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Hintergrund Luxemburgs Tarif-System für ambulante Pflege basiert auf einem 15 Jahre alten Katalog der sich aus 40 verschiedenen Einzelleistungen zusammensetzt. Jede einzelne Leistung wird mit einer korrespondierenden Standardnormzeit gewichtet. Das System basiert auf der Annahme, dass das Gesamtarbeitsvolumen pro Klient sich aus der Summe der Standardeinzelzeitleistungen ergibt, die pro Klient erbracht werden. Aufgrund sich verändernder soziodemographischer und kultureller Rahmenbedingungen sowie dem Forstschritt in der Pflegewissenschaft wird es notwendig, den bestehenden Katalog einer Prüfung zu unterziehen. Ziel Vorschläge für eine Veränderung des Leistungskatalogs und den zugehörigen Standardzeiten lagen von Seiten der Tarifkommission der nationalen Krankenversicherung sowie gleichzeitig vom Verband der Pflegekräfte und der Pflegeanbieter vor. Die Cellule d’expertise médicale (CEM) war mit einer vergleichenden Analyse der bestehenden Vorschläge beauftragt worden und hat den Lehrstuhl für Statistik und standardisierte Verfahren der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar mit einer Studie beauftragt, die die vorliegenden Vorschläge empirisch prüfen sollte. Methoden In der Studie wurden in Übereinstimmung mit Repräsentanten der Leistungsanbieter und Vertretern der öffentlichen Verwaltung sechs der 40 Einzelleistungen aus dem bestehenden Katalog und vier neue Einzelleistungen ausgesucht, um deren Zeitbedarfe empirisch zu untersuchen. Zeit wurde sowohl für die Einzelleistungen als auch die Gesamt-Dauer des Hausbesuchs erfasst. Die Studie umfasst eine Zufallsauswahl von 20 ambulanten Pflegediensten aus den beiden größten Anbietern ambulanter Pflege in Luxemburg (Stëftung Hëllef Doheem und HELP) und enthält die Daten von 313 ambulant gepflegten Klienten. Um die Zeitunterschiede erklären zu können, wurden insgesamt 300 Variablen erhoben, die Klienten- und Organisationsmerkmale erfassen. Zur Analyse der Daten haben wir 1) inferenzstatistische Methoden zur Prüfung der Normalverteilung der Zeitwerte als Voraussetzung für Standardzeitwerte pro Einzelleistung, 2) qualitative Datenanalysen zur Erklärung des Rahmens innerhalb dessen die Einzelleistungen erbracht wurden und 3) die explorative Technik der Multivarianten Adaptiven Regression Splines (MARS) genutzt, um relevante Klienten- und Organisationsvariablen zu identifizieren. Ergebnisse Hauptergebnis der Studie ist, dass es keinen Beleg dafür gibt, dass Einzelleistungszeitwerte empirisch stabilisiert werden können. Die Zeit für eine Einzelleistung variiert so stark in Abhängigkeit vom Gesamtleistungsprofil und von Setting-Variablen, dass wissenschaftlich keine stabilen Einzelleistungszeitwerte identifiziert werden können. Die Studie zeigt, wie stark die Zeitbedarfe abhängig sind von der sozialen Situation, in der die Leistungen erbracht werden. Diese erfordert sehr oft eine Vielzahl von Leistungen, die im Leistungskatalog nicht enthalten, aber für eine autonome Lebensführung zu Hause unverzichtbar sind. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die sich jenseits eines offiziellen Auftrags sozialpflegerische Inhalte enthalten und einen großen Nutzen für die Öffentlichkeit produzieren, in dem sie ambulante Pflege erst dauerhaft ermöglichen. Schlussfolgerungen Ein empirisch valides System der Vergütung würde anstatt Einzelleistungen zu vergüten, versuchen müssen, den Gesamtaufwand zu erklären, der bei Haubesuchen entsteht. Hierfür müsste eine Übergangsphase geplant werden, in der mit einer Gesamtpauschale gearbeitet wird. In dieser Übergangsphase müsste der aktuell große Einfluss von Organisationsvariablen zugunsten des Einflusses von Klientenvariablen reduziert werden. Diese Schlussfolgerungen schließen nicht aus, dass der Gesetzgeber die Arbeit mit einem Katalog von Einzelleistungszeitwerten fortsetzt. Es muss nur klar sein, dass jede wissenschaftliche Grundlage für solche Kataloge fehlt und ihre Fortentwicklung einen rein normativen Prozess der Aushandlung von Ressourcen darstellt, der keinen Bezug zu einer wissenschaftlich fundierten Entwicklungsperspektive aufweist.
