Evangelische Hochschule Nürnberg
Filtern
Erscheinungsjahr
- 2018 (1)
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (1)
Volltext vorhanden
- ja (1) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (1)
Schlagworte
- Flüchtling (1) (entfernen)
Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) im SGB VIII, § 42 geregelt. Nach der Inobhutnahme durchlaufen die Jugendlichen zunächst das Clearingverfahren in einer Jugendhilfeeinrichtung. In diesem Verfahren werden innerhalb weniger Wochen alle wesentlichen Informationen zusammengetragen, welche die weitere Unterbringung bei einem Familienmitglied in Deutschland oder in Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Sozialpädagogische Wohngruppe, Heilpädagogische Wohngruppe etc.) begründen.
Im Jahr 2015 stiegen die Ankunftszahlen von UMF rasant an und stellten die Akteure im Jugendhilfeverfahren, insbesondere die Clearingstellen, vor große Herausforderungen. Zudem ändern sich beständig politische und rechtliche Rahmenbedingungen, die zu einer Aufweichung der Standards über die Leistungen der Jugendhilfe führen. Vor diesem Hintergrund wurden vom „Wichern-Institut“ der Rummelsberger Diakonie, einem „An-Institut“ der Evangelischen Hochschule Nürnberg, mehrere Studien gefördert. Eine Arbeitsfeldstudie, welche vor allem auf der Befragung der Mitarbeiter_innen von Clearingstellen basierte, stieß ausgehend von den Forschungsergebnissen einen Prozess der Organisationsentwicklung in den Clearingstellen der Rummelsberger Dienste für junge Menschen (RDJ) an. Sie begründete auch die Forschungsfrage, wie die sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung im Hinblick auf die Integration in die deutsche Aufnahmegesellschaft aus Sicht der Jugendlichen verlaufen ist. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf diese Teilstudie des Gesamtprojekts. Es handelt sich um eine biografieanalytische Studie mit ehemaligen UMF, welche die Jugendhilfeeinrichtungen (Clearingstelle, Wohngruppe etc.) der RDJ bereits durchlaufen haben und nun eigenständig oder in einer Pflegefamilie leben.