Evangelische Hochschule Nürnberg
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Die Wohnsituation für Menschen mit Behinderung ist ein vielfältiges Spektrum im Bereich der Behindertenarbeit. Leben Betroffene Zuhause, in Wohnstätten oder in ambulant unterstützten Wohnformen, so sollte das Ziel sein, allen Menschen ein Gefühl von Heimat und Geborgenheit zu geben.
In der Annahme, dass dieses Gefühl durch eine inklusive Wohngruppe herbeigeführt werden kann, ist es der Autorin ein Anliegen, die Bedingungen hierfür durch eine konzeptionelle Herangehensweise zu schaffen. Durch organisatorische, methodische sowie finanzielle Aspekte werden sämtliche Bereiche der Gründung einer inklusiven WG vorgegeben.
Menschen mit Behinderung sollen nicht nur durch eine räumlich veränderte Wohnsituation ihre Lebensqualität verbessern, sondern auch durch die sozialräumlichen Strukturen, welche maßgeblich für das Wohlbefinden der Menschen sind.
Mit diesem Bestreben wird eine Konzeption verfasst, welche nicht nur dem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung entsprechen soll, sondern auch den organisatorischen Anforderungen, welche solch ein Vorhaben mit sich bringt.
Die Ausarbeitung wird hierbei begleitet von verschiedenen inklusiven Ansätzen aus dem Wohnbereich, sowie den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Ein zusätzlicher Fokus dieser Arbeit soll zudem auf der Auswirkung für Menschen mit Behinderung liegen, denn es ist sowohl der Autorin als auch der Initiatorin der zu entstehenden Wohngruppe ein Anliegen, nicht nur formale Anforderungen zu erfüllen, sondern auch den Betroffenen eine innovative Idee zur Gestaltung ihrer Wohnsituation zu geben. Indem sie nicht nur per Definition innerhalb der Wohngemeinschaft Inklusion erfahren, soll vielmehr auch im subjektiven Empfinden eine Verbesserung ihrer Lebensqualität erzielt werden.
Die vorliegende Bachelorarbeit soll der Firma Lüdecke GmbH als Leitfaden für die
Umsetzung ihres Inklusionsprozesses dienen und die Bedeutung der Heilpädagogik in
diesem Zusammenhang herausarbeiten.
Um die sozialpolitischen Forderungen der Bundesregierung der vergangenen 10 Jahre in einem familiengeführten mittelständischen Unternehmen schrittweise und nachhaltig einzuführen, werden Möglichkeiten der Organisationsentwicklung aufgezeigt und Handlungsbedarfe auf Grundlage der Behindertenrechtskonvention benannt.
Neben theoretischen Grundlagen fließen auch Ergebnisse aus individuellen Befragungen von betroffenen Personen und Einrichtungen mit ein.
[Einleitung]
Viele Versuche Verhalten aufzubauen oder zu modifizieren fußen auf kognitiven Erklärungs- und Veränderungsansätzen.
Diese sind im Bereich von Menschen mit geistiger Behinderung meist nicht anwendbar und greifen nicht in emotionalen Ausnahmesituationen. Die vielfach gewählte Alternative, sich lediglich auf Konditionierungsprozesse zu konzentrieren, berücksichtigt wiederum die Bedürfnislage der betreffenden Person nicht ausreichend und wird so der Gesamtpersönlichkeit nicht gerecht. Zudem sind in der Begleitung von Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung häufig die körperlichen Beeinträchtigungen vordergründig und stehen deshalb stark im Blick der Förderung. Unter dem Druck der Dokumentations- und Nachweispflicht kann es geschehen, in erster Linie die augenscheinlichen Beeinträchtigungen in den Focus zu nehmen. Diese sind leichter festzustellen, zu „behandeln“, Erfolge einfacher zu messen und nachzuweisen. Dies kann jedoch dem Menschen nicht gerecht werden. Dass die kognitiven Möglichkeiten dieser Menschen sich höchstens auf dem Niveau eines Kleinkindes bewegen, lässt sich noch relativ leicht erkennen. Das sozio-emotionale Entwicklungsniveau, welches entscheidend für einen ganzheitlichen Ansatz ist, erschließt sich nicht so leicht. Der Wunsch und die Erfordernis ein diagnostisches Instrument zu haben, um den Menschen in seiner Gesamtheit zu verstehen und zu unterstützen, war Anlass der vorliegenden Arbeit.
