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Schlagworte
- Kinder- und Jugendhilfe (6) (entfernen)
Die folgende Arbeit setzt sich mit einem bislang nur randläufig behandelten und tabuisierten Thema auseinander: Sexuellen Grenzverletzungen unter (altersgleichen) Kindern und Jugendlichen. Auch wenn die Thematik in den letzten Jahren zumindest im Fachdiskurs mehr beleuchtet wurde, stellt sich die Autorin in dieser Arbeit die Frage, inwiefern sich Pädagog*innen der Praxis im Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen unter Kindern und Jugendlichen sicher bzw. unsicher fühlen. In der Auswertung der von ihr geführten Interviews kann sie Rückschlüsse auf das aktuelle Un-/Sicherheitsgefühl von Pädagog*innen der Kinder- und Jugendhilfe ziehen und auf den dazugehörigen Handlungsbedarf in der Sozialen Arbeit hinweisen.
In der sozialarbeitswissenschaftlichen Diskussion gibt es vergleichs-
weise wenig empirische Erkenntnis darüber, wie Fachkräfte Theorien wahrnehmen, verstehen und auf sie in ihrer professionellen Urteilsbildung Bezug nehmen. An diesem Desiderat setzt das hier vorgestellte Forschungsprojekt an. In einem qualitativen Setting wurden dazu Sozialpädagog:innen im Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe befragt. Zentrales Ergebnis ist, dass die befragten Fachkräfte ihr Handeln – entgegen des gängigen Vorurteils von der theorielosen Praxis – durchaus theoretisch begründen. Allerdings erfolgt diese Rahmung nicht immer über eine explizit sozialarbeits-wissenschaftliche Orientierung. Für die Hochschuldidaktik ergibt sich die Aufgabe, ein nachhaltigeres Theorieverständnis anzulegen, das über lange Zeiträume der Berufsbiografie tragen kann.
In der Kinder- und Jugendhilfe kommen Fachkräfte in verschiedenen Kontexten mit Straffälligkeit im Jugendalter in Kontakt. Anknüpfend daran beantwortet diese Arbeit
die folgende Frage: Welche Chancen und Grenzen birgt das deutsche Jugendhilfesystem in der Intervention und Rückfallprävention bei Straffälligkeit im Jugendalter?
Zunächst ist Jugenddelinquenz oft normal und zeitlich begrenzt. Jedoch kann sie nach Böhnischs Theorie der Lebensbewältigung auch ein Bewältigungsversuch schwieriger
Lebenslagen sein, wobei durch Devianz versucht wird, an Selbstwirksamkeit, Anerkennung und Selbstvertrauen zu gewinnen. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe haben hierauf bedingten Einfluss, da häufig (strukturelle) Grenzen auftreten. So erreichen sie oft nicht alle jungen Menschen. Wenn Maßnahmen gerichtlich auferlegt und somit erzwungen werden, kann sich dies ebenfalls negativ auswirken. Auch sind Plätze, insbesondere in stationären Einrichtungen, begrenzt und haben oft diverse Aufnahmebedingungen, sodass nicht alle jungen Menschen eine Chance haben. Demgegenüber stehen jedoch auch Chancen, wie die Förderung der jungen Menschen, ihre Emotionen verbal, anstatt durch Devianz zum Ausdruck zu bringen. Auch das Knüpfen und Aufrechterhalten von Beziehungen wird gefördert. Die Kinder- und Jugendhilfe hat somit vielerlei positive Einflussmöglichkeiten, was jedoch durch verschiedene Grenzen erschwert wird. Dies gibt den Anlass für die zukünftige Arbeit, Möglichkeiten zu finden, um diese Grenzen
zu überwinden.
Sogenannte „Systemsprenger*innen“ in der Kinder- und Jugendhilfe – eine heilpädagogische Einordnung
(2022)
Sogenannte Systemsprenger*innen sind junge Menschen, die sich im System der Kinder- und Jugendhilfe bewegen und dort kontinuierlich Grenzen und Kapazitäten „sprengen“, da es scheinbar keine Personen und Orte gibt, die ihnen gerecht werden können. Es handelt sich um Kinder und Jugendliche, die angeblich in keiner Betreuungsmaßnahme länger gehalten werden können und deren (Hilfe-)Biografien von vergebenen Chancen, Brüchen und Neuanfängen geprägt sind. Sie werden von Institution zu Institution gereicht, bis jede Handlungsoption des Systems und seiner Akteur*innen erschöpft ist. Vor allem herausfordernde und extreme Handlungsweisen sogenannter Systemsprenger*innen führen zu Ohnmachtsgefühlen und Überforderung pädagogischer Fachkräfte.
Diese Bachelorthesis soll einen Beitrag dazu leisten, Defizite des bestehenden Systems aufzudecken und seine Ressourcen zu erkennen, miteinzubeziehen und zu nutzen, sodass Hilfesysteme sich nicht mehr „gesprengt“ fühlen und Kinder und Jugendliche in der Folge nicht mehr aus ihm herausfallen. Es wird der Frage nachgegangen, welche Rolle Heilpädagogik mit ihren entsprechenden Haltungen und Handlungsmöglichkeiten an dieser Stelle einnehmen und welche (heil- und traumapädagogischen) Strategien für den Umgang mit sogenannten Systemsprenger*innen entwickelt werden können.
