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Die vorliegende Arbeit untersucht, sowohl aus bildungstheoretischer als auch aus bildungspraktischer Perspektive die Umsetzung eines inklusiven Schulsys-tems, welche theoretisch analysiert und empirisch veranschaulicht wird. In den vergangenen 20 Jahren ist die Diskussion um eine inklusive Pädagogik mit dem Ziel, jedem einzelnen Kind in seiner Individualität gerecht zu werden, in den bildungspolitischen Mittelpunkt gerückt. Im Rahmen dieser Untersuchung galt es herauszufinden, welche anthropologischen, teleologischen und metho-dologischen Voraussetzungen es für ein inklusives Schulsystem braucht. Die Relevanz dieser Arbeit kann darin gesehen werden, dass Lehrpersonen in hete-rogenen Klassen vor die Herausforderung gestellt sind, jedem Kind seine Bil-dungsgerechtigkeit zu ermöglichen. Die theoretischen Erkenntnisse zeigen, dass jene Voraussetzungen mit ihren pädagogischen Gegensätzen kein „Ent-weder-oder“, sondern vielmehr ein „Sowohl-als-auch“-Handeln der Lehrperson fordern. Von der wesentlichen Annahme geleitet, dass der Wert Inklusion unmittelbar mit dem Wert Selektion in einem positiven Spannungsverhältnis steht und jede übermäßige Orientierung an nur einem Wert zu einer Entwertung führt, erfolgt eine empirische Konkretisierung. Der empirische Teil dieser Arbeit verfolgt das Ziel, das konzipierte Werte- und Entwicklungsquadrat eines inklusiven Schulsystems empirisch zu belegen, sowie die utopische Vorstellung eines sui generis inklusiven Schulsystems zu veranschaulichen. Dafür wurde eine Beobachtungsstudie im schulpädagogischen Feld in einer ersten Inklusionsklasse einer Volksschule durchgeführt. Die Führung eines Beobachtungsprotokolls stellt die Grundlage für die Beschreibung, die persönliche Reflexion und die Lektüre von fünf Fallvignetten dar. Die Resultate der Beobachtungsstudie zeigen, dass auch in einem „inklusiv geführten“ Klassenraum Entwertungen beobachtbar sind. Zudem wird deutlich, dass Lehrpersonen einerseits um die Tugendhaftigkeit eines inklusiven Schulsystems bemüht sind, andererseits kann die Verwirklichung nicht immer gelingen, da es ständig zu schulalltäglichen selektierenden Situationen kommt.
Der vorliegende Bericht gibt Empfehlungen für eine sozialraumorientierte Gestaltung von Wohn-und Unterstützungsarrangements mit und für Menschen mit geistiger Behinderung im Alter. Mit diesem vierten Bericht schließen wir das BMBF-Forschungsprojekt „Lebensqualität inklusiv(e)“ ab, in dem wir uns über vier Jahre mit der Gegenwart und Zukunft des unterstützten Wohnens älter werdender Menschen mit geistiger Behinderung aus verschiedenen Perspektiven beschäftigt haben.
Das Programm „Sozialführerschein“ ist ein Kursangebot zur Förderung des sozialen Engagements und zur Berufsorientierung jugendlicher Schülerinnen und Schüler, das von der Westfalenfleiß GmbH Arbeiten und Wohnen entwickelt wurde. Es bietet Schülern der Klassen 9 und 10 von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in Münster die Möglichkeit, während eines außerschulischen Praktikums die Lebenswelt von Mitbürgern mit geistiger Behinderung kennen zu lernen und in den Berufsalltag in der Behindertenhilfe „hineinzuschnuppern“. Der „Sozialführerschein“ ist ein Zertifikat über die von den Jugendlichen im Rahmen dieses Angebots erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse pädagogischer Arbeit. Innerhalb des vierwöchigen Kurses nehmen die Jugendlichen an vier Nachmittagen am Lebensalltag von Menschen mit Behinderung teil - insbesondere im Rahmen der Freizeitgestaltung. Sie bereiten unter Anleitung kleinere Aktivitäten und Unternehmungen vor, machen sich gemeinsam mit den behinderten Menschen auf den Weg und reflektieren ihre Erfahrungen. Die Praxisnachmittage können je nach den Bedürfnissen und Ideen der Bewohner mit Behinderung und der Schüler gestaltet werden.
