Evangelische Hochschule Nürnberg
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Im BMBF-Verbundprojekt HAnS entwickeln und implementieren neun Hochschulen sowie drei hochschulübergreifende Einrichtungen ein intelligentes Hochschul-Assistenz-System als Open-Source-Lösung. Videobasierte Lehrmaterialien werden verschriftlicht und durch eine Indexierung Stichwortsuchen ermöglicht; geplant ist, über einen KI-Tutor automatisiert Übungsaufgaben zu generieren. Studierende sollen so in ihrem Selbststudium digital unterstützt werden. Die technische Entwicklung wird interdisziplinär – auch sozialwissenschaftlich und pädagogisch – begleitet und in einem iterativen Vorgehen evidenzbasiert entsprechend Design-Based-Research angepasst. Wissen und Wertesystem der Anwender*innen, Didaktik, Ethik, Akzeptanz und Datenschutz werden dabei im Entwicklungsprozess einbezogen.
Wirkungen im Blick - so lautete das Motto einer Transferkonferenz am Institut für Praxis- forschung und Evaluation (IPE) der Evangelischen Hochschule Nürnberg im Februar 2021 zu den Ansätzen und aktuellen Herausforderungen der Wirkungsorientierung in der Sozialen Arbeit und der Sozialwirtschaft. Es entstand ein anregender und konstruktiver Dialog auf Augenhöhe zwischen Vertreter*innen der Praxis, der Verbände und der Politik einerseits sowie Akteur*innen aus Forschung, Lehre und Sozialwissenschaften.
In den insgesamt elf Beiträgen, die Gegenstand dieses Tagungsbandes sind, wurde die große Bandbreite der inzwischen differenzierten empirisch-methodischen, praktisch-konzeptionellen sowie der strategischen und sozialpolitischen Debatten zu diesem Themenkreis deutlich.
Arbeitsvermittler*innen im Jobcenter sollen mit Arbeitsuchenden eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Der mit diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbundene Beratungsprozess beinhaltet die Chance einer kooperativen Erarbeitung von Zielen, jedoch auch die Gefahr, bestehende Machtasymmetrien zu zementieren.
Beratung im Jobcenter unterscheidet sich von anderen Beratungssituationen u. a. durch den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Dies sind rechtsverbindliche Verträge zwischen Jobcenter und Arbeitsuchenden, die das Prinzip „Fördern und Fordern“ in der aktivierenden Sozialpolitik umsetzen sollen. Eingliederungsvereinbarungen werden insbesondere kritisch diskutiert, da in ihnen die Elemente des Forderns betont und gleichzeitig die Arbeitsinteressen und Lebensbedürfnisse der Arbeitssuchenden nur partiell eingebracht werden. Ob die Eingliederungsvereinbarung eine zentrale Rolle einnimmt, um das Fordern in der Beratungssituation zu verankern, untersucht der Beitrag unter den Bedingungen eines Feldexperimentes. Darin wurden der Einsatz der Eingliederungsvereinbarung und die Möglichkeit, auf ihrer Basis zu sanktionieren, zufällig variiert. Interaktionsbeobachtungen und semistrukturierte Interviews mit Beratungspersonal und Arbeitsuchenden werden im Anschluss an die Rahmenanalyse sowie den dramaturgischen Ansatz von Erving Goffman analysiert. Der Beitrag zeigt: Ob das Beratungsgespräch eher fordernd oder unterstützend angelegt ist, wird weniger durch den Abschluss oder Nichtabschluss der Eingliederungsvereinbarung beeinflusst, sondern vielmehr durch die Rahmung des Beratungsgesprächs und das „impression management“ Arbeitsuchender.
Dieser Artikel untersucht, wie Beschäftigte in Agenturen für Arbeit zusätzliche Entscheidungsspielräume in der Arbeitsvermittlung nutzen und dabei Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik als Street-Level Bureaucrats umsetzen. Anhand der Analyse qualitativer Interviews und Gruppendiskussionen mit Vermittlungsfachkräften rekonstruieren wir, dass Vermittlungsfachkräfte ihre Entscheidungsspielräume einsetzen, um Individualität und Vertrauen in der Beziehung mit Arbeitsuchenden zu befördern. Wir argumentieren, dass die Nutzung der Entscheidungsspielräume nicht allein von Ambiguitäten politischer oder organisationaler Vorgaben geprägt ist: Sich wandelnde Organisationsziele, die Erweiterung von Entscheidungsspielräumen der Vermittlungsfachkräfte sowie die Situation am Arbeitsmarkt, so unsere Schlussfolgerung, befördern eine Ausrichtung auf eine nachhaltige Arbeitsvermittlung.
Beschäftigte der Sozialen Arbeit, Gesundheit und Pflege stehen vor Chancen und gleichzeitig Risiken des digitalen Wandels. Technologien in diesen personenbezogenen sozialen Dienstleistungen bringen spezielle Spannungsfelder mit sich, wie etwa soziale Teilhabe und auch Spaltung. Um die Chancen für die Sozialwirtschaft fruchtbar zu machen, sollten daher Beschäftigte wie Adressat*innen systematisch in die Technik-Entwicklungen einbezogen werden, um sowohl Professionskriterien als auch ethischen Implikationen den nötigen Stellenwert zu geben. Diesen Ideen widmet sich der Beitrag und führt inhaltlich in den vorliegenden Band ein.
In der Eingliederungsvereinbarung müssen Vermittlungsfach-kräfte den Grundsatz „Fördern und Fordern“ konkretisieren, indem sie dort Leistungen des Jobcenters und Pflichten der Arbeitsuchenden festhalten. Die schriftliche Form dient aus ihrer Sicht vor allem der Dokumentation und der Transparenz.
Dabei nehmen Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutsch-kenntnissen schwer verständlich.
Arbeitsuchende bewerten ihr Jobcenter besser, wenn es aus ihrer Sicht die festgelegten Leistungen umsetzt. Gleiches gilt, wenn sie dort eine feste Ansprechperson haben und ausführliche Gespräche zu ihrer Situation führen können.
Auch Vermittlungsfachkräfte halten Beratungsgespräche für wichtig, um Vertrauen aufzubauen und die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zu schaffen. Dabei spielt die Eingliederungsvereinbarung eine eher nachgeordnete Rolle.
In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll.
Wie ändert sich die Berufspraxis in der Sozialen Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung bereits heute durch den digitalen Wandel? Welche Chancen und Risiken für die Profession, die sozialen Teilhabemöglichkeiten und welche ethischen Implikationen beinhalten diese Neuerungen? Diese Fragen untersuchte eine Konferenz an der Evangelischen Hochschule Nürnberg.