Evangelische Hochschule Ludwigsburg
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Die Betreuungsreform 2023 zielt darauf ab, die Selbstbestimmung von Menschen mit rechtlicher Betreuung zu stärken. In diesem Kontext erhalten die Wünsche der betreuten Personen ein neues Maß an Bedeutung. Diese Wünsche sind nun grundsätzlich verbindlich für rechtliche Betreuer*innen und sollen von ihnen ermittelt werden. Zur Ermittlung dieser Wünsche soll, falls erforderlich, auf Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung zurückgegriffen werden.
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, Anregungen für die Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung zu geben. Da es sich bei der Unterstützten Entscheidungsfindung um ein vergleichsweise neues Konzept handelt, für das noch verbindliche Standards zur praktischen Umsetzung fehlen, werden die folgenden Fragestellungen untersucht: Welche Methoden zur Ermittlung von Wünschen gibt es bereits in der Sozialen Arbeit? Inwiefern können diese für die Unterstützte Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung genutzt werden?
Um diese Forschungsfragen zu beantworten, wurde eine umfangreiche Literaturrecherche durchgeführt. Dabei wurden bestehende Methoden in der Sozialen Arbeit identifiziert, die zur Ermittlung von Wünschen dienen. Zudem wurde analysiert, wie diese Methoden für die Anwendung in der rechtlichen Betreuung adaptiert werden können. Diese Bachelorarbeit zeigt, dass in der Sozialen Arbeit keine einheitliche Definition des Begriffs "Methode" existiert und dass die angewandten Methoden für die Unterstützte Entscheidungsfindung personenzentriert sein müssen. Darüber hinaus wird deutlich, dass diese Methoden einen erheblichen zeitlichen Aufwand und fachliche Expertise erfordern. Dies führt dazu, dass die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen gemäß dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) für rechtlich betreute Personen empfehlenswert ist. Für rechtlich Betreute hingegen, die entscheidungsfreudig sind, stehen Arbeitshilfen zur Verfügung, die von rechtlichen Betreuer*innen selbst angewandt werden können, um die Wünsche der betreuten Personen zu ermitteln.
In der Kinder- und Jugendhilfe kommen Fachkräfte in verschiedenen Kontexten mit Straffälligkeit im Jugendalter in Kontakt. Anknüpfend daran beantwortet diese Arbeit
die folgende Frage: Welche Chancen und Grenzen birgt das deutsche Jugendhilfesystem in der Intervention und Rückfallprävention bei Straffälligkeit im Jugendalter?
Zunächst ist Jugenddelinquenz oft normal und zeitlich begrenzt. Jedoch kann sie nach Böhnischs Theorie der Lebensbewältigung auch ein Bewältigungsversuch schwieriger
Lebenslagen sein, wobei durch Devianz versucht wird, an Selbstwirksamkeit, Anerkennung und Selbstvertrauen zu gewinnen. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe haben hierauf bedingten Einfluss, da häufig (strukturelle) Grenzen auftreten. So erreichen sie oft nicht alle jungen Menschen. Wenn Maßnahmen gerichtlich auferlegt und somit erzwungen werden, kann sich dies ebenfalls negativ auswirken. Auch sind Plätze, insbesondere in stationären Einrichtungen, begrenzt und haben oft diverse Aufnahmebedingungen, sodass nicht alle jungen Menschen eine Chance haben. Demgegenüber stehen jedoch auch Chancen, wie die Förderung der jungen Menschen, ihre Emotionen verbal, anstatt durch Devianz zum Ausdruck zu bringen. Auch das Knüpfen und Aufrechterhalten von Beziehungen wird gefördert. Die Kinder- und Jugendhilfe hat somit vielerlei positive Einflussmöglichkeiten, was jedoch durch verschiedene Grenzen erschwert wird. Dies gibt den Anlass für die zukünftige Arbeit, Möglichkeiten zu finden, um diese Grenzen
zu überwinden.