Bei meiner Masterthesis, zum Thema Inklusion von Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich des Lernens, handelt es sich um einen Leitfaden, verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung und Austausch von Erfahrungen in diesem Bereich, insbesondere für Lehrpersonen der Primarstufe. Die Arbeit soll dabei nicht nur einen theoretischen Überblick über dieses breitgefächerte und komplexe Thema schaffen, sondern soll auch einen Einblick geben, welche Ressourcen, Rahmenbedingungen und Methoden notwendig sind und auch eine Möglichkeit sein könnten. Außerdem sollen die Leserinnen bzw. Leser ein gewisses Gefühl bzw. Gespür für die Inklusion in der Schule, aber auch im gesellschaftlichen Bereich entwickeln und sich durch diese Arbeit eine eigene Meinung und ein eigenes Bild dazu bilden. Durch die empirische Arbeit kann ebenfalls ein Einblick in die Erfahrungsfelder und Erkenntnisse der Lehrpersonen geschaffen werden. Die qualitative Forschung, im Genaueren die Interviews mit Lehrerinnen, welche in diesem Bereich schon Erfahrungen sammeln konnten und auch mit betroffenen Schülerinnen und Schülern bereits gearbeitet haben, zeigen verschiedene Einblicke in die alltägliche, individuelle und abwechslungsreiche Arbeitswelt der Lehrpersonen auf. Die Ergebnisse der Forschung erläutern, welche Rahmenbedingungen, Ressourcen und Methoden es braucht, um die Inklusion möglich zu machen. Dabei kann festgestellt werden, dass die Problematik genau darin liegt, dass es zu wenige Ressourcen, zu wenige Lehrpersonen, zu wenig finanzielle Unterstützung und zu wenig Expertise bzw. große Lücken in der Ausbildung gibt, um die Inklusion in der Primarstufe bestmöglich umzusetzen. Zusätzlich können durch die Forschung auch einige Erkenntnisse und Lösungsansätze gefunden werden, um im Bereich der Inklusion einen Schritt weiter zu kommen.
Der vorliegende Regionalbericht dokumentiert den Forschungsprozess und die wichtigsten Ergebnisse des Forschungsprojektes „Sozialraumorientierte kommunale Planung von Hilfe- und Unterstützungsarrangements für Menschen mit und ohne lebensbegleitende Behinderung im Alter“ (SoPHiA) im Zeitraum Oktober 2012 bis September 2015. Das Projekt wurde im Rahmen des Forschungsprogramms „Soziale Innovationen für Lebensqualität Im Alter“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Das Projekt zielte darauf ab, Potentiale für eine inklusiv angelegte kommunale Sozialplanung für die Lebensphase Alter zu erschließen. Sowohl die Prozesse wie die Ergebnisse der Sozialplanung sollen inklusiv gestaltet werden. Unter Inklusion verstehen wir ein Gestaltungsprinzip, eine Leitidee für die Gestaltung sämtlicher Lebensbereiche und Unterstützungssysteme von Menschen mit Behinderung. Inklusiv sollen sowohl die Prozesse wie die Gegenstände der Sozialplanung (Infrastrukturen, Angebote, Dienste) gestaltet werden. Das Faktum der Behinderung wird hierbei als ein gegebener, nicht weiter zu stigmatisierender Teil der Verschiedenheit aller Menschen verstanden, auf welche sich die Akteure in der kommunalen Planung, die Angebote und Dienste im Gemeinwesen sowie alle Bürger_innen einzustellen haben (vgl. Dieckmann et al. 2013). Dabei geht es nicht um eine Verabsolutierung inklusiver Lösungen, sondern darum traditionell separierte Planungsprozesse und -gegenstände in Bezug auf die Lebensphase Alter zusammen zu betrachten.
