Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen, Köln
Filtern
Dokumenttyp
- Masterarbeit (6)
- Bachelor Thesis (2)
Sprache
- Deutsch (8)
Volltext vorhanden
- ja (8)
Gehört zur Bibliographie
- nein (8)
Schlagworte
- Ausbildung (8) (entfernen)
Im Januar 2022 ist ein neues Ausbildungsgesetz in Kraft getreten, wodurch die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistenz ihre staatliche Anerkennung erlangte. Diese 3-jährige grundständige Ausbildung berechtigt zur Arbeit in den Operationseinheiten inklusive dem Aufwachraum, der Notaufnahme und der Endoskopie. Sie erfordert keine vorangehende Pflegeausbildung und ist nicht akademisch. Sie ist mit der Nurse Anaesthetist in Großbritannien (Operation Department Practitioner) oder den Niederlanden (Anesthesiemedewerker) vergleichbar. Eine berufswissenschaftlich durchgeführte Beschreibung des Berufes konnte durch eine Literaturrecherche nicht identifiziert werden. Dieser Beitrag soll mit Hilfe einer empirischen Berufsfeldanalyse helfen dieses Desiderat zu schließen. Die methodisch-methodologische Vorgehensweise war der Experten-Facharbeiter-Workshop. Dabei ermittelten Vertreter/Experten der Anästhesiepflege 16 für den Beruf typische Arbeitsaufgaben, auf deren Basis eine Beschreibung des Berufsbildes erfolgte. Auf dieser Basis konnte die Forschungsfrage „Bereitet die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistenz ausreichend auf das Handlungsfeld im Aufwachraum vor?“ diskutiert werden. Im Aufwachraum der Operationseinheiten wird vom Pflegepersonal eigenverantwortliches Handeln gefordert. Ärztliches Personal ist lediglich in Rufbereitschaft. Insgesamt wurde die neue grundständige Ausbildung als gute Vorbereitung auf das Berufsfeld der Anästhesiepflege eingeordnet. Durch den explorativen Zugang zum Feld konnte einschränkend herausgearbeitet werden, dass ein praktischer Einsatz zu Ausbildungszwecken auf einer chirurgischen Intensivstation in die Ausbildung etabliert werden sollte. Ein solcher Einsatz würde den Kompetenzerwerb in Hinblick auf die Tätigkeit insbesondere im Aufwachraum deutlich unterstützen.
Die an Pflegekräfte gestellten Anforderungen steigen seit Jahren. Der Pflegenotstand, die Arbeitsbedingungen, und die monetäre Entlohnung führen dazu, dass Pflegende häufig frühzeitig ihren Beruf verlassen. Auch nimmt die Zahl der Pflegeauszubildenden, die mit dem Gedanken spielt, sich nach der Ausbildung beruflich neu zu orientieren, stetig zu. Mögliche Gründe dafür sind die hohen Anforderungen in der Ausbildung sowie die als inadäquat erlebten Bedingungen der praktischen Ausbildung. Der Lernort Schule ist herausgefordert, die Ausbildung attraktiver zu gestalten, um die künftigen Pflegekräfte auf den pflegerischen Alltag kompetent vorzubereiten.
Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, aufzuzeigen, welche Veränderungen am Lernort Schule etabliert werden müssen, um Auszubildende aus ihrer Rezipientenrolle herauszuführen und ihnen eine aktive Partizipation zu ermöglichen. Durch die Einführung demokratischer Strukturen mit verstärkter Partizipation erwerben die Lernenden Gestaltungskompetenzen, die sie während ihrer Ausbildung und im Beruf entscheidungs- und handlungsfähiger machen.
Im Kontext der Einführung partizipativer und demokratischer Elemente in die Ausbildung werden unter Berücksichtigung der theoretischen Rahmenbedingungen die Organisations-, Unterrichts- und Personalebenen im Rahmen der Schulentwicklung betrachtet. Als ein partizipatives Element der Ausbildung wird der „Runde Tisch“ vorgestellt. Anschließend wird die Umsetzung des „Runden Tisches“ exemplarisch mittels PDCA-Zyklus beschrieben. Weiter werden die Auswirkungen der Partizipation auf die drei Ebenen der Schulentwicklung und auf das schulleiterische Handeln beschrieben.
