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Theoretischer Hintergrund und Ziel der Studie Stigmatisierung psychischer Erkrankungen ist ein Faktor, der die Inanspruchnahme von Hilfe behindern kann. Für die hier untersuchte Gruppe der VeteranInnen der Bundeswehr gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Studienergebnisse bezüglich des Zusammenhangs zwischen Stigma und Inanspruchnahme gesundheitlicher Hilfe. Ziel dieser Studie ist es, einen Überblick über das Stigmaerleben in einer Stichprobe von VeteranInnen der Bundeswehr zu erhalten.
Methodik Es wurden 43 narrative Interviews mit VeteranInnen der Bundeswehr geführt. Die daraus gewonnenen Daten wurden in mehreren Codierungsschritten analysiert. Es wurde untersucht, ob das Stigmaerleben von VeteranInnen der Bundeswehr sich gut durch das theoretisch begründete Stigmamodell von Link und Phelan abbilden lässt. Erste Hypothesen zu Stigma und Inanspruchnahme von Hilfe in dieser Stichprobe wurden aus dem Datenmaterial entwickelt.
Ergebnisse Die Stigmamodell nach Link und Phelan bildet das Stigmaerleben in der untersuchten Stichprobe gut ab. Wahrgenommenes und internalisiertes Stigma, berufliche Benachteiligung und sozialer Ausschluss, aber auch befürchtetes Unverständnis für die militärische Vergangenheit auf dem zivilen Sektor wurden als stigmarelevante Hauptbarrieren bei der Inanspruchnahme von Hilfe berichtet.
Schlussfolgerungen Es wurden Empfehlungen für Interventionen zum besseren Umgang mit den bestehenden Stigmata gegeben.
„Seien Sie kein Säugling, seien Sie ein Mann!“ Zur Aktualität von Katharina von Siena (1347-1380)
(2022)
Heute Kirchenlehrerin und Patronin Europas, steht Katharina von Siena fremd und nah zugleich in der Geschichte leidenschaftlicher Gottesmystik und ständiger Kirchenreform(ation). Ihre Lebenszeit ist voller Umbrüche: große Pest, Machtkämpfe in der toskanischen Heimat und Aufbruch der Nationalstaaten, Krise des Papsttums erst in Avignon und dann im Abendländischen Schisma.
Gerade im historischen und hermeneutischen Abstand lassen sich in der Begegnung mit Katharina Grundfragen christlicher Spiritualität, Theologie und Kirchengestalt(ung) durchbuchstabieren – auf der Suche nach der mystisch-politischen Doppelstruktur des Christlichen in nachpatriarchaler Zeit. Nicht zuletzt gilt es, dem Verhältnis therapeutischer und spiritueller Heilungswege nachzuspüren und dem Zusammenspiel von Gesundheit, Krankheit und Heiligkeit.
Seit 01.10.2019 gelten die Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche im Krankenhaus. Die Pflegepersonaluntergrenzen haben zum Ziel, ein Mindestmaß an Pflegepersonal auf festgelegten Krankenhausstationen vorzugeben. Aufgrund dessen soll zum einen eine sichere wie auch qualitätsorientierte Behandlung der Patienten gewährleisten werden und zum anderen soll die Pflegepersonaluntergrenze der Unterbesetzung in der Pflege entgegenwirken.
Welche Anspruchsgruppen von diesen Untergrenzen beeinflusst werden und in welcher Form wird in dieser Arbeit herausgearbeitet. Demnach wird der Forschungsfrage nachgegangen, welche Stakeholder im Krankenhaus durch das Einführen der Pflegepersonaluntergrenze beeinflusst werden und in welcher Form.
Eine Literaturrecherche - u.a. in Datenbanken und Rechtsgrundlagen - zum derzeitigen Stand der Pflegepersonaluntergrenzen bildet die wissenschaftliche Basis. Eine im Zuge dieser Arbeit durchgeführte Stakeholderanalyse erzielte sechs Stakeholder. Diese sechs Stakeholder sind der Gesetzgeber, der Patient, das Krankenhaus, das Pflegepersonal, die Krankenkassen sowie die Gesellschaft.
Es zeigt sich, dass die Pflegepersonaluntergrenzen sowohl eine Wirkung auf alle sechs Stakeholder hat als auch die ausgewählten Stakeholder sich untereinander beeinflussen.
Im Resultat dieser Arbeit wird deutlich, dass der Gesetzgeber eine herausragende Stellung einnimmt, da er alle Stakeholder aufgrund seiner gesetzlichen Vorgaben beeinflusst.
