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Wirkungen im Blick - so lautete das Motto einer Transferkonferenz am Institut für Praxis- forschung und Evaluation (IPE) der Evangelischen Hochschule Nürnberg im Februar 2021 zu den Ansätzen und aktuellen Herausforderungen der Wirkungsorientierung in der Sozialen Arbeit und der Sozialwirtschaft. Es entstand ein anregender und konstruktiver Dialog auf Augenhöhe zwischen Vertreter*innen der Praxis, der Verbände und der Politik einerseits sowie Akteur*innen aus Forschung, Lehre und Sozialwissenschaften.
In den insgesamt elf Beiträgen, die Gegenstand dieses Tagungsbandes sind, wurde die große Bandbreite der inzwischen differenzierten empirisch-methodischen, praktisch-konzeptionellen sowie der strategischen und sozialpolitischen Debatten zu diesem Themenkreis deutlich.
Eingliederungsvereinbarungen als öffentlich-rechtliche Verträge zwischen Arbeitsuchenden und ihrem Jobcenter bzw. ihrer Arbeitsagentur sollen den Eingliederungsprozess in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt begleitend unterstützen, indem sie Transparenz und gegenseitige Verbindlich-keit herstellen. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) enthalten Eingliederungsverein-barungen das Vermittlungsziel, die Bemühungen des oft arbeitslosen Leistungsberechtigten, die Leistungen des Jobcenters und eine Rechtsfolgenbelehrung. Diese klärt darüber auf, wie stark das Arbeitslosengeld II gekürzt wird, wenn die vereinbarten Bemühungen nicht erbracht und nachge-wiesen werden.
Welche Rolle schreiben Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler in den Jobcentern der Ein-gliederungsvereinbarung und ihren Bestandteilen im Beratungs- und Vermittlungsprozess zu? Der vorliegende Forschungsbericht geht dieser Frage anhand einer Online-Befragung nach. Die Befra-gung ist ein Teil der Begleitforschung innerhalb eines größeren IAB-Forschungsprojekts zu Wirkun-gen und Wirkmechanismen der Eingliederungsvereinbarung. Es zeigt sich: Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler sehen die Eingliederungsvereinbarung eher im Kontext des Prinzips „För-dern und Fordern“ verankert. Sie gehen weniger davon aus, dass Eingliederungsvereinbarungen den Eingliederungsprozess in den Arbeitsmarkt positiv beeinflussen. Kritischer beurteilen sie den Umfang von Eingliederungsvereinbarungen und ihre mangelnde Verständlichkeit für die Leis-tungsberechtigten. Das Instrument wird zudem nicht für alle Leistungsberechtigten gleicherma-ßen als sinnvoll eingeschätzt.
Wie ändert sich die Berufspraxis in der Sozialen Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung bereits heute durch den digitalen Wandel? Welche Chancen und Risiken für die Profession, die sozialen Teilhabemöglichkeiten und welche ethischen Implikationen beinhalten diese Neuerungen? Diese Fragen untersuchte eine Konferenz an der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
Beratung im Jobcenter unterscheidet sich von anderen Beratungssituationen u. a. durch den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Dies sind rechtsverbindliche Verträge zwischen Jobcenter und Arbeitsuchenden, die das Prinzip „Fördern und Fordern“ in der aktivierenden Sozialpolitik umsetzen sollen. Eingliederungsvereinbarungen werden insbesondere kritisch diskutiert, da in ihnen die Elemente des Forderns betont und gleichzeitig die Arbeitsinteressen und Lebensbedürfnisse der Arbeitssuchenden nur partiell eingebracht werden. Ob die Eingliederungsvereinbarung eine zentrale Rolle einnimmt, um das Fordern in der Beratungssituation zu verankern, untersucht der Beitrag unter den Bedingungen eines Feldexperimentes. Darin wurden der Einsatz der Eingliederungsvereinbarung und die Möglichkeit, auf ihrer Basis zu sanktionieren, zufällig variiert. Interaktionsbeobachtungen und semistrukturierte Interviews mit Beratungspersonal und Arbeitsuchenden werden im Anschluss an die Rahmenanalyse sowie den dramaturgischen Ansatz von Erving Goffman analysiert. Der Beitrag zeigt: Ob das Beratungsgespräch eher fordernd oder unterstützend angelegt ist, wird weniger durch den Abschluss oder Nichtabschluss der Eingliederungsvereinbarung beeinflusst, sondern vielmehr durch die Rahmung des Beratungsgesprächs und das „impression management“ Arbeitsuchender.
Beschäftigte der Sozialen Arbeit, Gesundheit und Pflege stehen vor Chancen und gleichzeitig Risiken des digitalen Wandels. Technologien in diesen personenbezogenen sozialen Dienstleistungen bringen spezielle Spannungsfelder mit sich, wie etwa soziale Teilhabe und auch Spaltung. Um die Chancen für die Sozialwirtschaft fruchtbar zu machen, sollten daher Beschäftigte wie Adressat*innen systematisch in die Technik-Entwicklungen einbezogen werden, um sowohl Professionskriterien als auch ethischen Implikationen den nötigen Stellenwert zu geben. Diesen Ideen widmet sich der Beitrag und führt inhaltlich in den vorliegenden Band ein.
Arbeitsvermittler*innen im Jobcenter sollen mit Arbeitsuchenden eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Der mit diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbundene Beratungsprozess beinhaltet die Chance einer kooperativen Erarbeitung von Zielen, jedoch auch die Gefahr, bestehende Machtasymmetrien zu zementieren.
"Im Modellvorhaben 'Mehrjährige Steuerung von Ziel 3 [im SGB II] - Vermeidung Langzeitleistungsbezug' konnten zwei Jobcenter erstmals das Ziel 3 'Vermeidung von Langzeitleistungsbezug' mehrjährig planen und steuern. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung durch das IAB zusammen. Mehrjährigkeit ist in den beteiligten Jobcentern schon vor Beginn des Modellvorhabens fester Bestandteil der Arbeit - auf Organisationsebene wie im Sinne längerfristiger Unterstützung von Leistungsbeziehenden. In der Praxis wird Mehrjährigkeit überwiegend auf eine biografisch ausgerichtete Fallarbeit mit abgestimmten Integrationsschritten bezogen. Der Bericht analysiert im Modellvorhaben erprobte Ansätze in der Arbeit mit arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden, die einen längerfristigen Betreuungsbedarf haben. Kritisch betrachten die Teilnehmenden, dass Zielsteuerung und Planung mit den vorhandenen Mitteln erfolgen mussten sowie die weiterhin jährliche Haushaltsplanung sowie Zielnachhaltung im SGB II." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Employees of the public employment services (PES) are street-level bureaucrats who shape activation policy on the ground. This paper examines how PES staff use enhanced discretion in an innovation project carried out by the German Federal Employment Agency. Applying a bottom-up perspective, we reconstruct PES employees’ logic of action and the dilemmas they face in improving counselling and placement services. According to our findings, placement staff use enhanced discretion to promote more individualised support and an adequate matching of jobseekers and employers. The use of discretion is framed by organisational norms and reward mechanisms and by the current labour market situation. Our analyses are based on qualitative interviews and group discussions with placement staff.