In verschiedenen Forschungsprojekten wird Radartechnik entwickelt, mit deren Hilfe Atmung und Puls pflegebedürftiger Personen im Bereich der klinischen Intensivpflege, perspektivisch aber auch in Einrichtungen der stationären Altenpflege, berührungslos überwacht werden könnten. Grundsätzlich sind solche technischen Assistenzsysteme bzw. sozio-technische Arrangements als ethisch sensibel zu betrachten. Im Rahmen dieser Arbeit sollten ethische Probleme bei einem möglichen Einsatz der berührungslosen Vitalparameterüberwachung (bVpü) in Einrichtungen der stationären Altenpflege aus der Perspektive von Pflegebedürftigen und Pflegekräften systematisch erarbeitet werden. Hierzu wurden Bedingungen eines möglichen Einsatzes der bVpü festgelegt und mit dem „Modell zur ethischen Evaluation soziotechnischer Arrangements“ (Meestar) evaluiert. Es zeigte sich, dass die zu erwartenden Probleme alle relevanten normativen Dimensionen betreffen würden und ein Einsatz von technischen Systemen, wie der bVpü, der permanenten Auseinandersetzung seitens aller Stakeholder bedarf, um Qualitäts-verlusten in der Pflege und weiteren negativen Auswirkungen, vor allem für die Pflegebedürftigen, vorzubeugen.
Einleitung:
Die Erziehungshilfen gehören heute zu den kontrovers diskutierten Themen in Gesellschaft
und Politik. Dabei besteht eine breite Skepsis in Bezug auf ihre Wirksamkeit und
damit auch ihre Qualität. Diesbezügliche Bedenken werden immer häufiger durch Gesellschaft,
Politik und Medien explizit formuliert. Die Akteure der Erziehungshilfen
geraten dadurch zunehmend unter Druck, Aussagen über Wirkung und Qualität ihrer
Arbeit zu treffen, um bestehende Zweifel und Misstrauen zu beseitigen und die Soziale
Arbeit selbst zu legitimieren. Sie sind herausgefordert, sich aktiv mit der Qualität und
Wirkung ihrer Arbeit auseinandersetzen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich kritisch
mit der Entwicklung der Qualitäts- und Wirkungsdebatte und geht der Frage nach,
welche Rolle die Wirkungsforschung für die Qualität der Erziehungshilfen spielt, die
sich in den letzten Jahren als eine Antwort auf die in der Gesellschaft und Politik geführten
Debatte entwickelte. Diese Haupt- und Ausgangsfrage der vorliegenden Arbeit
ist mit dem Interesse verbunden, welche Relevanz die sozialpädagogische Kompetenz
in Bezug auf Wirkung und Qualität in den Erziehungshilfen hat; denn die Kritik der
Qualitäts- und Wirkungsdebatte erstreckt sich auch auf die Kompetenzen der Sozialpädagogen.
