Evangelische Hochschule Nürnberg
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Jugendliche in Maßnahmen der stationären Jugendhilfe erreichen im Vergleich zu ihren Altersgenossen geringere Schulabschlüsse und orientieren ihre Berufswahl eher an mittleren bzw. niedrigen Berufsqualifikationen. Der Beitrag untersucht basierend auf einer qualitativen Interviewstudie (N = 5) die Rolle der (sozial)pädagogischen Fachkräfte als „signifikant Andere“ im Hinblick auf deren Bildungsaspirationen. Hierbei wird deutlich, dass die Befragten eher defensive Überzeugungen äußern, denen zufolge schulischer Bildungserfolg der „children in care“ als „viel zu weit weg“ wahrgenommen und kaum für möglich gehalten wird. Abschließend wird betont, dass solche Überzeugungen ein bildungstheoretisch begründetes Verständnis der stationären Jugendhilfe als Ort der Transformation (Koller) im Modus
der Horizontüberschreitung (Tenorth) unterlaufen.
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit dem soziologischen Phänomen der „Systemsprenger“, das in der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten Jahren an Relevanz gewonnen hat und durch den medialen Einfluss auch gesellschaftliche Bedeutung erlangte.
Der Bachelorarbeit wurde die Forschungsfrage zu Grunde gelegt, ob es einen progressiveren Umgang mit systemprüfenden Heranwachsenden im System der Kinder- und Jugendhilfe benötigt. Um eine kritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen und sozialpädagogische Interventionsmöglichkeiten zu evaluieren, wurden leitfadengestützte Expert:inneninterviews mit Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe geführt. Anhand der Kategorisierung, Auswertung und Interpretation der Interviews konnten Ergebnisse generiert werden, die der Beantwortung der Forschungsfrage dienlich waren. Des weiteren wurden anhand der literarischen Fundierung im Theorieteil der wissenschaftlichen Arbeit inhaltliche Aspekte repräsentiert und in ihrer Relevanz für die vorliegende Thematik dargelegt. Anhand der erlangten Erkenntnisse aus den durchgeführten Expert:inneninterviews und der literarischen Fundierung konnte konkludiert werden, dass der Umgang mit systemprüfenden Kindern und Jugendlichen hinsichtlich seiner Aktualität und Angemessenheit reformbedürftig ist. Basierend auf den Kenntnissen, die im Rahmen der Bachelorarbeit gewonnen werden konnten, bedeutet dies, dass es neue Konzepte, progressivere Methoden und diverse Interventionsmaßnahmen zur Betreuung von Heranwachsenden mit systemprüfendem Verhalten benötigt.
10 Jahre Istanbul Konvention
(2021)
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu untersuchen, wie erfolgreich das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul Konvention, in Deutschland bisher umgesetzt wurde.
Der Fokus wurde dabei auf acht ausgewählte Artikel der Konvention gelegt. Diese wurden darauf analysiert, wie gut sie in Deutschland bisher umgesetzt und implementiert worden sind und was es für Herausforderungen zu beachten gibt.
Die Analyse offenbart, dass die Umsetzung des Übereinkommens aktuell in Deutschland noch ausbaufähig ist. Es existieren zwar schon viele Grundlagen, aber diese müssen weiter ausgebaut werden, um den Anforderungen der Konvention zu entsprechen. Vor allem die Finanzierung und die Zusammenarbeit von den verschiedenen wichtigen Akteur*innen haben sich dabei als problematisch herausgestellt.
Durch diese Untersuchung hat sich gezeigt, dass Deutschland schon erste Schritte gemacht hat, um die langfristig erfolgreiche Umsetzung der Konvention anzugehen.
Um die Konvention angemessen umzusetzen, müssen aber noch weitere Maßnahmen ergriffen werden und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu einem Hauptthema der Gleichstellungspolitik gemacht werden.
Abschied vom Kinderwunsch
(2021)
Der Abschied vom Kinderwunsch ist eine große Herausforderung für Paare und Einzelpersonen. Daher ist es ein beratungsrelevantes Thema für mehrere Bereiche der Sozialen Arbeit.
