Evangelische Hochschule Ludwigsburg
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Im Februar und März 2022 wurde die erste Bürgerumfrage in Ludwigsburg für die gesamte Stadt durchgeführt. Leitfragen waren dabei: Wie ist die Zufriedenheit mit dem Leben in Ludwigsburg? Was sind Probleme und Herausforderungen? Wie zufrieden sind die Bürger*innen mit verschiedenen Bereichen des Lebens in der Stadt? Und wie soll sich die Stadt zukünftig weiterentwickeln? Die gewonnenen Daten dienen der Beschreibung des Lebens vor Ort und der genaueren Untersuchung der Schwerpunktthemen 'Soziales Zusammenleben', 'Klimawandel und Klimaschutz' sowie 'Wohnen in Ludwigsburg'.
In diesem Bericht werden die Ergebnisse der Bürgerumfrage Ludwigsburg dargestellt. Darin bietet sich ein differenziertes Bild der Lebensbedingungen der befragten Bürger*innen in der Stadt, ihrer Einstellungen zu aktuellen Themen und ihrer Bewertungen von kommunalen Handlungsfeldern. Neben der gesamtstädtischen Betrachtung liegen dabei auch stadtteilbezogene Auswertungen vor.
Kinderarmut in Deutschland ist ein soziales Problem, das sowohl für die Kinder als auch für die Gesellschaft insgesamt schwerwiegende Folgen hat. Laut Statistiken leben in Deutschland mehr als zwei Millionen Kinder in Armut. Diese haben oft nicht die gleichen Möglichkeiten wie andere Kinder was Bildung, Gesundheit und Teilhabe an der Gesellschaft betrifft. Kinderarmut kann auch langfristige negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und die künftigen Lebensperspektiven der Kinder haben. Eine ökonomisch schwierige Lage bedingt also eine Beeinträchtigung des Zugangs zu zentralen Teilhabebereichen des Lebens.
Um diesen Folgen entgegenzutreten, wurde in der Universitätsstadt Tübingen im Jahr 2014 der Runde Tisch gegen Kinderarmut „Gute Chancen für alle Kinder“ von der Stadt, der Liga der freien Wohlfahrtspflege sowie dem Tübinger Bündnis für Familien gegründet. Er hat das Ziel, Unterstützung und Förderung für betroffene Familien bereitzustellen, um die langfristigen Auswirkungen von Armut auf die Entwicklung von Kindern zu minimieren und dadurch deren Entwicklungs- und Teilhabemöglichkeiten zu verbessern. Seit 2014 ist ein umfängliches Angebots- und Maßnahmenprogramm zur Prävention von Kinder- und Jugendarmut in Tübingen entstanden, welches im Tübinger Präventionskonzept gegen Kinderarmut mit seinem mehrdimensionalen Ansatz und Handlungsfeldern – Lebensweltbezug und Lebensphasenbezug (Präventionsketten) sowie Sozialraumorientierung – zusammengefasst dargestellt ist.
Der vorliegende Bericht beinhaltet die Ergebnisse der Evaluation des Programms „Gute Chancen für alle Kinder“. Im Rahmen der Evaluation wurden die bestehenden Angebote und Maßnahmen des Tübinger Präventionskonzeptes gegen Kinderarmut in den Blick genommen, um so weitere Möglichkeiten der Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut bzw. (Familien-) Armut in Tübingen aus Sicht der betroffenen Adressat*innen sowie die Wirkungsweise kommunaler Prävention zu identifizieren. Im Rahmen der formativen Evaluation wurden dabei Anpassungsmöglichkeiten des Programms herausgearbeitet.
Die Arbeit untersucht den historischen Gegenstand des Volkstribunats in der Epoche der römischen Republik auf Anschlussfähigkeit an Diskurse zur Geschichte und Identität der Sozialen Arbeit.
Unter Bezugnahme auf die Denkfigur „Sozialen Arbeit als Gedächtnisort und Offenes Archiv sozialer Konflikte“ von Susanne Maurer, wird argumentiert wie unter Gesichtspunkten von sozialen Fragen, sozialen Bewegungen, Gemeinwesensarbeit, Lebensweltsorientierung und Wirkungsgeschichte das Volkstribunat der römischen Antike in historischer Beziehung zur Sozialen Arbeit der Moderne steht.
