Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Köln
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Im Rahmen der Professionalisierungsdebatte in der Sozialen Arbeit wird in jüngerer Zeit zunehmend die Frage nach der Rolle der Hochschulausbildung bei der Entwicklung von Professionalität von zukünftigen Sozialarbeiter*innen diskutiert (vgl. Harmsen 2014, S. 5). Dabei werden das Verhältnis Hochschule – Professionalität (vgl. ebd.), Hochschule als intermediärer Ort zwischen Forschung und Praxis (vgl. Domes 2017), die Rahmen- und Studienbedingungen (vgl. Becker-Lenz et al. 2012) oder Modulhandbücher (vgl. Ebert 2011) analysiert, um Aufschluss über die Kriterien für eine gelingende Professionalitätsentwicklung während des Studiums zu erhalten. Die Lehrenden als die Personen, die vermittelnd zwischen in Gremien vereinbarten Lehrinhalten und den Studierenden agieren, kommen dabei nicht zu Wort. Dies ist erstaunlich, denn die in den genannten empirischen Untersuchungen verwendeten Begriffe wie ‚professionelle Identität‘ (Harmsen 2014) und ‚Professioneller Habitus‘ (Becker-Lenz/Müller 2009; Ebert 2012) zeigen deutlich, wie stark Professionalität in der Sozialen Arbeit mit der sie innehabenden Person verbunden ist. So ist also davon auszugehen, dass auch das Professionsverständnis der Lehrenden fest mit ihrer Person verbunden ist und so seinen Ausdruck in der Lehre findet. Einerseits durch die Funktion der Dozent*innen als Vorbild und Modell (Ebert 2012, S. 286 ff.), andererseits durch die individuelle Ausgestaltung der vereinbarten Lehrinhalte. Die vorliegende Arbeit untersucht deshalb sowohl das Professionsverständnis einiger Lehrender der Fachwissenschaft Soziale Arbeit an der KatHO NRW, Abteilung Aachen, als auch ihre Vorstellungen von Lehrinhalten und ihrer Umsetzung im Hochschulalltag und entwickelt daraus Perspektiven für die Weiterentwicklung der Hochschullehre in Studiengängen der Sozialen Arbeit.
Soziale Arbeit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als soziale Dienstleistungsprofession etabliert und kontinuierlich ausdifferenziert und weiterentwickelt. Als solche ist sie mit der Bearbeitung gesellschaftlich relevanter Themen betraut. Die für die Soziale Arbeit typische Handlungsstruktur ermöglicht es nicht, professionelles Handeln entlang einheitlicher Handlungsregeln zu gestalten. Vielmehr gilt es, einen kompetenten Umgang mit einer auf Ungewissheit basierenden Handlungsstruktur zu entwickeln. Zudem sind professionelle Autonomie sowie professionelle Handlungs- und Entscheidungsspielräume von zentraler Bedeutung. Dies muss jedoch zugleich im Rahmen gesetzlicher Regelungen geschehen, die gerade im Kinderschutz außerordentlich detaillierte Vorgaben zu verfahrenstechnischen Vorgehensweisen beinhalten und gegebene fachliche Entscheidungsspielräume nicht näher bestimmen. Diese sozialstaatlichen Vorgaben in Form von gesetzlichen Grundlagen werden innerhalb der Organisationen Sozialer Arbeit – beziehungsweise hier konkret innerhalb der Jugendämter – in Organisationsregeln übersetzt und konturieren die Möglichkeiten und Grenzen des professionellen Umgangs mit den jeweiligen Aufgaben und Anforderungen an die Soziale Arbeit – hier den professionellen Einschätzungsprozessen im Kinderschutz.
Aufbauend auf diesen Grundannahmen wurde im Rahmen des Forschungsprojektes der Frage nachgegangen, wie innerhalb des Jugendamtes Einschätzungsprozesse im Kinderschutz verfahrenstechnisch gestaltet werden, ob und wenn ja welche fachlichen Perspektiven einbezogen werden und welche Herausforderungen wiederkehrend auftreten.
Der vorliegende Abschlussbericht stellt damit die Ergebnisse eines Pilot-Forschungsprojekts dar, an dem vier Jugendämter aus dem Rheinland teilgenommen haben. Das Forschungsprojekt wurde von November 2017 bis August 2018 von einer interdisziplinären Forscherinnengruppe der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Aachen, durchgeführt.