Evangelische Hochschule Nürnberg
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Die Grundlage einer funktionierenden Kita sollte ein wertschätzendes, einfühlsames und den Bedürfnissen des Kindes gegenüberstehendes Team sein, das die individuelle Entwicklung jedes einzelnen Kindes im Blick und Freude an der Arbeit in der Gruppe hat. In ganz Deutschland fehlen Fachkräfte für eine kindgerechte Betreuung. Doch was braucht es, um diese Grundlage zu schaffen?
Die "Reckahner Reflexionen" formulieren Leitlinien im pädagogischen Handeln, die Fachkräfte in der Analyse konkreter Situationen unterstützen. Es wird zwischen unzulässigen und zulässigen ethischen Handlungen unterschieden, die aus den jeweiligen Beobachtungen abgeleitet wurden.
Folgender Artikel möchte den Fokus auf das Verhalten von Fachkräften im Umgang mit einem kleinen Jungen legen, wie es in der Praxis oft unreflektiert geschehen kann. Nach einem einführenden Fallbeispiel, wird anhand der "Reckahner Reflexionen" die pädagogische Beziehung analysiert, seelische Verletzungen und Kinderrechte betrachtet und auf Präventionsmaßnahmen eingegangen.
Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes ist eine umfangreiche und lebhafte Debatte über die Möglichkeiten der Erfassung von Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe entstanden. Mit der Veröffentlichung von Eckpunkten zu diesem Thema durch den Deutschen Verein wurde versucht, diese Diskussion zu bündeln. Da die Umsetzung der im Gesetz festgeschriebenen Wirkungskontrolle und auch die Überprüfung der Wirksamkeit von Leistungen durch die Bundesländer erfolgt, wird dort aktuell in den Verhandlungen der Rahmenverträge festgehalten, wie zukünftig mit diesem Thema umgegangen werden soll. Schon jetzt ist absehbar, dass die Regelungen sehr unterschiedlich sein werden und zum Teil auch Wirkung und Wirksamkeit im eigentlichen Sinne nicht wirklich in den Blick nehmen. Insofern erscheint es sinnvoll, wie Tornow in einem Beitrag im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins fordert, nun zügig von den Diskussionen in die konkrete Umsetzung in der Praxis zu kommen. Dieser Beitrag will dazu Vorschläge unterbreiten. Zuvor werden noch einige begriffliche und konzeptionelle Aspekte geklärt, da diese Auswirkungen auf die praktische Umsetzung haben.
Die klinische Versorgung bei perinatalem Verlust eines Kindes beginnt als kontinuierlicher Prozess ab Diagnosestellung, erstreckt sich über den gesamten klinischen Behandlungsverlauf und reicht in die medizinisch-psychosoziale Nachsorge.
Im Rahmen der klinischen Begleitung hat mündliche Kommunikation einen hohen Stellenwert und ist als Wirkfaktor für den Behandlungserfolg anerkannt. Betroffene Frauen/Eltern brauchen Gesundheitsfachkräfte, die echt zuhören, zugewandt sind und die jeweilige Person vorurteilsfrei akzeptieren. Eine zentrale Rolle spielt die Fähigkeit einfühlsam zu kommunizieren und dabei das richtige Timing sowie die richtige Sprache zu verwenden. Der positive Effekt der persönlichen Einstellung von Mitarbeitenden, deren Kommunikationsfähigkeit sowie wertschätzende Umgangsformen wirken sich auf das aktuelle Erleben sowie das langfristige Wohlbefinden betroffener Menschen aus.
Es gibt kein gutes Sprechen an sich, das für jede Situation gleichermaßen geeignet wäre und auf alle Zielgruppen ausnahmslos positiv wirken könnte. Sprechsituationen sind so einzigartig, wie die Menschen, die sie gestalten.
Es kann keine allgemein übertragbare Pauschalempfehlungen geben. Die entwickelten Praxisleitfäden sollen Möglichkeiten der Gestaltung aufzeigen sowie Orientierung und Unterstützung zur Gesprächsführung geben. Durch die Art zu kommunizieren können Mitarbeitenden der Gesundheitsfachberufe dazu beitragen, das Krisenerleben, das Frauen/Eltern durch den frühen Tod ihres Kindes erleben, positiv zu beeinflussen.