In der vorliegenden Arbeit wurde sich auf den dem Bereich der Beratung im Konzept Familienplanung beschränkt. Allerdings können die Erkenntnisse der systematischen Literaturrecherche und des entwickelten Konzeptes auch für Fachkräfte aus dem Bereich der Vermittlung und Betreuung von Pflegefamilien sowie aus der Adoptionsvermittlung von Bedeutung sein.
(S. 41)
Diese Arbeit beginnt im ersten Teil mit einem literaturbezogenen Überblick über die Entstehung und Zweckmäßigkeit von Emotionen. Dabei wird sowohl auf biologische, neurobiologische und kognitive Aspekte eingegangen als auch Emotionen im kulturellen Kontext betrachtet. Dies dient der Grundlage zur theoretischen Einführung der Emotion Angst und ihrer Hintergründe. Anschließend wird Angst im Kontext psychopathologischer Krankheiten betrachtet. Dabei werden verschiedene Angststörungen, die dazugehörige Epidemiologie sowie mögliche Behandlungsmethoden, mit Einbezug verschiedener Therapiemodelle, Selbsthilfemöglichkeiten und Medikamentenbehandlung, dieser Störungsbilder vorgestellt. Des Weiteren werden Unterstützungsangebote seitens der Sozialen Arbeit aufgezeigt und die Einsatzmöglichkeit von digitalen Medien beschrieben.
Im zweiten Teil der Arbeit, welcher den Forschungsteil darstellt, wird die Forschungsfrage: Welche Hilfen haben sich aufgrund von Praxiserfahrungen am besten zur Behandlung einer Angststörung bewährt? mit Hilfe eines qualitativen Leitfadeninterviews beantwortet. Das geführte Interview wird anhand der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet. Dabei findet eine induktive Kategorienbildung statt. Inhaltlich gliedert sich das Kategoriensystem in folgende Bereiche: Erkrankung, Therapieerfahrungen und Ansatzpunkte. In der abschließenden Diskussion werden Handlungsempfehlungen generiert und daraus weitere mögliche Projekte aufgezeigt.
Schlüsselwörter: Angstkrankheiten, Angststörungen, Unterstützung, Soziale Arbeit
Hintergrund: Die Zahl Pflegebedürftiger in Deutschland steigt, während schon jetzt von einem Fachkräftemangel im Bereich der Pflege die Rede ist. Um Personalengpässen entgegenzuwirken wird vermehrt auf die Strategie des Anwerbens von Pflegefachpersonen aus dem Ausland gesetzt. Doch trotz steigender Zahlen ausländischer Pflegefachpersonen in der beruflichen Pflege in Deutschland gestaltet sich eine berufliche Integration dieser nicht ohne Herausforderungen. Die Thematik des unterschiedlichen Pflegeverständnisses von migrierten und in Deutschland etablierten Pflegefachpersonen als Herausforderung für die berufliche Integration wird in dieser Arbeit beleuchtet.
Zielsetzung: Hierzu wird das Pflegeverständnis der migrierten sowie der in Deutschland etablierten Pflegefachpersonen herausgearbeitet. Dies soll der Identifizierung diesbezüglicher Differenzen zwischen den Betroffenen dienen. Eine erfolgreiche berufliche Integration der migrierten Pflegefachpersonen in Deutschland soll aufgrund eines unterschiedlichen Pflegeverständnisses so nicht gefährdet werden.
Vorgehen: Das Pflegeverständnis in Deutschland wird im Verlauf auf Grundlage der Qualifikation sowie der Aufgaben und Kompetenzen herausgearbeitet und in den internationalen Vergleich gesetzt. Zudem erfolgt eine Erweiterung um Aspekte, welche ebenfalls Einfluss auf das jeweilige Pflegeverständnis nehmen. Die Durchführung einer empirischen Untersuchung ergänzt die Darstellung mit weiteren Erkenntnissen hinsichtlich des unterschiedlichen Pflegeverständnisses der beteiligten Pflegefachpersonen. Anhand theoretischer Grundlagen sowie der gewonnenen Ergebnisse wird anschließend auf die berufliche Integration der migrierten Pflegefachpersonen in Deutschland eingegangen und Handlungsmaßnahmen hierzu erstellt.
