Evangelische Hochschule Nürnberg
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[Aus der Einleitung S.2f.]
Im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit steht die Untersuchung der Rahmenlehrpläne der Fach-kommission nach §53 PflBG im Hinblick auf darin enthaltene Möglichkeiten zur Anbahnung kritischer Lern- und Bildungsprozesse, welche ihren Ausgangspunkt in der reflexiven Auseinandersetzung mit Phänomenen und Bedingungen des Pflegeberufes, allen voran der Pflegepraxis, in der generalistischen Pflegeausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann haben können.
Als Grundlage dieser Analyse, also anhand welcher Themen dies im Rahmen der theoretischen Ausbildung zum Gegenstand von Bildungsprozessen werden kann, wurden seitens des Verfassers bewusst die Rahmenlehrpläne der Fachkommission nach §53 Pflegeberufegesetz und keine länderspezifische Ausarbeitung gewählt. Damit sollen die Möglichkeiten und Chancen der Rahmenlehrpläne der Fachkommission nach §53 PflBG hinsichtlich bildungsimmanenter Inhalte und das Motiv der Kommission, durch die Pflegeausbildung die Persönlichkeitsentwicklung der zukünftigen Pflegefachkräfte zu fördern, betont werden.
Eine ausführliche Auseinandersetzung mit deren Berufs- und Pflegeverständnis, sowie den didaktisch-pädagogischen Grundsätzen, insbesondere dem zugrunde liegenden Lehr-, Lern- und Bildungsverständnis, erfolgt im Kapitel zwei dieser Arbeit.
Soviel vorweg: Die Subjektorientierung sowohl in Bezug auf Lernende, Lehrende und zu pflegende Menschen stellt ein zentrales Anliegen dar. Im letzten Kapitel dieser Arbeit erfolgt dementsprechend eine knappe kritische Auseinandersetzung mit der länderspezifischen Ausarbeitung des bayerischen Lehrplans für Pflegeberufe des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB).
[Aus Fazit und Schlussfolgerungen, S. 40]
In dieser Arbeit galt es zu prüfen, inwiefern sich eine Pflegekammer und der bayerische Sonderweg in Form der Vereinigung der Pflegenden in Bayern ähneln beziehungsweise unterscheiden und inwieweit die beiden Institutionen die Professionalisierung der Pflege vorantreiben beziehungsweise auf Basis ihrer spezifischen Merkmale vorantreiben können.
„Profession“ ist ein sehr weit gefasster Begriff und je nach Autor sehr weit oder eng definiert.
In dieser Arbeit wurden anhand der an Hesse angelehnten Merkmale geprüft, welche Kriterien von der Pflege als Profession bereits erfüllt werden und bei welchen Merkmalen eine Kammer oder die VdPB zur Merkmalserfüllung beitragen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass beide Institutionen die Professionalisierung der Pflege voranbringen wollen.