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Die Selbstständige Wohnen gem. GmbH (SeWo) als Tochtergesellschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) fördert 15 Wohnprojekte für je 10-15 Menschen mit vergleichsweise höherem Hilfebedarf in Kommunen in Westfalen-Lippe. Die Mieter/innen leben mit Unterstützung in ihren eigenen Wohnungen. Durch sozialraum- bzw. quartiersbezogene Arbeit und technische Unterstützung soll die Teilhabe, die Selbstständigkeit und die Sicherheit der Mieter/innen mit Beeinträchtigungen nachhaltig verbessert werden.
Die Evaluation des SeWo-LWL Programms für selbstständiges und technikunterstütztes Wohnen im Quartier umfasst die drei Themenbereiche: Bauen für das Wohnen von Menschen mit Behinderung; Sozialraumorientierung und soziale Inklusion; technikunterstütztes Wohnen. Für diese drei Themenbereiche werden abschließend aufgrund der im Projekt ausgewerteten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen Empfehlungen ausgesprochen.
Das Evaluationsprojekt hat die sozialraum- und quartiersbezogene Arbeit der Anbieter sowie die daraus resultierenden Teilhabemöglichkeiten der Mieter/innen multiperspektivisch erhoben und bewertet. Zudem werden die Barrieren und Förderer für die Realisierung der Wohngebäude analysiert sowie haustechnische Lösungen und die Chancen für Mieter/innen dargestellt.
Die quartiers- und sozialraumbezogene Arbeit wird aus der Perspektive der Quartiers- und Teilhabgestalter/innen und aus der Perspektive der Mieter/innen mit Behinderung bewertet:
- Qualitative Inhaltsanalyse der Anbieterkonzepte
- Strukturierte Netzwerkkarte mit Kooperationsbeziehungen im Quartier
- Workshop mit den Quartiers- und Teilhabegestalter/innen aus allen Wohnprojekten
- Fokusgruppen mit den Mieter/innen in den Wohnprojekten
- Strukturierter Dokumentationsbogen mit Eco-Map zur sozialraum- und quartiersbezogenen Teilhabe für jede Mieterin/ jeden Mieter zu drei Erhebungszeitpunkte
- Qualitative Einzelinterviews mit Quartier- und Teilhabegestalter/innen
Positive Einstellungen der Mitbürger/-innen zu Menschen mit geistiger Behinderung sind eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe dieses Personenkreises im Gemeinwesen. Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hat nach wie vor wenig Kontakt zu Menschen mit geistiger Behinderung und Berührungsängste. Ziel des relativ kurz dauernden Begegnungsangebotes Sozialführerschein ist es, die Einstellung von Jugendlichen zu Mitbürger/-innen mit geistiger Behinderung in positive Richtung zu verändern. In dem Kurs begegnen Jugendliche Menschen mit geistiger Behinderung im Wohnumfeld, planen gemeinsame Unternehmungen und erwerben Wissen über Behinderung.
In einem quasi-experimentellen Design mit vorher-nachher Messung wurden 55 jugendliche freiwillige Teilnehmer/-innen am Sozialführerschein und 130 nicht-teilnehmende Jugendliche vor Beginn des Kurses sowie 1,5 Jahre später zu ihrer Einstellung gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung befragt. Der Einstellungsbogen besteht aus vier Unterskalen: soziale Distanz, lntegration/lnklusion, Bilder von Menschen mit geistiger Behinderung, Rechte. Nur die Teilnahme am Kurs führte zu einer signifikanten Einstellungsänderung. Diese finden sich sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen, wobei Mädchen bei der vorher-Messung eine signifikant positivere Einstellung aufwiesen. Kurz dauernde Begegnungsangebote mit gemeinsamen Aktivitäten und diskursiv vermittelten Wissen sind offensichtlich ein probates Mittel, um Einstellungen von Jugendlichen gegenüber Menschen mit Behinderung nachhaltig positiv zu verändern und führen darüber hinaus zu Kontaktbeziehungen in den Stadtteilen.
Wie können und sollen teilhabeförderliche Wohnsettings und Unterstützungsstrukturen für älter werdende Menschen organisiert und gestaltet werden? Diese Frage versucht das BMBF-Forschungsprojekt MUTIG zu beantworten. Das Akronym „MUTIG“ steht für „Modelle der unterstützten Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung im Alter innovativ gestalten“.
MUTIG steht zudem für eine Haltung, die Chancen des sich verändernden Blicks auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Stichworte: UN-BRK, BTHG) gerade auch für die Unterstützung der Teilhabe in der Lebensphase Alter zu nutzen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Forschungsprogramms SILQUA-FH von Oktober 2015 bis Oktober 2018 gefördert. Prof. Dr. Friedrich Dieckmann und Prof. Dr. Sabine Schäper und ihr Team vom Institut für Teilhabeforschung der Katholischen Hochschule NRW kooperieren in dem Projekt mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Abteilung LWL-Behindertenhilfe, und dem Landesverband Lebenshilfe NRW e.V. Ziel des Projektes ist es zu formulieren, wie Wohnsettings und Unterstützungsstrukturen für ältere Menschen mit geistiger Behinderung so gestaltet werden können, dass sie ein hohes Maß an Teilhabe im Sinne der UN-BRK ermöglichen und gleichzeitig für Leistungsanbieter organisierbar und für Leistungsträger sowie Leistungsanbieter finanziell tragfähig sind. Dabei sind die sich verändernden sozialrechtlichen Bedingungen (BTHG, Pflegestärkungsgesetz 3) zu beachten.