Ergebnisse: Als zentrale Ergebnisse sind Differenzen hinsichtlich des Pflegeprozesses mit dessen Tätigkeiten und der hierfür notwendigen Kompetenzen in Bezug auf die Grund- und Behandlungspflege zu nennen. Der Pflegeprozess als Kern der beruflichen Pflege in Deutschland muss migrierten Pflegefachpersonen nicht immer geläufig sein. Zudem verfügen Pflegefachpersonen im Ausland über eine erweiterte Handlungsautonomie, was den Tätigkeits- und Kompetenzbereich der beruflich Pflegenden zu Deutschland unterscheidet. Diese Differenzen und die damit einhergehende unterschiedliche Ausrichtung beruflicher Pflege in Richtung „Caring“ (Deutschland) oder „Nursing“ (Ausland) machen eine erfolgreiche berufliche Integration von migrierten Pflegefachpersonen in Deutschland zur Herausforderung.
Fazit: Um eine erfolgreiche berufliche Integration migrierter Pflegefachpersonen zu erzielen ist es notwendig sowohl das Pflegefachpersonal aus dem Ausland als auch das Pflegefachpersonal in Deutschland im Vorfeld über Unterschiede, welche das Pflegeverständnis betreffen ausreichend zu informieren und zu sensibilisieren. Eine aktive Auseinandersetzung mit diesen Unterschieden ist notwendig, um ein Bewusstsein und Akzeptanz dafür bei den Beteiligten zu schaffen.
Dieser Artikel untersucht, wie Beschäftigte in Agenturen für Arbeit zusätzliche Entscheidungsspielräume in der Arbeitsvermittlung nutzen und dabei Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik als Street-Level Bureaucrats umsetzen. Anhand der Analyse qualitativer Interviews und Gruppendiskussionen mit Vermittlungsfachkräften rekonstruieren wir, dass Vermittlungsfachkräfte ihre Entscheidungsspielräume einsetzen, um Individualität und Vertrauen in der Beziehung mit Arbeitsuchenden zu befördern. Wir argumentieren, dass die Nutzung der Entscheidungsspielräume nicht allein von Ambiguitäten politischer oder organisationaler Vorgaben geprägt ist: Sich wandelnde Organisationsziele, die Erweiterung von Entscheidungsspielräumen der Vermittlungsfachkräfte sowie die Situation am Arbeitsmarkt, so unsere Schlussfolgerung, befördern eine Ausrichtung auf eine nachhaltige Arbeitsvermittlung.
Ziel dieser Arbeit ist es zu klären, inwiefern sich armutsbedingte Ungleichheiten im Bildungssystem zeigen und wie sich diese innerhalb der verschiedenen Bildungsphasen
auswirken. Zudem wird erläutert, wie institutionelle Diskriminierungen und armutsbedingte Stereotypen innerhalb des Bildungssystem zur Reproduktion von Armut beitragen und diskutiert, wie dem entgegengewirkt werden kann.
Um diese Fragen zu beantworten, wurden verschiedene Studien und Berichte ausgewertet und in Zusammenhang gesetzt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich Armut in diskriminierender Art und Weise auf die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen auswirken.
Die Einflüsse der Armut zeigen sich in allen Bildungsetappen und wirken sich nachhaltig auf die Lebenschancen der Heranwachsenden aus.
Die Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen im Bildungssystem tragen entscheidend zur Reproduktion von Armut bei. Kinder erhalten aufgrund ihrer sozialen Herkunft unterschiedliche Chancen ihr Leben zu gestalten. Diese Ungleichheiten nehmen Einfluss auf die verschie-densten Lebensbereiche. Aber besonders im Bildungsbereich werden die Weichen für den weiteren Lebensverlauf der Kinder und Jugendlichen gestellt.