Nach dem aktuellen Forschungsstand scheint ein Zusammenhang zwischen Partizipation in der pflegerischen Ausbildung und der Gestaltungskompetenz im Beruf plausibel, wobei valide Belege aus Langzeitstudien noch ausstehen. Nach der kritischen Auseinandersetzung mit den Ergebnissen werden weitere Forschungsmöglichkeiten aufgezeigt, die sich aus der vorliegenden Arbeit ergeben.
In dieser Arbeit wird ein pflegedidaktisch begründetes Konzept für die Praxisbegleitung in der Pflegeausbildung aufgezeigt. Dazu werden zunächst die normativen Grundlagen, auf der Basis des Pflegeberufegesetzes aufgezeigt und der bestehende Fachdiskurs zur Praxisbegleitung skizziert. Darauf aufbauend werden die gewählten pflegedidaktischen Bezugsrahmen der Subjektorientierung und subjektiven Theorien aufgezeigt sowie ihre Passung für das Konzept vorgestellt. Abschließend erfolgt eine Darlegung von möglichen Methoden, die diesen Gedankengängen folgen und die für die Praxisbegleitung geeignet sind.
Die Arbeit befasst sich mit dem Tätigkeitsbereich der Praxisbegleitung von Pflegelehrenden in der Ausbildung von Pflegekräften. Es wird untersucht, welche Tätigkeitsbereiche in der Fachliteratur beschrieben werden. Daraus wird geschlossen, welche Kompetenzen die Pflegelehrenden dazu benötigen. In einem weiteren Schritt wurden Modulhandbücher von ausgewählten Hochschulen untersucht, ob diese die als notwendig erachteten Kompetenzen bei den Studierenden ausbilden.
Die diskutierte Reform der Pflegeberufe, meist als Generalistik bezeichnet, wird neben der Einführung der altersgruppenunabhängigen Pflegeausbildung zu der neuen Möglichkeit führen, Pflege primärqualifizierend zu studieren. Somit werden in Zukunft neben beruflich Auszubildenden auch Studierende in der Pflege zu den regulären Auszubildenden zählen und keine Ausnahmen im Rahmen von Modellversuchen mehr darstellen. Diese Entwicklung wird sowohl Auswirkungen auf den Lernort der Theorie als auch auf den der Praxis haben. Eine besondere Rolle kommt dabei den Praxisanleitern zu, die in den praktischen Ausbildungsanteilen für den Kompetenzerwerb und die Persönlichkeitsentwicklung des Lernenden verantwortlich sind.
Im Rahmen einer Masterarbeit an der KatHO NRW (2018) wurde eine empirische Studie durchgeführt, die der Hauptforschungsfrage nach Besonderheiten in der Praxisanleitung von Pflegestudierenden nachging. Aus dieser Fragestellung ergaben sich drei zentrale Aspekte: die Praxisanleitung als Funktion und umfangreicher Tätigkeitsbereich, der Praxisanleiter als Person mit Eigenschaften, Kompetenzen und Qualifikationen sowie die Aufgaben und Kompetenzen Pflegestudierender. Letztere wurden in einem Abgleich zu beruflich Auszubildenden betrachtet, sodass das „Besondere/Mehr“ von Studierenden herausgearbeitet werden konnte.
Das Forschungsdesign zeichnet sich durch einen zweisträngigen Weg aus. Innerhalb des Forschungszweiges einer Dokumentenanalyse wurden sowohl normative als auch hochschulspezifische Dokumente herangezogen (z.B. Pflegeberufereformgesetz, Modulhandbücher zweier Hochschulen). In einem zweiten Forschungszweig wurden sieben leitfadengestützte Interviews mit Praxisanleiterinnen geführt, die Pflegestudierende in Modellversuchen begleiten. Mithilfe der strukturierenden Inhaltsanalyse nach Mayring wurden beide Wege gegliedert und ausgewertet, sodass sich die Ergebnisse als Zusammenschluss sämtlicher Auswertungen darstellen.
Die Resultate zeigen, dass Besonderheiten in der Praxisanleitung von Pflegestudierenden existieren. Sie besitzen im Vergleich zu beruflich Auszubildenden erweiterte und vertiefte (pflege-) wissenschaftliche und methodische, fachliche sowie reflexive Kompetenzen, welche Auswirkungen auf die Anleitungen haben sollten und entsprechend zu beachten sind. Des Weiteren konnten Erwartungen an Anleiter identifiziert und eine Empfehlung für eine auf Bachelorniveau verortete Praxisanleiterqualifizierung formuliert werden, die nicht nur Gültigkeit für Anleiter besitzt, die Pflegestudierende begleiten, sondern generell vor dem Hintergrund einer zunehmend anspruchsvollen Pflegeausbildung zu diskutieren ist und die Bedeutung der Anleitung in der praktischen Ausbildung von zukünftigen Pflegekräften hervorhebt. Es wurde zudem eine Definition von Praxisanleitung generiert, da bisher keine umfassende und einheitlich genutzte Definition identifiziert werden konnte.
