Evangelische Hochschule Nürnberg
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Aufgrund der aktuellen Neuerungen in der Eingliederungshilfe, die durch das Bundes-teilhabegesetz entstanden sind, ist es für Leistungsträger und Leistungserbringer notwendig geworden, die Wirksamkeit von Leistungen sichtbar zu machen. Daher wird aktuell in verschiedenen Gremien nach einem Modell gesucht, welches die Wirksamkeit von Leistungen am Leistungsempfänger transparent macht.
Die Motivation für diese Arbeit entstand aus den persönlichen Erfahrungen in der Ein-gliederungshilfe. Der Aspekt der erbrachten Maßnahmen und der Überprüfung der Wirkung ist auch in der Praxis immer wieder ein Faktor, der berücksichtigt und diskutiert werden muss, um die Leistungen individuell an den Menschen mit Beeinträchtigung an-passen zu können. Durch die praktischen Erfahrungen in der Eingliederungshilfe konnte die Arbeit profitieren.
Ziel dieser Arbeit ist es, ein Konzept zu entwerfen, welches die Wirksamkeit von Leistungen in der Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung des ICF sichtbar macht. Daraus ergibt sich folgende Forschungsfrage: Kann eine Wirkungsmessung anhand des ICF erfolgen?
Dazu wurde der Begriff der Wirkung und Wirksamkeit definiert und diskutiert. In der Arbeit wurden fünf Wirkungsbereiche definiert. Anhand dieser Aufteilung konnte der Fokus auf die subjektive Wirkung der Leistungsempfänger gesetzt werden. Daraus ergab sich, dass die Leistungsempfänger zu ihrer subjektiven Wahrnehmung der Leistungen befragt werden müssen.
Anhand des ICF wurde ein Fragebogen mit insgesamt neun verschiedenen Kategorien und 39 Indikatoren entwickelt, welcher auf verschiedene Lebensbereiche und -situationen eingeht, bei denen ein Mensch mit Beeinträchtigung Unterstützung benötigen könnte. Hierbei wird die Zufriedenheit mit den Maßnahmen und die daraus entstandenen Wirksamkeit der Maßnahme abgefragt. Durch eine geschlossene Fragestellung wurde eine einfach anwendbare Bewertungsskala entwickelt, mit welcher die Antworten der Leistungsempfänger beurteilt werden können.
Das Ergebnis dieser Arbeit ist ein Fragebogen, der die subjektive Wahrnehmung von Wirksamkeit bei den Leistungsempfängern abfragt. Dazu wurde auch ein Leitfaden erarbeitet, der den Interviewer bei der Befragung unterstützt. Des Weiteren wurden
Rahmenbedingungen definiert, in welchen das Interview stattfinden soll. Durch einen Pretest wurde der Fragebogen erprobt und mögliche Fehlerquellen herausgearbeitet.
Es ist zu berücksichtigen, dass der Fragebogen nur ein Teil einer kompletten Wirkungs-analyse sein kann, da nur die subjektive Wahrnehmung abgefragt wird. Um eine allumfassende Wirkungsanalyse vornehmen zu können, müssen weitere Faktoren bei der Befragung berücksichtigt werden.
Die Wohnsituation für Menschen mit Behinderung ist ein vielfältiges Spektrum im Bereich der Behindertenarbeit. Leben Betroffene Zuhause, in Wohnstätten oder in ambulant unterstützten Wohnformen, so sollte das Ziel sein, allen Menschen ein Gefühl von Heimat und Geborgenheit zu geben.
In der Annahme, dass dieses Gefühl durch eine inklusive Wohngruppe herbeigeführt werden kann, ist es der Autorin ein Anliegen, die Bedingungen hierfür durch eine konzeptionelle Herangehensweise zu schaffen. Durch organisatorische, methodische sowie finanzielle Aspekte werden sämtliche Bereiche der Gründung einer inklusiven WG vorgegeben.
Menschen mit Behinderung sollen nicht nur durch eine räumlich veränderte Wohnsituation ihre Lebensqualität verbessern, sondern auch durch die sozialräumlichen Strukturen, welche maßgeblich für das Wohlbefinden der Menschen sind.