Das Engagement junger Menschen ist durch Übergänge im Lebenslauf bedroht. So scheint es zumindest im Gespräch mit Hauptamtlichen und Funktionär*innen. Die vorliegende Arbeit betrachtet daher anhand eines standardisierten Online-Fragebogens die Auswirkung von Übergängen auf das Engagement von 267 Proband*innen sowie die Bedingungen, unter denen das Engagement fortgeführt, beendet, pausiert, gewechselt oder neu begonnen wird. Dafür werden die Übergänge nach Beendigung der Schule (erste Schwelle) und am Eintritt in die Erwerbstätigkeit (zweite Schwelle) betrachtet. Dabei wird deutlich, dass die Übergänge selbst keine einschneidenden Beendigungsquoten verzeichnen (10,6% an der ersten Schwelle; 12,8% an der zweiten Schwelle). Der größte Teil der Engagierten führte sein Engagement sogar (verändert) fort (65,5% an der ersten Schwelle; 72,6% an der zweiten Schwelle). Hauptgründe für die Beendigung, Pausierung oder den Wechsel eines Engagements sind die Rahmenbedingungen der neuen Lebenssituation, sowie insbesondere der Faktor Zeit. Gleichzeitig eröffnen sich – unter anderem aus der Perspektive des Freiwilligenmanagements – sechs Wirkungsdimensionen, um die Bindung junger Engagierter auch in Übergängen zu stärken und damit die Fortführung eines Engagements zu unterstützen.
In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sinken neben den Mitgliederzahlen auch die Zahlen der Gottesdienstbesucher*innen stetig. In Freikirchen, wie dem International Christian Fellowship (ICF), hingegen werden die Gottesdienste vor allem von Menschen unter 35 Jahren deutlich besser besucht. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit den Fragen: „Welche Anforderungen haben Besucher*innen einer Gemeinde der Evangelischen Landeskirche und einer Freikirche in Württemberg an einen Gottesdienst?“ Und: „Welche Elemente anderer Gottesdienste könnte die Evangelische Landeskirche in Württemberg übernehmen, um mehr Menschen zu erreichen?“. Um die Forschungsfragen zu
beantworten, wurde eine quantitative Studie mit insgesamt
210 Befragten unter den Gottesdienstbesucher*innen der Evangelischen Friedenskirchengemeinde Ludwigsburg und dem ICF Ludwigsburg durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen auf, dass die Befragten im ICF großen Wert auf das Wachstum ihres Glaubens und die Beziehung zu Gott bzw. Jesus legen, während es den Befragten in der Landeskirche wichtiger ist, zur Ruhe zu kommen und Kraft zu tanken. Auch im Blick auf die Musik und die Gemeinschaft unterscheiden sich die Meinungen zwischen den Gemeinden stark. Daraus kann geschlossen werden, dass die EKD besonders in diesen Bereichen Veränderungen an ihren Gottesdiensten vornehmen sollte, um wieder mehr Menschen zu erreichen.
Die vorliegende Evaluation hat zum Gegenstand die Berufsbegleitende Qualifikation, wie sie im Zentrum Diakonat der Evangelischen Landeskirche in Württemberg angeboten wird. Diese Qualifikation möchte eine individuelle Weiterentwicklung für die Teilnehmenden ermöglichen und damit zugleich die diakonische Kultur in den jeweiligen diakonischen und kirchlichen Einrichtungen stärken.
Die Evaluationsstudie erkundet zum einen die Interessen, Erwartungen und Erfahrungen sowohl der Teilnehmenden als auch ihrer Arbeitgeber*innen. Zum anderen erforscht sie in einer Analyse der Prozesse und Zusammenhänge der Berufsbegleitenden Qualifikation deren spezifische Leistung und ihr Potenzial für die Teilnehmenden und die Arbeitgeber*innen in der Diakonie. Schließlich kann sie zeigen, wie das Bemühen um eine Stärkung des diakonischen Profils auf Seiten der Arbeitgeber*innen und die individuellen Bildungsinteressen der Teilnehmenden im komplexen Weiterbildungs-Geschehen zwischen Kirche und diakonischen Organisationen zu Potenzialen der diakonischen Arbeit werden.
In der Kinder- und Jugendhilfe kommen Fachkräfte in verschiedenen Kontexten mit Straffälligkeit im Jugendalter in Kontakt. Anknüpfend daran beantwortet diese Arbeit
die folgende Frage: Welche Chancen und Grenzen birgt das deutsche Jugendhilfesystem in der Intervention und Rückfallprävention bei Straffälligkeit im Jugendalter?
Zunächst ist Jugenddelinquenz oft normal und zeitlich begrenzt. Jedoch kann sie nach Böhnischs Theorie der Lebensbewältigung auch ein Bewältigungsversuch schwieriger
Lebenslagen sein, wobei durch Devianz versucht wird, an Selbstwirksamkeit, Anerkennung und Selbstvertrauen zu gewinnen. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe haben hierauf bedingten Einfluss, da häufig (strukturelle) Grenzen auftreten. So erreichen sie oft nicht alle jungen Menschen. Wenn Maßnahmen gerichtlich auferlegt und somit erzwungen werden, kann sich dies ebenfalls negativ auswirken. Auch sind Plätze, insbesondere in stationären Einrichtungen, begrenzt und haben oft diverse Aufnahmebedingungen, sodass nicht alle jungen Menschen eine Chance haben. Demgegenüber stehen jedoch auch Chancen, wie die Förderung der jungen Menschen, ihre Emotionen verbal, anstatt durch Devianz zum Ausdruck zu bringen. Auch das Knüpfen und Aufrechterhalten von Beziehungen wird gefördert. Die Kinder- und Jugendhilfe hat somit vielerlei positive Einflussmöglichkeiten, was jedoch durch verschiedene Grenzen erschwert wird. Dies gibt den Anlass für die zukünftige Arbeit, Möglichkeiten zu finden, um diese Grenzen
zu überwinden.
