Evangelische Hochschule Nürnberg
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Die unterstützte Entscheidungsfindung findet man vorrangig in Arbeitsbereichen der Sozialen Arbeit, weshalb es naheliegend ist, dass für die Anwendung dieses Konzepts grundlegende sozialpädagogische Kenntnisse notwendig sind.
Dadurch, dass die unterstützte Entscheidungsfindung sowohl durch das BTHG in der Sozialhilfe als auch mit der Gesetzesreform in der gesetzlichen Betreuung gefordert wird, müssen ebenso die Zuständigkeiten klar abgegrenzt werden.
Somit beschäftigt sich diese Bachelorarbeit mit der Frage, in welchen Bereichen und mit welchen sozialpädagogischen Methoden die unterstützte Entscheidungsfindung in der gesetzlichen Betreuung stattfinden kann und muss.
Um sich dieser Frage zu nähern, erfolgt zunächst ein Überblick über die Entwicklung des Betreuungsrecht und das aktuelle Betreuungssystem in Deutschland, sowie die Relevanz des Art. 12 der UN-BRK hierfür. Weiterführend wird das Ziel der Selbstbestimmung sowohl im Betreuungsrecht als auch in der Sozialen Arbeit definiert und die Grundzüge der sozialen Profession im Hinblick auf die Schnittstellen, die sich zur gesetzlichen Betreuung finden, dargelegt. Im Anschluss wird das Konzept der unterstützten Entscheidungsfindung beschrieben und seine Bedeutung für das Besorgungsmanagement in der gesetzlichen Betreuung erläutert. Abschließend werden sozialpädagogische Methoden zur Umsetzung des Konzepts in der gesetzlichen Betreuung vorgestellt. Gleichzeitig wird in diesem Kapitel der Versuch unternommen die verschiedenen Zuständigkeiten von gesetzlicher Betreuung und sozialer Betreuung, durch die Eingliederungshilfe, herauszuarbeiten.
Einleitung:
Die berufliche Pflege in Deutschland wurde mit dem In-Kraft-Treten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) am 01.01.2020 grundlegend reformiert. Die ehemals getrennten Ausbildungsberufe Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden zu einem gemeinsamen generalistischen Pflegeberuf zusammengeführt (vgl. RegE 2016, S. 2). Diese Reform löst jedoch bis heute bei Berufsangehörigen der drei „ehemaligen“ Pflegeberufe „emotionalen Widerstand“ (Winter in Dibelius, Piechotta-Henze 2020, S. 149) aus. Häufig begründet sich dies aus dem empfundenen Unvereinbarkeit der Berufe und der Angst vor dem „Verlust ihrer Berufsidentität“ (ebd.).
Zusätzlich zu diesem Konflikt innerhalb der beruflichen Pflege in Deutschland, sind Berufs-angehörige häufig mit dem mangelnden gesellschaftlichen Wissen und Vorurteile über den Pflegeberuf konfrontiert. Zu den häufigsten Sätzen die Pflegenden gesagt werden, wenn „Fachfremde“ über ihren Beruf sprechen, gehört sicherlich: „Das könnte ich nicht!“.
Dieser Satz impliziert, dass die sprechende Person über eine Vorstellung verfügt und diese für sich persönlich ablehnt. Aus eigener Erfahrung kann hier berichtet werden, dass diese Vorstellungen häufig die Realität der beruflichen Pflege kaum abbilden.
Die berufliche Identität von Pflegenden ist also weder innerhalb der Berufsgruppe(n) geklärt, noch von Außenstehenden erkennbar. Es stellt sich somit die Frage nach der Ursache.
Ziel dieser Arbeit ist es sich der Ursache dieses Problems anzunähern, und sich dabei zu nächst auf den Identitätskonflikt innerhalb der beruflichen Pflege zu konzentrieren und damit Herausforderung für die Entwicklung eines gemeinsamen beruflichen Selbstverständnisses zu identifizieren. Das Erforschen von Ursachen verlangt anfangs eine Klärung der sichtbaren Auswirkungen. Daher soll hier gezeigt werden, wie der beschriebene Konflikt in Erscheinung tritt. Grundlegend ist hierbei die Annahme, dass es einer Vorstellung über einen Gegenstand bedarf, um über diesen zu sprechen. Das bedeutet für die vorliegende Arbeit, dass Äußerungen über berufliche Pflege auf ein bestimmtes Verständnis zurückzuführen sind. Exemplarisch wurde hier die Debatte um das PflBG gewählt, in der unterschiedliche sachverständige Organisationen Stellung bezogen haben. Teil dieser Organisationen sind verschiedene Berufsverbände der bisher getrennten Pflegeberufe, die ihrerseits die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Es ist davon auszugehen, dass die Äußerungen dieser Berufsverbände über beruf-liche Pflege auf ein spezifisches Pflegeverständnis aufbauen, also die Vorstellung über den eigenen Beruf.