In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sinken neben den Mitgliederzahlen auch die Zahlen der Gottesdienstbesucher*innen stetig. In Freikirchen, wie dem International Christian Fellowship (ICF), hingegen werden die Gottesdienste vor allem von Menschen unter 35 Jahren deutlich besser besucht. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit den Fragen: „Welche Anforderungen haben Besucher*innen einer Gemeinde der Evangelischen Landeskirche und einer Freikirche in Württemberg an einen Gottesdienst?“ Und: „Welche Elemente anderer Gottesdienste könnte die Evangelische Landeskirche in Württemberg übernehmen, um mehr Menschen zu erreichen?“. Um die Forschungsfragen zu
beantworten, wurde eine quantitative Studie mit insgesamt
210 Befragten unter den Gottesdienstbesucher*innen der Evangelischen Friedenskirchengemeinde Ludwigsburg und dem ICF Ludwigsburg durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen auf, dass die Befragten im ICF großen Wert auf das Wachstum ihres Glaubens und die Beziehung zu Gott bzw. Jesus legen, während es den Befragten in der Landeskirche wichtiger ist, zur Ruhe zu kommen und Kraft zu tanken. Auch im Blick auf die Musik und die Gemeinschaft unterscheiden sich die Meinungen zwischen den Gemeinden stark. Daraus kann geschlossen werden, dass die EKD besonders in diesen Bereichen Veränderungen an ihren Gottesdiensten vornehmen sollte, um wieder mehr Menschen zu erreichen.
Die vorliegende Arbeit entwickelt auf der Grundlage von Joh, 2,13–22 eine Position Öffentlicher Theologie gegen die QAnon-Bewegung und ihre antisemitisch- dualistischen Verschwörungsvorstellungen und extremistischen Weltbilder. Evangelische Theologie und die Diakonie als zivilgesellschaftliche Organisation werden von den Vorstellung QAnons insbesondere herausgefordert, da die Entstehung und Rezeption QAnons stark in bestimmten protestantischen bzw. evangelikalen Milieus zu verorten ist. Die unheilvolle Tradition des Antisemitismus selbst gründet u.a. in der Auslegungsgeschichte des Johannesevangeliums. Es greift in seinen Texten scharf „die Juden“ an. Besonders die Perikope der sog. Tempelreinigung scheint wesentliche Elemente und Motive zu beinhalten, die sich nahtlos in QAnon geprägte Verschwörungserzählungen integrieren lassen. Mit exegetischen Betrachtungen auf Joh, 2,13–22 wird geklärt ob anhand biblischer Überlieferung aus dem Evangelium nach Johannes, eine öffentliche theologische Positionierung gegen das antisemitische Verschwörungsdenken QAnons authentisch und glaubwürdig sein kann.
Die Arbeit untersucht den historischen Gegenstand des Volkstribunats in der Epoche der römischen Republik auf Anschlussfähigkeit an Diskurse zur Geschichte und Identität der Sozialen Arbeit.
Unter Bezugnahme auf die Denkfigur „Sozialen Arbeit als Gedächtnisort und Offenes Archiv sozialer Konflikte“ von Susanne Maurer, wird argumentiert wie unter Gesichtspunkten von sozialen Fragen, sozialen Bewegungen, Gemeinwesensarbeit, Lebensweltsorientierung und Wirkungsgeschichte das Volkstribunat der römischen Antike in historischer Beziehung zur Sozialen Arbeit der Moderne steht.
