Evangelische Hochschule Nürnberg
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Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist eine umfangreiche und lebhafte Debatte über die Möglichkeiten der Erfassung von Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entstanden. Mit der Veröffentlichung von Eckpunkten zu diesem Thema durch den Deutschen Verein wurde versucht, diese Diskussion zu bündeln. Da die Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Wirkungskontrolle und auch die Überprüfung der Wirksamkeit von Leistungen durch die Bundesländer erfolgt, wird dort aktuell in den Verhandlungen der Rahmenverträge festgehalten, wie zukünftig mit diesem Thema umgegangen werden soll. Schon jetzt ist absehbar, dass die Regelungen sehr unterschiedlich sein werden und zum Teil auch Wirkung und Wirksamkeit im eigentlichen Sinne nicht wirklich in den Blick nehmen. Insofern erscheint es sinnvoll, wie Tornow in einem Beitrag im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins fordert, nun zügig von den Diskussionen in die konkrete Umsetzung in der Praxis zu kommen. Dieser Beitrag will dazu Vorschläge unterbreiten. Zuvor werden noch einige begriffliche und konzeptionelle Aspekte geklärt, da diese Auswirkungen auf die praktische Umsetzung haben.
Der Text begründet, warum Gesundheitsförderung ein wichtiges Thema der Offenen Kinder- und Jugendarbeit darstellt, und entwirft grundsätzliche Handlungsansätze dazu. Dabei steht die aktuelle gesundheitliche Lage von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund. Darauf aufbauend werden die wichtigsten Befunde und theoretischen Modelle in diesem Zusammenhang referiert. Vor dem Hintergrund der beiden Perspektiven richtet sich der Fokus dann auf die Praxis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Welche rechtlichen Rahmen sind dort zu berücksichtigen? Welche konkreten Bedarfe und Herausforderungen gilt es in den Blick zu nehmen? Welche sinnvollen Ansätze gibt es bereits, um an dieser Stelle mit der Umsetzung in konzeptioneller, aber auch ganz praktischer Hinsicht zu beginnen? Und schließlich: Welche Rahmenbedingen müssen
gegeben sein, um Gesundheitsprävention in der Praxis auch wirklich erfolgversprechend und gewinnbringend realisieren zu können?
Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe verstärkt über die Wirkungen der Angebote und Maßnahmen diskutiert. Im Rahmen dieses Beitrags wird die Rolle von Wirkungsmodellen in dieser Debatte geklärt. Es wird aus einem aktuellen Projekt berichtet, in dem Wirkungsmodelle für den Berufsbildungsbereich (BBB) und die teilstationäre Tagesbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE) entwickelt wurden. Hierbei wurde geprüft, ob, und unter welchen Bedingungen, die Möglichkeit besteht, sogenannte 'Ankerwirkungsmodelle‘ zu generieren, also Wirkungsmodelle zu beschreiben, die eine Allgemeingültigkeit für bestimmte Arbeitsbereiche in der Eingliederungshilfe besitzen. Weiterhin wird diskutiert, welchen Nutzen und Vorteile die Entwicklung von Wirkungsmodellen hat und welchen Beitrag sie zur Wirkungsdebatte in der Eingliederungshilfe leisten können.
Selbstevaluation
(2020)
Praxisforschung
(2020)
Forschung wird allgemein und inzwischen sehr übereinstimmend definiert als die systematische, regelgeleitete, wissenschaftlich begründete Suche nach Erkenntnissen, Lösungen und Antworten auf Fragen in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens und deren anschließende Berichtlegung und Veröffentlichung. Dieser Beitrag bezieht sich auf Praxisforschung im Sinne einer Forschung in der und für die Praxis der Sozialen Arbeit. Demnach meint Praxisforschung den Versuch, die Realität der Praxis, etwa der Jugendhilfe, frühkindlichen Bildung, Beratung oder eines der anderen Felder der Sozialen Arbeit, genau zu erfassen und daraus Schlüsse und neue Erkenntnisse zu ziehen. Gemeint ist also das systematische Beschreiben und Bewerten solcher Wirklichkeiten, mit dem Ziel, mehr Wissen über sie zu erlangen und aus diesem Wissen Konsequenzen zu ziehen, die für diese Praxis oder auch über sie hinaus von Bedeutung sind. Praxisforschung in der Sozialen Arbeit ist also eine bestimmte Form der Forschung, bei der „in unterschiedlich intensiver Kooperation mit den PraktikerInnen sozialpädagogische Projekte [besser: Praxis, Anm. d. Verf.] dokumentiert, analysiert, evaluiert, beraten und weiterentwickelt werden“ (Munsch 2012, S. 1177) – letztlich also der ambitionierte Versuch, sowohl Theorie und Praxis als auch Forschen und Handeln in der Sozialen Arbeit systematisch und regelgeleitet miteinander zu verbinden.