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Moralischen und ethischen Fragen kommt im Feld der Pflege eine hohe Bedeutung zu. Sie sind Teil des Alltags von Pflegenden, der durch Faktoren des Menschseins charakterisiert wird, wie sie aus den Gegebenheiten von Verletzlichkeit und Krankheit, von Gebrechlichkeit, Endlichkeit und Tod resultieren. Damit ist jene Kompetenz erforderlich, die Pflegende je nach Problemlage und Setting befähigt, entweder für sich oder, in Absprache mit den Betroffenen und den Handelnden eines (multiprofessionellen) Teams, gemeinsam eine Abschätzung zu geeigneten Maßnahmen zu treffen, die sowohl den Beteiligten als auch ethischen und professionellen (Qualitäts-)Standards gerecht werden. Indem diese Arbeit der Frage nachgeht, welche Maßnahmen die Entwicklung und Stärkung moralischer Sensibilität und ethischer Kompetenz unterstützen können, lenkt sie ein Hauptaugenmerk auf das Erleben, Wahrnehmen moralischer Probleme und damit verbundener Bedürfnisse von Auszubildenden.
Dokumentation der Jahrestagung der AGTS vom 15.-17. September 2022 in Würzburg. Im Hintergrund des Themas stehen die aktuellen Debatten über Missbrauch und Machtstrukturen in der Kirche. Zwar scheinen Spiritualität und spirituelle Praxis zunächst keinen unmittelbaren Bezug zur Machtproblematik zu haben. Diese Annahme hält einer redlichen Prüfung allerdings nicht stand. Denn ‚Spiritualität‘ ist ein menschliches Tun und damit anfällig für Missbrauch. Auch geistliche Vollmacht ist: Macht. Jede geistliche Gemeinschaft hat neben den Anliegen ihrer Berufung auch Machtstrukturen zu klären und zu überprüfen. Die aktuelle Diskussion um kirchliche Hierarchien und ihre Verführbarkeit zeigt, wie tief die Verirrung sein
kann. Wie sieht hier und unter heutigen Bedingungen eine ‚Unterscheidung der Geister‘ aus, und wie kommt man zu einer redlichen Überprüfung der eigenen spirituellen Praxis und der einer geistlichen Gemeinschaft? Zerreißproben sind da unvermeidlich, es tun sich Abgründe auf, und das, was Spiritualität heißen soll, muss eingehend geklärt werden. Auch, ja, gerade, weil es schmerzhaft ist.
Existenzielle Soziale Arbeit
(2023)
Soziale Arbeit trifft auf Existenzphilosophie: Wie finde ich Sinn in meinem Leben? Wie frei bin ich in meinen Entscheidungen und Handlungen? Wie gehe ich mit Leid, Schuld und Tod um? Wie führe ich ein authentisches Leben?
Unter Rückgriff auf einige große Denker wie Jean-Paul Sartre und Martin Heidegger unternimmt Johannes Nathschläger den Versuch zu zeigen, wie existenzphilosophische Fragen und Themen in den vielfältigen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit zwar eine allgegenwärtige „Querschnittsaufgabe“ darstellen, im theoretischen Diskurs bislang aber kaum Beachtung fanden. Dieser Herausforderung muss sich Soziale Arbeit als Profession und wissenschaftliche Disziplin endlich stellen und dazu passende Methoden entwickeln und anwenden. Anregungen kann sie u. a. bei der existenziellen Psychotherapie Irvin Yaloms oder der Logotherapie Viktor Frankls finden. Dieses Buch möchte hierzu eine Debatte anstoßen und richtet sich gleichermaßen an Fachkräfte, Studierende und Lehrende der Sozialen Arbeit.
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist eine umfangreiche und lebhafte Debatte über die Möglichkeiten der Erfassung von Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entstanden. Mit der Veröffentlichung von Eckpunkten zu diesem Thema durch den Deutschen Verein wurde versucht, diese Diskussion zu bündeln. Da die Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Wirkungskontrolle und auch die Überprüfung der Wirksamkeit von Leistungen durch die Bundesländer erfolgt, wird dort aktuell in den Verhandlungen der Rahmenverträge festgehalten, wie zukünftig mit diesem Thema umgegangen werden soll. Schon jetzt ist absehbar, dass die Regelungen sehr unterschiedlich sein werden und zum Teil auch Wirkung und Wirksamkeit im eigentlichen Sinne nicht wirklich in den Blick nehmen. Insofern erscheint es sinnvoll, wie Tornow in einem Beitrag im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins fordert, nun zügig von den Diskussionen in die konkrete Umsetzung in der Praxis zu kommen. Dieser Beitrag will dazu Vorschläge unterbreiten. Zuvor werden noch einige begriffliche und konzeptionelle Aspekte geklärt, da diese Auswirkungen auf die praktische Umsetzung haben.
