Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Köln
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In dieser Arbeit werden Kriterien für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus lebensweltorientierter Perspektive entwickelt. Die Notwendigkeit, Kriterien zu entwickeln, ergibt sich aus der bisher mangelhaften Unterbringungssituation und der fehlenden Einigung der Kommunen über die Unterbringungsverfahren.
Dazu werden zunächst bisherige Erkenntnisse und Theorien über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und den lebensweltorientierten Ansatz der Sozialen Arbeit analysiert und im Anschluss ein Leitfaden entwickelt. Anhand dessen werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus drei verschiedenen Einrichtungen befragt. Die leitende Fragestellung dabei ist: Welche Kriterien sind aus lebensweltorientierter Perspektive angebracht für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen?
Zunächst wird die Bezeichnung „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ definiert und die rechtliche Situation im internationalen, europäischen, sowie deutschen Raum umrissen. Außerdem widmet sich ein Unterkapitel dem Begriff des Kindeswohls in Zusammenhang mit der Unterbringungssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Anschließend wird die Entwicklung der Lebensweltorientierung in der Sozialen Arbeit dargestellt. Dies geschieht anhand der vier Traditionslinien: die Phänomenologie, die systemisch konstruktivistische Perspektive, die Hermeneutisch-pragmatische Erziehungswissenschaft, sowie die kritische Alltagstheorie. Außerdem wird das daraus entstandene Konzept der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit nach Hans Thiersch vorgestellt. Darauf folgend wird die Lebenswelt von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und die daraus resultierende Bedürfnislage herausgestellt und analysiert.
Abschließend wird die aktuelle Unterbringungs- und Versorgungslage dargestellt. Dazu werden bisherige Entwicklungen in der Unterbringung in Deutschland und die verschiedenen möglichen Unterbringungsformen nach dem SGB VIII diskutiert, sowie bisherige Handlungsempfehlungen für die Unterbringung vorgestellt.
Auf den theoretischen Teil folgt dann die empirische Untersuchung in Form einer qualitativen Studie. Dazu werden unbegleitete inderjähre Flüchtlinge aus verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe befragt, um praxisnahe Erkenntnisse ziehen zu können. Begleitend zur empirischen Erhebung werden Besonderheiten bei der Befragung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen herausgearbeitet, sowie eine Selbstreflexion im Forschungsprozess durchgeführt, die sich an Erdheims ethnopsychoanalytischen Forschung anlehnt. Die Interviews werden im Anschluss mit der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet und die herausgearbeiteten Kategorien werden in Bezug gesetzt zur Theorie, woraus schlussendlich Kategorien für die Unterbringung von unbegleitetenminderjährigen Flüchtlingen entwickelt werden.
Die Ergebnisse führen zu 16 Kriterien, die eine verbesserte Unterbringungssituation ermöglichen und einen gemeinsamen Nenner für Kommunen bilden können.
Seit einigen Jahren steigen auch in Deutschland die Zahlen ankommender Asylsuchender aufgrund von Krisen und Konflikten in der globalisierten Welt. Es stellt sich daher innerhalb der Bundesrepublik die Frage, wie Strukturen und Kapazitäten zur Aufnahme der ankommenden Schutzsuchenden geschaffen werden können. Im Jahr 2015 wurden durch Überforderung der innerdeutschen Behörden und einer Überlastung der vorhandenen Strukturen im Rahmen des Asylverfahrens bestehende Missstände in den Unterbringungen der Länder und Kommunen deutlich. Im Zentrum der Kritik standen immer wieder Erstaufnahmeeinrichtungen oder provisorisch eingerichtete Notunterkünfte. Die Unzufriedenheit der Aufgenommenen führte zu Konflikten innerhalb der Einrichtungen, die häufig große Polizeieinsätze verlangten und die Bevölkerung beunruhigten. Auch Mitarbeitende in den Unterbringungen stießen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Hierbei entstehen Berührungspunkte zwischen Sozialer Arbeit und Polizei.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit der Untersuchung möglicher Synergien und Konfliktbereiche im Flüchtlingsbereich, die durch die Zusammenarbeit der bisher konfliktbeladenen Beziehung zwischen den Professionen Soziale Arbeit und Polizei entstehen können. Dazu wird ein Best-Practice-Beispiel einer Notunterkunft untersucht, in der Polizei und Träger ein präventiv orientiertes Konzept angewandt haben.