Evangelische Hochschule Nürnberg
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Die Grundlage einer funktionierenden Kita sollte ein wertschätzendes, einfühlsames und den Bedürfnissen des Kindes gegenüberstehendes Team sein, das die individuelle Entwicklung jedes einzelnen Kindes im Blick und Freude an der Arbeit in der Gruppe hat. In ganz Deutschland fehlen Fachkräfte für eine kindgerechte Betreuung. Doch was braucht es, um diese Grundlage zu schaffen?
Die "Reckahner Reflexionen" formulieren Leitlinien im pädagogischen Handeln, die Fachkräfte in der Analyse konkreter Situationen unterstützen. Es wird zwischen unzulässigen und zulässigen ethischen Handlungen unterschieden, die aus den jeweiligen Beobachtungen abgeleitet wurden.
Folgender Artikel möchte den Fokus auf das Verhalten von Fachkräften im Umgang mit einem kleinen Jungen legen, wie es in der Praxis oft unreflektiert geschehen kann. Nach einem einführenden Fallbeispiel, wird anhand der "Reckahner Reflexionen" die pädagogische Beziehung analysiert, seelische Verletzungen und Kinderrechte betrachtet und auf Präventionsmaßnahmen eingegangen.
Seit Beginn der sogenannten Corona-Krise diskutieren sowohl die Soziologie wie auch die Ethik sehr intensiv über Themen (gesellschaftlicher Zusammenhalt, Ungleichheit, Gerechtigkeit), die an entscheidenden Stellen nur mittelbar mit der Krise selbst zu tun haben, die jedoch in dieser, wie unter einem Brennglas, in verschärfter Form zutage treten. Aus unserer Perspektive spricht vieles dafür, diese Brennglassituation auch dahingehend zu nutzen, sich mit diesen über das Aktuelle hinausweisenden Themen intensiv auseinanderzusetzen. Gleichzeitig, und dies stellt den direktesten Anlass für das Folgende dar, haben wir diese Auseinandersetzung als ein Ge-spräch, als einen Dialog zwischen Ethik, Theologie und Soziologie angelegt, der, ausgehend von einer auf die aktuelle Situation bezogenen Diagnose, versucht, disziplinübergreifende Gemein-samkeiten wie auch disziplinspezifische Unterschiede auszuloten, um die Grenzen des eigenen Soziolekts (Zima) zu überschreiten und im Rahmen einer dialogischen Situation eine belastbare gemeinsame Perspektive zu entwickeln. Vielleicht lässt sich die Situation der Pandemie auch als eine Grenzsituation im Jasper‘schen Sinne verstehen, in der „nichts Festes da ist, kein unbe-zweifelbares Absolutes, kein Halt, der jeder Erfahrung und jedem Denken standhielte“ (Jaspers 1922, S. 229). Warum möglicherweise kein Halt da ist – und was stattdessen vorherrscht –, darauf bieten Soziologie, Theologie und Ethik sicherlich unterschiedliche aber, so denken wir, kommensurable Antworten.
Ausgehend von der dialektischen Verschränkung der Diskurse um Inklusion und Raum wird das von Jürgen Habermas als konstitutiv für das Inklusionsparadigma postulierte Theorem der „Einbeziehung des Anderen“ als Herausforderung für die räumliche Organisation und Strukturierung von Bildungslandschaften beschrieben. Insofern schärft der folgende Beitrag den Blick für die „utopischen Überschüsse“ der Produktion und Aneignung inklusiver und heterogenitätssensibler Bildungsräume.
Im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) wird die Norm formuliert, dass die Jugendarbeit bzw. die Jugendverbände „nicht irgendeine Partizipation“ (Sturzenhecker 2014: 225 f.) ermöglichen sollen, sondern eine Beteiligung, die bewusst auf die Übernahme von Verantwortung für sich und andere zielt. Während die Rolle der Jugendverbände als demokratiebildende und -stabilisierende Akteure theoretisch hinreichend reflektiert und konzeptionell fest in den Leitbildern und Programmatiken verankert ist, ist das Wissen über die Realität demokratischer Prozesse in der Jugendverbandsarbeit und deren Bedeutung für die politische Mündigkeit junger Menschen vergleichsweise überschaubar.