Mit diesem Bestreben wird eine Konzeption verfasst, welche nicht nur dem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung entsprechen soll, sondern auch den organisatorischen Anforderungen, welche solch ein Vorhaben mit sich bringt.
Die Ausarbeitung wird hierbei begleitet von verschiedenen inklusiven Ansätzen aus dem Wohnbereich, sowie den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen. Ein zusätzlicher Fokus dieser Arbeit soll zudem auf der Auswirkung für Menschen mit Behinderung liegen, denn es ist sowohl der Autorin als auch der Initiatorin der zu entstehenden Wohngruppe ein Anliegen, nicht nur formale Anforderungen zu erfüllen, sondern auch den Betroffenen eine innovative Idee zur Gestaltung ihrer Wohnsituation zu geben. Indem sie nicht nur per Definition innerhalb der Wohngemeinschaft Inklusion erfahren, soll vielmehr auch im subjektiven Empfinden eine Verbesserung ihrer Lebensqualität erzielt werden.
Der innere Halt beinhaltet die gegebenen Antriebe und Fähigkeiten, die aufgegebenen
Aufgaben und Ideale und die verheißenen Aspekte, die das Gemüt erfüllen können, die
einen Menschen in seiner Gesamtheit ausmachen. Dieser innere Halt ist ein lebenslanger
Prozess, der immer wieder unterschiedlich stark ist oder auch durch Haltschwächen geprägt
sein kann. In solchen Situationen ist es besonders wichtig äußeren Halt durch andere
Personen zu bekommen, um dadurch den eigenen inneren Halt stärken zu können.
So wie alle Aspekte, die das Gemüt erfüllen und somit den inneren Halt stärken können,
kann man sich den Glauben nur schenken lassen und ihn nicht selbstständig erarbeiten
oder verdienen. Ebenso glauben Christen daran, dass sie von Gott bedingungslos mit allen
Eigenschaften, die sie ausmachen, geliebt und gerechtfertigt sind, was wie der Glaube
nur als Geschenk von Gott empfangen werden kann. Eine Voraussetzung dafür, um dieses
Geschenk annehmen zu können, ist dass die Menschen offen für Gott sind und Gott
vertrauen, also an ihn glauben. Dieses Vertrauen und die Offenheit sind grundsätzlich Bedingungen dafür, für etwas empfänglich sein zu können, was das Gemüt erfüllen kann. Inwiefern und wofür man tatsächlich ansprechbar ist und sein Gemüt davon erfüllen lässt,
ist abhängig von den gegebenen Dispositionen und auch von der Prägung dieser durch
die Umwelt. Auch für die interviewten Personen ist ihre Prägung im Glauben durch die Familie oder den Religionsunterricht wichtig.
Besonders in Krisenzeiten ist es den Interviewpartner* innen schwer gefallen an Gott zu glauben und sie haben mit ihm gehadert. Trotz dieser erlebten Distanz von Gott, was häufig mit Sünde gleichgesetzt wird, dürfen wir Menschen immer wieder zu Gott zurückkommen, weil er uns bedingungslos liebt, was uns durch die Taufe zugesprochen wird.
Diese Gewissheit von Gott bedingungslos geliebt zu sein, befähigt uns auch dazu selbst liebevoll unseren Mitmenschen zu begegnen. Somit wird das, was das Gemüt von Christen erfüllt, im tätigen Leben durch das Handeln in Nächstenliebe sichtbar.
Wenn andere Personen Menschen mit Behinderungen in Nächstenliebe begegnen und sie in die Gemeinschaft aufnehmen, können sie ihnen dadurch äußeren Halt geben und somit ihren inneren Halt stärken. Auch Jesus nimmt Menschen mit Behinderungen bewusst in seine Gemeinschaft auf. Die Gewissheit von Gott bedingungslos geliebt zu sein und von Gott gut geschaffen zu sein mit allen Eigenschaften, die einen ausmachen, ermöglicht es Menschen mit Behinderungen auch ihre Fähigkeiten und deren Beeinträchtigungen, sowie ihre Aufgaben zu akzeptieren und somit gelassener die Aufgaben und eine mögliche Diskrepanz zwischen Aspekten des Wollens und Aspekten des Könnens anzugehen. Dadurch ist es Interview-partner*innen leichter gefallen Gott die Entwicklung ihrer Behinderung zu überlassen und sie haben sich in Krisenzeiten von Gott gehalten gefühlt, haben neue Lebensfreude und neue Kraft bekommen. Insofern kann der christliche Glaube den inneren Halt von Menschen mit Behinderungen stärken.