Inklusiv angelegte Planungsvorhaben wurden exemplarisch in zwei Modellregionen gestartet: in der Stadt Münster im ausgewählten Stadtteil Hiltrup und in der Gemeinde Wettringen im Kreis Steinfurt. In der ersten Analysephase wurden in den jeweiligen Modellregionen die Sozial- und Infrastrukturdaten sowie Planungsverfahren in den Handlungsfeldern Behindertenhilfe und Altenhilfe/Seniorenarbeit untersucht. In der Interventionsphase wurde in den beiden Sozialräumen ein partizipativer Planungsprozess mithilfe verschiedener Strategien und Methoden durchgeführt. Die empirische Evaluation ergänzt und reflektiert die unmittelbaren Erfahrungen im Prozess und liefert neben den Ergebnissen der Analyse der Sozialdaten und der Planungstraditionen wichtige Hinweise für die Generalisierbarkeit der Ergebnisse und die Entwicklung eines allgemeinen Manuals für eine inklusive kommunale Sozialplanung für das Alter, in der die Teilhabe- und die Senioren-/Altenhilfeplanung sozialraumbezogen zusammengeführt werden.
Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welchen Auftrag die Soziale Arbeit vor dem Hintergrund einer Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit und der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession im Kontext der Teilhabe am Arbeitsleben insbesondere von mehrfachbehinderten Menschen hat und wie dieser Auftrag zu gestalten ist. Im Fokus stehen soziale Gerechtigkeit und die Menschenrechte ebenso wie die internationalen gesetzlichen Vorgaben. Betriebswirtschaftliche Aspekte werden außer Acht gelassen.
Die Forschungsfrage dieser Bachelorarbeit lautet: Wie gestaltet sich der Auftrag der Sozialen Arbeit vor dem Hintergrund der Lebensweltorientierung und den Menschenrechten im Kontext der Teilhabe mehrfachbehinderter Menschen im Berufs- und Arbeitsalltag? Für die Beantwortung der Forschungsfrage findet eine Analyse der Darstellung der Arbeitssituation von mehrfachbehinderten Menschen in Deutschland in der Fachliteratur sowie der Bewertung betroffener Expert*innen in exemplarischen Befragungen statt. Mögliche Hinderungsgründe für die soziale Teilhabe am Arbeitsleben sollen aufgezeigt werden, um im Sinne des Triple-Mandats der Sozialen Arbeit Möglichkeiten für gerechtere Teilhabe am Arbeitsleben zu benennen.
Dafür werden zunächst für die Bachelorarbeit grundlegende Begriffe erläutert (2). Anschließend wird auf die Soziale Arbeit (3) und die Situation von Menschen mit Beeinträchtigung im Arbeitsleben in Deutschland (4) eingegangen. Dem folgt eine exemplarische Darstellung der Sichtweise betroffener Personen (5) und eine vergleichende Analyse (6) der Ergebnisse aus der fachlichen Analyse (4) und der Befragung der Expert*innen (5). Schließlich werden Ansätze für eine gelingendere Teilhabe am Arbeitsleben (7) herausgearbeitet. Zum Schluss wird die Forschungsfrage beantwortet (8) und ein Fazit (9) gezogen.
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der Wirkung tiergestützter Pädagogik mit Fokus auf die hundegestützte Pädagogik im sonder- und heilpädagogischen Setting auseinander und behandelt die Forschungsfrage:
Welche Chancen und Möglichkeiten, aber auch welche Herausforderungen birgt die hundegestützte Pädagogik im inklusiven bzw. sonder- und heilpädagogischen Setting?
Dafür werden zu Beginn die Beziehung zwischen Mensch und Tier sowie ihre positiven Effekte thematisiert, ehe anschließend wichtige Begriffe der tiergestützten Arbeit definiert werden. Den Abschluss des theoretischen Teils bildet der Hund in der Schule. Neben den rechtlichen Grundlagen und den Auswirkungen der hundegestützten Arbeit in der Schule werden hier auch praktische Übungen für den Regelunterricht sowie den inklusiven sonder- und heilpädagogischen Unterricht vorgestellt. Außerdem werden auch mögliche Herausforderungen beleuchtet.