Um die Auswirkungen des Identitätskonflikts darzustellen, werden im Folgenden zunächst internationale Konzeptionen der beruflichen Pflege beleuchtet. Diesen schließen sich die Konzeptionen der drei Ausbildungsberufe durch den deutschen Gesetzgeber und die des Gesetzentwurfes über die Reform der Pflegeberufe an. Dies dient einer ersten Abgrenzung des Begriffs der beruflichen Pflege. Darauffolgend wird das zugrundeliegende Diskursverständnis ausgeführt, um eine theoretische Einordnung der verwendeten Methode vorzunehmen.
Im Anschluss an die Analyse der Äußerungen zum Verständnis über berufliche Pflege durch die Berufsverbände erfolgt die Darstellung und kritische Auseinandersetzung mit den Ergebnissen.
[Aus der Einleitung S.2f.]
Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht die Untersuchung der Rahmenlehrpläne der Fach-kommission nach §53 PflBG im Hinblick auf darin enthaltene Möglichkeiten zur Anbahnung kritischer Lern- und Bildungsprozesse, welche ihren Ausgangspunkt in der reflexiven Auseinandersetzung mit Phänomenen und Bedingungen des Pflegeberufes, allen voran der Pflegepraxis, in der generalistischen Pflegeausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann haben können.
Als Grundlage dieser Analyse, also anhand welcher Themen dies im Rahmen der theoretischen Ausbildung zum Gegenstand von Bildungsprozessen werden kann, wurden seitens des Verfassers bewusst die Rahmenlehrpläne der Fachkommission nach §53 Pflegeberufegesetz und keine länderspezifische Ausarbeitung gewählt. Damit sollen die Möglichkeiten und Chancen der Rahmenlehrpläne der Fachkommission nach §53 PflBG hinsichtlich bildungsimmanenter Inhalte und das Motiv der Kommission, durch die Pflegeausbildung die Persönlichkeitsentwicklung der zukünftigen Pflegefachkräfte zu fördern, betont werden.
Eine ausführliche Auseinandersetzung mit deren Berufs- und Pflegeverständnis, sowie den didaktisch-pädagogischen Grundsätzen, insbesondere dem zugrunde liegenden Lehr-, Lern- und Bildungsverständnis, erfolgt im Kapitel zwei dieser Arbeit.
Soviel vorweg: Die Subjektorientierung sowohl in Bezug auf Lernende, Lehrende und zu pflegende Menschen stellt ein zentrales Anliegen dar. Im letzten Kapitel dieser Arbeit erfolgt dementsprechend eine knappe kritische Auseinandersetzung mit der länderspezifischen Ausarbeitung des bayerischen Lehrplans für Pflegeberufe des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).
In dieser Arbeit wird dargelegt, dass sich der Trend zur zunehmenden Ökonomisierung im Gesundheitswesen mit einhergehender Privatisierung und Rationalisierung angesichts der fiskalischen Zwänge und demografischen Entwicklungen wohl nicht mehr aufhalten lässt. Dabei werden die verschiedenen Auswirkungen im Beziehungsgeflecht Politik-Management- Patient-Arzt und Pfleger ausführlich diskutiert und das Spannungsfeld zwischen berufsethischem Anspruch und Erfüllung der ökonomischen Erfordernisse eingehend erörtert. Als Fazit lässt sich feststellen, dass auch das Gesundheitswesen einem starken strukturellen Wandel unterzogen ist, welches sich den Herausforderungen im Markt stellen muss. Aufgabe der beteiligten Akteure im Gesundheitswesen ist es, diesen Prozess kritisch zu begleiten und Fehlentwicklungen mit Reformkonzepten entgegen zu wirken, um das Berufsbild im Kranken- und Pflegebereich weiterhin attraktiv zu halten.