Das Engagement junger Menschen ist durch Übergänge im Lebenslauf bedroht. So scheint es zumindest im Gespräch mit Hauptamtlichen und Funktionär*innen. Die vorliegende Arbeit betrachtet daher anhand eines standardisierten Online-Fragebogens die Auswirkung von Übergängen auf das Engagement von 267 Proband*innen sowie die Bedingungen, unter denen das Engagement fortgeführt, beendet, pausiert, gewechselt oder neu begonnen wird. Dafür werden die Übergänge nach Beendigung der Schule (erste Schwelle) und am Eintritt in die Erwerbstätigkeit (zweite Schwelle) betrachtet. Dabei wird deutlich, dass die Übergänge selbst keine einschneidenden Beendigungsquoten verzeichnen (10,6% an der ersten Schwelle; 12,8% an der zweiten Schwelle). Der größte Teil der Engagierten führte sein Engagement sogar (verändert) fort (65,5% an der ersten Schwelle; 72,6% an der zweiten Schwelle). Hauptgründe für die Beendigung, Pausierung oder den Wechsel eines Engagements sind die Rahmenbedingungen der neuen Lebenssituation, sowie insbesondere der Faktor Zeit. Gleichzeitig eröffnen sich – unter anderem aus der Perspektive des Freiwilligenmanagements – sechs Wirkungsdimensionen, um die Bindung junger Engagierter auch in Übergängen zu stärken und damit die Fortführung eines Engagements zu unterstützen.
Immer weniger Jugendliche fühlen sich mit der Kirche bzw. dem christlichen Glauben verbunden und ihre Teilnahme an Angeboten der Kirche und der kirchlichen Jugendarbeit wird immer geringer, wie verschiedene Jugendstudien aufzeigen. Um zukunftsfähig und attraktiv für Jugendliche zu sein, braucht Kirche und damit der christliche Glaube neue Methoden und Ausdrucksformen.
So stellte sich die Frage, inwiefern Sport eine zukunftsfähige Methode für die evangelische Jugendarbeit ist, um Jugendliche zu erreichen und Glauben zu vermitteln.
Hierzu wird in der vorliegenden Arbeit zunächst die Zielgruppe der Jugendlichen umrissen. Insbesondere wird auch deren Verhältnis zu Glaube, Kirche und dem Sport dargestellt. Anschließend wird die Jugendarbeit, insbesondere die Evangelische Jugendarbeit und die Jugendarbeit im Sport, dargestellt.
Aufbauend auf diese theoretische Annäherung, wurden sowohl Erkenntnisse anhand eines Fragebogens einer evangelischen Sportfreizeit als auch zweier Expert*inneninterviews generiert.
Es hat sich gezeigt, dass trotz einiger Grenzen, Sport durchaus eine geeignete Methode für die evangelische Jugendarbeit sein kann, um Jugendliche in Zukunft zu erreichen und Glaube zu vermitteln.
Als Ergebnis der Arbeit wurden Handlungsempfehlungen für die Praxis aufgestellt, um die Potentiale, die der Sport in der evangelischen Jugendarbeit aufweist, nutzen zu können und die bestehenden Grenzen zu überschreiten.
Sexualität als Grundbedürfnis, zentraler Bestandteil der Identität des Menschen und als soziale Praxis zu verstehen, bedeutet gleichzeitig die Wahrung der sexuellen Rechte eines jeden Menschen. Die Schaffung diskriminierungsfreier Grundlagen ist dabei zentral, da die Existenz kultureller Normvorstellungen von Geschlecht und Gender einen maßgeblichen Einfluss auf die Identität und Sexualität eines Menschen nehmen.
Hierbei kann die sexuelle Bildung anhand ihrer Eigenschaften und Kennzeichen die Grundlage für sozialarbeiterische Professionalisierungsmöglichkeiten bieten, um die individuellen sexuellen Herausforderungen und Themen der der lernenden Subjekte angemessen aufzunehmen und zu bearbeiten.
Zentrales Bildungsziel ist die Stärkung der Selbstbestimmung und Handlungsfähigkeit der Lernenden.
Für die Soziale Arbeit lassen sich Professionalisierungsmaßnahmen ableiten, die in verschiedene Kompetenzen der Fachkraft münden und so die individuellen Biographien der Adressat:innen in deren Handlungsfeldern fallbezogen und situativ bearbeiten können.