Der Patient im Krankenhaus wird von der Pflegepersonaluntergrenze beeinflusst aufgrund seines individuellen Pflegeaufwands, anhand dessen die Pflegepersonalstellen im Krankenhaus gemessen werden.
Das Krankenhaus wird durch die Pflegepersonaluntergrenzen zum einen in der Personalgestaltung beeinflusst, zum anderen in der Finanzierung durch des Pflegebudget.
Die Krankenkassen werden von den Untergrenzen beeinflusst, da diese mit dem Krankenhaus zusammen das Pflegepersonal und das Pflegebudget gestalten.
In der Gesellschaft steigt zusätzlich der Bedarf an medizinischer und pflegerischer Betreuung an, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung versucht dieses Phänomen positiv zu beeinflussen.
Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, dass wenn sich an der quantitativen, sowie qualitativen Personalsituation in der Pflege in den Krankenhäusern nichts ändert, werden auch keine weiteren Pflegepersonaluntergrenzen oder anderweitige organisatorischen Instrumente eine Veränderung am Pflegemangel erzielen.
Essstörungen (ES) stellen schwerwiegende psychosomatische Erkrankungen dar, die überwiegend Mädchen und junge Frauen, zunehmend jedoch auch Männer betreffen. Eine Behandlung ist in der Mehrzahl der Fälle aufgrund der psychischen und physischen Begleitsymptomatik erforderlich und kann in vier unterschiedlichen Settings (ambulant, teilstationär, vollstationär oder in therapeutischen Wohngruppen) stattfinden.
Hierfür existieren verschiedene psychotherapeutische Verfahren bzw. Richtungen, deren Wirksamkeit hinsichtlich der drei Hauptessstörungs-formen (Anorexia nervosa, Bulimia nervosa bzw. Binge-Eating-Störung) wissenschaftlich untersucht wurden. Der Erfolg der Behandlung ist dabei auch von bestimmten Voraussetzungen, wie der Veränderungs-motivation Betroffener, abhängig. Aus der Systematisierung angewandter Therapieverfahren geht einerseits die Notwendigkeit zur Ergänzung und Weiterentwicklung bereits bestehender Verfahren hervor. Andererseits zeigt sich auch die bislang kaum vorhandene Einbeziehung von sogenannten Experten aus eigener Erfahrung, d. h. Menschen, die selbst an einer ES leiden bzw. litten, in die Behandlung Betroffener.
Die vorliegende Arbeit befasst sich daher mit der Frage, ob Peer-Arbeit als Ergänzung bestehender Therapieansätze bei ES erforderlich und wünschenswert ist, oder doch eher überflüssig ist.
Hierzu zog die Verfasserin zwei Peer-Konzepte aus dem psychiatrischen (Experienced-Involvement) bzw. Suchtbereich (Soziotherapeutischer Assistent) heran und analysierte deren Übertragbarkeit auf den Bereich der ES.
Ferner stand sie im Austausch mit Fachkräften aus spezialisierten ES-Einrichtungen sowie (ehemals) Betroffenen.
Es zeigen sich auf der einen Seite positive Effekte der Peer-Arbeit auf Betroffene (Rollenvorbilder, größere Hoffnung) und Peers (größeres Selbstbewusstsein) in den untersuchten Bereichen. Auf der anderen Seite allerdings weist die Analyse vorhandener Konzepte auf ihre nur bedingte Eignung für die Behandlung von ES hin.
Eine Übertragbarkeit bedarf daher sowohl einer Überarbeitung bzw. Ergänzung dieser Konzepte hinsichtlich essstörungsspezifischer Aspekte als auch weiterer Forschung zur Wirkung der Peer-Arbeit bei ES, zu notwendigen Ausbildungsvoraussetzungen bzw. -inhalten und zum Interesse auf Seiten der Betroffenen sowie der Therapieeinrichtungen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich damit, ob die „Neue Autorität“ ein supervisorisches Feld sein könnte und welche Beraterkompetenzen beziehungsweise Beratungsformate für eine Implementierung dieses an Schulen geeignet wären. Es werden Überlegungen zum Autoritätsbegriff, Organisation beziehungsweise Institution Schule, Schulentwicklungsberatung und Supervision angestellt und theoretisch diskutiert. Darauf aufbauend wird ein allfälliges Spannungsfeld zwischen den beiden Beratungsformaten Schulentwicklungsberatung und Supervision identifiziert. Deshalb ist es hierfür wichtig Begrifflichkeiten wie traditionelle Autorität und „Neue Autorität“ herauszuarbeiten und auf die Besonderheiten der Expertinnen- und Expertenorganisation Schule näher einzugehen. Um Antworten für die Forschungsfrage zu erhalten, wird näher betrachtet, welche Beraterkompetenzen von Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberatern, aber auch von Supervisorinnen und Supervisoren für einen Implementierungsprozess gefordert sind.