Diesbezügliche Studien fokussieren entweder auf die tatsächliche demokratische Organisationsstruktur (vgl. Riekmann 2012) oder thematisieren die positive Wirkung der Jugendverbandsarbeit im Hinblick auf außerverbandliche politische Aktivität (vgl. Landesjugendring Nordrhein-Westfalen 2010: 31). Argumentiert wird dabei häufig aus der Perspektive der Erwachsenen(organisation), die Sichtweise der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bleibt dagegen in der Regel unberücksichtigt. Angesichts der viel zitierten Krise der Demokratie sind die Erfahrungen mit demokratischen Entscheidungs- und Teilhabeprozessen im Jugendverband aber sowohl für die jungen Menschen als den zukünftigen demokratischen Akteuren als auch für die Zukunft der Demokratie als Staatsform selbst von entscheidender Bedeutung (vgl. Bergsdorf 2017). Es stellt sich daher die Frage, ob der durch die Jugendverbände selbst behauptete Anspruch, „Werkstätten der Demokratie“ (Deutscher Bundesjugendring 2004) zu sein, der Realität gerecht wird (vgl. Sturzenhecker 2014).
Auch wenn die Bundesrepublik Deutschland im Demokratieindex der Economist Intelli- gence Unit (vgl. Kekic 2007) als vollständige und stabile Demokratie geführt wird, (vgl. The Economist 2022) zeigen sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren doch auch nicht zu unterschätzende demokratiegefährdende und/oder demokratiefeindliche Tendenzen (vgl. Zick/Küpper 2021). Diese lassen sich z.B. am Phänomen der Politikverdrossenheit bestimmter Risikogruppen festmachen (vgl. Bertelsmann-Stiftung 2017, 2020), aber auch am Erstarken extremer politischer Gewalt (vgl. BMI 2021) sowie der Zunahme antisemitischer Straftaten (vgl. BMI 2017) bzw. der Verbreitung rassistischer Vorurteile (vgl. DeZIM 2022). Vor diesem Hintergrund wird – schon seit längerem – auch in der Sozialen Arbeit die Förderung von Demokratie als professionelle Aufgabe verstanden (vgl. Geisen u.a. 2013; Mührel/Birgmeier 2013; Köttig/Röh 2019). Gesellschaftliche Teilhabe, Inklusionsvermitt- lung und Exklusionsvermeidung sind dabei schon immer gesellschaftspolitischer Auftrag der Sozialen Arbeit, was insbesondere im professionstheoretischen Selbstverständnis der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession zum Ausdruck kommt (vgl. Staub-Bernasconi 2019).
Bildung als Selbstbildung
(2020)
Die Institution Hochschule unterliegt starken Veränderungen: Politische und gesellschaftliche Anforderungen an die Studierenden werden höher, damit sie eine lebenswerte Zukunft mitgestalten können.
Im Jahr 2015 hat die Weltgemeinschaft die Agenda 2030 verabschiedet. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung mit ihren 169 Unterzielen sind das Kernstück der Agenda 2030. Die Sustainable Development Goals (SDGs) sollen bis 2030 global und von allen UNO-Mitgliedstaaten erreicht werden, um die drängenden Herausforderungen der Welt gemeinsam zu lösen. Dies umfasst ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungsaspekte. Die Studierenden benötigen daher zukunftsgerechte Schlüsselqualifikationen wie beispielsweise Selbstständigkeit, Flexibilität und Kommunikationsfähigkeit, um den zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen in einer Welt, in der Gewissheit nicht gewiss ist, gerecht zu werden. Welche Konsequenzen dies für die Lehre hat, soll der folgende Beitrag aufzeigen.
Grundlage folgender Ausführungen bilden aktuelle Forschungen zum Thema der Kooperation von Schulen und Praxisstätten in der Ausbildung frühpädagogischer Fachkräfte, der Kompetenzorientierung in ihrer Qualifizierung sowie die Grundlagen für kompetenzorientierte Weiterbildung von Mentorinnen am Lernort Praxis.
In den nächsten Jahren wird es für Organisationen in der Sozialen Arbeit und Sozialwirtschaft immer wichtiger werden, mit Daten systematisch umzugehen. Zum einen ergibt sich hieraus ein Mehrwert für die fachliche Arbeit, gerade wenn auch fachliche Daten durch Evaluation und ein wirkungsorientiertes Monitoring erhoben werden, zum anderen kann man aber mit der systematischen Auswertung von Daten auch darstellen, wieso es einen Bedarf für Angebote und Leistungen gibt. Daher sollten die verschiedenen Organisationen, sowohl die Leistungs-erbringer als auch die Leistungsträger, Ministerien und Kommunen, die Chance nutzen und ihren ‚Datenschatz‘ heben. In dem vorgestellten Beitrag wurde aufgezeigt, wie ein Vorgehen in der Praxis aussehen kann und welche Ebenen und Bereiche dabei in den Blick genommen werden müssen. Um langfristig eine Data Governance aufzubauen, wird ein längerfristiger Prozess nötig sein. Mit konkreten Pilotprojekten und Datenworkshops kann aber ein einfacher Einstieg in einen solchen Prozess gefunden werden. Zudem eignet sich ein solches Vorgehen, um den Mehrwert eines dateninformierten Handelns gegenüber den Mitarbeitenden darzustellen und diese im Prozess zu beteiligen.
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist eine umfangreiche und lebhafte Debatte über die Möglichkeiten der Erfassung von Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entstanden. Mit der Veröffentlichung von Eckpunkten zu diesem Thema durch den Deutschen Verein wurde versucht, diese Diskussion zu bündeln. Da die Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Wirkungskontrolle und auch die Überprüfung der Wirksamkeit von Leistungen durch die Bundesländer erfolgt, wird dort aktuell in den Verhandlungen der Rahmenverträge festgehalten, wie zukünftig mit diesem Thema umgegangen werden soll. Schon jetzt ist absehbar, dass die Regelungen sehr unterschiedlich sein werden und zum Teil auch Wirkung und Wirksamkeit im eigentlichen Sinne nicht wirklich in den Blick nehmen. Insofern erscheint es sinnvoll, wie Tornow in einem Beitrag im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins fordert, nun zügig von den Diskussionen in die konkrete Umsetzung in der Praxis zu kommen. Dieser Beitrag will dazu Vorschläge unterbreiten. Zuvor werden noch einige begriffliche und konzeptionelle Aspekte geklärt, da diese Auswirkungen auf die praktische Umsetzung haben.
In diesem Beitrag wird der am Institut für Praxisforschung und Evaluation der Evangelischen Hochschule Nürnberg entwickelte ‚Wirkungsradar‘ vorgestellt, eine Toolbox für eine differenzierte Analyse und Messung von Wirkungen sozialer Dienstleistungen. Der Ansatz stellt ein alltagstaugliches Verfahren vor, das einen differenzierten Umgang mit dem Begriff Wirkung fordert. Bei der Umsetzung werden methodische Mindestanforderungen definiert, um eine belastbare, qualitativ hochwertige Analyse überhaupt durchführen zu können. Dazu werden sowohl Verfahren der Black-Box-Messung wie auch der White-Box-Evaluation einbezogen. Zentral im Verfahren ist ein stufenweises Vorgehen, das eine fachliche Perspektive im Rahmen der Wirkungsanalyse und das Konzept der Realistic Evaluation als Kerngedanke zugrunde legt.
Im ersten Abschnitt des Beitrages wird eine Bestimmung und Abgrenzung des Begriffs ‚Wirkung‘ vorgenommen. Danach wird Wirkungsorientierung in der Sozialen Arbeit als Thema diskutiert, bevor im vierten Abschnitt der 'Wirkungsradar' detailliert dargestellt wird. Zum Abschluss werden die Grenzen von Wirkungsanalysen diskutiert, um nochmals aufzuzeigen, warum ein differenzierter Umgang mit dem Begriff nötig ist.