Ziel der Forschung, die aufbauend auf den Theorieteil ist, war das subjektive Empfinden von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu beschreiben und zu analysieren. Zusätzlich stand auch die Sichtweise der Lehrkräfte, die hundegestützt arbeiten, im Fokus. Dafür wurden sechs Jugendliche einer allgemeinen Sonderschule sowie deren Pädagogin, die ihren Therapiebegleithund regelmäßig im Unterricht einsetzt, interviewt.
Es zeichnete sich deutlich ab, dass ein Hund in der Schule einen großen Mehrwert für alle Beteiligten (vor allem im inklusiven Bereich) darstellt. Lernverbesserung, Ausgeglichenheit innerlich und in der Klasse, Stress- und Angstreduktionen, etc. sind nur einige der positiven Effekte der hundegestützten Arbeit. Dies bedeutet, dass ein Hund kein Störfaktor ist, sondern eine große Unterstützung und positive Dinge in Kindern auslösen kann, die eine Lehrperson allein manchmal nur schwer schafft.
Der vorliegende Regionalbericht dokumentiert den Forschungsprozess und die wichtigsten Ergebnisse des Forschungsprojektes „Sozialraumorientierte kommunale Planung von Hilfe- und Unterstützungsarrangements für Menschen mit und ohne lebensbegleitende Behinderung im Alter“ (SoPHiA) im Zeitraum Oktober 2012 bis September 2015. Das Projekt wurde im Rahmen des Forschungsprogramms „Soziale Innovationen für Lebensqualität Im Alter“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Das Projekt zielte darauf ab, Potentiale für eine inklusiv angelegte kommunale Sozialplanung für die Lebensphase Alter zu erschließen. Sowohl die Prozesse wie die Ergebnisse der Sozialplanung sollen inklusiv gestaltet werden. Unter Inklusion verstehen wir ein Gestaltungsprinzip, eine Leitidee für die Gestaltung sämtlicher Lebensbereiche und Unterstützungssysteme von Menschen mit Behinderung. Inklusiv sollen sowohl die Prozesse wie die Gegenstände der Sozialplanung (Infrastrukturen, Angebote, Dienste) gestaltet werden. Das Faktum der Behinderung wird hierbei als ein gegebener, nicht weiter zu stigmatisierender Teil der Verschiedenheit aller Menschen verstanden, auf welche sich die Akteure in der kommunalen Planung, die Angebote und Dienste im Gemeinwesen sowie alle Bürger_innen einzustellen haben (vgl. Dieckmann et al. 2013). Dabei geht es nicht um eine Verabsolutierung inklusiver Lösungen, sondern darum traditionell separierte Planungsprozesse und -gegenstände in Bezug auf die Lebensphase Alter zusammen zu betrachten.
Inklusiv angelegte Planungsvorhaben wurden exemplarisch in zwei Modellregionen gestartet: in der Stadt Münster im ausgewählten Stadtteil Hiltrup und in der Gemeinde Wettringen im Kreis Steinfurt. In der ersten Analysephase wurden in den jeweiligen Modellregionen die Sozial- und Infrastrukturdaten sowie Planungsverfahren in den Handlungsfeldern Behindertenhilfe und Altenhilfe/Seniorenarbeit untersucht. In der Interventionsphase wurde in den beiden Sozialräumen ein partizipativer Planungsprozess mithilfe verschiedener Strategien und Methoden durchgeführt. Die empirische Evaluation ergänzt und reflektiert die unmittelbaren Erfahrungen im Prozess und liefert neben den Ergebnissen der Analyse der Sozialdaten und der Planungstraditionen wichtige Hinweise für die Generalisierbarkeit der Ergebnisse und die Entwicklung eines allgemeinen Manuals für eine inklusive kommunale Sozialplanung für das Alter, in der die Teilhabe- und die Senioren-/Altenhilfeplanung sozialraumbezogen zusammengeführt werden.
