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Kirchliche Berufsgruppen werden meist von gewissen Stigmata geprägt. Der Diakon macht nur Jugendarbeit und der Pfarrer predigt nur. Ist es tatsächlich so, dass der Diakon nur Jugendarbeit macht beziehungsweise kann und was ist mit dem Religionspädagogen? Im Hintergrund dieser Fragen spielt leise der Kirchenmusiker auf der Orgel, denn etwas anderes macht er ja nicht. Solche Stigmata finden sich häufig zwischen den kirchlichen Berufsgruppen und jeder hat sein vermeintliches Hoheitsgebiet. Von Ehrenamtlichen ist in diesem Kontext noch keine Rede. Kompetenzen, die in der Ausbildung, beziehungsweise im Studium erworben werden, scheinen plötzlich ausgeblendet. Dabei stehen diese unterschiedlichsten Berufsgruppen gemeinsam im Dienst der Kirche und zukünftig vor großen Herausforderungen, die solche Stigmata ganz nebensächlich erscheinen lassen. Hier muss Zusammenarbeit neu gedacht und der unabdingbare Wert jedes Einzelnen herausgestellt werden.
Wie kann die Zusammenarbeit der kirchlichen Berufsgruppen innerhalb der ELKB, auch im Hinblick auf die zukünftigen Herausforderungen, verbessert werden? Das ist die Fragestellung, die dieser theoretisch-konzeptionellen Arbeit zu Grunde liegt.
Die beiden praktischen Ausbildungsmöglichkeiten Praxisanleitung und Schülerstation haben einen hohen Stellenwert in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin angenommen. Seit dem Krankenpflegegesetz von 2003 wurden neue Anforderungen an die praktische Ausbildung gestellt. Zunächst wurde der Begriff der Praxisanleitung einheitlich definiert. Durch die gesetzlich vorgegebene Praxisanleitung werden die Lernprozesse in der Pflegepraxis mit einer qualifizierten Praxisanleiterin geplant, durchgeführt und evaluiert. Praxisanleitung leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Qualität der praktischen Ausbildung. Die Krankenpflegeschulen nutzen das Projekt der Schülerstation im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, um zukünftige Auszubildende an ihr Unternehmen zu binden und ihnen eine abwechslungsreiche praktische Ausbildung zu ermöglichen. Die Auszubildenden übernehmen in einem zeitlich befristeten Rahmen einen Teil der Station und können in Realsituationen eigenständig lernen und arbeiten. Aus den oben genannten Gründen ergab sich bei der Autorin die Fragestellung, inwieweit die Auszubildende, wenn sie kurzzeitig eine Station selbstständig führt oder von einer Praxisanleiterin begleitet wird, ihre berufliche Handlungskompetenz fördern kann. Aus diesem Anlass heraus wird die Autorin in dieser Arbeit eine kritische Auseinandersetzung zwischen der gesetzlich vorgegebenen Praxisanleitung und der besonderen Situation der Schülerstation erörtern. Folgende Fragestellung wird anhand dieser Arbeit beantwortet: Wo können die Auszubildenden ihre berufliche Handlungs-kompetenz, die im Krankenpflegegesetz verankert ist, besser fördern, in der gesetzlich geforderten Praxisanleitung oder während des zeitlich begrenzten Projektes einer Schülerstation?