Evangelische Hochschule Ludwigsburg
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- Kinder- und Jugendhilfe (3) (entfernen)
In der Kinder- und Jugendhilfe kommen Fachkräfte in verschiedenen Kontexten mit Straffälligkeit im Jugendalter in Kontakt. Anknüpfend daran beantwortet diese Arbeit
die folgende Frage: Welche Chancen und Grenzen birgt das deutsche Jugendhilfesystem in der Intervention und Rückfallprävention bei Straffälligkeit im Jugendalter?
Zunächst ist Jugenddelinquenz oft normal und zeitlich begrenzt. Jedoch kann sie nach Böhnischs Theorie der Lebensbewältigung auch ein Bewältigungsversuch schwieriger
Lebenslagen sein, wobei durch Devianz versucht wird, an Selbstwirksamkeit, Anerkennung und Selbstvertrauen zu gewinnen. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe haben hierauf bedingten Einfluss, da häufig (strukturelle) Grenzen auftreten. So erreichen sie oft nicht alle jungen Menschen. Wenn Maßnahmen gerichtlich auferlegt und somit erzwungen werden, kann sich dies ebenfalls negativ auswirken. Auch sind Plätze, insbesondere in stationären Einrichtungen, begrenzt und haben oft diverse Aufnahmebedingungen, sodass nicht alle jungen Menschen eine Chance haben. Demgegenüber stehen jedoch auch Chancen, wie die Förderung der jungen Menschen, ihre Emotionen verbal, anstatt durch Devianz zum Ausdruck zu bringen. Auch das Knüpfen und Aufrechterhalten von Beziehungen wird gefördert. Die Kinder- und Jugendhilfe hat somit vielerlei positive Einflussmöglichkeiten, was jedoch durch verschiedene Grenzen erschwert wird. Dies gibt den Anlass für die zukünftige Arbeit, Möglichkeiten zu finden, um diese Grenzen
zu überwinden.
Sogenannte „Systemsprenger*innen“ in der Kinder- und Jugendhilfe – eine heilpädagogische Einordnung
(2022)
Sogenannte Systemsprenger*innen sind junge Menschen, die sich im System der Kinder- und Jugendhilfe bewegen und dort kontinuierlich Grenzen und Kapazitäten „sprengen“, da es scheinbar keine Personen und Orte gibt, die ihnen gerecht werden können. Es handelt sich um Kinder und Jugendliche, die angeblich in keiner Betreuungsmaßnahme länger gehalten werden können und deren (Hilfe-)Biografien von vergebenen Chancen, Brüchen und Neuanfängen geprägt sind. Sie werden von Institution zu Institution gereicht, bis jede Handlungsoption des Systems und seiner Akteur*innen erschöpft ist. Vor allem herausfordernde und extreme Handlungsweisen sogenannter Systemsprenger*innen führen zu Ohnmachtsgefühlen und Überforderung pädagogischer Fachkräfte.
Diese Bachelorthesis soll einen Beitrag dazu leisten, Defizite des bestehenden Systems aufzudecken und seine Ressourcen zu erkennen, miteinzubeziehen und zu nutzen, sodass Hilfesysteme sich nicht mehr „gesprengt“ fühlen und Kinder und Jugendliche in der Folge nicht mehr aus ihm herausfallen. Es wird der Frage nachgegangen, welche Rolle Heilpädagogik mit ihren entsprechenden Haltungen und Handlungsmöglichkeiten an dieser Stelle einnehmen und welche (heil- und traumapädagogischen) Strategien für den Umgang mit sogenannten Systemsprenger*innen entwickelt werden können.
Das Kinder- und Jugendhilferecht des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wird nach knapp 20 Jahren des Bestehens auf seine Aktualität und Praktikabilität hin geprüft. Dabei spielt auch das Thema der Inklusion eine nicht zu unterschätzende Rolle. Unter den Stichworten der „großen Lösung“ oder auch der „inklusiven Lösung“ wird eine Zusammenführung der Zuständigkeiten hin zu einer alleinigen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Behinderungen diskutiert. Dabei soll ersichtlich werden, worum sich die aktuellen Inklusionsdiskurse in der Kinder- und Jugendhilfe drehen und wodurch diese weiter vorangetrieben werden können.
Deutlich wird hierbei das Aufeinandertreffen zweier Professionen, welche vor dem Hintergrund verschiedener Grundhaltungen den vorliegenden Gesetzesentwürfen in differenzierter Weise kritisch gegenüberstehen. Dabei zeigt sich jedoch auch, dass über die Forderung nach einem inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz weitgehende Einigkeit besteht. Notwendig ist somit eine intensive Auseinandersetzung der beteiligten Professionen mit ihren Grundhaltungen, auf die ein Prozess der gemein-samen Erarbeitung eines solchen Gesetzes, unter Beteiligung der hiervon Betroffenen sowie deren Interessensvertretungen, folgen muss.