[Fazit, S. 55f.]
Die vorliegende Bachelorarbeit soll der Firma Lüdecke GmbH als Leitfaden für die
Umsetzung ihres Inklusionsprozesses dienen und die Bedeutung der Heilpädagogik in
diesem Zusammenhang herausarbeiten.
Um die sozialpolitischen Forderungen der Bundesregierung der vergangenen 10 Jahre in einem familiengeführten mittelständischen Unternehmen schrittweise und nachhaltig einzuführen, werden Möglichkeiten der Organisationsentwicklung aufgezeigt und Handlungsbedarfe auf Grundlage der Behindertenrechtskonvention benannt.
Neben theoretischen Grundlagen fließen auch Ergebnisse aus individuellen Befragungen von betroffenen Personen und Einrichtungen mit ein.
[Einleitung]
Viele Versuche Verhalten aufzubauen oder zu modifizieren fußen auf kognitiven Erklärungs- und Veränderungsansätzen.
Diese sind im Bereich von Menschen mit geistiger Behinderung meist nicht anwendbar und greifen nicht in emotionalen Ausnahmesituationen. Die vielfach gewählte Alternative, sich lediglich auf Konditionierungsprozesse zu konzentrieren, berücksichtigt wiederum die Bedürfnislage der betreffenden Person nicht ausreichend und wird so der Gesamtpersönlichkeit nicht gerecht. Zudem sind in der Begleitung von Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung häufig die körperlichen Beeinträchtigungen vordergründig und stehen deshalb stark im Blick der Förderung. Unter dem Druck der Dokumentations- und Nachweispflicht kann es geschehen, in erster Linie die augenscheinlichen Beeinträchtigungen in den Focus zu nehmen. Diese sind leichter festzustellen, zu „behandeln“, Erfolge einfacher zu messen und nachzuweisen. Dies kann jedoch dem Menschen nicht gerecht werden. Dass die kognitiven Möglichkeiten dieser Menschen sich höchstens auf dem Niveau eines Kleinkindes bewegen, lässt sich noch relativ leicht erkennen. Das sozio-emotionale Entwicklungsniveau, welches entscheidend für einen ganzheitlichen Ansatz ist, erschließt sich nicht so leicht. Der Wunsch und die Erfordernis ein diagnostisches Instrument zu haben, um den Menschen in seiner Gesamtheit zu verstehen und zu unterstützen, war Anlass der vorliegenden Arbeit.
Um die Bedürfnislage der Menschen mit Schwerstmehrfachbehinderung in Gänze zu erfassen und sie wertschätzend in ihrer Entwicklung begleiten zu können, scheint die sozio-emotionale Bedürftigkeit von besonderer Bedeutung. Diese bedingt die Einstellung zu sich selbst, der eigenen Geschichte und den Umgang mit aktuell anstehenden Herausforderungen, die der Alltag an alle Menschen, mit oder ohne Behinderung, stellt. Diese Personengruppe zeigt durch Verhaltensweisen, die für das Umfeld oft irritierend erscheinen an, dass sie den Alltagsanforderungen häufig nicht ohne Begleitung gewachsen ist. Deshalb gilt es, die Kompetenzen zu erkennen, seien sie auch noch so gering, Anforderungen anzupassen und Entwicklung durch gezielte Interventionen und ein pas-sendes Beziehungsangebot zu ermöglichen. Dazu gehört die differenzierte Erfassung der individuellen Fähigkeiten und Begleitungsbedürfnisse, welche sich aufgrund des gewählten Diagnostikverfahrens an den Grundsätzen der „Entwicklungsfreundlichen Beziehung“, abgekürzt „EfB“ (Senckel/Luxen 2017: 11), orientiert.