Neben der theoretischen Aufbereitung des Themas werden durch Expertinnen- und Experteninterviews Dimensionen wie Grundwissen, Feldkompetenz, Schulentwicklungsberatung und Supervision eingehender beleuchtet. Dadurch soll ein erster Einblick in das mögliche Beraterfeld hinsichtlich Beraterkompetenzen und Beratungsformaten gewonnen werden. Zudem soll auch herausgefiltert werden, wie die beiden Beratungsformate Schulentwicklungsberatung und Supervision beim Implementierungsprozess zueinanderstehen und wie ein adäquater Einsatz dieser beiden Beratungsformate gelingen kann.
Die Stadt Aachen hat in der Neuauflage ihrer Sozialraumorientierung die Veränderungen in den Lebenswelten der Menschen in Aachen durch den sozialen Wandel erfasst, indem sie einen individuellen subjektiven und raumbezogenen Bezug dargestellt hat. Die Analysen ergeben Aufschluss über soziale Ungleichheiten, entstehende Problemverhältnisse durch fehlende Ressourcen oder zunehmender gesellschaftlicher Strukturierungsprozesse. Die Entwicklung der jungen Generation ist gefährdet, das spiegelt sich in den Datenanalysen der durchgeführten Schuleingangsuntersuchungen aus den Jahren 2010 bis 2013 wider.
Die Stadt Aachen reagierte auf die vorliegenden Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen und entwickelte im Jahr 2018 das Pilotprojekt „Gesunde Familiengrundschule“, um den Folgen von Armut präventiv zu begegnen. Um den Schwerpunkt „Gesundheit“ strukturell in den Schulen zu verankern und gesundheitsförderlich in den Alltag der Familien hineinzuwirken, soll die bereits vorhandene Öffnung der Grundschulen durch die Familiengrundschule genutzt werden. Die Handlungskonzepte sind in der kommunalen Präventionskette eingebettet, die mögliche Rahmenbedingungen für Präventionsmaßnahmen bieten kann. Einen besonderen Fokus legt der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen auf den dritten Baustein der Präventionskette, der bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden ist und die Grundschulzeit anspricht. Das Projekt der Gesunden Familiengrundschule schließt eine Lücke im System und eröffnet Bildung und Teilhabemöglichkeiten auch in der Grundschulphase.
Da die verhaltenspräventiven Angebote im Schulbezug verortet sind, werden alle Kinder erreicht. Bei den Eltern stehen diejenigen im Fokus, die vermutlich nur über eine geringe Gesundheitskompetenz verfügen. Da es einen wissenschaftlich signifikanten Zusammenhang zwischen Einkommensarmut und Gesundheit gibt, wird ihnen eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Das außerschulische Bildungsprojekt der Gesunden Familiengrundschule wirkt im Lebensraum der benachteiligten Familien und ist darauf ausgelegt, gemeinsam mit den Kindern und deren Familien partizipativ gesundheitsfördernde Maßnahmen umzusetzen und ihnen somit eine alltagstaugliche Gesundheitskompetenz zu vermitteln. Die Projektziele der Gesunden Familiengrundschule spiegeln die Struktur- und Handlungsmaxime einer lebensweltorientierten Arbeit wider und zeigen den Handlungsbedarf durch die Profession der Sozialen Arbeit auf, indem sie gezielt Menschen in ihrer Lebenswelt erreicht und sie befähigt, einen gelingenden Alltag umzusetzen.
In Zeiten raschen gesellschaftlichen Wandels stehen auch soziale Organisationen und Einrichtungen vor großen strukturellen und inhaltlichen Herausforderungen. Die Reflexion etablierter, bisweilen sogar überholter Prozesse scheint in manchen Bereichen gar eine wesentliche Grundbedingung für die Effektivität und Passgenauigkeit sozialen Arbeitens. Organisationsentwicklung im Sinne von Veränderung wird zu einem Erfolgsparameter. Organisationsentwicklung als Erkenntnisfundus der Sozialwissenschaften bietet ein reiches Repertoire an Werkzeugen an diese Veränderungsprozesse mitzugestalten.