Die vorliegende Arbeit wurde im Masterstudium „Primarstufenlehramt“ verfasst. Meine Fragestellung: „Was bedeutet Inklusion für alle und wie ist dies aktuell in den Schulen umsetzbar?“ Wie beeinflusst die inklusive Idee einer Schule die Entwicklung der Kinder und was bedarf es, um eine Schule für alle zu ermöglichen? In der Literatur gab zur Frage nach der Inklusion für jedes
einzelne Kind keine verallgemeinerte Antwort, da um dies zu beantworten, immer der Einzelfall in Betracht gezogen werden muss. Die Autoren zeigen hingegen mögliche Richtungen auf, sowie positive und negative Aspekte der Entwicklung, der Kinder im Zuge des Inklusionsgedankens. Aufgrund dieser Erkenntnis hat sich meine Forschung, im empirischen Teil, auf die Aspekte einer funktionierenden inklusiven Schule, sowie deren Bedingungen und Auswirkungen auf die Kinder in den Schulen konkretisiert.
Ausgehend von der dialektischen Verschränkung der Diskurse um Inklusion und Raum wird das von Jürgen Habermas als konstitutiv für das Inklusionsparadigma postulierte Theorem der „Einbeziehung des Anderen“ als Herausforderung für die räumliche Organisation und Strukturierung von Bildungslandschaften beschrieben. Insofern schärft der folgende Beitrag den Blick für die „utopischen Überschüsse“ der Produktion und Aneignung inklusiver und heterogenitätssensibler Bildungsräume.
In der vorliegenden Arbeit wurde sich mit der aktuellen Umsetzung der UN-BRK in bayerischen Kindertageseinrichtungen befasst. Hierfür wurden zunächst im theoretischen Teil die verwendeten Begrifflichkeiten definiert und die relevanten rechtlichen Grundlagen beleuchtet.
Aufbauend darauf wurde ein erster Einblick in die aktuelle Umsetzung der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung in bayerischen Kindertageseinrichtungen gegeben und wesentliche Qualitätsebenen gelungener Inklusion in Kindertageseinrichtungen vorgestellt. Anschließend wurden die Forschungsgrundlage beschrieben und die Forschungsfragen formuliert: Wie werden die Forderungen der UN-BRK nach einem inklusiven Bildungssystem aktuell in bayrischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt? Wie schätzen sich die Kindertageseinrichtungen selbst ein? Welcher Handlungsbedarf besteht, um die Umsetzung weiter zu fördern?
Zur Beantwortung der Forschungsfragen wurde ein leitfadengestütztes Experteninterview mit sieben Leitungskräften von integrativen Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Erhebung wurde in der zweiten Hälfte dieser Arbeit vorgestellt und ausgewertet. Hierfür wurde zuerst das methodische Vorgehen erläutert und anschließen die Ergebnisse dargestellt und diskutiert.
Zusammenfassend können die Forschungsfragen anhand der Erhebungsergebnisse wie folgt beantwortet werden: Die befragten Einrichtungen befassen sich bereits intensiv mit dem Thema Inklusion und befinden sich auf dem Weg hin zu inklusiven Kindertageseinrichtungen.
Es besteht allerdings noch Handlungsbedarf, sodass die Einrichtungen noch nicht als inklusiv bezeichnet werden können. Nach Selbsteinschätzung der Leitungskräfte wird Inklusion in den meisten Kindertageseinrichtungen bereits gelebt und den Rahmenbedingungen entsprechend umgesetzt. Jedoch weisen einige der Interviewten unabhängig ihrer Selbsteinschätzung auch auf Probleme und Handlungsbedarfe hin, die eine vollkommene Umsetzung von Inklusion in den Einrichtungen einschränken oder verhindern.