Hintergrund: Beim Übergang vom stationären in den ambulanten Sektor kann es zu Versorgungsbrüchen kommen. Diese haben häufig negative Auswirkungen für die Patient*innen, beispielsweise Wiedereinweisungen ins Krankenhaus, Therapieunter-brechungen oder die Chronifizierung von Erkrankungen. Um die Versorgungskontinui-tät auch bei der Überleitung vom Krankenhaus ins Pflegeheim zu gewährleisten, ist eine koordinierte intersektorale Informationsweitergabe erforderlich.
Forschungsfragen: Welche Informationen sind für die Überleitung vom Krankenhaus ins Pflegeheim relevant und wie werden diese kommuniziert? Welche Möglichkeiten und Best-Practice-Beispiele zur Verbesserung der Informationsweitergabe gibt es?
Methode: Es wurde eine systematische Suche in den Datenbanken der Württembergischen Landesbibliothek, des DRKS, Pubmed und Cochrane Library durchgeführt. Eingeschlossen wurden wissenschaftliche Studien und systematische Reviews, die sich mit der Kommunikation bei der Überleitung aus dem Krankenhaus ins Pflege-heim befassen. Die Studien sollten maximal zehn Jahre alt und auf Deutsch und/oder Englisch verfügbar sein. Die Qualität der Studien wurde kritisch bewertet.
Ergebnisse: Insgesamt 16 Studien konnten in die Literaturübersicht eingeschlossen werden, davon acht qualitative Studien, vier quantitative Studien, zwei Mixed-Methods-Studien und zwei systematische Reviews. Es konnte eine Liste mit relevanten Informationen zur Überleitung aus dem Krankenhaus ins Pflegeheim erstellt werden. Der am häufigsten genutzte Kommunikationsweg ist die schriftliche Kommunikation, präferiert wird jedoch die digitale Informationsübermittlung. Verschiedene Verbesserungsmöglichkeiten wurden herausgearbeitet, es konnten jedoch keine Best-Practice-Beispiele für Deutschland identifiziert werden.
Diskussion und Schlussfolgerungen: Es bestehen sowohl national als auch international große Herausforderungen auf der Systemebene bei der Informationsweitergabe zwischen Krankenhaus und Pflegeheim. Bisherige Initiativen zur Verbesserung der Informationskontinuität hatten jedoch nur begrenzte positive Effekte. Der derzeit aussichtsreichste Ansatz ist der Ausbau der digitalen Infrastruktur.
In der non-formalen Bildung, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit, liegt großes Potenzial für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Freizeiten bieten zahlreiche Möglichkeiten BNE umzusetzen. Das gemeinsame Leben auf Freizeiten ermöglicht das Erleben von nachhaltigen Alternativen für den Alltag und die Umsetzung von Projekten zu den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Agenda 2030. Bei Freizeiten können Teilnehmende und auch Mitarbeitende Teilkompetenzen der Gestaltungskompetenz erwerben, auch wenn sich diese nicht explizit mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen. Anhand der Befragung von Freizeiten des Sonderförderprogramms „Nachhaltige Freizeiten“ der Evangelischen Jugend Westfalen in den Sommerferien 2022 wird gezeigt, dass Teilnehmende die Projekte zum Thema Nachhaltigkeit überwiegend positiv wahrnehmen. Bei dieser Befragung wurden die Daten von 15 Jugendfreizeiten mit insgesamt 314 Befragten ausgewertet. Knapp der Hälfte der Teilnehmenden wurde durch die Freizeit die nachhaltigere Gestaltung ihres Alltags wichtiger und einige möchten zukünftig etwas konkretes umsetzen oder ausprobieren. Der Vergleich mit Freizeiten ohne nachhaltige Projekte zeigt außerdem, dass die Freizeiten mit nachhaltigen Projekten stärker für den Erhalt der Umwelt sensibilisieren. Es werden jedoch auch Grenzen deutlich, welche bei der Planung und Umsetzung von BNE bei Freizeiten beachtet werden sollten.