Evangelische Hochschule Nürnberg
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Aus der Einleitung, S. 8:
Ausgangspunkt dieser Bachelorarbeit sind die Begriffsklärungen. Aufbauend auf die so-zialwissenschaftliche Grundlage folgt die Exegese der Perikope Mk 3,1-6 und die syste-matisch-theologische Auseinandersetzung. Abschließend wird der Praxisbezug anhand von Überlegungen, wie die Teilhabe an Gottes Wort aussehen kann, hergestellt.
Inklusion umfasst jegliche Form von Heterogenität und ist damit eine äußerst komplexe Materie. Um dieser gerecht zu werden, konzentriert sich die Bachelorarbeit auf das Thema ‚Behinderung‘.
Das Nutzen alternativer Kommunikationsmethoden zur Förderung erwachsener Menschen mit Autismus
(2021)
Zu den symptomatischen Hauptmerkmalen von Autismus zählen Störungen in der Kom-munikation. Für die Führung eines möglichst selbstständigen Lebens und damit auch zur Teilhabe von Menschen mit Autismus ist Kommunikation jedoch entscheidend.
Kommunikative Förderung kann auf verschiedene Weise, beispielsweise durch die Ansätze PECS und TEACCH, umgesetzt werden. Die Kommunikationsförderung im Erwachsenenalter fortzuführen oder auch erst zu beginnen ist dabei entscheidend, denn eine ganzheitliche Förderung setzt immer am gegebenen Entwicklungsstand an. In der praktischen Arbeit mit Menschen mit Autismus stellte sich für die Autorin dieser Arbeit die Frage, ob auch eine Kombination von Elementen aus den Ansätzen PECS und TEACCH sinnvoll für die Förderung sein könnte, weshalb sich die vorliegende Arbeit sowohl theoretisch als auch konzeptionell der Fragestellung widmet, wie erwachsene Menschen mit Autismus bezogen auf die Kommunikation durch das Nutzen von Elementen aus beiden Ansätzen in Kombination gefördert werden können.
Durch diese Arbeit wurde deutlich, dass durch die Kombination von PECS und TEACCH ein ganzheitliches kommunikatives Förderungsangebot für Menschen mit Autismus erstellt werden kann, welches zu mehr Teilhabe und Selbstständigkeit beitragen kann.
Aufgrund der demographischen Entwicklung und der damit einhergehenden zunehmenden Anzahl pflegebedürftiger Personen, steigt die Relevanz pflegerischer Konzepte, daher beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Aktivierend-therapeutischen Pflege in der Geriatrie (ATP-G) und mit dem Gedanken, ob sich diese von der rehabilitativen Pflege abgrenzen lässt. Dementsprechend wurde eine systematische Literaturrecherche in den Datenbanken CINAHL und Care-Lit durchgeführt. Anhand der Ergebnisse wurden zunächst die Begriffsbestimmungen innerhalb der Thematik aufgeführt. Im Anschluss daran wurden zwei theoretische Grundlagen der Aktivierend-therapeutischen Pflege, das Bobath-Konzept und die Fördernde Prozesspflege nach Monika Krohwinkel, ausführlich beschrieben. Anschließend wurde die ATP-G detailliert behandelt. Ein Kernpunkt der Aktivierend-therapeutischen Pflege ist die aktive Bewegung des Patienten, über welche dieser langfristig, nach akuten Krankheitsereignissen wieder mehr Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Teilhabe erlangen soll. Im letzten Teil der Arbeit erfolgte schließlich der Abgrenzungsversuch der Aktivierend-therapeutischen Pflege in der Geriatrie von der rehabilitativen Pflege. Eine klare Abgrenzung ist nach Ansicht der Autorin dieser Arbeit nicht möglich, da die Aktivierend-therapeutische Pflege immanenter Bestandteil der rehabilitativen Pflege ist.
