2009 71,0 Jahre und für Frauen 72,8 Jahre. Sie ist trotz eines starken Anstiegs immer noch deutlich niedriger als die der Gesamtbevölkerung. Sowohl die allgemeinen Unterstützungsstrukturen in den Gemeinwesen wie die spezifischen für Menschen mit lebenslanger Behinderung müssen sich auf Anforderungen einstellen, die mit dieser demografischen Entwicklung verbunden sind. Die gegenüber einer familiären oder beruflichen Normalbiografie veränderten Lebensläufe und das Angewiesensein auf Unterstützung lassen die Herausforderungen, die mit dem Älterwerden für diesen Personenkreis einhergehen, allerdings in einem anderen Licht erscheinen. Auf alte Menschen mit lebenslanger Behinderung werden überwiegend negative Altersbilder projiziert (doppelte Stigmatisierung). Falls sie überhaupt gesellschaftlich wahrgenommen werden, werden Defizite konstatiert, werden sie sehr schnell den negativ bewerteten „gebrechlichen“ und nicht den „erfolgreichen“ Alten zugeordnet.
Menschen mit Behinderungen haben hierzulande spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2007 ein verbrieftes Recht auf eine besonders auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Modifizierung der Menschenrechte. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Situation behinderter Studierender und wie Empowerment und Peer-Counseling ihnen hilft, um trotz aller immer noch vorhandenen Barrieren im Studienalltag bestehen zu können. Diese Arbeit ist in einen Abschnitt mit theoretischen Grundgedanken und einen konzeptionellen Teil gegliedert. Der theoretische Teil der Thesis befasst sich mit den Themen Behinderung, Empowerment und Peer-Counseling. Der Begriff Behinderung ist zu definieren, um dann die Relativität des Begriffes der Behinderung darzustellen. Daran anschließend ist der Begriff „Behinderung“ im Kontext der ICF und einiger wichtiger Menschenbilder behandelt. Die Arbeit widmet sich als nächstes dem Thema Empowerment. Zuerst ist eine begriff-liche Annäherung vorgenommen, nachdem dann die Geschichte, das Menschenbild und die Wertebasis des Konzeptes dargestellt sind. Den Abschluss dieses Kapitels bilden vier Zugänge und vier Handlungsebenen des Empowerments. Das letzte Kapitel des Theorie-Teils behandelt das Thema Peer-Counseling. Auch hier ist der Begriff als erstes definiert, um dann eine Unterscheidung von Peer-Support und Peer-Counseling vorzunehmen. Es folgt eine Darstellung der Anwendung des Beratungsansatzes. Die Unterstützungs-Prinzipien, der Unterstützungs-Prozess und die didaktischen Rahmenbedingungen sind im Anschluss vorgestellt. Dieses letzte Kapitel schließt mit den zentralen Bestandteilen des Peer-Counselings. Die beiden Konzepte Empowerment und Peer-Counseling finden im Erfahrungsaus-tausch für behinderte und chronisch kranke Studierende ihre Anwendung. Im konzeptionellen Teil der Arbeit wird ein konkretes Arbeitskonzept zur Durch- bzw. Weiterführung eines Erfahrungsaustausches für behinderte und chronisch kranke Studierende entwickelt. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verwendet diese Arbeit entweder die männliche Form oder, soweit es möglich war, die geschlechterneutrale Form. Dies soll in keinem Fall eine Diskriminierung der weiblichen Beraterinnen oder Klientinnen darstellen.