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Frauen machen einen hohen Anteil in den Migrationsbewegungen aus, sodass in den letzten Jahren die Zahl zugewanderter Frauen in der Bundesrepublik Deutschland stark zugenommen hat. Aufgrund aktueller Weltgeschehnisse sind vor allem Geflüchtete und Asylsuchende in den Fokus der Öffentlichkeit und der Medien gerückt. Dabei setzt sich die Gruppe der Migrantinnen nicht nur aus geflüchteten und asylsuchenden Frauen zusammen, sondern auch aus Spätaussiedlerinnen, Arbeitsmigratinnen und Frauen, die im Kontext der Familienmigration wandern. Sie überqueren Länder, Kontinente und Meere um dem gemeinsamen Traum eines besseren Lebens ein Stück näher zukommen. Dabei gestaltet sich die erste Zeit ihres Aufenthaltes in der erhofften
neuen Heimat als schwierig und perspektivlos.
Die Motivation zur wissenschaftlichen Ausarbeitung dieses Themas entstand durch eine Praxisphase bei agisra e. V., einer Beratungsstelle für Migrantinnen. Durch Hospitationen bei Beratungsgesprächen und Begleitungen der ratsuchenden Frauen wurde ein tieferer Einblick in unterschiedlichen Thematiken gewonnen. Es entstand die Hypothese, dass die Ratsuchenden frauen- und migrationsspezifische Probleme haben und deswegen eine spezielle Beratung benötigen – eine feministische Frauenberatung für Migrantinnen.
Ziel dieser Arbeit ist es daher, die spezifischen Problemlagen von Migrantinnen in
ihrer Komplexität herauszustellen und die erwähnte Annahme zu überprüfen.
Die Ausarbeitung dieses Themas geschah durch Informationen aus unterschiedlichen literarischen Quellen sowie aus eigenst erhobenen empirischen Daten, die durch Expertinneninterviews gewonnen wurden.
Im ersten Teil dieser Arbeit wird zunächst der Begriff der Migration erläutert und näher auf die verschiedenen Ursachen und Formen von Migration eingegangen. Es folgen statistische Daten zur Veranschaulichung des aktuellen Migrationsgeschehens in Deutschland und eine Beschreibung der äußeren, gesellschaftlichen und politischen Lebensbedingungen,
als auch der inneren psychischen und gesundheitlichen Situationen
der Frauen.
Um die Bedeutung einer feministischen Frauenberatung für Migrantinnen hervorzuheben wird im zweiten Teil dieser Arbeit die Entwicklungsgeschichte der Frauen- und Migrantinnenberatung mit ihren spezifischen Arbeitsprinzipien und Ansätzen dargestellt und die Beratungsstelle agisra e. V. als exemplarisches Beispiel vorgestellt.
Im darauffolgenden Kapitel wird die Vorbereitung und die Umsetzung der empirischen Untersuchung mit den Expertinneninterviews in ihren einzelnen Schritten dargestellt sowie auch die Auswertung des empirischen Materials anhand des dazugehörigen Kategoriensystem. Zudem wird die gewählte Methode, der Forschungsprozess und die Interpretation der Ergebnisse kritisch reflektiert.
Letzter Teil dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung beinhaltet eine Zusammenfassung der Interpretationsergebnisse wodurch noch einmal die Notwendigkeit einer feministischen Frauenberatung für Migrantinnen hervorgehoben wird. Es wird ein Vergleich zur Theorie sowie ein Fazit aus den Ergebnissen gezogen und ein Ausblick für die Soziale Arbeit geboten.
In der vorliegenden Master-Thesis beschäftigt sich der Autor mit dem Menschenrecht auf Bildung (MRaB). Mit dem Fokus auf Deutschland wird der Frage nach möglichen Hindernissen auf dem Weg zu einem MRaB für alle nachgegangen. Dabei handelt es sich explizit um keine ausschließlich juristische Arbeit. Vielmehr werden verschiedene – u.a. soziologische, politische, gesellschaftliche und rechtliche – Perspektiven eingenommen. Ausgehend von einer bereits sehr breiten und tiefen Forschungslandschaft zu der Bildungsthematik erfolgt eine starke Orientierung an der – noch etwas weniger stark beleuchteten – menschenrechtlichen Perspektive.
Aus diesem Grund liegt der erste Schwerpunkt auf einer zweigleisigen Vorstellung des MRaB. Eingangs steht die Entstehung und Verankerung des MRaB im Vordergrund, bevor eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den wesentlichen Erklärungen und anderen rechtlichen Festschreibungen erfolgt. Dem ersten Gleisstrang folgend, wird zunächst die Geschichte der Menschenrechtsentwicklung skizziert. Als Ergebnis steht dabei die hier verkürzte Definition für Menschenrechte als universelle Individualrechte, die bedingungslos jedem allein schon aufgrund seines Menschseins zustehen. Darauf aufbauend wird der Blick auf das MRaB und dessen völkerrechtliche Verankerung gelegt. Hier wird dem Pfad von der Ebene der Vereinten Nationen (VN) über das – im vorliegenden Fall einschlägige – regionale Menschenrechtsschutzsystem der Europäischen Union mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hin zu dem Hineinwirken in nationales – in diesem Fall deutsches – Recht gefolgt.
Anschließend werden die aktuellen Regelungen zur Umsetzung und Kontrolle der Menschen-rechte im Allgemeinen und des MRaB im Speziellen einer näheren Betrachtung unterzogen. Daran schließt sich die inhaltliche Vorstellung des MRaB mit einer konkreten Auseinander-setzung mit den wesentlichen Rechtsvorschriften an.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen und abschließend für den ersten Schwerpunkt werden mit dem „MRaB als Mittel zum Zweck“ und dem „MRaB als Selbstzweck“ zwei Wesenskerne des MRaB herausgearbeitet und beschrieben.
Als zweiter Schwerpunkt folgt die Vorstellung der derzeitigen Lage bei der Umsetzung des MRaB in Deutschland. Dabei wird eine Konzentration auf die Bildungschancen und deren Verteilung vorgenommen. Mit einigen prägnanten Beispielen erfolgt dazu eine kurze Skizzierung des „problematischen“ Status Quo.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen werden einige Erklärungsversuche zur Herausarbeitung möglicher Hindernisse auf dem Weg zu einem MRaB für alle in Deutschland unternommen.
Diese Ansätze folgen jeweils einer spezifischen – u.a. politischen, soziologischen oder rechtlichen – Perspektive. Dabei wird zunächst jeweils ein problematischer Aspekt näher beleuchtet und dann schließlich in einer These zusammengefasst. Exemplarisch sei hier die Vermutung genannt, dass einige Gruppen – auch auf VN-Ebene – eine deutlich schlechtere politische Lobby haben als andere.
Anschließend werden einige dieser Thesen diskutiert und Verbindungslinien zwischen diesen beschrieben. Um exemplarisch eine der dadurch gewonnen zentralen Erkenntnisse zu nennen, sei auf die Feststellung verwiesen, dass eine vollständige und gleiche Umsetzung des MRaB wohl schon aus Gründen der konkreten menschenrechtlichen Festschreibungen und darin enthaltenen Besonderheiten kaum möglich ist.
Der Autor nimmt aber nichtsdestotrotz die deutsche Politik in die Pflicht und sieht auch in diesem Feld noch großen Nachholbedarf. Zudem werden Ideen für weitere Lösungsansätze – auch unter Berücksichtigung der derzeitigen besonderen Lage durch die Corona-Pandemie –
zu den in den Thesen aufgegriffenen Problematiken andiskutiert und Ausblicke auf mögliche Forschungsperspektiven gegeben.