Evangelische Hochschule Ludwigsburg
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Die Arbeit untersucht den historischen Gegenstand des Volkstribunats in der Epoche der römischen Republik auf Anschlussfähigkeit an Diskurse zur Geschichte und Identität der Sozialen Arbeit.
Unter Bezugnahme auf die Denkfigur „Sozialen Arbeit als Gedächtnisort und Offenes Archiv sozialer Konflikte“ von Susanne Maurer, wird argumentiert wie unter Gesichtspunkten von sozialen Fragen, sozialen Bewegungen, Gemeinwesensarbeit, Lebensweltsorientierung und Wirkungsgeschichte das Volkstribunat der römischen Antike in historischer Beziehung zur Sozialen Arbeit der Moderne steht.
Das Engagement junger Menschen ist durch Übergänge im Lebenslauf bedroht. So scheint es zumindest im Gespräch mit Hauptamtlichen und Funktionär*innen. Die vorliegende Arbeit betrachtet daher anhand eines standardisierten Online-Fragebogens die Auswirkung von Übergängen auf das Engagement von 267 Proband*innen sowie die Bedingungen, unter denen das Engagement fortgeführt, beendet, pausiert, gewechselt oder neu begonnen wird. Dafür werden die Übergänge nach Beendigung der Schule (erste Schwelle) und am Eintritt in die Erwerbstätigkeit (zweite Schwelle) betrachtet. Dabei wird deutlich, dass die Übergänge selbst keine einschneidenden Beendigungsquoten verzeichnen (10,6% an der ersten Schwelle; 12,8% an der zweiten Schwelle). Der größte Teil der Engagierten führte sein Engagement sogar (verändert) fort (65,5% an der ersten Schwelle; 72,6% an der zweiten Schwelle). Hauptgründe für die Beendigung, Pausierung oder den Wechsel eines Engagements sind die Rahmenbedingungen der neuen Lebenssituation, sowie insbesondere der Faktor Zeit. Gleichzeitig eröffnen sich – unter anderem aus der Perspektive des Freiwilligenmanagements – sechs Wirkungsdimensionen, um die Bindung junger Engagierter auch in Übergängen zu stärken und damit die Fortführung eines Engagements zu unterstützen.
In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sinken neben den Mitgliederzahlen auch die Zahlen der Gottesdienstbesucher*innen stetig. In Freikirchen, wie dem International Christian Fellowship (ICF), hingegen werden die Gottesdienste vor allem von Menschen unter 35 Jahren deutlich besser besucht. Diese Arbeit beschäftigt sich daher mit den Fragen: „Welche Anforderungen haben Besucher*innen einer Gemeinde der Evangelischen Landeskirche und einer Freikirche in Württemberg an einen Gottesdienst?“ Und: „Welche Elemente anderer Gottesdienste könnte die Evangelische Landeskirche in Württemberg übernehmen, um mehr Menschen zu erreichen?“. Um die Forschungsfragen zu
beantworten, wurde eine quantitative Studie mit insgesamt
210 Befragten unter den Gottesdienstbesucher*innen der Evangelischen Friedenskirchengemeinde Ludwigsburg und dem ICF Ludwigsburg durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen auf, dass die Befragten im ICF großen Wert auf das Wachstum ihres Glaubens und die Beziehung zu Gott bzw. Jesus legen, während es den Befragten in der Landeskirche wichtiger ist, zur Ruhe zu kommen und Kraft zu tanken. Auch im Blick auf die Musik und die Gemeinschaft unterscheiden sich die Meinungen zwischen den Gemeinden stark. Daraus kann geschlossen werden, dass die EKD besonders in diesen Bereichen Veränderungen an ihren Gottesdiensten vornehmen sollte, um wieder mehr Menschen zu erreichen.
In der Kinder- und Jugendhilfe kommen Fachkräfte in verschiedenen Kontexten mit Straffälligkeit im Jugendalter in Kontakt. Anknüpfend daran beantwortet diese Arbeit
die folgende Frage: Welche Chancen und Grenzen birgt das deutsche Jugendhilfesystem in der Intervention und Rückfallprävention bei Straffälligkeit im Jugendalter?
Zunächst ist Jugenddelinquenz oft normal und zeitlich begrenzt. Jedoch kann sie nach Böhnischs Theorie der Lebensbewältigung auch ein Bewältigungsversuch schwieriger
Lebenslagen sein, wobei durch Devianz versucht wird, an Selbstwirksamkeit, Anerkennung und Selbstvertrauen zu gewinnen. Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe haben hierauf bedingten Einfluss, da häufig (strukturelle) Grenzen auftreten. So erreichen sie oft nicht alle jungen Menschen. Wenn Maßnahmen gerichtlich auferlegt und somit erzwungen werden, kann sich dies ebenfalls negativ auswirken. Auch sind Plätze, insbesondere in stationären Einrichtungen, begrenzt und haben oft diverse Aufnahmebedingungen, sodass nicht alle jungen Menschen eine Chance haben. Demgegenüber stehen jedoch auch Chancen, wie die Förderung der jungen Menschen, ihre Emotionen verbal, anstatt durch Devianz zum Ausdruck zu bringen. Auch das Knüpfen und Aufrechterhalten von Beziehungen wird gefördert. Die Kinder- und Jugendhilfe hat somit vielerlei positive Einflussmöglichkeiten, was jedoch durch verschiedene Grenzen erschwert wird. Dies gibt den Anlass für die zukünftige Arbeit, Möglichkeiten zu finden, um diese Grenzen
zu überwinden.