Die wenigen Ergebnisse der Literatursuche lassen vermuten, dass es weiterer Forschung bezüglich der Aktivierend-therapeutischen Pflege und deren Umsetzung in den Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen bedarf.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den alten, oftmals vergessenen Mitgliedern unserer Gesellschaft. Der demografische Wandel führt in den kommenden Jahren zu einem Anstieg der Hochbetagten und rückt ihre Gruppe so immer mehr in den Fokus der Sozialen Arbeit.
Da Generationenbeziehungen nicht mehr im gleichen Umfang wie früher gelebt werden, fehlen oftmals Ansprache und soziale Kontakte. Gerade der Umzug in ein Heim kann als Risikofaktor für Einsamkeit genannt werden. Die Hochbetagten leben häufig in sozial isolierten Verhältnissen in Seniorenwohnanlagen. Physische und mentale Einschränkungen stellen für sie Barrieren der sozialen und kulturellen Teilhabe dar. Alleinsein und Einsamkeit sind Folgen, die sich daraus ergeben.
Um das hohe Alter in einem neuen, positiven Licht zu sehen, wird auf das Thema Inklusion eingegangen. Hier wird gezeigt, dass ein erweiterter Inklusionsbegriff Chancen birgt, neben schon beachteten Zielgruppen wie beispielsweise Menschen mit Behinderung, auch die Generation der Hochbetagten in den Blick zu nehmen. Das in dieser Arbeit entwickelte Angebot nutzt das Medium der Musik, um Jung und Alt miteinander in Kontakt treten zu lassen. Es wird beschrieben wie diese dabei wirken und welche Bedeutung ihr besonders im hohen Alter zugeschrieben werden kann.
Musik bietet den idealen Ansatzpunkt, um in die jeweiligen Lebenswelten der Kinder und Alten einzutauchen. Durch das Zusammenkommen und gemeinsame Erleben von Musik kann Soziale Arbeit dazu beitragen, Einsamkeit alter Menschen in Pflegeeinrichtungen entgegenzuwirken und Generationen miteinander zu verbinden.
[Fragestellung und weiteres Vorgehen]
Basierend auf der rechtlichen Verpflichtung der Bundesrepublik, digitale Teilhabe umzusetzen, sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungstands, ergibt sich die Motivation, diese empirische Arbeit zu verfassen. Zeitlich nach Rechtsteiner wird die Fragestellung, inwiefern Menschen mit einer psychischen Erkrankung/Behinderung via Internet- und Mediennutzung gesellschaftlich teilhaben, weiterführend bearbeitet. Der Vergleich hierbei ist besonders interessant. Hat sich etwas im Nutzungsverhalten geändert? Benutzt die Zielgruppe das Internet? Falls ja, aus welchen Gründen und mit welchen Endgeräten? Gibt es dabei Schwierigkeiten? Wie verhält es sich mit der Akzeptanz der Klienten gegenüber Assistenz-Apps?
Im Folgenden wird kurz das weitere Vorgehen beschrieben. Zunächst wird auf die positiven und negativen Aspekte der Internet- und Mediennutzung eingegangen – technische Assistenz mitinbegriffen. Die „MindCare-App“ wird vorgestellt. Es folgt die Methodik. Außerdem werden die Grenzen der eigenen Forschung untersucht: Wie hätte die Erhebung noch reibungsloser und vorteilhafter stattfinden können? Darauf folgen die eigenen Ergebnisse, inklusive des Vergleichs mit Rechtsteiner. Danach wird die Zielgruppe mit der deutschen Gesamtbevölkerung in Beziehung gesetzt. Zuletzt wird Stellung zu den Ausgangsfragen bezogen.
Die Bachelorarbeit setzt sich mit dem Thema der Interkulturalität in Bezug auf Kommunikation auseinander. Die erste erkenntnisleitende Fragestellung untersucht, inwieweit Interkulturalität eine Herausforderung für die Kommunikation darstellt. Das Augenmerk wird dabei auf die Sprache gelegt.