Der Gemeindereferent:innen-Beruf gilt im Spektrum der in der katholischen Kirche hierzulande ausgebildeten Berufe gemeinhin als strukturell eher schwach, ja unsichtbar. Das liegt nicht zuletzt an der formal angeblich weniger „wertigen“ Fachhochschulausbildung der Gemeindereferent:innen. Der Studie, die hier diskutiert wird, liegt eine andere Hypothese zugrunde: Demnach sind es gerade die Gemeindereferent:innen, die aufgrund ihrer vermeintlichen "Schwäche" bislang zu wenig genutzte Potenziale für dringend notwendige kirchlich-pastorale Transformationen einbringen können.
Hierzu wurden im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Rektor:innen und Präsident:innen katholischer Fachhochschulen (ARKF) erstmals alle Studierenden in Deutschland mit Berufsziel „Gemeindereferent:in“ und alle in den 27 deutschen Bistümern angestellten Gemeindereferent:innen befragt. Die dabei gewonnenen Einsichten werden im vorliegenden Sammelband umfassend präsentiert und aus unterschiedlichen theologischen und sozialwissenschaftlichen Perspektiven diskutiert. Die empirische Studie und ihre Ergebnisse dürfen als Beitrag zur Berufs- und Kirchenentwicklung gelten.
Die Kernfrage der Communio-Theologie ist die Frage nach dem Zusammenhang von Glauben und Kirche. Diese Frage erscheint aktuell deshalb relevant, weil sie der Klärung dient, ob mit dem sich anbahnenden Verschwinden von Kirche (wie wir sie bisher kannten…) auch unweigerlich das Ende des Glaubens gekommen sein muss. Ein theologisch genauer Blick stellt eine entscheidende Differenzierung heraus: Glaube ist eben nicht nur ein Gedankengebäude, sondern ein reales, lebensbestimmendes Beziehungsgeflecht, das die Glaubenden mit Gott und der communio verbindet. Und Kirche ist in idealtypischer Betrachtung nicht eine bestimmte Konfessions-Kirche, nicht eine Institution mit geweihten und „beamteten“ Kultdienern, sondern die irdisch gelebte Gemeinschaft der Glaubenden, in der die sakramentale Christus-Gemeinschaft realisiert wird. Auf dieser idealen Ebene ist Glaube, wenn er christlicher Glaube sein will, nie ohne Kirche – und Kirche, wenn sie die Kirche sein will, die LG 1 meint, kann nie ohne Glauben sein.
Der massive Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bedeutet eine Steigerung in den Jahren 2006 bis 2019 um rund 7.600 Einrichtungen, was zwischen 300 und 1.000 Neugründungen pro Jahr entspricht. Zwischen 2014 und 2019 befinden sich bereits 818.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kindertagesbetreuung (Autorengruppe Bildungs-berichterstattung, 2020, S. 81ff). Der steigende Bedarf auf solch einen Betreuungsplatz ist zurückzuführen auf den seit 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Der Eindruck, dass der Blick weitgehend auf den quantitativen Ausbau von Kinderkrippen anstatt auf die Betreuungsqualität in den Einrichtungen gerichtet ist, verstärkt sich zudem in den letzten Jahren zunehmend (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9).
Häufig wird von einer unzureichenden Qualität in der Betreuung der Jüngsten berichtet, was zum einen daran liegt, dass „Lehrinhalte zur Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern in der Ausbildung der Fachkräfte nach wie vor nicht das Gewicht und die Bedeutung [haben], die ihnen zukommen müsste“ (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9). Weiterhin wurden Fort- und Weiterbildungen nicht ausreichend um Inhalte erweitert, welche insbesondere auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren abgestimmt sind. Dies hat zur Folge, dass in vielen Einrichtungen nicht die Betreuungsqualität geleistet werden kann, die den Grundbedürfnissen der Kinder gerecht wird (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9). Im Bezug auf die Befriedigung dieser kindlichen Bedürfnisse stellt gerade die Eingewöhnungsphase zu Beginn eines Krippenjahres eine verantwortungsvolle Aufgabe dar. Deren immens hohen Anforderungen sind pädagogische Fachkräfte häufig nicht gewachsen, um eine erfolgreiche Begleitung des Eingewöhnungsprozesses gewährleisten zu können. Da aber genau diese Phase die Grundlage eines jeden kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozesses in der Einrichtung ist, stellt sie ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal pädagogischer Arbeit dar, wofür Fachkräfte ein geschultes Bewusstsein entwickeln müssen (Dreyer, 2017, S. 7).