Die Betreuungsreform 2023 zielt darauf ab, die Selbstbestimmung von Menschen mit rechtlicher Betreuung zu stärken. In diesem Kontext erhalten die Wünsche der betreuten Personen ein neues Maß an Bedeutung. Diese Wünsche sind nun grundsätzlich verbindlich für rechtliche Betreuer*innen und sollen von ihnen ermittelt werden. Zur Ermittlung dieser Wünsche soll, falls erforderlich, auf Methoden der Unterstützten Entscheidungsfindung zurückgegriffen werden.
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, Anregungen für die Umsetzung der Unterstützten Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung zu geben. Da es sich bei der Unterstützten Entscheidungsfindung um ein vergleichsweise neues Konzept handelt, für das noch verbindliche Standards zur praktischen Umsetzung fehlen, werden die folgenden Fragestellungen untersucht: Welche Methoden zur Ermittlung von Wünschen gibt es bereits in der Sozialen Arbeit? Inwiefern können diese für die Unterstützte Entscheidungsfindung in der rechtlichen Betreuung genutzt werden?
Um diese Forschungsfragen zu beantworten, wurde eine umfangreiche Literaturrecherche durchgeführt. Dabei wurden bestehende Methoden in der Sozialen Arbeit identifiziert, die zur Ermittlung von Wünschen dienen. Zudem wurde analysiert, wie diese Methoden für die Anwendung in der rechtlichen Betreuung adaptiert werden können. Diese Bachelorarbeit zeigt, dass in der Sozialen Arbeit keine einheitliche Definition des Begriffs "Methode" existiert und dass die angewandten Methoden für die Unterstützte Entscheidungsfindung personenzentriert sein müssen. Darüber hinaus wird deutlich, dass diese Methoden einen erheblichen zeitlichen Aufwand und fachliche Expertise erfordern. Dies führt dazu, dass die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen gemäß dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) für rechtlich betreute Personen empfehlenswert ist. Für rechtlich Betreute hingegen, die entscheidungsfreudig sind, stehen Arbeitshilfen zur Verfügung, die von rechtlichen Betreuer*innen selbst angewandt werden können, um die Wünsche der betreuten Personen zu ermitteln.
Die Thesis arbeitet heraus, warum Räume von Bindung und Sicherheit als Grundlage vonnöten sind, sodass ein motorisch beeinträchtigtes Kleinkind nicht zusätzlich irritiert wird, sondern stabile kognitive und emotionale Strukturen aufbauen kann. Die Systematische Grundlage für die Thesis bieten dabei die Erkenntnisse des Entwicklungspsychologen Jean Piaget zur frühkindlichen Entwicklung. Es wird dabei aufgezeigt, wie Heilpädagog:innen die Übergänge zwischen den einzelnen sensomotorischen Stadien unterstützen können, damit Kleinkinder, wenn sie unter Bedingungen von motorischen Beeinträchtigungen leben, nicht an sozialer Teilhabe gehindert werden.
Die vorliegende Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welchen Auftrag die Soziale Arbeit vor dem Hintergrund einer Lebensweltorientierten Sozialen Arbeit und der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession im Kontext der Teilhabe am Arbeitsleben insbesondere von mehrfachbehinderten Menschen hat und wie dieser Auftrag zu gestalten ist. Im Fokus stehen soziale Gerechtigkeit und die Menschenrechte ebenso wie die internationalen gesetzlichen Vorgaben. Betriebswirtschaftliche Aspekte werden außer Acht gelassen.
Die Forschungsfrage dieser Bachelorarbeit lautet: Wie gestaltet sich der Auftrag der Sozialen Arbeit vor dem Hintergrund der Lebensweltorientierung und den Menschenrechten im Kontext der Teilhabe mehrfachbehinderter Menschen im Berufs- und Arbeitsalltag? Für die Beantwortung der Forschungsfrage findet eine Analyse der Darstellung der Arbeitssituation von mehrfachbehinderten Menschen in Deutschland in der Fachliteratur sowie der Bewertung betroffener Expert*innen in exemplarischen Befragungen statt. Mögliche Hinderungsgründe für die soziale Teilhabe am Arbeitsleben sollen aufgezeigt werden, um im Sinne des Triple-Mandats der Sozialen Arbeit Möglichkeiten für gerechtere Teilhabe am Arbeitsleben zu benennen.
