Evangelische Hochschule Nürnberg
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Per Referendum ins Parlament? Die bayerische ÖDP zwischen Policy-Erfolgen und elektoraler Irrelevanz
(2022)
Die bayerische Landespolitik ist durch eine lange Tradition der Volksgesetzgebung gekennzeichnet. Insgesamt 23 Volksbegehren fanden seit 1967 statt, sechsmal waren (erfolgreiche) Volksbegehren zudem Gegenstand eines Volksentscheids (LfStat 2022a, 2022b). An der sich seit den 1990er Jahren intensivierenden Nutzung von Volksbegehren ist insbesondere der bayerische Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) beteiligt, der immerhin fünf Volksbegehren initiierte und immerhin dreimal damit erfolgreich war. Somit stellt die ÖDP einen bedeutsamen ‚Störfaktor‘ im immer noch durch eine „CSU-Hegemonie“ (Mintzel 1998) geprägten politischen System Bayerns dar und war fähig essentielle Politikwechsel im Freistaat zu initiieren. Allerdings korrespondieren die Erfolge der ÖDP im Zuge der Volksgesetzgebung in keiner Weise mit Wahlerfolgen auf Landesebene (Abb. 1). Während die ÖDP mit ihren Volksgesetzgebungskampagnen „Schlanker Staat ohne Senat!“ (1996/97), „Für echten Nichtraucherschutz!“ (2009/10) und „Rettet die Bienen!“ (2019) jeweils aufsehenerregend erfolgreich war, resultierte diese Mobilisierung nicht in Erfolgen an der Wahlurne. Bei keiner Wahl kam die ÖDP landesweit auch nur annähernd in den Bereich jener 5 Prozent Stimmanteil, die für den Einzug in den Landtag erforderlich sind.
Warum gelingt es der ÖDP nicht, die breite Unterstützung, die ihre Volksbegehren fanden, in nennenswerte Unterstützung in Wahlerfolge umzusetzen und damit dauerhaft auf parlamentarischer Ebene an der Politikgestaltung mitzuwirken?
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst ein Überblick für die ÖDP-Initiativen gegeben und das bayerische Verfahren der Volksgesetzgebung kurz dargestellt. Nach einem eingehenderen Blick auf die Wahl- und Abstimmungsergebnisse wird anhand der Wahl- und Abstimmungsergebnisse auf lokaler Ebene untersucht, ob die ÖDP von ihren Initiativen auch bei Wahlen profitiert oder ob Erfolge in der Volksgesetzgebung nicht eher aus den Mobilisierungsleistungen von Parteien resultiert, mit denen die ÖDP dabei mitunter kooperiert.
In der Auseinandersetzung mit dem erstarkten Rechtspopulismus zeigt sich, dass dessen langjähriger Misserfolg nicht auf eine erhöhte ‚Resilienz‘ der deutschen Bevölkerung zurück- zuführen ist, denn immer deutlicher zeigt sich, dass Deutschland für seinen Kampf um die Bewahrung der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung eher schlecht gewappnet er- scheint. Dafür lassen sich eine Vielzahl von möglichen Begründungen anführen, aber ein ganz wesentlicher Grund liegt nach meiner Ansicht auch darin, dass in Deutschland der ‚Rechtsstaat‘ lange vor der ‚Demokratie‘ etabliert wurde. Dies resultiert nicht nur aus einem gewissen ‚Fremdeln‘ der traditionsreichen deutschen Staatsrechtslehre mit einer der Grund- lagen unseres liberal-demokratischen Gemeinwesens: dem ‚Pluralismus‘. Sondern auch – wie im Folgenden gezeigt wird – in einer insgesamt wenig elaborierten Auseinandersetzung mit diesem Begriff.