In diesem ersten Zwischenbericht werden die Ergebnisse des Arbeitspakets 1 dargestellt, eine Ist-Stand Analyse der Wohnsituation von Erwachsenen mit geistiger Behinderung und der Umzüge älterer Menschen mit geistiger Behinderung in Westfalen-Lippe. Die geographische Eingrenzung ergibt sich daraus, dass für dieses Teil-Bundesland mit 8,2 Mio. Einwohner/innen ausreichend verlässliche Verwaltungsdaten des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL), dem überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe, analysiert werden können. Darüber hinaus wurden Primärerhebungen in diesem Gebiet durchgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse, die die Untersuchungen in Westfalen-Lippe zeigen, in vielen Hinsichten auch die Wohnsituation und das Umzugsgeschehen von älteren Menschen mit geistiger Behinderung in anderen Teilen Deutschlands widerspiegeln, auch wenn mit regionalen und historisch bedingten Unterschieden (z.B. zwischen neuen und alten Bundesländern) zu rechnen ist.
Das Programm „Sozialführerschein“ ist ein Kursangebot zur Förderung des sozialen Engagements und zur Berufsorientierung jugendlicher Schülerinnen und Schüler, das von der Westfalenfleiß GmbH Arbeiten und Wohnen entwickelt wurde. Es bietet Schülern der Klassen 9 und 10 von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in Münster die Möglichkeit, während eines außerschulischen Praktikums die Lebenswelt von Mitbürgern mit geistiger Behinderung kennen zu lernen und in den Berufsalltag in der Behindertenhilfe „hineinzuschnuppern“. Der „Sozialführerschein“ ist ein Zertifikat über die von den Jugendlichen im Rahmen dieses Angebots erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse pädagogischer Arbeit. Innerhalb des vierwöchigen Kurses nehmen die Jugendlichen an vier Nachmittagen am Lebensalltag von Menschen mit Behinderung teil - insbesondere im Rahmen der Freizeitgestaltung. Sie bereiten unter Anleitung kleinere Aktivitäten und Unternehmungen vor, machen sich gemeinsam mit den behinderten Menschen auf den Weg und reflektieren ihre Erfahrungen. Die Praxisnachmittage können je nach den Bedürfnissen und Ideen der Bewohner mit Behinderung und der Schüler gestaltet werden.
Das Programm „Sozialführerschein“ ist ein Kursangebot zur Förderung des sozialen Engagements und zur Berufsorientierung jugendlicher Schülerinnen und Schüler, das von der Westfalenfleiß GmbH Arbeiten und Wohnen entwickelt wurde. Es bietet Schülern der Klassen 9 und 10 von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien in Münster die Möglichkeit, während eines außerschulischen Praktikums die Lebenswelt von Mitbürgern mit geistiger Behinderung kennen zu lernen und in den Berufsalltag in der Behindertenhilfe „hineinzuschnuppern“. Der „Sozialführerschein“ ist ein Zertifikat über die von den Jugendlichen im Rahmen dieses Angebots erworbenen theoretischen und praktischen Kenntnisse pädagogischer Arbeit. Innerhalb des vierwöchigen Kurses nehmen die Jugendlichen an vier Nachmittagen am Lebensalltag von Menschen mit Behinderung teil - insbesondere im Rahmen der Freizeitgestaltung. Sie bereiten unter Anleitung kleinere Aktivitäten und Unternehmungen vor, machen sich gemeinsam mit den behinderten Menschen auf den Weg und reflektieren ihre Erfahrungen. Die Praxisnachmittage können je nach den Bedürfnissen und Ideen der Bewohner mit Behinderung und der Schüler gestaltet werden.
Hintergrund
In Deutschland wächst die Zahl von Menschen mit geistiger Behinderung (gB) im höheren Lebensalter. Es fehlt jedoch an verlässlichen Zahlen, in welchen Wohnsettings sie leben. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, am Beispiel von Westfalen-Lippe zu ermitteln, wie sich Erwachsene mit gB unterschiedlicher Altersgruppen auf die verschiedenen Wohnsettings verteilen.
Material und Methode
Statistisch analysiert wurden Verwaltungsdaten zu Erwachsenen mit gB, die Eingliederungshilfe beziehen. Daten zu dem Personenkreis in Pflegeeinrichtungen wurden mittels Telefoninterviews und schriftlichen Befragungen erhoben. Schließlich wurden Ergebnisse zu einem Gesamtüberblick für Westfalen-Lippe zusammengeführt.