Dafür werden zunächst für die Bachelorarbeit grundlegende Begriffe erläutert (2). Anschließend wird auf die Soziale Arbeit (3) und die Situation von Menschen mit Beeinträchtigung im Arbeitsleben in Deutschland (4) eingegangen. Dem folgt eine exemplarische Darstellung der Sichtweise betroffener Personen (5) und eine vergleichende Analyse (6) der Ergebnisse aus der fachlichen Analyse (4) und der Befragung der Expert*innen (5). Schließlich werden Ansätze für eine gelingendere Teilhabe am Arbeitsleben (7) herausgearbeitet. Zum Schluss wird die Forschungsfrage beantwortet (8) und ein Fazit (9) gezogen.
Sogenannte „Systemsprenger*innen“ in der Kinder- und Jugendhilfe – eine heilpädagogische Einordnung
(2022)
Sogenannte Systemsprenger*innen sind junge Menschen, die sich im System der Kinder- und Jugendhilfe bewegen und dort kontinuierlich Grenzen und Kapazitäten „sprengen“, da es scheinbar keine Personen und Orte gibt, die ihnen gerecht werden können. Es handelt sich um Kinder und Jugendliche, die angeblich in keiner Betreuungsmaßnahme länger gehalten werden können und deren (Hilfe-)Biografien von vergebenen Chancen, Brüchen und Neuanfängen geprägt sind. Sie werden von Institution zu Institution gereicht, bis jede Handlungsoption des Systems und seiner Akteur*innen erschöpft ist. Vor allem herausfordernde und extreme Handlungsweisen sogenannter Systemsprenger*innen führen zu Ohnmachtsgefühlen und Überforderung pädagogischer Fachkräfte.
Diese Bachelorthesis soll einen Beitrag dazu leisten, Defizite des bestehenden Systems aufzudecken und seine Ressourcen zu erkennen, miteinzubeziehen und zu nutzen, sodass Hilfesysteme sich nicht mehr „gesprengt“ fühlen und Kinder und Jugendliche in der Folge nicht mehr aus ihm herausfallen. Es wird der Frage nachgegangen, welche Rolle Heilpädagogik mit ihren entsprechenden Haltungen und Handlungsmöglichkeiten an dieser Stelle einnehmen und welche (heil- und traumapädagogischen) Strategien für den Umgang mit sogenannten Systemsprenger*innen entwickelt werden können.
Der 16. Kinder- und Jugendbericht des Bundes sieht in Jugendparlamenten als Form politischer Jugendbeteiligung sowohl Verbesserungsbedarfe als auch Chancen der Beteiligung junger Menschen. Daher fordert er eine Förderung und stärkere Unterstützung solcher repräsentativen Jugendbeteiligungsgremien.
Wie die geforderte Unterstützung aussehen kann, zeigt diese Bachelorthesis. Dabei liegt der Blick auf der Unterstützung bereits aktiver Jugendlicher in Jugendparlamenten durch Angebote der non-formalen politischen Jugendbildung.
In einem ersten Schritt werden dazu bereits bestehende Literatur und Forschung auf die Bedarfe repräsentativer Jugendbeteiligungsgremien und die mögliche Unterstützung dieser durch außerschulische politische Jugendbildung hin untersucht. Einen zweiten und zentralen Schritt bildet die empirische qualitative Forschung zur Akademie für Kinder- und Jugendparlamente am Standort Baden-Württemberg. Als Akteur der politischen Jugendbildung werden dabei deren bereits bestehende Unterstützung und mögliche Handlungsempfehlungen erarbeitet.
In der non-formalen Bildung, insbesondere in der Kinder- und Jugendarbeit, liegt großes Potenzial für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Freizeiten bieten zahlreiche Möglichkeiten BNE umzusetzen. Das gemeinsame Leben auf Freizeiten ermöglicht das Erleben von nachhaltigen Alternativen für den Alltag und die Umsetzung von Projekten zu den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Agenda 2030. Bei Freizeiten können Teilnehmende und auch Mitarbeitende Teilkompetenzen der Gestaltungskompetenz erwerben, auch wenn sich diese nicht explizit mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen. Anhand der Befragung von Freizeiten des Sonderförderprogramms „Nachhaltige Freizeiten“ der Evangelischen Jugend Westfalen in den Sommerferien 2022 wird gezeigt, dass Teilnehmende die Projekte zum Thema Nachhaltigkeit überwiegend positiv wahrnehmen. Bei dieser Befragung wurden die Daten von 15 Jugendfreizeiten mit insgesamt 314 Befragten ausgewertet. Knapp der Hälfte der Teilnehmenden wurde durch die Freizeit die nachhaltigere Gestaltung ihres Alltags wichtiger und einige möchten zukünftig etwas konkretes umsetzen oder ausprobieren. Der Vergleich mit Freizeiten ohne nachhaltige Projekte zeigt außerdem, dass die Freizeiten mit nachhaltigen Projekten stärker für den Erhalt der Umwelt sensibilisieren. Es werden jedoch auch Grenzen deutlich, welche bei der Planung und Umsetzung von BNE bei Freizeiten beachtet werden sollten.