Im Rückgriff auf die eigene Dissertation zum Thema „Kindliches Lernen und pädagogisches Handeln – Subjektive Theorien angehender KindheitspädagogInnen wird hier noch einmal subjektorientierten Ansätzen zum Lernen und pädagogischen Handeln im Kindergarten nachgegangen. Sie ist von dem Anspruch getragen, sich nicht in die vielschichtigen Erhebungen und Veränderungsdiskurse über die Pädagogik des Kindergartens einzureihen, sondern vielmehr die subjektiven Aspekte und Meinungen zu den Konstrukten ‚kindliches Lernen‘ und ‚pädagogisches Handeln‘ herauszuarbeiten, die die Basis der Handlungen pädagogischer Fachkräfte bilden und folglich auch grundlegend für die Arbeit mit wissenschaftlichen Theorien im Rahmen der Professionalisierung sind. Es wird versucht, das vorhandene ‚implizite Wissen‘ von angehenden KindheitspädagogInnen zu eruieren. Um die individuellen Verständnisse der Fachkräfte zum kindlichen Lernen und pädagogischen Handeln im Kindergarten zu untersuchen, wird das methodologische Konzept der subjektiven Theorien herangezogen. Es versucht, Intentionen und Ziele für das eigene Handeln aufzuspüren und die handlungsleitenden Theorien für die pädagogische Arbeit nutzbar zu machen.
Widerstand und Versuchung
(2022)
Praxisanleitung
(2022)
2015 bis 2020 führte die Stiftung Bildungspakt Bayern das Projekt „TAFF – Talente finden und fördern an der Mittelschule“ als Schulversuch durch. Das Modellprojekt richtete sich an die Jahrgangsstufen 6 bis 9 und hatte die gezielte Förderung von Talenten von Mittelschülerinnen und Mittelschülern, die durch bestehende Angebote noch nicht hinreichend angesprochen werden, zum Kernanliegen. Exklusivpartner des TAFF-Schulversuchs war die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
Kooperationen gestalten
(2022)
Diese Handreichung soll Impulse für die Prozessgestaltung von Kooperationen zwischen Kirchengemeinden liefern, die im Zuge von Transformationsprozessen derzeit eingegangen werden – oder eingegangen werden müssen. Herzstück sind die vier Dimensionen, zu denen sich jede Kooperation verhält: Intentionalität, Interaktivität, Intensität und Souveränität. Die Fragestellungen, die den Dimensionen zugeordnet wurden, können für die eigene Praxis erweitert, variiert, zusammengeführt, konkretisiert und weiterentwickelt werden. Die Skizzierungen für Vorgehensweisen beim Einstieg in eine Kooperation, bei der Bearbeitung von Konflikten und bei Bilanzierungen sind ausdrücklich als Vorschläge gedacht und können ebenso den Traditionen der jeweiligen Praxen angepasst werden.
Idealerweise werden die dargestellten Vorgehensweisen von professionellen Fachkräften der Organisationsberatung und -entwicklung begleitet. Sie können aber auch ohne Moderation genutzt werden oder auch nur Teile davon umgesetzt werden.
Darüber hinaus ist es auch nicht notwendig, den Prozess in Gruppen zu vollziehen. Auch eine individuelle persönliche Auseinandersetzung mit den Dimensionen kann als hilfreiche Orientierung für den eigenen
Professionalisierungsprozess herangezogen werden.
Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland im Demokratieindex der Economist Intelli- gence Unit (vgl. Kekic 2007) als vollständige und stabile Demokratie geführt wird, (vgl. The Economist 2022) zeigen sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren doch auch nicht zu unterschätzende demokratiegefährdende und/oder demokratiefeindliche Tendenzen (vgl. Zick/Küpper 2021). Diese lassen sich z.B. am Phänomen der Politikverdrossenheit bestimmter Risikogruppen festmachen (vgl. Bertelsmann-Stiftung 2017, 2020), aber auch am Erstarken extremer politischer Gewalt (vgl. BMI 2021) sowie der Zunahme antisemitischer Straftaten (vgl. BMI 2017) bzw. der Verbreitung rassistischer Vorurteile (vgl. DeZIM 2022). Vor diesem Hintergrund wird – schon seit längerem – auch in der Sozialen Arbeit die Förderung von Demokratie als professionelle Aufgabe verstanden (vgl. Geisen u.a. 2013; Mührel/Birgmeier 2013; Köttig/Röh 2019). Gesellschaftliche Teilhabe, Inklusionsvermitt- lung und Exklusionsvermeidung sind dabei schon immer gesellschaftspolitischer Auftrag der Sozialen Arbeit, was insbesondere im professionstheoretischen Selbstverständnis der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession zum Ausdruck kommt (vgl. Staub-Bernasconi 2019).