Wie können die ersten Tage der Eingewöhnung von Kindern in eine Kinderkrippe möglichst responsiv und qualitativ hochwertig gestaltet werden? Dieser Artikel möchte dieser Frage ausgehend von der Klärung zentraler Bedürfnisse eines Kindes während seines Eingewöhnungsprozesses nachgehen. Grundlage hierfür bildet eine Analyse dieser kindlichen Bedürfnisse anhand verschiedener Entwicklungsaufgaben und –themen, abgeleitet aus kindlichen Entwicklungsschritten der einzelnen Entwicklungsbereiche zentraler Befunde. Zusätzlich werden die kindlichen Äußerungen dieser Bedürfnisse anhand einzelner Feinzeichen aufgeschlüsselt, wodurch die Perspektive des Kindes von pädagogischen Fachkräften differenzierter wahrgenommen, verstanden und sein Bedürfnis demnach auch angemessen befriedigt werden kann.
Der Fokus liegt in der gesamten Arbeit auf Kindern im zweiten Lebensjahr, da sich „die größte Nachfrage nach Krippenplätzen […] aufgrund der Elternzeit in das zweite Lebensjahr der Kinder verschoben [hat]. Die meisten Eltern suchen [so] einen Betreuungsplatz für ihr zwölf oder 14 Monate altes Kind“ (Becker-Stoll & Wertfein, 2020, S. 578).
Die theoretischen Ausführungen dieses Artikels bieten Anregungen für die pädagogische Arbeit in Kinderkrippen und sind als fachliche Grundlage für die Gestaltung von Eingewöhnungsprozessen zu betrachten. Sie münden in die Darstellung des ausgearbeiteten Qualitätsstandards am Ende des Artikels, welcher Anregungen für eine individuelle Anpassung der Eingewöhnung an Kinder im zweiten Lebensjahr bieten soll.
Aus Anlass des 50. Jahrestages der ersten Weihe dieser Ständigen Diakone im Bistum Fulda wurde das Jahr 2022 als diözesanes Jubiläumsjahr ausgerufen und im Jahresverlauf wurde in verschiedenen Veran-staltungen und Aktivitäten dieses Jahrestages gedacht.
Im Rahmen der Jahrestagung vom 16.-18.9.2022 wurde in einem Festakt und Pontifikalgottesdienst dieses wichtige Jubiläum gewürdigt.
In der Vorbereitungsgruppe für das Jubiläumsjahr wurde u.a. auch die Erstellung einer Chronik „50 Jahre Ständiger Diakonat im Bistum Fulda“ angeregt. Dieser Aufgabe habe ich mich gerne angenommen.
Genauer hinsehen
(2022)
Es heißt, die Corona-Pandemie wirke wie ein Brennglas, in dem die Dinge größer und schärfer zu Tage träten. Sehen wir jetzt tatsächlich schärfer – und wenn ja, was? Und sehen wir dabei auch etwas Neues? Sind wir als Einzelne und als Gesellschaft bereit, wirklich genauer hinzusehen? Sind wir bereit zu lernen, dass es ›nach der Pandemie‹ nicht zu dem Zustand ›vor der Pandemie‹ zurückgehen kann? Sind wir bereit, uns auf allen Ebenen unserer Gesellschaft den nun so klar zu Tage tretenden Herausforderungen zu stellen? Werden wir der allzu verständlichen Sehnsucht, zur ›Normalität‹ zurückzukehren, widerstehen und Konsequenzen ziehen? Weil wir gemerkt haben, dass sich etwas ändern muss – und dass sich auch etwas ändern kann.
Per Referendum ins Parlament? Die bayerische ÖDP zwischen Policy-Erfolgen und elektoraler Irrelevanz
(2022)
Die bayerische Landespolitik ist durch eine lange Tradition der Volksgesetzgebung gekennzeichnet. Insgesamt 23 Volksbegehren fanden seit 1967 statt, sechsmal waren (erfolgreiche) Volksbegehren zudem Gegenstand eines Volksentscheids (LfStat 2022a, 2022b). An der sich seit den 1990er Jahren intensivierenden Nutzung von Volksbegehren ist insbesondere der bayerische Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) beteiligt, der immerhin fünf Volksbegehren initiierte und immerhin dreimal damit erfolgreich war. Somit stellt die ÖDP einen bedeutsamen ‚Störfaktor‘ im immer noch durch eine „CSU-Hegemonie“ (Mintzel 1998) geprägten politischen System Bayerns dar und war fähig essentielle Politikwechsel im Freistaat zu initiieren. Allerdings korrespondieren die Erfolge der ÖDP im Zuge der Volksgesetzgebung in keiner Weise mit Wahlerfolgen auf Landesebene (Abb. 1). Während die ÖDP mit ihren Volksgesetzgebungskampagnen „Schlanker Staat ohne Senat!“ (1996/97), „Für echten Nichtraucherschutz!“ (2009/10) und „Rettet die Bienen!“ (2019) jeweils aufsehenerregend erfolgreich war, resultierte diese Mobilisierung nicht in Erfolgen an der Wahlurne. Bei keiner Wahl kam die ÖDP landesweit auch nur annähernd in den Bereich jener 5 Prozent Stimmanteil, die für den Einzug in den Landtag erforderlich sind.