Um die Bedürfnislage der Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung in Gänze zu erfassen und sie wertschätzend in ihrer Entwicklung begleiten zu können, scheint die sozio-emotionale Bedürftigkeit von besonderer Bedeutung. Diese bedingt die Einstellung zu sich selbst, der eigenen Geschichte und den Umgang mit aktuell anstehenden Herausforderungen, die der Alltag an alle Menschen, mit oder ohne Behinderung, stellt. Diese Personengruppe zeigt durch Verhaltensweisen, die für das Umfeld oft irritierend erscheinen an, dass sie den Alltagsanforderungen häufig nicht ohne Begleitung gewachsen ist. Deshalb gilt es, die Kompetenzen zu erkennen, seien sie auch noch so gering, Anforderungen anzupassen und Entwicklung durch gezielte Interventionen und ein pas-sendes Beziehungsangebot zu ermöglichen. Dazu gehört die differenzierte Erfassung der individuellen Fähigkeiten und Begleitungsbedürfnisse, welche sich aufgrund des gewählten Diagnostikverfahrens an den Grundsätzen der „Entwicklungsfreundlichen Beziehung“, abgekürzt „EfB“ (Senckel/Luxen 2017: 11), orientiert.
In der vorliegenden Arbeit soll deshalb geklärt werden, wie sich Sozio-Emotionalität entwickelt, welchen Einfluss sie auf unterschiedliche Bereiche hat, weshalb die Erfassung sozio-emotionaler Kompetenzen als Grundlage der heilpädagogischen Diagnostik und Entwicklungsförderung wichtig ist, wie und ob ein Diagnosemanual, das darauf aufbaut, im Bereich einer heilpädagogischen Förderstätte bei Menschen mit Schwerstmehrfach-behinderung angewandt werden kann. Schlussendlich bleibt zu klären, ob sich aus dessen Einsatz, Auswertung und Interpretation geeignete Schlüsse zur Entwicklungsförderung und Beziehungsgestaltung im Alltag ziehen lassen.
[Einleitung]
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und den damit verbundenen
Forderungen und Verpflichtungen strebt die Bundesrepublik Deutschland im 21.
Jahrhundert ein hohes Ziel an: Die Inklusion von Menschen mit sogenannten geistigen,
seelischen und / oder körperlichen Behinderungen.
Der Prozess der Versorgung von Menschen mit Behinderung unterlag im Laufe der
Jahrzehnte mehreren Paradigmenwechseln. Galt zum Beispiel nach dem Krieg die Devise „satt und sauber“, stießen bald Angehörige und Betroffene die Debatte nach einer Integration in die Gesellschaft an. Diese Integration wurde vor einigen Jahren wie beschrieben abgelöst von den Bemühungen um Inklusion.
Im Zuge dessen sollen große Komplexeinrichtungen aufgebrochen werden und möglichst viele Menschen in ambulanten Maßnahmen betreut und gepflegt werden.
Diese Entwicklung hat sich diese Arbeit zum Gegenstand gemacht und betrachtet gezielt nicht von “Oben“ – d.h. von Seiten der Gesetzesgeber und Leistungserbringern – sondern von „Unten“, aus der Sicht der betroffenen Personen. Methodisch wurde hierfür auf einen Fragebogen zurückgegriffen, der - auf quantitativer Basis – darstellen soll, inwiefern ambulant betreute Menschen zufrieden mit ihrer Situation sind.
Die zentrale Fragestellung ist also, ob das ambulant unterstützte Wohnen den Erwartungen der Klienten gerecht werden kann und welche Faktoren dazu förderlich
wirken.
Wie aber soll Zufriedenheit messbar sein? Dazu klärt in der Literaturanalyse ein Kapitel detailliert, was Zufriedenheit im Kontext der Befragung bedeutet. Diese Indikatoren von Zufriedenheit werden später direkt bei den betroffenen Personen mithilfe des Fragebogens abgefragt. Des Weiteren werden im ersten Teil zentrale konzeptionelle Überlegungen der ambulanten Betreuung beleuchtet, sowie festgestellt, inwiefern der Heilpädagoge eine Berechtigung im ambulanten Bereich besitzt, oder warum er sogar dringend gebraucht wird.
Alle befragten Personen werden von dem gleichen Leistungserbringer betreut: Dem
„Ambulant unterstütztem Wohnen“ (AuW) in Nürnberg der Rummelsberger Diakonie.
Dadurch bot sich die Möglichkeit, zusammen mit einer möglichen Zufriedenheit in der
ambulanten Betreuungssituation, gleichzeitig auch eine Evaluation der Arbeit dieses
einzelnen Leistungserbringers durchzuführen.
Anschließend wird das Konzept des Messinstrumentes, eines quantitativen Fragebogens mit qualitativen Inhalten, vorgestellt und erklärt, um im darauffolgenden Kapitel die Ergebnisse zu beleuchten.
Im nächsten Teil werden dann die Thesen unter den Blickwinkeln der Ergebnisse
betrachtet und geklärt, in welchem Umfang diese durch die Untersuchung verifiziert
werden.
Im Fazit werden noch einmal die Untersuchung beleuchtet und kritisch hinterfragt, sowie die Rolle des Heilpädagogen in der Entwicklung der ambulanten Betreuung der nächsten Jahre betrachtet.