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Die Erkenntnis, dass jedes Kind das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit sowie Förderung und Begleitung durch erwachsene Bezugspersonen braucht, um neue Situationen und Erlebnisse, wie beispielsweise Übergänge, Knotenpunkte im Entwicklungsverlauf nicht als Bedrohungen, sondern als Herausforderungen und damit als Entwicklungschance bewerten zu können, ist unbestritten. Was dies aber konkret für eine professionelle Begleitung von Übergängen bedeutet – eine zentrale Frage im aktuellen Erziehungs- und Bildungsdiskurs – wird in den nachfolgenden Ausführungen zur Diskussion gestellt. Zunächst werden die bei dieser Frage unumstößlich notwendigen, zu berücksichtigenden Entwicklungszusammenhänge aufgezeigt, wie entwicklungsorientiertes Erziehungsverständnis sowie Vielfalt und Grundstruktur von Übergängen, um im Anschluss daran deutlich zu machen, dass professionelle Entwicklungs-(Übergangs-)begleitung bedeutet: das Herstellen von Passungen zu ermöglichen, zu unterstützen, zu fördern und zu fordern. Notwendige Voraussetzungen dafür werden am Schluss skizzenhaft formuliert und sind zu verstehen als eine Unterstützung für die Reflexion der eigenen professionellen Übergangsbegleitung.
Für Kindergärten und Horte in freier beziehungsweise konfessionell gebundener Trägerschaft wurden in den einschlägigen Gesetzen der DDR keine ergänzenden Angaben gemacht. Denn der Kindergarten in der DDR war für den Staat eine wesentliche Grundlage für die sozialistische-kommunistische Gesellschaft. Darum geriet die katholische Kirche vor allem in diesem Bereich immer wieder in Bedrängnis, denn mit allen Mitteln wollte der Staat ein Wirken der Kirche im Bereich der Bildung und Erziehung verhindern.