Die Bearbeitung der Thematik erfolgt zum einen durch eine theoretische und zum anderen
durch eine praktische Auseinandersetzung. Zur Erfassung der Thematik wird zunächst
die Relevanz von Wirkungen bzw. Effekten für die Qualität der sozialen Arbeit
insbesondere im Hinblick auf die Erziehungshilfen dargestellt. Dem schließt sich die
Betrachtung der Wirkungsforschung der Erziehungshilfen mit Fokus auf ihre Ausgangspunkte,
ihre Intentionen sowie zentrale Ergebnisse an. In Anlehnung an diese Ergebnisse
wird das sozialpädagogische Kompetenzprofil im Kontext des Auftretens von
Effekten genauer sowohl auf theoretischer Grundlage betrachtet als auch durch Interviews
ehemaliger Adressaten und Fachkräfte der Erziehungshilfen dargestellt. Dem
schließt sich eine Verknüpfung einzelner Methoden mit den Interviewergebnissen an,
die positive Effekten im Hilfeverlauf besonders unterstützen können. Im sechsten Kapitel
wird der Einfluss von Ökonomisierung und Politik auf die Qualität der sozialen Arbeit
und ihr professionelles Handeln kritisch dargestellt. Daraus leiten sich sozialpolitische
Forderungen sowohl für die Politik als auch für die Soziale Arbeit ab. Die Arbeit
schließt mit einem Resümee.
Die Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) - ein Instrument zum Erfassen von Pflegequalität?
(2015)
Seit dem Jahr 2009 werden in deutschen ambulanten Pflegediensten Qualitätsprüfungen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Die darin berechneten Noten sind im Internet öffentlich einsehbar. Grundlage dieser Prüfungen ist die Pflege-Transparenzvereinbarung Ambulant (PTVA). Zu Beginn dieser Prüfungen gab es häufiger die Note „mangelhaft“ für ambulante Pflegedienste in Rheinland-Pfalz, mittlerweile erhalten die meisten Pflegedienste die Note „sehr gut“. Es stellt sich die Frage, ob mit der PTVA Pflegequalität valide gemessen werden kann. In der durchgeführten Untersuchung wurden 989 Datensätze von MDK-Prüfergebnissen aus 144 ambulanten Pflegediensten von den drei Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg (2010 - 2011) untersucht. Mit Hilfe der Probabilistischen Testtheorie wurde geprüft, ob das Rasch Modell für die dichotomen Daten gilt, welche mit der PTVA erhoben werden. Zudem wurde überprüft, ob die validen Summenwerte aus den dichotomen Daten der PTVA verlässlich in Noten überführt werden dürfen. Der aktuellen Version der PTVA fehlt eine theoretische Fundierung. Bei der Entwicklung dieses Instrumentes wurde die Wissenschaft nicht ausreichend eingebunden, daraus entstehen gravierende methodische Probleme und somit sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen ambulanter Pflegedienste in Deutschland nicht haltbar. Es konnte nachgewiesen werden, dass das 1 PL Rasch - Modell nicht für die mit der PTVA erhobenen Daten gilt und deshalb die anhand der PTVA erstellten Noten zur Pflegequalität von ambulanten Pflegediensten nicht haltbar sondern abzulehnen sind. Bevor ein neues Instrument für die Qualitätsmessung in der ambulanten Pflege entwickelt werden kann, sind vorher der Qualitätsbegriff und die dazu gehörenden Dimensionen empirisch zu untersuchen. Danach kann erst der wissenschaftliche Prozess der Instrumentenentwicklung beginnen, um ein zuverlässiges und gültiges Instrument für Qualitätsmessungen in ambulanten Pflegediensten zu erhalten.
Mit den landesrechtlichen Empfehlungen in Berlin und Bremen, der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Weiterbildung Notfallpflege (WBNP) sowie dem Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Notfallversorgung ist die Weiterentwicklung der Notfallpflege entscheidend gestärkt worden. Laut G‑BA-Gutachten wird gefordert, dass mindestens eine Fachpflegekraft pro Notaufnahme mit der Weiterbildung Notfallpflege im Bedarfsfall zur Verfügung stehen muss, sobald die jeweilige Qualifikation in dem Bundesland angeboten wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich die WBNP in Deutschland etabliert hat.
Kompetenz und Charisma
(2018)
Die Masterthesis stellt die Begriffe Kompetenz, Charisma, Professionalität und Qualität in ein Verhältnis und entwickelt daraus ein Modell zu einer qualitativen Untersuchung von Seelsorgeverständnissen und Abschlussreflektionen von Teilnehmenden an Qualifizierungskursen zur Seelsorglichen Begleitung in der Krankenhausseelsorge und in Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe.