Evangelische Hochschule Nürnberg
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Hintergrund: Technische Assistenzsysteme werden zunehmend als Lösungsansatz diskutiert, um die gesundheitliche Versorgung älterer Menschen zu unterstützen und die Autonomie im Alter möglichst lange aufrecht zu erhalten. Auch Telepräsenzsysteme (TPS) werden im Zuge dessen im Rahmen von Pflegetätigkeiten eingesetzt. Ziel: Die Studie verfolgt das Ziel, zu beschreiben, inwiefern Pflegekräfte TPS für den Einsatz in der ambulanten Pflege als geeignet einschätzen. Methode: In Fokusgruppen (n = 4) in Sachsen-Anhalt wurde im Anschluss an eine Vorstellung eines TPS über Einsatzmöglichkeiten, Probleme und Potenziale in Bezug zur Einsatzfähigkeit in der ambulanten Pflege diskutiert. Die Datenauswertung erfolgte mittels der Dokumentarischen Methode nach Bohnsack, Nentwig-Gesemann & Nohl (2007). Ergebnisse: Das vorgestellte TPS wurde für die praktische Anwendung im ambulanten Bereich aufgrund fehlender Technikkompetenzen aller Beteiligten, nicht ausreichender Funktionalität des Geräts sowie ethischen und Finanzierungsfragen als eher ungeeignet eingeschätzt. Die Möglichkeit, den Kontakt zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen durch das Gerät zu intensivieren, wird als äußerst positiv erachtet. Weitere Einsatzoptionen könnten die schnelle Kontaktaufnahme in Notfallsituationen oder die Betreuung der Medikamenteneinnahme sein. Schlussfolgerung: TPS sind für den Einsatz in der ambulanten Pflege nicht ausgereift. Zur Entfaltung ihres Potenzials wäre die frühzeitige Einbindung von Pflegekräften bei der Entwicklung von Pflegetechnologien entscheidend. Der Erwerb von Technikkompetenzen bereits in der Pflegeausbildung würde Pflegekräften dabei helfen, an diesem Entwicklungsprozess teilzunehmen.
Mit den landesrechtlichen Empfehlungen in Berlin und Bremen, der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Weiterbildung Notfallpflege (WBNP) sowie dem Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Notfallversorgung ist die Weiterentwicklung der Notfallpflege entscheidend gestärkt worden. Laut G‑BA-Gutachten wird gefordert, dass mindestens eine Fachpflegekraft pro Notaufnahme mit der Weiterbildung Notfallpflege im Bedarfsfall zur Verfügung stehen muss, sobald die jeweilige Qualifikation in dem Bundesland angeboten wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich die WBNP in Deutschland etabliert hat.
Zur Ausübung einer pflegerischen Rolle als Pflegeexpertin APN braucht es neben langjähriger Berufserfahrung wissenschaftlich erweiterte Kompetenzen auf Masterniveau. Eine von ANP-Studierenden initiierte und durch eine Hochschule begleitete Implementierung einer erweiterten und vertieften Pflegepraxis schafft Verständnis und Wissen unter den Entscheidern. Die Orientierung an einem festen Bezugsrahmen zur ANP-Rollentwicklung, wie dem PEPPA Framework, unterstützt einen zielführenden Implementierungsprozess und schafft Akzeptanz im interdisziplinären Team. Fehlende rechtliche Rahmenbedingungen und Rollenvorbilder sowie begrenzte Berufserfahrung können bei einer ANP-Implementierung jedoch hinderlich sein.
Die neuen pflegefachlichen und pflegepädagogischen Standards der generalistischen Rahmenlehrpläne fordern Lehrende bei der curricularen Ausgestaltung heraus. An ausgewählten Narrativen werden dadurch entstehende curriculare Verhinderungsmuster skizziert. Gleichzeitig lässt sich aus diesen Mustern heraus eine erfahrungsbasierte Anregung zur gemeinsamen curricularen Haltungsarbeit von Lehrenden formulieren.
Die generalistischen Rahmenpläne fordern Lehrende und Anleitende dazu auf, Lernsituationen zu entwickeln, in denen Auszubildende emotionale Erlebnisse aus der Pflegepraxis reflexiv bearbeiten. Basierend auf empirischen Ergebnissen wird ein Konzept vorgestellt, das in sechs Lerneinheiten exemplarische Gestaltungsmöglichkeiten subjektiv bedeutsamer Lernprozesse aufzeigt, damit Erlebnisse zu Erfahrungen werden.
Die generalistische Pflegeausbildung löst bei vielen Altenpfleger*innen sowie Gesundheits- und (Kinder)Krankenpfleger*innen emotionalen Widerstand aus, weil sie mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten in ihrem Pflegehandeln wahrnehmen und den Verlust ihrer Berufsidentität befürchten. Zunächst werden nach der Problematisierung der ablehnenden Haltung Pflegender mögliche Folgen für die berufliche Identitätsfindung Auszubildender herausgearbeitet sowie der Bezug zum ICN-Ethikkodex für Pflegende und somit zu einer menschenwürdigen Pflege hergestellt. Diesem Beitrag liegt die Annahme zugrunde, dass pflegerische Arbeit einen gemeinsamen Kern hat, über den Auszubildende ein gemeinsames Pflegeverständnis entwickeln können, um folglich als „Generalist*innen“ generationen- und settingübergreifend paritätisch zusammenzuarbeiten. Ausgehend von empirischen Untersuchungsergebnissen zu emotionalen Herausforderungen Auszubildender wird dann ein persönlichkeitsstärkendes Praxisbegleitungskonzept vorgestellt, mit dem Auszubildende durch die gemeinsame Arbeit an emotional belastenden Themen identitätsprägende Verständnis- und Solidaritätserfahrungen sammeln können.