Der Anspruch der Inklusion ist, dass jede:r aktiv an der Gesellschaft teilhaben kann, unab-hängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Sprache, Religion, Behinderung oder sonstigen individuellen Merkmalen. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die zweite Forschungs-frage mit einer möglichen Methode zur Unterstützung und Entlastung der Kommunikation, wenn diese zusätzlich zur Interkulturalität an unterschiedlich gesprochenen Sprachen scheitert. Inwiefern kann die Unterstützte Kommunikation (UK) ein möglicher Lösungsansatz sein, um mit den Herausforderungen in der interkulturellen Kommunikation umzugehen? Es sollte nicht erst eine gemeinsame Sprache die Voraussetzung für eine beginnende Konversation sein und ebenso keine kulturellen Missverständnisse diese beträchtlich stören oder sogar beenden.
Um die Arbeit einzugrenzen, wird der Fokus auf Kinder in Kindertagesstätten gelegt, die in Deutschland leben. Zu Beginn werden entsprechende Begrifflichkeiten (Kommunikation, Sprache, Interkulturalität) definiert sowie für die Bachelorarbeit erforderlich eingegrenzt.
Für die Auseinandersetzung mit der zweiten Forschungsfrage werden zuerst grundlegende Aspekte der UK, wie unterschiedliche Formen, Methoden und ihr Einsatzbereich, dargelegt.
So kann im Anschluss die Fragestellung behandelt werden, inwieweit UK im Bereich der Kommunikation innerhalb der Interkulturalität eingesetzt werden kann. In Zusammenhang hiermit spielen die (Heil-)Pädagogik sowie – bedeutend für die Klientel – die Kommunikation mit den Eltern der Kinder eine entscheidende Rolle. Neben Möglichkeiten hat jedes Konzept seine Grenzen, die am Ende dieser Arbeit im Einsatz der UK bei Interkulturalität aufgezeigt werden sollen.
In den letzten Jahren wurden immer mehr Gesetze erlassen, um Menschen in ihrer Selbstbestimmung, Teilhabe und Gleichstellung zu stärken.
Um diesen gesetzlichen Forderungen nachzukommen, stellt die vorliegende Bachelorarbeit konzeptionelle Überlegungen für ein Training zur Stärkung des Selbstkonzeptes von Teilnehmenden der Berufsbildungsbereiche in Werkstätten für Menschen mit Behinderung dar.
Die Grundlagen für das Training stammen zum einen aus dem personenzentrierten Ansatz von Carl Rogers und zum anderen aus dem Empowerment-Konzept.
Daher beruht die Arbeit auf der Annahme, dass jeder Mensch nach persönlichem Wachstum und Erfüllung strebt und in ihm die Fähigkeit steckt, das ihm innewohnende Potential, zu entfalten.
Um Menschen mit Behinderung, die häufig immer noch bevormundet werden, darin zu fördern, dieses Potential zur Geltung kommen zu lassen und daraufhin selbstbestimmt leben zu können, wird das Training so gestaltet, dass die Teilnehmenden zuerst dazu angeregt werden, einen Weg zu sich selbst zu finden und aufbauend auf der Kenntnis über die eigene Persönlichkeit, Kompetenzen entwickeln, um selbstbestimmt für die eigenen Bedürfnisse einzustehen.
Nachdem zuerst der personenzentrierte Ansatz von Rogers und Empowerment einzeln vorgestellt werden, sowie auf das Thema „Arbeit“ eingegangen wird, folgt eine Zusammenführung der theoretischen Befunde. Im Anschluss erfolgen die konzeptionellen Überlegungen für die Durchführung des Trainings.
Die vorliegende Bachelorarbeit soll der Firma Lüdecke GmbH als Leitfaden für die
Umsetzung ihres Inklusionsprozesses dienen und die Bedeutung der Heilpädagogik in
diesem Zusammenhang herausarbeiten.