Um Inklusion noch besser umsetzen zu können, werden deshalb in mehreren Bereichen Forderungen an die Politik gestellt. Konkret kann aus diesen abgeleitet werden, dass ein Paradigmenwechsel auf politischer Ebene notwendig ist, um die Rahmenbedingungen zu ändern, damit ein vollumfänglich inklusives Bildungssystem möglich wird. Hierfür muss die Politik selbst inklusiv werden. Nur so können Verwaltungshürden und strukturelle Grenzen innerhalb des bestehenden Bildungssystems langfristig überwunden und die Forderung der UN-BRK nach einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen sowie lebenslanges Lernen (Art. 24 Abs. 1 UN-BRK) erfüllt werden. Außerdem können durch die Änderung der Rahmen-bedingungen neue Verbesserungspotenziale eröffnet und so neue Motivation für die Kinder-tageseinrichtungen geschaffen werden, sich zu inklusiven Einrichtungen weiterzuentwickeln. Dadurch wird verhindert, dass die Praxis auf dem aktuellen Stand verharrt und ein Anstoß zur Weiterentwicklung gegeben.
Da die Inklusion als eine der zentralen Zielsetzungen der Heilpädagogik angesehen werden kann, ist an dieser Stelle ein Appell an Heilpädagog*innen zu richten, diese Veränderung voranzutreiben.
[Aus: Zusammenfassung und Ausblick, S. 51f.]
Das Kinder- und Jugendhilferecht des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wird nach knapp 20 Jahren des Bestehens auf seine Aktualität und Praktikabilität hin geprüft. Dabei spielt auch das Thema der Inklusion eine nicht zu unterschätzende Rolle. Unter den Stichworten der „großen Lösung“ oder auch der „inklusiven Lösung“ wird eine Zusammenführung der Zuständigkeiten hin zu einer alleinigen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Behinderungen diskutiert. Dabei soll ersichtlich werden, worum sich die aktuellen Inklusionsdiskurse in der Kinder- und Jugendhilfe drehen und wodurch diese weiter vorangetrieben werden können.
Deutlich wird hierbei das Aufeinandertreffen zweier Professionen, welche vor dem Hintergrund verschiedener Grundhaltungen den vorliegenden Gesetzesentwürfen in differenzierter Weise kritisch gegenüberstehen. Dabei zeigt sich jedoch auch, dass über die Forderung nach einem inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz weitgehende Einigkeit besteht. Notwendig ist somit eine intensive Auseinandersetzung der beteiligten Professionen mit ihren Grundhaltungen, auf die ein Prozess der gemein-samen Erarbeitung eines solchen Gesetzes, unter Beteiligung der hiervon Betroffenen sowie deren Interessensvertretungen, folgen muss.
Das Programm „Sozialführerschein“ ist ein Kursangebot zur Förderung des sozialen Engagements und zur Berufsorientierung jugendlicher Schülerinnen und Schüler, das von der Westfalenfleiß GmbH Arbeiten und Wohnen entwickelt wurde. Es bietet Schülern der Klassen 9 und 10 von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in Münster die Möglichkeit, während eines außerschulischen Praktikums die Lebenswelt von Mitbürgern mit geistiger Behinderung kennen zu lernen und in den Berufsalltag in der Behindertenhilfe „hineinzuschnuppern“. Der „Sozialführerschein“ ist ein Zertifikat über die von den Jugendlichen im Rahmen dieses Angebots erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse pädagogischer Arbeit. Innerhalb des vierwöchigen Kurses nehmen die Jugendlichen an vier Nachmittagen am Lebensalltag von Menschen mit Behinderung teil - insbesondere im Rahmen der Freizeitgestaltung. Sie bereiten unter Anleitung kleinere Aktivitäten und Unternehmungen vor, machen sich gemeinsam mit den behinderten Menschen auf den Weg und reflektieren ihre Erfahrungen. Die Praxisnachmittage können je nach den Bedürfnissen und Ideen der Bewohner mit Behinderung und der Schüler gestaltet werden.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie enttabuisierte und inklusive Sozialräume mit Menschen mit Depression gestaltet werden können. Hierzu wird Fachliteratur in Bezug auf den Zusammenhang von Tabuisierung und Depression analysiert, um herauszufinden, welche Rahmenbedingungen mit Menschen mit und ohne Depression gestaltet werden könnten, damit enttabuisierter über Depression geredet werden kann. Um zu zeigen, inwieweit durch die Soziale Arbeit inklusive und enttabuisierte Räume gestaltet werden können, die bei der positiven Lebensgestaltung von Menschen mit Depression hilfreich sein könnten.