Evangelische Hochschule Nürnberg
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Einleitung
Nach Angaben der Deutschen Alzheimer Gesellschaft sind derzeit etwa 1,7 Millionen Menschen in Deutschland von einer Demenzerkrankung betroffen. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren weiter steigen und für das Jahr 2050 auf ca. 3 Millionen geschätzt. Rund zwei Drittel aller Erkrankten werden zu Hause, also in und von ihren Familien betreut und gepflegt. (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2019) Demenzielle Erkrankungen gehören für Betroffene und Angehörige schon jetzt zu den größten pflegerischen Herausforderungen und können im Hinblick auf die deutschen Prävalenzdaten als eine der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer alternden Gesellschaft verstanden werden. Dieses Szenario kann ohne weiteres auch auf andere europäische Staaten übertragen werden.
Bereits im Jahr 2011 formulierte das Europäische Parlament eine Entschließung zum Thema Demenz und „drängt[e] die Mitgliedstaaten, spezifische nationale Pläne und Strategien für die Alzheimer-Krankheit aufzustellen“ (Europäisches Parlament, 2012, S. 38). Mit der Glasgow Declaration vom 20. Oktober 2014, die von zahlreichen Mitgliedsorganisationen, Vereinigungen und Personen unterzeichnet wurde, forderte Alzheimer Europe die Entwicklung einer europäischen Demenzstrategie sowie nationaler Strategien (Alzheimer Europe, 2014). Diesen Forderungen nach einer gesundheitspolitischen Priorisierung des Themas Demenz folgten einige europäische Staaten, indem sie Strategien und Pläne für die Bewältigung der mit demenziellen Erkrankungen verbundenen Herausforderungen vorlegten.
So wurde auch in Deutschland im Verlauf des Jahres 2019 – aufbauend auf der Arbeit der Allianz für Menschen mit Demenz – die Nationale Demenzstrategie erarbeitet und am 01. Juli 2020 von der Bundesregierung verabschiedet (Geschäftsstelle Nationale Demenzstrategie am Deutschen Zentrum für Altersfragen, 2020).
Vor diesem Hintergrund verfolgt die vorliegende Literaturarbeit das Ziel, einen Überblick über nationale Demenzstrategien im europäischen Kontext zu geben und diese hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, des Zeitrahmens und der Finanzierung zu vergleichen. Im Folgenden werden die Demenzstrategien ausgewählter europäischer Länder vorgestellt und analysiert. Diese kommen aus Österreich, Schweiz, Finnland, Norwegen, Schottland, Nordirland, Wales, England. Darüber hinaus werden neben Publikationen zur Umsetzung und den Wirkungen der Demenzstrategien auch die Maßgaben der World Health Organziation (WHO) in die Analyse miteinbezogen.
Aus dieser Zielsetzung resultieren die folgenden Fragestellungen:
- Welche europäischen Länder verfügen über eine Demenzstrategie?
- Welche inhaltlichen Schwerpunktsetzungen werden in den nationalen Strategien
vorgenommen und wie unterscheiden sich diese?
- Welche Erkenntnisse zur Umsetzung und Wirkung der Strategien liegen vor?
- Welche Empfehlungen für die Erstellung einer nationalen Demenzstrategien lassen sich
ableiten?
Die neuen pflegefachlichen und pflegepädagogischen Standards der generalistischen Rahmenlehrpläne fordern Lehrende bei der curricularen Ausgestaltung heraus. An ausgewählten Narrativen werden dadurch entstehende curriculare Verhinderungsmuster skizziert. Gleichzeitig lässt sich aus diesen Mustern heraus eine erfahrungsbasierte Anregung zur gemeinsamen curricularen Haltungsarbeit von Lehrenden formulieren.
Die generalistischen Rahmenpläne fordern Lehrende und Anleitende dazu auf, Lernsituationen zu entwickeln, in denen Auszubildende emotionale Erlebnisse aus der Pflegepraxis reflexiv bearbeiten. Basierend auf empirischen Ergebnissen wird ein Konzept vorgestellt, das in sechs Lerneinheiten exemplarische Gestaltungsmöglichkeiten subjektiv bedeutsamer Lernprozesse aufzeigt, damit Erlebnisse zu Erfahrungen werden.
Die generalistische Pflegeausbildung löst bei vielen Altenpfleger*innen sowie Gesundheits- und (Kinder)Krankenpfleger*innen emotionalen Widerstand aus, weil sie mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten in ihrem Pflegehandeln wahrnehmen und den Verlust ihrer Berufsidentität befürchten. Zunächst werden nach der Problematisierung der ablehnenden Haltung Pflegender mögliche Folgen für die berufliche Identitätsfindung Auszubildender herausgearbeitet sowie der Bezug zum ICN-Ethikkodex für Pflegende und somit zu einer menschenwürdigen Pflege hergestellt. Diesem Beitrag liegt die Annahme zugrunde, dass pflegerische Arbeit einen gemeinsamen Kern hat, über den Auszubildende ein gemeinsames Pflegeverständnis entwickeln können, um folglich als „Generalist*innen“ generationen- und settingübergreifend paritätisch zusammenzuarbeiten. Ausgehend von empirischen Untersuchungsergebnissen zu emotionalen Herausforderungen Auszubildender wird dann ein persönlichkeitsstärkendes Praxisbegleitungskonzept vorgestellt, mit dem Auszubildende durch die gemeinsame Arbeit an emotional belastenden Themen identitätsprägende Verständnis- und Solidaritätserfahrungen sammeln können.
Die praktische Pflegeausbildung stellt Auszubildende vor emotionale Herausforderungen, denn wer alte, kranke und sterbende Menschen pflegt, wird konfrontiert mit Krisen- und Konfliktsituationen, die zwar grundsätzlich zum Leben gehören, aber von Auszubildenden nicht unbedingt wahrgenommen werden, solange sie nicht selbst betroffen sind. So erleben sie oft zum ersten Mal die ‚andere Seite‘ des Lebens, die verbunden ist mit Leid, Krankheit, Sterben und Tod sowie mit Gefühlen wie Verzweiflung, Angst und Trauer. Die aus entsprechenden Erlebnissen entstehenden Erfahrungen prägen beruflich und persönlich, wodurch sie einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert in der Pflegeausbildung und darüber hinaus im Leben Auszubildender einnehmen. Wie die praktische Ausbildung von vielen Auszubildenden erlebt wird und welche Folgen dieses Erleben für die Identitätsentwicklung haben kann, lässt sich am Beispiel von Collagen illustrieren, die angehende Praxisanleitende zum Erleben der Ausbildungssituation während einer Gruppenwerkstatt anfertigten und die anschließend ausgewertet wurden.
Mit den landesrechtlichen Empfehlungen in Berlin und Bremen, der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Weiterbildung Notfallpflege (WBNP) sowie dem Gutachten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Notfallversorgung ist die Weiterentwicklung der Notfallpflege entscheidend gestärkt worden. Laut G‑BA-Gutachten wird gefordert, dass mindestens eine Fachpflegekraft pro Notaufnahme mit der Weiterbildung Notfallpflege im Bedarfsfall zur Verfügung stehen muss, sobald die jeweilige Qualifikation in dem Bundesland angeboten wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit sich die WBNP in Deutschland etabliert hat.