Evangelische Hochschule Nürnberg
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Mit dem Start des Studienjahrs 2014/15 erhält die Evangelische Hochschule Nürnberg (EVHN) mit Inkrafttreten der am 10. Juli 2013 verabschiedeten Grundordnung (GrO) eine neue Verfassung, die einige Eigentümlichkeiten aufweist. Dies ist Anlass für die folgenden Betrachtungen, die selbstverständlich keine umfassende Kommentierung aller Bestimmungen der Grundordnung sind, sondern nur einige zentrale Aspekte herausgreifen: Einleitend werden zunächst die Funktionen einer Grundordnung skizziert, die damit auch den Rahmen der
Regelungsmaterie vorgeben. Daran anschließend wird geprüft, welche „Herrschaftsordnung“ durch die neue Grundordnung kreiert wird. Es folgt eine kurze Skizze der Kompetenzen der Organe und ihres Zusammenwirkens sowie der neuen Organisationsstruktur der EVHN. Abschließend wird das Zusammenwirken der Organe und Organisationseinheiten am Beispiel des besonders sensiblen Bereichs der Berufungen betrachtet.
Wenn man mich heute fragt, wie ist das so an „deiner“ Hochschule? Dann kann ich meinem Gesprächspartner ganz einfach antworten: Es ist anders als in der Privatwirtschaft, anders als in einer Unternehmensberatung und anders als im sozialen oder kirchlich-diakonischen Bereich. Hochschule heutzutage ist auch anders als sie während meines eigenen Studiums gewesen war. War sie früher eine stark regulierte und überwachte Institution, so hat sie sich heute in eine
dynamische, sich ständig anpassende Organisation gewandelt. Es gibt weniger staatliche oder kirchliche Aufsicht, dafür mehr Dezentralisierung, Eigenverantwortlichkeit und Gestaltungsfreiheit. Hochschulleitung orientiert sich deshalb heute auch nicht an dem machtbasierten, hierarchischen Bürokratie-Modell, sondern bedarf moderner Führungs- und Steuerungsstrukturen und -instrumente.