In der vorliegenden Arbeit soll deshalb geklärt werden, wie sich Sozio-Emotionalität entwickelt, welchen Einfluss sie auf unterschiedliche Bereiche hat, weshalb die Erfassung sozio-emotionaler Kompetenzen als Grundlage der heilpädagogischen Diagnostik und Entwicklungsförderung wichtig ist, wie und ob ein Diagnosemanual, das darauf aufbaut, im Bereich einer heilpädagogischen Förderstätte bei Menschen mit Schwerstmehrfach-behinderung angewandt werden kann. Schlussendlich bleibt zu klären, ob sich aus dessen Einsatz, Auswertung und Interpretation geeignete Schlüsse zur Entwicklungsförderung und Beziehungsgestaltung im Alltag ziehen lassen.
[Einleitung]
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und den damit verbundenen
Forderungen und Verpflichtungen strebt die Bundesrepublik Deutschland im 21.
Jahrhundert ein hohes Ziel an: Die Inklusion von Menschen mit sogenannten geistigen,
seelischen und / oder körperlichen Behinderungen.
Der Prozess der Versorgung von Menschen mit Behinderung unterlag im Laufe der
Jahrzehnte mehreren Paradigmenwechseln. Galt zum Beispiel nach dem Krieg die Devise „satt und sauber“, stießen bald Angehörige und Betroffene die Debatte nach einer Integration in die Gesellschaft an. Diese Integration wurde vor einigen Jahren wie beschrieben abgelöst von den Bemühungen um Inklusion.
Im Zuge dessen sollen große Komplexeinrichtungen aufgebrochen werden und möglichst viele Menschen in ambulanten Maßnahmen betreut und gepflegt werden.
Diese Entwicklung hat sich diese Arbeit zum Gegenstand gemacht und betrachtet gezielt nicht von “Oben“ – d.h. von Seiten der Gesetzesgeber und Leistungserbringern – sondern von „Unten“, aus der Sicht der betroffenen Personen. Methodisch wurde hierfür auf einen Fragebogen zurückgegriffen, der - auf quantitativer Basis – darstellen soll, inwiefern ambulant betreute Menschen zufrieden mit ihrer Situation sind.
Die zentrale Fragestellung ist also, ob das ambulant unterstützte Wohnen den Erwartungen der Klienten gerecht werden kann und welche Faktoren dazu förderlich
wirken.
Wie aber soll Zufriedenheit messbar sein? Dazu klärt in der Literaturanalyse ein Kapitel detailliert, was Zufriedenheit im Kontext der Befragung bedeutet. Diese Indikatoren von Zufriedenheit werden später direkt bei den betroffenen Personen mithilfe des Fragebogens abgefragt. Des Weiteren werden im ersten Teil zentrale konzeptionelle Überlegungen der ambulanten Betreuung beleuchtet, sowie festgestellt, inwiefern der Heilpädagoge eine Berechtigung im ambulanten Bereich besitzt, oder warum er sogar dringend gebraucht wird.
Alle befragten Personen werden von dem gleichen Leistungserbringer betreut: Dem
„Ambulant unterstütztem Wohnen“ (AuW) in Nürnberg der Rummelsberger Diakonie.
Dadurch bot sich die Möglichkeit, zusammen mit einer möglichen Zufriedenheit in der
ambulanten Betreuungssituation, gleichzeitig auch eine Evaluation der Arbeit dieses
einzelnen Leistungserbringers durchzuführen.
Anschließend wird das Konzept des Messinstrumentes, eines quantitativen Fragebogens mit qualitativen Inhalten, vorgestellt und erklärt, um im darauffolgenden Kapitel die Ergebnisse zu beleuchten.
Im nächsten Teil werden dann die Thesen unter den Blickwinkeln der Ergebnisse
betrachtet und geklärt, in welchem Umfang diese durch die Untersuchung verifiziert
werden.
Im Fazit werden noch einmal die Untersuchung beleuchtet und kritisch hinterfragt, sowie die Rolle des Heilpädagogen in der Entwicklung der ambulanten Betreuung der nächsten Jahre betrachtet.