Ergebnisse
In Westfalen-Lippe wohnen alte Menschen mit gB (≥65 Jahre) seltener selbstständig, bei Angehörigen oder ambulant unterstützt in der eigenen Wohnung. Sie sind häufiger als jüngere in den größeren gemeindebasierten Wohnheimen und in Komplexeinrichtungen zu finden. Ein Fünftel von ihnen lebt für vergleichsweise lange Zeit in Pflegeeinrichtungen.
Schlussfolgerung
Von der Zunahme an differenzierten Möglichkeiten des unterstützten Wohnens profitieren ältere Menschen mit gB bislang kaum. Alle Wohndienste in der Behindertenhilfe müssen sich auf veränderte Unterstützungsbedarfe im Alter einstellen. Pflegeeinrichtungen sollten nicht zu Lebensorten für das gesamte Alter mutieren.
Hintergrund
Umzüge aus dem vertrauten Wohnumfeld sind für ältere Menschen mit geistiger Behinderung (gB) besonders riskante Lebensereignisse. Gleichzeitig können sie jedoch auch dazu beitragen, die soziale Teilhabe und Selbstbestimmung im Alter zu erhalten oder zu erweitern. Im BMBF-Projekt MUTIG wurden am Beispiel von Westfalen-Lippe für die Jahre 2014 und 2015 die Umzugsdynamiken von älteren Menschen mit gB untersucht, d. h., wie häufig Umzüge bei der Personengruppe (≥50 Jahre) vorkamen und welche Umzugsrichtungen sich zwischen Wohnsettings abzeichnen.
Material und Methoden
Die Untersuchung basierte auf einer Sekundäranalyse personenbezogener Daten von erwachsenen Leistungsempfängern/Leistungsempfängerinnen (≥50 Jahre) der Eingliederungshilfe des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe. Für jede Person wurden die Adressen und Wohnsettings zu Beginn und zum Ende der Jahre 2014 und 2015 verglichen.
Ergebnisse
Etwa 5 % der älteren Menschen mit gB sind in jedem Jahr umgezogen. Auffällig ist, dass es v. a. Personen aus den Komplexeinrichtungen und gemeindebasierten Wohnheimen sind, die im Alter in Pflegeeinrichtungen gezogen sind. Gleichzeitig hielten sich Ein- und Auszüge von älteren Menschen mit gB in ambulant betreute Wohnsettings die Waage.
Schlussfolgerung
Kleinere unterstützte Wohnsettings müssen auch älteren Menschen mit gB offenstehen und möglichst lange eine Wohnperspektive bieten. Kritisch diskutiert wird die Sogwirkung, die Pflegeeinrichtungen auf ältere Bewohner/-innen in Komplexeinrichtungen oder Wohnheimen ausüben.
Dieser Bericht widmet sich der Lebenssituation von alten Menschen mit einer lebenslangen Behinderung in Nordrhein-Westfalen. Von einer lebenslangen Behinderung sprechen wir, wenn sie bis zum 35. Lebensjahr erworben wird, weil danach die Berufsfindung, der Einstieg ins Erwerbsleben und die Familiengründung – Ereignisse, die sich stark auf Teilhabemöglichkeiten im Alter auswirken – weitgehend abgeschlossen sind. Wie groß ist der Personenkreis und was lässt sich über seine zahlenmäßige Entwicklung sagen? In NRW leben zum 31.12.2011 gemäß eigener Berechnung 294.961 Menschen mit lebenslanger Behinderung, davon sind 69.613 über 60 Jahre alt. Etwa 1,5% aller Menschen über 60 Jahre in NRW haben eine lebenslange Behinderung, von den schwerbehinderten alten Menschen (über 60 Jahre) 6,2%. Die Anzahl und der relative Anteil der Seniorinnen und Senioren mit lebenslanger Behinderung an der Bevölkerungsgruppe der alten wie der behinderten Menschen werden in den nächsten Jahrzehnten deutlich steigen. Dabei handelt es sich um eine „Normalisierung“ der Altersstruktur von Menschen mit lebenslanger Behinderung, eine nachholende Entwicklung im Vergleich zur Gesamt-bevölkerung. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt z. B. für Männer mit geistiger Behinderung nach einer Studie für Westfalen für die Jahre 2007–2009 71,0 Jahre und für Frauen 72,8 Jahre. Sie ist trotz eines starken Anstiegs immer noch deutlich niedriger als die der Gesamtbevölkerung. Sowohl die allgemeinen Unterstützungsstrukturen in den Gemeinwesen wie die spezifischen für Menschen mit lebenslanger Behinderung müssen sich auf Anforderungen einstellen, die mit dieser demografischen Entwicklung verbunden sind. Die gegenüber einer familiären oder beruflichen Normalbiografie veränderten Lebensläufe und das Angewiesensein auf Unterstützung lassen die Herausforderungen, die mit dem Älterwerden für diesen Personenkreis einhergehen, allerdings in einem anderen Licht erscheinen. Auf alte Menschen mit lebenslanger Behinderung werden überwiegend negative Altersbilder projiziert (doppelte Stigmatisierung). Falls sie überhaupt gesellschaftlich wahrgenommen werden, werden Defizite konstatiert, werden sie sehr schnell den negativ bewerteten „gebrechlichen“ und nicht den „erfolgreichen“ Alten zugeordnet.