Warum gelingt es der ÖDP nicht, die breite Unterstützung, die ihre Volksbegehren fanden, in nennenswerte Unterstützung in Wahlerfolge umzusetzen und damit dauerhaft auf parlamentarischer Ebene an der Politikgestaltung mitzuwirken?
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst ein Überblick für die ÖDP-Initiativen gegeben und das bayerische Verfahren der Volksgesetzgebung kurz dargestellt. Nach einem eingehenderen Blick auf die Wahl- und Abstimmungsergebnisse wird anhand der Wahl- und Abstimmungsergebnisse auf lokaler Ebene untersucht, ob die ÖDP von ihren Initiativen auch bei Wahlen profitiert oder ob Erfolge in der Volksgesetzgebung nicht eher aus den Mobilisierungsleistungen von Parteien resultiert, mit denen die ÖDP dabei mitunter kooperiert.
Widerstand und Versuchung
(2022)
Praxisanleitung
(2022)
2015 bis 2020 führte die Stiftung Bildungspakt Bayern das Projekt „TAFF – Talente finden und fördern an der Mittelschule“ als Schulversuch durch. Das Modellprojekt richtete sich an die Jahrgangsstufen 6 bis 9 und hatte die gezielte Förderung von Talenten von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, die durch bestehende Angebote noch nicht hinreichend angesprochen werden, zum Kernanliegen. Exklusivpartner des TAFF-Schulversuchs war die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Kooperationen gestalten
(2022)
Diese Handreichung soll Impulse für die Prozessgestaltung von Kooperationen zwischen Kirchengemeinden liefern, die im Zuge von Transformationsprozessen derzeit eingegangen werden – oder eingegangen werden müssen. Herzstück sind die vier Dimensionen, zu denen sich jede Kooperation verhält: Intentionalität, Interaktivität, Intensität und Souveränität. Die Fragestellungen, die den Dimensionen zugeordnet wurden, können für die eigene Praxis erweitert, variiert, zusammengeführt, konkretisiert und weiterentwickelt werden. Die Skizzierungen für Vorgehensweisen beim Einstieg in eine Kooperation, bei der Bearbeitung von Konflikten und bei Bilanzierungen sind ausdrücklich als Vorschläge gedacht und können ebenso den Traditionen der jeweiligen Praxen angepasst werden.
Idealerweise werden die dargestellten Vorgehensweisen von professionellen Fachkräften der Organisationsberatung und -entwicklung begleitet. Sie können aber auch ohne Moderation genutzt werden oder auch nur Teile davon umgesetzt werden.
Darüber hinaus ist es auch nicht notwendig, den Prozess in Gruppen zu vollziehen. Auch eine individuelle persönliche Auseinandersetzung mit den Dimensionen kann als hilfreiche Orientierung für den eigenen
Professionalisierungsprozess herangezogen werden.
Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland im Demokratieindex der Economist Intelli- gence Unit (vgl. Kekic 2007) als vollständige und stabile Demokratie geführt wird, (vgl. The Economist 2022) zeigen sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren doch auch nicht zu unterschätzende demokratiegefährdende und/oder demokratiefeindliche Tendenzen (vgl. Zick/Küpper 2021). Diese lassen sich z.B. am Phänomen der Politikverdrossenheit bestimmter Risikogruppen festmachen (vgl. Bertelsmann-Stiftung 2017, 2020), aber auch am Erstarken extremer politischer Gewalt (vgl. BMI 2021) sowie der Zunahme antisemitischer Straftaten (vgl. BMI 2017) bzw. der Verbreitung rassistischer Vorurteile (vgl. DeZIM 2022). Vor diesem Hintergrund wird – schon seit längerem – auch in der Sozialen Arbeit die Förderung von Demokratie als professionelle Aufgabe verstanden (vgl. Geisen u.a. 2013; Mührel/Birgmeier 2013; Köttig/Röh 2019). Gesellschaftliche Teilhabe, Inklusionsvermitt- lung und Exklusionsvermeidung sind dabei schon immer gesellschaftspolitischer Auftrag der Sozialen Arbeit, was insbesondere im professionstheoretischen Selbstverständnis der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession zum Ausdruck kommt (vgl. Staub-Bernasconi 2019).