Hochsensibilität. Ein Persönlichkeitsmerkmal, ein Wesenszug bzw. ein Temperamentsmerkmal mit zahlreichen Eigenschaften und ein recht unerforschtes Thema im Gebiet der Psychologie und Neurologie, welches im Laufe der letzten Jahre auf wachsendes Interesse stößt. Jedoch gibt es reichliche Stigmata in der Gesellschaft, die es HSP (hochsensiblen Personen) schwer machen sich sozial zu integrieren. Dies gilt wegen der sozialisationsbedingten westlichen Rollenbilder besonders für Männer. HSP fühlen sich in der Regel unverstanden und ausgegrenzt, besonders wenn sie ängstlich oder schüchtern sind. "Du bist aber nah am Wasser gebaut", "Stell dich doch nicht so an" oder "Du musst dir ein dickeres Fell zulegen" sind Redewendungen, die sie bereits oft in der Kindheit von ihren Mitmenschen vermittelt bekommen. Circa 15-20 Prozent der Bevölkerung sind hochsensibel. Durch dieses vorrangig vererbte Persönlichkeitsmerkmal können Menschen optische Eindrücke, Geräusche, körperliche Empfinden sowie Emotionen differenzierter wahrnehmen und besitzen infolgedessen eine höhere Intuition. (vgl. Aron 2017,30f.) Allerdings kann die Vielzahl an Informationen bei bestimmten Konstitutionen zu einer Überreizung führen, welche (psycho)somatische Symptome verursacht.
Auch Fachkräfte der Sozialen Arbeit tragen den Wesenszug in sich. Meine Grundannahme ist, dass sich der Prozentsatz von Hochsensiblen trotz der hohen psychischen Belastung dort ähnelt, da diese Personen nicht nur eine empathische Grundvoraussetzung haben menschliche Gefühle zu lesen, ein ausgeprägtes Moralverständnis besitzen und sich deshalb für die Tätigkeit als Berater*In berufen fühlen, sondern auch bei introvertierter Ausrichtung leichter intensive Beziehungen eingehen können. Aufgrund der Bandbreite der Sozialen Arbeit wird die Thesis auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, im genaueren der stationären Hilfen zur Erziehung, bezogen. Dies liegt zum einen an dem favorisierten Tätigkeitsfeld von vielen jungen Absolvent*Innen der Hochschule, zum anderen an den vielfältigen beruflichen Herausforderungen, denen der Bereich unterliegt. Die vier ca. 20 minütigen leidfadengestützten narrativen Interviews stehen unter der Forschungsfrage: „Was für einen Nutzen und welche Belastungen haben hochsensible Fachkräfte in der stationären Hilfen zur Erziehung und wie gehen sie damit um?“
Hochsensibilität ist ein bedeutsames Thema, welches den Mensch in einem seiner Grundzüge beschreibt. Mithilfe der Erklärung des Phänomens können Personen auf der ganzen Welt verstehen, weshalb sie so intensiv auf äußere und innere Reize reagieren und wie sie sich vor einer Überreizung schützen können. Bislang gibt es keine Definition zur Hochsensibilität. Ein Ziel der Arbeit ist es anhand des aktuellen Forschungsstandes eine eigene zu erstellen. Ebenso gibt es zurzeit sehr wenige veröffentlichte Bachelorthesen, die das Persönlichkeitsmerkmal auf die Soziale Arbeit beziehen. Gerade dieses Arbeitsfeld ist von intensiven Beziehungen und hohen Belastungen geprägt. Daher ist es besonders wichtig aus der Sicht von Fachkräften dieses Thema für das pädagogische Potential und zum Schutz des Wohlbefindens zu beleuchten. Demnach liefert diese wissenschaftliche Arbeit wichtige Informationen, um Fachkräften, Teams und Führungskräften eine Perspektive für einen angemessenen Umgang mit dem Persönlichkeitsmerkmal zu geben. Ebenso bieten die Ergebnisse unter dem Aspekt der Professionalität schließlich die Möglichkeit die eigene Person reflexiver und bewusster in die pädagogische Arbeit einzubinden.
Das Kinder- und Jugendhilferecht des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wird nach knapp 20 Jahren des Bestehens auf seine Aktualität und Praktikabilität hin geprüft. Dabei spielt auch das Thema der Inklusion eine nicht zu unterschätzende Rolle. Unter den Stichworten der „großen Lösung“ oder auch der „inklusiven Lösung“ wird eine Zusammenführung der Zuständigkeiten hin zu einer alleinigen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Behinderungen diskutiert. Dabei soll ersichtlich werden, worum sich die aktuellen Inklusionsdiskurse in der Kinder- und Jugendhilfe drehen und wodurch diese weiter vorangetrieben werden können.
Deutlich wird hierbei das Aufeinandertreffen zweier Professionen, welche vor dem Hintergrund verschiedener Grundhaltungen den vorliegenden Gesetzesentwürfen in differenzierter Weise kritisch gegenüberstehen. Dabei zeigt sich jedoch auch, dass über die Forderung nach einem inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz weitgehende Einigkeit besteht. Notwendig ist somit eine intensive Auseinandersetzung der beteiligten Professionen mit ihren Grundhaltungen, auf die ein Prozess der gemein-samen Erarbeitung eines solchen Gesetzes, unter Beteiligung der hiervon Betroffenen sowie deren Interessensvertretungen, folgen muss.