In den nächsten Jahren wird es für Organisationen in der Sozialen Arbeit und Sozialwirtschaft immer wichtiger werden, mit Daten systematisch umzugehen. Zum einen ergibt sich hieraus ein Mehrwert für die fachliche Arbeit, gerade wenn auch fachliche Daten durch Evaluation und ein wirkungsorientiertes Monitoring erhoben werden, zum anderen kann man aber mit der systematischen Auswertung von Daten auch darstellen, wieso es einen Bedarf für Angebote und Leistungen gibt. Daher sollten die verschiedenen Organisationen, sowohl die Leistungs-erbringer als auch die Leistungsträger, Ministerien und Kommunen, die Chance nutzen und ihren ‚Datenschatz‘ heben. In dem vorgestellten Beitrag wurde aufgezeigt, wie ein Vorgehen in der Praxis aussehen kann und welche Ebenen und Bereiche dabei in den Blick genommen werden müssen. Um langfristig eine Data Governance aufzubauen, wird ein längerfristiger Prozess nötig sein. Mit konkreten Pilotprojekten und Datenworkshops kann aber ein einfacher Einstieg in einen solchen Prozess gefunden werden. Zudem eignet sich ein solches Vorgehen, um den Mehrwert eines dateninformierten Handelns gegenüber den Mitarbeitenden darzustellen und diese im Prozess zu beteiligen.
Der massive Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bedeutet eine Steigerung in den Jahren 2006 bis 2019 um rund 7.600 Einrichtungen, was zwischen 300 und 1.000 Neugründungen pro Jahr entspricht. Zwischen 2014 und 2019 befinden sich bereits 818.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kindertagesbetreuung (Autorengruppe Bildungs-berichterstattung, 2020, S. 81ff). Der steigende Bedarf auf solch einen Betreuungsplatz ist zurückzuführen auf den seit 2013 bestehenden Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Der Eindruck, dass der Blick weitgehend auf den quantitativen Ausbau von Kinderkrippen anstatt auf die Betreuungsqualität in den Einrichtungen gerichtet ist, verstärkt sich zudem in den letzten Jahren zunehmend (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9).
Häufig wird von einer unzureichenden Qualität in der Betreuung der Jüngsten berichtet, was zum einen daran liegt, dass „Lehrinhalte zur Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern in der Ausbildung der Fachkräfte nach wie vor nicht das Gewicht und die Bedeutung [haben], die ihnen zukommen müsste“ (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9). Weiterhin wurden Fort- und Weiterbildungen nicht ausreichend um Inhalte erweitert, welche insbesondere auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren abgestimmt sind. Dies hat zur Folge, dass in vielen Einrichtungen nicht die Betreuungsqualität geleistet werden kann, die den Grundbedürfnissen der Kinder gerecht wird (Becker-Stoll et al., 2015, S. 9). Im Bezug auf die Befriedigung dieser kindlichen Bedürfnisse stellt gerade die Eingewöhnungsphase zu Beginn eines Krippenjahres eine verantwortungsvolle Aufgabe dar. Deren immens hohen Anforderungen sind pädagogische Fachkräfte häufig nicht gewachsen, um eine erfolgreiche Begleitung des Eingewöhnungsprozesses gewährleisten zu können. Da aber genau diese Phase die Grundlage eines jeden kindlichen Entwicklungs- und Bildungsprozesses in der Einrichtung ist, stellt sie ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal pädagogischer Arbeit dar, wofür Fachkräfte ein geschultes Bewusstsein entwickeln müssen (Dreyer, 2017, S. 7).
Wie können die ersten Tage der Eingewöhnung von Kindern in eine Kinderkrippe möglichst responsiv und qualitativ hochwertig gestaltet werden? Dieser Artikel möchte dieser Frage ausgehend von der Klärung zentraler Bedürfnisse eines Kindes während seines Eingewöhnungsprozesses nachgehen. Grundlage hierfür bildet eine Analyse dieser kindlichen Bedürfnisse anhand verschiedener Entwicklungsaufgaben und –themen, abgeleitet aus kindlichen Entwicklungsschritten der einzelnen Entwicklungsbereiche zentraler Befunde. Zusätzlich werden die kindlichen Äußerungen dieser Bedürfnisse anhand einzelner Feinzeichen aufgeschlüsselt, wodurch die Perspektive des Kindes von pädagogischen Fachkräften differenzierter wahrgenommen, verstanden und sein Bedürfnis demnach auch angemessen befriedigt werden kann.
Der Fokus liegt in der gesamten Arbeit auf Kindern im zweiten Lebensjahr, da sich „die größte Nachfrage nach Krippenplätzen […] aufgrund der Elternzeit in das zweite Lebensjahr der Kinder verschoben [hat]. Die meisten Eltern suchen [so] einen Betreuungsplatz für ihr zwölf oder 14 Monate altes Kind“ (Becker-Stoll & Wertfein, 2020, S. 578).
