Evangelische Hochschule Nürnberg
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Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird im Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe verstärkt über die Wirkungen der Angebote und Maßnahmen diskutiert. Im Rahmen dieses Beitrags wird die Rolle von Wirkungsmodellen in dieser Debatte geklärt. Es wird aus einem aktuellen Projekt berichtet, in dem Wirkungsmodelle für den Berufsbildungsbereich (BBB) und die teilstationäre Tagesbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE) entwickelt wurden. Hierbei wurde geprüft, ob, und unter welchen Bedingungen, die Möglichkeit besteht, sogenannte 'Ankerwirkungsmodelle‘ zu generieren, also Wirkungsmodelle zu beschreiben, die eine Allgemeingültigkeit für bestimmte Arbeitsbereiche in der Eingliederungshilfe besitzen. Weiterhin wird diskutiert, welchen Nutzen und Vorteile die Entwicklung von Wirkungsmodellen hat und welchen Beitrag sie zur Wirkungsdebatte in der Eingliederungshilfe leisten können.
Am Beispiel einer besonderen Wohnform für Menschen mit seelischer Erkrankung soll ein erfolgsorientiertes Entgeltmodell für die Eingliederungshilfe vorgestellt werden, welches dazu
beitragen soll, die im weiteren Verlauf vorgestellten Fehlanreize abzubauen, die Qualität der
Eingliederungshilfe zu erhöhen und nachweisbar zu machen.
Erfolgsbasierte Vergütung ist in der freien Wirtschaft keine Seltenheit mehr, auch in der Ge-sundheitsbranche kommen erfolgsabhängige Vergütungssysteme außerhalb Deutschlands bereits zur Anwendung. In der Sozialen Arbeit werden erste wirkungsorientierte Anreizsysteme bereits in Modellversuchen getestet.
Experten äußern sich in leitfadengestützten Interviews zum erfolgsorientierten Entgeltmodell
für die Eingliederungshilfe und berichten aus ihrer Erfahrung über die Entgeltsystematik in der
Eingliederungshilfe.
Die Risiken und Potenziale des Modells werden beleuchtet und es wird ein Fazit gezogen, ob
und unter welchen Umständen das erfolgsorientierte Entgeltmodell in der Eingliederungshilfe
zur Anwendung kommen könnte.
[Aus der Einleitung, S. 4]