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Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist eine umfangreiche und lebhafte Debatte über die Möglichkeiten der Erfassung von Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entstanden. Mit der Veröffentlichung von Eckpunkten zu diesem Thema durch den Deutschen Verein wurde versucht, diese Diskussion zu bündeln. Da die Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Wirkungskontrolle und auch die Überprüfung der Wirksamkeit von Leistungen durch die Bundesländer erfolgt, wird dort aktuell in den Verhandlungen der Rahmenverträge festgehalten, wie zukünftig mit diesem Thema umgegangen werden soll. Schon jetzt ist absehbar, dass die Regelungen sehr unterschiedlich sein werden und zum Teil auch Wirkung und Wirksamkeit im eigentlichen Sinne nicht wirklich in den Blick nehmen. Insofern erscheint es sinnvoll, wie Tornow in einem Beitrag im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins fordert, nun zügig von den Diskussionen in die konkrete Umsetzung in der Praxis zu kommen. Dieser Beitrag will dazu Vorschläge unterbreiten. Zuvor werden noch einige begriffliche und konzeptionelle Aspekte geklärt, da diese Auswirkungen auf die praktische Umsetzung haben.
Die Diskussion um Wirkungen und Wirksamkeit von Angeboten und Leistungen wird stark geprägt durch eine Debatte
um die Möglichkeiten der Erfassung von Wirkungen. Etwa wird infrage gestellt, ob Wirkungen in der Praxis der Sozialen Arbeit überhaupt messbar sind. Im Beitrag werden Perspektiven und Grenzen bei der Anwendung verschiedener Forschungsdesigns diskutiert. Wirkungsplausibilisierung wird als Methode vorgestellt, um belastbare und gleichzeitig praxisgängige Aussagen über die Wirkungen Sozialer Arbeit zu ermöglichen.