Die theoretischen Ausführungen dieses Artikels bieten Anregungen für die pädagogische Arbeit in Kinderkrippen und sind als fachliche Grundlage für die Gestaltung von Eingewöhnungsprozessen zu betrachten. Sie münden in die Darstellung des ausgearbeiteten Qualitätsstandards am Ende des Artikels, welcher Anregungen für eine individuelle Anpassung der Eingewöhnung an Kinder im zweiten Lebensjahr bieten soll.
Wann und wodurch entstehen bei Studierenden kritisch-reflexive Sichtweisen auf die Gender-Thematik? Was kann und was muss gute Lehre zu diesem Thema bieten? Ist die Gender-Thematik in Theorie und Praxis so komplex, dass sie Studierende verstört? Wie kann der aktuelle Forschungsstand vermittelt und Impulse gegeben werden? Was ist im Rahmen von Hochschule und insbesondere einer kirchlichen Hochschule möglich?
Genauer hinsehen
(2022)
Es heißt, die Corona-Pandemie wirke wie ein Brennglas, in dem die Dinge größer und schärfer zu Tage träten. Sehen wir jetzt tatsächlich schärfer – und wenn ja, was? Und sehen wir dabei auch etwas Neues? Sind wir als Einzelne und als Gesellschaft bereit, wirklich genauer hinzusehen? Sind wir bereit zu lernen, dass es ›nach der Pandemie‹ nicht zu dem Zustand ›vor der Pandemie‹ zurückgehen kann? Sind wir bereit, uns auf allen Ebenen unserer Gesellschaft den nun so klar zu Tage tretenden Herausforderungen zu stellen? Werden wir der allzu verständlichen Sehnsucht, zur ›Normalität‹ zurückzukehren, widerstehen und Konsequenzen ziehen? Weil wir gemerkt haben, dass sich etwas ändern muss – und dass sich auch etwas ändern kann.
Per Referendum ins Parlament? Die bayerische ÖDP zwischen Policy-Erfolgen und elektoraler Irrelevanz
(2022)
Die bayerische Landespolitik ist durch eine lange Tradition der Volksgesetzgebung gekennzeichnet. Insgesamt 23 Volksbegehren fanden seit 1967 statt, sechsmal waren (erfolgreiche) Volksbegehren zudem Gegenstand eines Volksentscheids (LfStat 2022a, 2022b). An der sich seit den 1990er Jahren intensivierenden Nutzung von Volksbegehren ist insbesondere der bayerische Landesverband der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) beteiligt, der immerhin fünf Volksbegehren initiierte und immerhin dreimal damit erfolgreich war. Somit stellt die ÖDP einen bedeutsamen ‚Störfaktor‘ im immer noch durch eine „CSU-Hegemonie“ (Mintzel 1998) geprägten politischen System Bayerns dar und war fähig essentielle Politikwechsel im Freistaat zu initiieren. Allerdings korrespondieren die Erfolge der ÖDP im Zuge der Volksgesetzgebung in keiner Weise mit Wahlerfolgen auf Landesebene (Abb. 1). Während die ÖDP mit ihren Volksgesetzgebungskampagnen „Schlanker Staat ohne Senat!“ (1996/97), „Für echten Nichtraucherschutz!“ (2009/10) und „Rettet die Bienen!“ (2019) jeweils aufsehenerregend erfolgreich war, resultierte diese Mobilisierung nicht in Erfolgen an der Wahlurne. Bei keiner Wahl kam die ÖDP landesweit auch nur annähernd in den Bereich jener 5 Prozent Stimmanteil, die für den Einzug in den Landtag erforderlich sind.
Warum gelingt es der ÖDP nicht, die breite Unterstützung, die ihre Volksbegehren fanden, in nennenswerte Unterstützung in Wahlerfolge umzusetzen und damit dauerhaft auf parlamentarischer Ebene an der Politikgestaltung mitzuwirken?
Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst ein Überblick für die ÖDP-Initiativen gegeben und das bayerische Verfahren der Volksgesetzgebung kurz dargestellt. Nach einem eingehenderen Blick auf die Wahl- und Abstimmungsergebnisse wird anhand der Wahl- und Abstimmungsergebnisse auf lokaler Ebene untersucht, ob die ÖDP von ihren Initiativen auch bei Wahlen profitiert oder ob Erfolge in der Volksgesetzgebung nicht eher aus den Mobilisierungsleistungen von Parteien resultiert, mit denen die ÖDP dabei mitunter kooperiert.