Evangelische Hochschule Nürnberg
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Das Projekt „Gesunde Südstadt“ hat den Schwerpunkt Gesundheitsförderung in den Lebenswelten. Es wurde im Rahmen des Programms „Gesunde Kommune“ der AOK Bayern initiiert und zielt auf einen Beitrag zur Verringerung der gesundheitlichen Ungleichheit im sozioökonomisch benachteiligten südlichen Bezirk der Stadt Nürnberg ab. Es werden bedarfsgerechte Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen mit sozial benachteiligten Zielgruppen (Migranten, Geflüchtete, Erwerbslose) entwickelt und umgesetzt. Die Maßnahmen des Projekts orientieren sich an den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung und Stressmanagement des Leitfadens Prävention. Die Wirksamkeit des Projekts wird durch eine externe multiperspektivische, multimethodische Prozess- und Ergebnisevaluation untersucht.
Ergebnisse von Evaluationen und Wirkungsanalysen sollten so aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden, dass Fachkräfte in den zu untersuchenden Projekten daraus Rückschlüsse und Konsequenzen für die eigene Arbeit ableiten können. Vielversprechend erscheint hier der Aufbau von regelmäßig aktualisierbaren Auswertungs-Dashboards, mit deren Hilfe Fachkräfte Daten selbständig analysieren können.
Im Beitrag wird dargestellt, warum Dashboard-Lösungen im Rahmen von Evaluationen und Wirkungsanalysen sinnvoll sind und wie bei der Erstellung sinnvollerweise vorgegangen werden sollte.
Anhand konkreter Beispiele wird die Umsetzung in der Praxis dargestellt, um am Schluss darauf aufbauend künftige Herausforderungen zu formulieren.
Die technischen Möglichkeiten, pflegerische Aufgaben zu unterstützen, vervielfältigen sich. Auch im Bereich der Dekubitusprophylaxe werden technische Systeme entwickelt, die eine Erleichterung für Pflegekräfte und eine Verbesserung von Lebensqualität der Patientinnen und Patienten versprechen. Welche ethischen Aspekte bei dem praktischen Einsatz und später der Implementierung derartiger Geräte zu beachten sind, sollte bereits bei der Entwicklung mitgedacht werden. Dabei muss die Pflege sich wissenschaftlich und praxisbezogen verstärkt positionieren, um die Rahmenbedingungen der zukünftigen Pflege mitgestalten zu können.
Mit den landesrechtlichen Empfehlungen in Berlin und Bremen, der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Weiterbildung Notfallpflege (WBNP) sowie dem Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Notfallversorgung ist die Weiterentwicklung der Notfallpflege entscheidend gestärkt worden. Laut G‑BA-Gutachten wird gefordert, dass mindestens eine Fachpflegekraft pro Notaufnahme mit der Weiterbildung Notfallpflege im Bedarfsfall zur Verfügung stehen muss, sobald die jeweilige Qualifikation in dem Bundesland angeboten wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich die WBNP in Deutschland etabliert hat.
In der Pflegepraxis lernen Auszubildende eher beiläufig und unbewusst. Verbunden sind diese Lernprozesse häufig mit Enttäuschung, Frustration und Selbstzweifel. Berichtet wird von der Umsetzung einer Lernbegleitung Auszubildender beim Reflektieren emotionaler Erlebnisse an der KRH-Akademie in Hannover. Aufgrund des inhärenten körperlich-taktilen sowie sozial-interaktiven Lernverständnisses wird die Lernbegleitung in der Corona-Pandemie zur Herausforderung.
Deutlich verschieden
(2013)
Die Aufgaben der Betreuungsbehörden bei der Vorführung, Zuführung und Verbringung des Betreuten
(2022)
Die Betreuungsbehörden haben den Betreuer oder den Bevollmächtigten bei der Zuführung zur freiheitsentziehenden Unterbringung des Betreuten oder der Verbringung zu einem stationären Aufenthalt zur Zwangsbehandlung zu unterstützen, §§ 326 Abs. 1, 312 Nr. 1, Nr. 3 FamFG. Sie haben den Betroffenen zur Anhörung oder zur Vorbereitung eines Gutachtens auf Anordnung des Betreuungsgerichts vorzuführen, §§ 278 Abs. 5, 283 FamFG. Diese Aufgaben werden den Betreuungsbehörden übertragen, weil sie über das erforderliche Fachpersonal für eine möglichst schonende Unterbringung verfügen1 und damit dazu beitragen, dass Grundrechtseingriffe, wenn sie schon notwendig sind, möglichst gering gehalten werden und so der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Über die Aufgaben der Betreuungsbehörden und die Abgrenzung der Aufgaben der Beteiligten herrscht oftmals Unklarheit.
Die Jugend hat Potenziale
(2006)
Die Welt aus den sozialen Fugen – ein soziologischer Blick auf die Entwicklung sozialer Ungleichheit
(2022)
Organisationen sind wichtige Intermediäre in modernen ausdifferenzierten und pluralen Gesellschaften. In ihnen und durch sie werden ein Großteil der Entscheidungen verfertigt. Das betrifft nicht zuletzt Organisationen des Gesundheitssektors. Durch Digitalisierung und Vernetzung werden solche organisationalen Prozesse erneut und in erheblichem Maße herausgefordert, was auch die Organisationsethik zu Rekonzeptualisierungen zwingt. Der Artikel skizziert einige Grundprobleme einer der Digitalisierung angemessenen Organisationsethik.
Editorial
(2019)
Dieses Papier stellt mit dem Verwirklichungschancenansatz von Amartya Sen einen
umfassenden theoretischen Rahmen für eine multidimensionale Messung von Armut im
Nationalen Bildungspanel (NEPS) vor. Es wird aufgezeigt, wie diese erweiterte Betrachtung
von Armut genutzt werden kann um die Auswirkungen von Armut auf die individuelle Bildung
aber auch den Einfluss von Bildung auf Armutslagen im Rahmen eines Multi-Kohorten-
Sequenz-Designs zu untersuchen. Neben einem Überblick über den Ansatz sowie einer
Aufarbeitung der bildungsbezogenen Forschungen stellt dieses Papier die bereits bestehende
Operationalisierung von relevanten Konstrukten im NEPS sowie einen Vorschlag zur
Erweiterung der erfassten Dimensionen um die verschiedenen Facetten individueller
Verwirklichungschancen für verschiedene Befragungsgruppen dar. Es erarbeitet somit eine
Grundlage, um erweiterte Aspekte von Armut zukünftig im Rahmen des NEPS besser
abzubilden