In der Arbeit wird der Kaiserschnitt in seiner gesellschaftlichen Bedeutung für die Ausbildung der Krankenpflege und der Hebammen analysiert und als domänenspezifisch herauskristallisiert. Dies erfolgt mithilfe des pädagogisch mediendidaktischen Themas Film. Auf der Grundlage einer ausführlichen Filmanalyse des Dokumentarfilms "Meine Narbe-Ein Schnitt ins Leben" von Mirjam Unger und Judith Raunig werden im Sinne Klafkis mehrere Unterrichtskonzeptionen vorgestellt. Außerdem wird von den Autorinnen ein Filmgespräch nach Gödel/Kaiser entwickelt und eine allgemeine Handlungsempfehlung für den Pädagogen zur Nutzung eines Films im Unterricht aufgestellt
Problemstellung:
Es fehlt an Konzepten für eine integrierte Sprachförderung in der Pflegeaus- und Weiterbildung von Migranten.
Methode:
Analyse von bestehenden Programmen in der Pflegebildung für Migranten hinsichtlich ihrer Berücksichtigung von Sprachkompetenz, Interkulturalität und Inklusion.
Inhalt:
Bei der Ausübung des Pflegeberufs ist kompetentes Sprachhandeln das Kernelement. Je nach Gesprächspartner und -anlass sind verschiedene Sprachebenen und Sprachkompetenzniveaus erforderlich. Die Berufssprache der Pflege umfasst sowohl Alltagssprache als auch Fachsprache und Jargon. Aus den verschiedenen Perspektiven der Akteure ergeben sich daraus objektive Sprachbedarfe und -bedürfnisse. Mit der Verwendung der Pflegekompetenzstufen von OLBRICH und der Sprach-kompetenzstufen des GER kann die Vielschichtigkeit der Berufssprache der Pflege in Modulen von Bildungsangeboten dargelegt werden, so dass man den verschiedenen Ansprüchen gerecht wird.
Diskussion:
Sprachförderung sollte grundsätzlich Bestandteil der Pflegebildung sein, weil der Pflegeberuf ein Kommunikationsberuf per se ist. Die Bildungsprogramme sollten evaluiert und die Qualifikation der Lehrenden müsste entsprechend erweitert werden.
Die beiden praktischen Ausbildungsmöglichkeiten Praxisanleitung und Schülerstation haben einen hohen Stellenwert in der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin angenommen. Seit dem Krankenpflegegesetz von 2003 wurden neue Anforderungen an die praktische Ausbildung gestellt. Zunächst wurde der Begriff der Praxisanleitung einheitlich definiert. Durch die gesetzlich vorgegebene Praxisanleitung werden die Lernprozesse in der Pflegepraxis mit einer qualifizierten Praxisanleiterin geplant, durchgeführt und evaluiert. Praxisanleitung leistet einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Qualität der praktischen Ausbildung. Die Krankenpflegeschulen nutzen das Projekt der Schülerstation im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, um zukünftige Auszubildende an ihr Unternehmen zu binden und ihnen eine abwechslungsreiche praktische Ausbildung zu ermöglichen. Die Auszubildenden übernehmen in einem zeitlich befristeten Rahmen einen Teil der Station und können in Realsituationen eigenständig lernen und arbeiten. Aus den oben genannten Gründen ergab sich bei der Autorin die Fragestellung, inwieweit die Auszubildende, wenn sie kurzzeitig eine Station selbstständig führt oder von einer Praxisanleiterin begleitet wird, ihre berufliche Handlungskompetenz fördern kann. Aus diesem Anlass heraus wird die Autorin in dieser Arbeit eine kritische Auseinandersetzung zwischen der gesetzlich vorgegebenen Praxisanleitung und der besonderen Situation der Schülerstation erörtern. Folgende Fragestellung wird anhand dieser Arbeit beantwortet: Wo können die Auszubildenden ihre berufliche Handlungs-kompetenz, die im Krankenpflegegesetz verankert ist, besser fördern, in der gesetzlich geforderten Praxisanleitung oder während des zeitlich begrenzten Projektes einer Schülerstation?