Das Bildungsniveau steht in engen Zusammenhang mit der sozialen Lage in der Menschen. Das macht deutlich, dass der Bildungsweg entscheidend für die Lebenschancen der Heranwachsenden ist. Besonders der Übergang zwischen der Primär- und Sekundarstufe I prägt den weiteren Bildungsverlauf nachhaltig. Speziell hier sind die Auswirkungen des sozio-ökonomischen Status zu beobachten.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass es Veränderungen braucht. Besonders auf sozial- und bildungspolitischer Ebene muss und kann sehr viel getan werden, um soziale Ungleichheiten zu minimieren und die Chancengleichheit herzustellen
In der vorliegenden Master-Thesis beschäftigt sich der Autor mit dem Menschenrecht auf Bildung (MRaB). Mit dem Fokus auf Deutschland wird der Frage nach möglichen Hindernissen auf dem Weg zu einem MRaB für alle nachgegangen. Dabei handelt es sich explizit um keine ausschließlich juristische Arbeit. Vielmehr werden verschiedene – u.a. soziologische, politische, gesellschaftliche und rechtliche – Perspektiven eingenommen. Ausgehend von einer bereits sehr breiten und tiefen Forschungslandschaft zu der Bildungsthematik erfolgt eine starke Orientierung an der – noch etwas weniger stark beleuchteten – menschenrechtlichen Perspektive.
Aus diesem Grund liegt der erste Schwerpunkt auf einer zweigleisigen Vorstellung des MRaB. Eingangs steht die Entstehung und Verankerung des MRaB im Vordergrund, bevor eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den wesentlichen Erklärungen und anderen rechtlichen Festschreibungen erfolgt. Dem ersten Gleisstrang folgend, wird zunächst die Geschichte der Menschenrechtsentwicklung skizziert. Als Ergebnis steht dabei die hier verkürzte Definition für Menschenrechte als universelle Individualrechte, die bedingungslos jedem allein schon aufgrund seines Menschseins zustehen. Darauf aufbauend wird der Blick auf das MRaB und dessen völkerrechtliche Verankerung gelegt. Hier wird dem Pfad von der Ebene der Vereinten Nationen (VN) über das – im vorliegenden Fall einschlägige – regionale Menschenrechtsschutzsystem der Europäischen Union mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hin zu dem Hineinwirken in nationales – in diesem Fall deutsches – Recht gefolgt.
Anschließend werden die aktuellen Regelungen zur Umsetzung und Kontrolle der Menschen-rechte im Allgemeinen und des MRaB im Speziellen einer näheren Betrachtung unterzogen. Daran schließt sich die inhaltliche Vorstellung des MRaB mit einer konkreten Auseinander-setzung mit den wesentlichen Rechtsvorschriften an.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen und abschließend für den ersten Schwerpunkt werden mit dem „MRaB als Mittel zum Zweck“ und dem „MRaB als Selbstzweck“ zwei Wesenskerne des MRaB herausgearbeitet und beschrieben.
Als zweiter Schwerpunkt folgt die Vorstellung der derzeitigen Lage bei der Umsetzung des MRaB in Deutschland. Dabei wird eine Konzentration auf die Bildungschancen und deren Verteilung vorgenommen. Mit einigen prägnanten Beispielen erfolgt dazu eine kurze Skizzierung des „problematischen“ Status Quo.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen werden einige Erklärungsversuche zur Herausarbeitung möglicher Hindernisse auf dem Weg zu einem MRaB für alle in Deutschland unternommen.
Diese Ansätze folgen jeweils einer spezifischen – u.a. politischen, soziologischen oder rechtlichen – Perspektive. Dabei wird zunächst jeweils ein problematischer Aspekt näher beleuchtet und dann schließlich in einer These zusammengefasst. Exemplarisch sei hier die Vermutung genannt, dass einige Gruppen – auch auf VN-Ebene – eine deutlich schlechtere politische Lobby haben als andere.
Anschließend werden einige dieser Thesen diskutiert und Verbindungslinien zwischen diesen beschrieben. Um exemplarisch eine der dadurch gewonnen zentralen Erkenntnisse zu nennen, sei auf die Feststellung verwiesen, dass eine vollständige und gleiche Umsetzung des MRaB wohl schon aus Gründen der konkreten menschenrechtlichen Festschreibungen und darin enthaltenen Besonderheiten kaum möglich ist.
Der Autor nimmt aber nichtsdestotrotz die deutsche Politik in die Pflicht und sieht auch in diesem Feld noch großen Nachholbedarf. Zudem werden Ideen für weitere Lösungsansätze – auch unter Berücksichtigung der derzeitigen besonderen Lage durch die Corona-Pandemie –
zu den in den Thesen aufgegriffenen Problematiken andiskutiert und Ausblicke auf mögliche Forschungsperspektiven gegeben.