Die Betreuungsreform 2023 zielt darauf ab, die Selbstbestimmung von Menschen mit rechtlicher Betreuung zu stärken. In diesem Kontext erhalten die Wünsche der betreuten Personen ein neues Maß an Bedeutung. Diese Wünsche sind nun grundsätzlich verbindlich für rechtliche Betreuer*innen und sollen von ihnen ermittelt werden. Zur Ermittlung dieser Wünsche soll, falls erforderlich, auf Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung zurückgegriffen werden.
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, Anregungen für die Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung zu geben. Da es sich bei der Unterstützten Entscheidungsfindung um ein vergleichsweise neues Konzept handelt, für das noch verbindliche Standards zur praktischen Umsetzung fehlen, werden die folgenden Fragestellungen untersucht: Welche Methoden zur Ermittlung von Wünschen gibt es bereits in der Sozialen Arbeit? Inwiefern können diese für die Unterstützte Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung genutzt werden?
Um diese Forschungsfragen zu beantworten, wurde eine umfangreiche Literaturrecherche durchgeführt. Dabei wurden bestehende Methoden in der Sozialen Arbeit identifiziert, die zur Ermittlung von Wünschen dienen. Zudem wurde analysiert, wie diese Methoden für die Anwendung in der rechtlichen Betreuung adaptiert werden können. Diese Bachelorarbeit zeigt, dass in der Sozialen Arbeit keine einheitliche Definition des Begriffs "Methode" existiert und dass die angewandten Methoden für die Unterstützte Entscheidungsfindung personenzentriert sein müssen. Darüber hinaus wird deutlich, dass diese Methoden einen erheblichen zeitlichen Aufwand und fachliche Expertise erfordern. Dies führt dazu, dass die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen gemäß dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) für rechtlich betreute Personen empfehlenswert ist. Für rechtlich Betreute hingegen, die entscheidungsfreudig sind, stehen Arbeitshilfen zur Verfügung, die von rechtlichen Betreuer*innen selbst angewandt werden können, um die Wünsche der betreuten Personen zu ermitteln.
Freiwilligendienstler*innen, die sich im Ausland in einem entwicklungsbezogenen Projekt engagiert haben, kommen mit einem großen Erfahrungsschatz zurück: Sie haben viele neue kulturelle Eindrücke gesammelt und haben sich in einem Arbeitsfeld engagiert, dem sie sich oftmals noch lange Zeit danach verbunden fühlen. Sie sind sehr motiviert, ihre Erfahrungen weiterzugeben und sich weitergehend in der entwicklungszusammenarbeit einzubringen. Auch die entwicklungsbezogenen Organisationen sind interessiert daran, dass sich ehemalige Freiwilligendienstler*innen weiterhin in diesem Bereich engagieren, denn sie schätzen deren erworbenes Wissen und Erfahrungen ebenso wie ihre Initiative, sich mit neuen Ideen in bestehende Projekte einzubringen. Oft ist es jedoch problematisch, nach dem Freiwilligendienst das passende weitergehende Engagement im Entsendeland zu finden, besonders dann, wenn sich hierzu keine Möglichkeiten der Mitarbeit in der ehemaligen Entsendeorganisation finden. Diese Handreichung soll Rückkehrende aus dem Freiwilligendienst im Ausland bei der Suche nach weiteren Engagementmöglichkeiten unterstützen.
Die wissenschaftliche Begleitung des Förderprojekts „Vielfalt in Partizipation“ (VIP) wurde im Jahr 2021 von der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg durchgeführt. Das Ziel war es, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Umsetzung des Förderprojekts VIP III zu gewinnen und zu Empfehlungen zu gelangen, ob und in welcher Weise dieses Förderprojekt weitergeführt werden sollte. Das Förderprojekt VIP wurde vom Landesjugendring Baden-Württemberg mit Mitteln des Sozialministeriums Baden-Württemberg durchgeführt.
Insgesamt erhielten 39 Projekte eine Förderung. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte gemeinsam mit 14 Studierenden der EH Ludwigsburg. Sie umfasste neben einer quantitativen Analyse der Projektanträge insgesamt 28 Interviews mit 450 Seiten transkribiertem Text.
Die Gesamteinschätzung kommt zu 15 Empfehlungen, die im Abschlussbericht ausführlich begründet werden. Dem Abschlussbericht ist eine Zusammenfassung vorangestellt.