Um die sozialpolitischen Forderungen der Bundesregierung der vergangenen 10 Jahre in einem familiengeführten mittelständischen Unternehmen schrittweise und nachhaltig einzuführen, werden Möglichkeiten der Organisationsentwicklung aufgezeigt und Handlungsbedarfe auf Grundlage der Behindertenrechtskonvention benannt.
Neben theoretischen Grundlagen fließen auch Ergebnisse aus individuellen Befragungen von betroffenen Personen und Einrichtungen mit ein.
Aufgrund des demografischen Wandels wird die Gesellschaft immer älter.
Damit spielt auch das Thema Seniorengerechtigkeit eine immer größere Rolle. Es liegt
gerade an kleineren Kommunen, Seniorengerechtigkeit genauer zu betrachten und auch
den Stellenwert hoch anzusetzen, denn ältere Bürgerinnen und Bürger wollen häufig in
ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben.
Dieses Konzept bietet eine Art Leitlinie für Seniorengerechtigkeit in gemeindlichen
Handlungsfeldern. Die einzelnen Handlungsempfehlungen sind hierbei speziell auf die
Stadt Heilsbronn abgestimmt.
Es wurde umfassend recherchiert sowie auch Seniorinnen und Senioren aus Heilsbronn befragt und so konnten Bedarfe und Wünsche aufgenommen werden.
Die Empfehlungen beziehen sich auf die Handlungsfelder „Integrierte Orts- und
Entwicklungsplanung“, „Wohnen zu Hause“, „Beratung, Information und
Öffentlichkeitsarbeit“, „Präventive Angebote“, „Gesellschaftliche Teilhabe“,
„Bürgerschaftliches Engagement für und von Senioren“, „Betreuung und Pflege“,
„Unterstützung pflegender Angehöriger“, „Angebote für besondere Zielgruppen“,
„Kooperationen und Koordinationsstrukturen“ und „Palliativ- und Hospizversorgung“.
Am Ende des Konzeptes ist eine Checkliste aufgeführt. Hier sind alle konkreten
Handlungsempfehlungen übersichtlich zusammengefasst und aufgeführt.
Viele der Empfehlungen sind mit Sicherheit auch auf andere Gemeinden übertragbar,
der Fokus liegt aber auf den Gegebenheiten der Stadt Heilsbronn im Landkreis
Ansbach / Mittelfranken.
Die Handlungsempfehlung kann sicherlich eine Stütze beim Thema
Seniorengerechtigkeit in gemeindlichen Handlungsfeldern darstellen und so älteren
Bürgerinnen und Bürgern ein angenehmeres Leben in ihrer Heimatgemeinde
ermöglichen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie sich Armut bei
Kindern aus Hartz-IV-Familien zeigt.
Dabei wird zunächst in einem rechtlichen Kapitel die Grundsicherung für Arbeitssuchende in Bezug auf Familien und auch Begriffe wie Familie und Hartz-IV-Familie erläutert.
Im Anschluss wird betrachtet, wie viele Kinder aktuell (Stand Juni 2020) im SGB-II-Bezug leben und wie sich ihre Lebens- und Familiensituation darstellt.
Zur Beantwortung der Fragestellung werden mehrere Studien, unter anderem vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) sowie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband näher in Betracht genommen. Diese untersuchen die Unterversorgungslagen von Kindern aus Hartz-IV-Familien in verschiedenen Lebensbereichen.
So konnte in dieser Arbeit festgestellt werden, dass Kinder im SGB-IIBezug im Bereich der Grundversorgung nur leichte Unterschiede im Vergleich zu Kindern aus gesicherten Einkommensverhältnissen aufweisen. Jedoch treten in den Bereichen der sozialen und kulturellen Teilhabe, der Finanzen und bei höherwertigen Konsumgütern größere Unterversorgungslagen auf. Hier kann man eindeutige Defizite bei Kindern im SGB-II-Bezug feststellen.